Kapitel A Flashcards
Fiskus
Staat als Eigentümer des Staatsvermögens
Aufgabe Buchführung
- Dokumentationsfunktion
- soll alle Geschäftsvorfälle (Geld- und Leistungsströme) lückenlos, systematisch und chronologisch aufzeichnen (wer- und mengenmäßig)
externes Rechnungswesen (Zweck, Adressat, Regeln)
Zwecke: Zahlungsbemessung, Informationsvermittlung
Adressat: externe Adressaten (Banken, Investoren)
Regeln: HGB/ PublG
Auszahlungen Definition
Auszahlungen stellen Abgänge von Zahlungsmitteln (insb. Kassenbestände und Bankguthaben) dar.
Einzahlungen Definition
Zugänge von Einzahlungen
Einnahmen/ Ausgaben Definition
eine Erhöhung/ Minderung des Geldvermögens
Geldvermögen Definition
setzt sich aus den Zahlungsmitteln (Kasse/Bank) sowie den Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten zusammen
Erträge Definition
stellen periodisierte Einzahlungen verursacht durch Veräußerung von Gütern oder die Bereitstellung von Leistungen dar.
Aufwendungen Definition
periodisierte Auszahlungen verursacht Gebrauch bzw. Verbrauch von Gütern bzw. Inanspruchnahme von Leistungen
Kosten Definition
bewerteter betriebszweckbezogener Güter- oder Leistungsverkehr
Leistungen Definition
bewertete betriebsbezogene Güter- bzw. Leistungsentstehung
Informationsfunktion (Jahresabschluss)
- dient als Informationsquelle zur Entscheidungsfindung
- Bild über wirtschaftliche Lage des Unternehmens bilden
Adressaten Jahresabschluss
1 Eigenkapitalgeber/Aktionäre
2 Kreditinstitute
3 Lieferanten/ sonstige Kreditgeber
4 Kunden
5 Arbeitnehmer/ Arbeitnehmervertreter
6 Wettbewerber
Zahlungsbemessungsfunktion (Jahresabschluss)
- das im handelsrechtlichen Jahresabschluss ermittelte Periodenergebnis bildet die Grundlage der Gewinnverwendung
- indirekt relevant für Einkommenssteuerzahlungen
Jahresabschluss Mindestbestandteile
Bilanz & Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) = Mindestbestandteile