Kapitel 6 Delegation & Rückdelegation Flashcards

1
Q

Welche Arten von Pflichtenübertragungen werden in GEFMA 190 (E) dargestellt?

A

Pflichtenübertragung an:
Mitarbeiter,
Dienstleister,
Mieter

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2
Q

Wie viele Grundregeln der Delegation werden definiert?

A

6

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3
Q

Welches Risiko droht bei Nichtbeachtung der Grundregeln der Delegation?

A

Die Pflichtenübertragung ist insgesamt unwirksam; alle Pflichten verbleiben beim ursprünglichen Adressaten

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4
Q

Nennen Sie drei der Grundregeln der Delegation

A

Drei der Folgenden:

1: Klare Definition
2: Widerspruchsfreie Verteilung
3: Sorgfältige Auswahl der Empfänger
4: Ausstattung des Verpflichteten
5: An-/Ein-/Unterweisung
6: Laufende Aufsicht

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5
Q

Ist eine Rückdelegation von Pflichten grundsätzlich möglich? Wenn ja, was sind triftige Gründe dafür?

A

Ja, wenn der Delegationsempfänger den Pflichten nicht nachkommen kann, z.B. weil ihm die nötige Qualifikation (Regel 3) fehlt oder die erforderlichen Mittel (Regel 4).

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6
Q

Was muss der Delegationsempfänger in einem solchen Fall tun?

A

Er muss dem Delegierenden die Unmöglichkeit der Wahrnehmung und die Hinderungsgründe anzeigen.

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