Kapitel 1 Flashcards

1
Q

Warum betrachtet man in der Betriebswirtschaftslehre häufig Modelle der Realität und nicht unmittelbar die Realität selbst?

A

Die Realität ist viel zu komplex. Es ist einfach nicht möglich auch nur ein einigermaßen vollständiges, detailliertes Bild davon zu machen.

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2
Q

Stimmen die Wertsummen der auf den beiden Bilanzseiten ausgewiesenen Positionen stets überein? Wenn ja, warum?

A

Ja, denn das Reinvermögen definiert wird als Saldo zwischen dem gesamten Vermögen und den Schulden. Wenn mann diese Größe den Schulden zuschlage, müssten die Wertsummen zwangsläufig übereinstimmen.

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3
Q

Was versteht man im Zusammenhang mit der Bilanzierung unter Abgrenzungs‐, Gliede‐ rungs‐ und Bewertungsregeln?

A

Abgrenzungsregeln: welche Sachverhalte überhaupt in der Bilanz erfasst werden

Gliederungsregeln: sind die zu erfassenden Gegenstände je einzeln oder in größeren Gruppen dargestellt, in welche Reihenfolge, und unter welchen Beziehungen?

Bewertungsregeln: wie sollen die Gegenstände in “Geld” umgerechnet werden? (Maßstäbe? Methode?)

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4
Q

Was versteht man unter „Aktiva“ und „Passiva“?

A

Aktiva: Gesamtheit der Vermögenswerte. Passiva: Schulden plus Eigenkapital.

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5
Q

Was versteht man unter „schwebenden Geschäften“ und wie werden sie bilanziell er‐ fasst?

A

zweiseitige vertragliche
Beziehung, bei der die wechselseitig geschuldeten Leistungen zwar
schon definitiv vereinbart sind, aber noch ausstehen. Laut HGB: Bilanzierungsverbot.

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6
Q

Welche realen Sachverhalte werden in der Bilanz durch
‐ Anlage‐ und Umlaufvermögen,
- Rechnungsabgrenzungsposten sowie
- Rückstellungen und Verbindlichkeiten abgebildet?

A

Anlagevermögen: § 247 Abs. 2 HGB die Vermögensgegenstände
auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb
zu dienen.
Umlaufvermögen: dienen diesem Zweck nicht

RAP: Vorauszahlungen
für Leistungen erbracht werden, die ansonsten sofort als Aufwand erfasst werden,
also z. B. bei der Vorauszahlung von Mieten für das kommende Geschäftsjahr. Zahlende: Aktiv, Empfänger: Passiv für die enstandene Leistungsverpflichtung

Verbindlichkeiten: Zahlungs und Leistungsverpflichtungen stehen definitiv fest.

Rückstellungen: es besteht eine gewisse Unsicherheit über Höhe oder Fälligkeit

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7
Q

Worin besteht der grundlegende Unterschied zwischen dem bilanziell ausgewiesenen Eigenkapital und allen übrigen Bilanzpositionen?

A

EK: nicht die unmittelbare

Abbildung bestimmter realer Sachverhalte. Allen übrigen Positionen schon.

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8
Q

Sagt das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital etwas über die Haftung eines Unterneh‐ mens für seine Schulden aus?

A

Nein. „Haftung“ in diesem Verständnis kann sich also nur auf das – durch die
Aktiva abgebildete – Unternehmensvermögen und ggf. in mehr oder weniger
großem Umfang auf das Privatvermögen der Gesellschafter beziehen, ganz
gewiss jedoch nicht auf eine abstrakte Rechengröße wie das Eigenkapital.

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9
Q

Was ist unter einem „negativen Eigenkapital“ zu verstehen und wie wird es in der Bilanz dargestellt?**

A

Das beschreibt einen Fall, in dem das bilanziell ausgewiesene Vermögen
kleiner ist als die Schulden.

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