JA Flashcards

1
Q

Welche Aufgaben hat die Finanzbuchhaltung?

A
  • Erfassung und Auflistung aller Vermögenswerte ( GuV. u. Bilanz)
  • externe Rechnungslegung
  • gesetzlich vorgeschrieben (238 HGB)
    betriebliches Rechnungswesen
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2
Q

Definition: Inventur

A

Körperliche Bestandsaufnahme

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3
Q

Definition: Inventar

A

systematische, periodisch anzufertigende Aufstellung aller Vermögensgegenstände und Schulden

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4
Q

Inventurarten

A

-Stichtagsbezogene (+ / - 10 Tage)
(körperliche Bestandsaufnahme am Stichtag)

  • vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur
    (3 Monate vor- 12 Monate nach Stichtag -> Fort.- und Rückschreibungswerte)
  • permanente Stichprobe
    (Anwendung anerkannter math. stat. Methoden)
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5
Q

Zwecke der Rechnungslegung

A
  • Anspruchsbemessung (Vertragsfunktion)
    -> Bereitstellung von Infos zur Bemessung vertraglicher
    Folgen
  • Entscheidungsunterstützung
    • > Bereitstellung Entscheidungsrelevanter Infos
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6
Q

Instrumente der externen Rechnungslegung

A
  • Bilanzielle Rechnungslegung
  • > Bilanz: gegenüberstellung von Vermögen und Kapital
  • > GuV: Erträge und Aufwänd. der abg. Periode
  • > Anhang: Erläuternde / korrigierende Zusatzinfo
  • Finanzielle Rechnungslegung
  • > EK - Spiegel: Erläuterung der EK- Bewegungen
  • > Kapitalflussrechn. : Aufstellung über Ein- u. Ausz.
  • > Segmentbericht: Vermögen, Schulden, Erfolgsgrößen einzelner Segmente des UN
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7
Q

Nicht-finazielle Rechnungslegung

A
  • Lagebericht
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8
Q

Aufgaben der Finanzbuchhaltung

A
  • Dokumentationsfunktion
    = Lückenlose, systematische Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle
  • Informationsfunktion
    = Selbstinformation über wirtsch. Entwicklung u. Fremdinfo, da dritte schwer an Infos kommen
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9
Q

Erfolgsebenen der externen Rechnungswesens

A
  1. Zahlungsmittel (Einzahlung / Auszahlung)
  2. +Ford/-Verbindl. -> Geldvermögen (Einnahmen / Ausgaben)
  3. +/- Sachvermögen -> Reinvermögen ( Ertrag / Aufwand)
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10
Q

Prüfungsschema Erfolgsebenen

A
Bargeld
Sichteinlagen
=Zahlungsmittel
Forderungen
Verbindl.
=Geldvermögen
Sachvermögen
=Reinvermögen
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11
Q

Ziel des Jahresabschluss nach HGB

A

Gläubigerschutz durch vorsichtige Gewinnermittlung

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12
Q

Ziel Jahresabschluss nach IFRS

A

Anlegerschutz durch entscheidungsnützliche Infos

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13
Q

Anwendungsbereiche nach HGB

A
  • Einzelkaufleute
  • Personengesellschaft
  • Einzelabschluss sämtlicher Kapitelgesellschaften
  • Konzernabschluss -> Wahlrecht
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14
Q

Anwendungsbereiche nach IFRS

A
  • Konzernabschluss börsennotierter

- Konzernabschluss nicht börsennotierter

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15
Q

Wofür steht IFRS?

A

International Financial Reporting Standards (IFRS)

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16
Q

Rechnungszwecke nach HGB

Einzelabschluss

A
  • Einzelabschluss (Gläubigerschutz)
  • > Zahlungsbemessungsfunktion
    - > Gewinnverteilung / Ausschüttungsbemessung
    - > Mindestauss. - Gesellschafterschutz
    - > Höchstauss. - Gläubigerschutz
    - > Steuerliche Gewinnermittlung
    - > Maßgeblichkeitsprinzip

-> Informationsfunktion
-> Rechenschaft an Kapitalgeber
(JA hat nach GOB ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- u. Finaz-
Lage zu vermitteln)
-> Dokumentationsfunktion

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17
Q

Definition: GOB

A

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung

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18
Q

Zentrale Prinzipien GOB

A
  1. JA muss den grundsätzen ordnungsgemäßer BuFu aufgestellt werden
  2. Dokumentation und Nachprüfbarkeit gewährleisten
  3. Zwecke der Rechnungslegung umsetzen: Ermittlung des ausschussfähigen Gewinns zum Gläubiger- / Anteilseignerschutz
  4. fangen als Generalnorm alle vom Gesetzgeber nicht explizit geregelten Sachverhalte auf

PROBLEM: Zwecke stehen nicht im Gesetz -> können konfigieren

-> allgemein anerkannte Regeln
=> BuFu ist dann ordnungsgemäß, wenn ein Sachverständiger Dritter in angemessener Zeit die Meinung über Vermögens-, Finanz-, u. Ertragslage bilden kann.

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19
Q

Zentrale Prinzipien des Jahresabschlusses nach HGB

Vorsichtsprinzip

A

Oberster Grundsatz der Gewinnermittlung.
Es ist vorsichtig zu bewerten.
Kaufmann soll sich nicht reicher rechnen

=> Gläubigerschutzgedanke:

  • Bilanzierungsverbote
  • Vorsichtige Schätzung von ND
  • Wahl des Afa Verfahrens (Lineare Abschreibungen)
  • Zeitpunktbildung + höhere Rückstellungen
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20
Q

Zentrale Prinzipien des Jahresabschlusses nach HGB

Realisationsprinzip

A
  • Gewinne nur berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind
  • Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung (periodengerechter Erfassung von Aufw. / Ertr.)
  • Aufw. der Periode zurechnen, in der auch die sachl. zugehörige Leistung realisiert wird
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21
Q

Zentrale Prinzipien des Jahresabschlusses nach HGB

Imparitätsprinzip

A

(= Ungleichheit)

  • Verluste sind zu berücksichtigen, wenn sie bekannt werden
  • nur solche, die sich auf VGG oder Schulden beziehen
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22
Q

Zentrale Prinzipien des Jahresabschlusses nach HGB

Objektivierungsprinzip

A
  • Vermögen ist objektiv zu bewerten, dh ein Mindestmaß an Nachprüfbarkeit ist unerlässlich
  • Bewertung zu historischen AK
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23
Q

Rechtliche Grundlagen JA nach HGB

A

BuFu Pflicht

  • Jeder Kaufmann ist dazu verpflichtet, Bücher zu führen, in denen die Lage des Vermögens nach GOB ersichtlich wird
  • Dritte müssen sie verstehen
  • Geschäftsvorfälle müssen sich verfolgen lassen
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24
Q

Befreiung der BuFu-Pflicht

A

Einzelkaufleute die auf zwei aufeinanderfolgenden Perioden < 600 000 € Umsatz
< 60 000 € Jahresüberschuss

vorzuweisen haben

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25
Q

Rechtsformen privater Unternehmen

A

Personengesellschaften:
GbR, OHG, Kommanditgesell. (KG), stille Gesellschaft

Aktiengesellschaften
AG, Kommandit mit Aktien (KGaA), GmbH

Mischformen
GmbH + KoKG
(Haftungsbeschränkte Personengesellschaft)

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26
Q

Zwecke IFRS

A
  • Entscheidungsnützlichkeit
    (-> Zahlungsbemessungsfunktion spielt keine Rolle)
  • Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
  • Investitionstheoretische Perspektive
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27
Q

Zentrale Prinzipien IFRS

A

Ziel: Entscheidungsnützliche Infos

Grundsatz:

  • Übergeordnete Prinzipien spielen keine Rolle (Unterschied zu HGB)
  • kein vergleichbares Vorsichtsprinzip
  • Grundsatz periodengerechter Erfolgsermittlung
  • Imparitätsprinzip; gibt Ansatz- und Bewertungsstandards
  • Wertmaßstäbe, historische Kosten kommt Bedeutung zu => Wertsteigerungen können berücksichtigt werden, wenn sie glaubhaft bewiesen sind
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28
Q

Bestandteile JA nach HGB

A

Einzelabschluss
- Bilanz, GuV (Einzelkaufmann)
+ Anhang (+Lagebericht). (Kap. G.)
+ Kapitalflussrechn., EK-Spiegel. (Kap.m. orient. G.)

Konzernabschluss
Konzernbilanz, Konzern GuV, K-Anhang
Kapitalflussr., EK-Spiegel, (Segmentbericht)
(+ Lagebericht)

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29
Q

Bestandteile JA nach IFRS

A
Bilanz
Ergebnisrechnung (Wahlrecht)
EK-Veränderung
Kapitalflussrechnung
Anhang
Lagebericht
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30
Q

Funktion Anhang nach HGB

A
Ergibt sich aus Info-Pflicht;
Entlastung - Infos aus Bilanz in Anhang
-> Klarheit und Übersicht wahren
Erläuterungs- und Ergänzungsfunktion
Korrekturfunktion
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31
Q

Funktion Lagebericht nach HGB

A

Info über Gesamtlage

Kein Bestandteil des JA, daher keine GOB

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32
Q

Aufstellungspflicht HGB

A

Einzelabschluss:
Pflicht, außer <600 000 Umsatz <60 000 Gewinn

Konzern
Pflicht, wenn ein Unternehmen auf ein anderes un-/mittelbaren Einfluss ausüben kann

Börsennotierte Unternehmen gelten immer als groß (-> Einzelabschluss!)

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33
Q

Aufstellungspflicht IFRS

A

Kapitalmarktorientierte UN -> Pflicht

nicht kapitalmarktorientiert -> Wahl

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34
Q

Prüfung HGB

A

Für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften Pflicht
Für haftungsbeschränkte Personengesellschaften Pflicht

Keine Pflicht für Einzelunternehmen

Prüfung des Jahresabschluss / Kontenabs. + (Konzern-)Lagebericht

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35
Q

Offenlegung HGB

A
  • Informationsfkt. für Dritte
  • Pflicht für Kapitalgesell. + haftungsbeschränkten Personengesellschaften
  • Keine Pflicht für Einzelunternehmen
  • Umfang hängt von der Unternehmensgröße ab
  • Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
  • 1 Jahr nach Abschlussstichtag
  • Börsenn. Kap. Ges. verkürzt auf 4 Monate
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36
Q

Offenlegung IFRS

A
  • Richtet sich nach HGB Größenvorgaben

- IFRS Wahlrecht

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37
Q

Offenlegungspflicht:

kleine Unternehmen

A

Bilanz - verkürzt
GuV - keine Pflicht
Anhang - offenlegen
Lagebericht - Keine Pflicht

38
Q

Offenlegungspflicht

Mittlere Unternehmen

A

Bilanz - verkürzt
GuV - verkürzt
Anhang - verkürzt
Lagebericht - offenlegen

39
Q

Offenlegungspflicht Große Unternehmen

A

Große Unternehmen

Bilanz
GuV
Anhang
Lagebericht

-> alles offenlegen

40
Q

Goodwill

A

„Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert“

= Kaufpreis - neubewertetes EK

  • > als Imm VGG aktivieren und 10 Jahre planmäßige Afa
  • > Unterschiedsbetrag, um den der Kaufpreis den Wert des erworbenen Vermögens abzüglich Steuern übersteigt.
  • > Drückt nicht bilanzielle Immat. Werte (Mitarbeiter, Image etc.) und Kostenvorteile / Synergien aus
41
Q

Buchungsschema Bestandveränderung

A
  1. Bestandsmehrung / - Minderung ausmachen
  2. BV von Bestandskonto auf BV-Konto buchen
  3. BV-Konto auf Aufwandskonto buchen
  4. Aufwandskonto auf GuV buchen
  5. GuV auf EK buchen
42
Q

Buchungsschema bei Buchgewinn aus Anlageabgang

A
  1. Ausbuchung
    Anlageabgang bei Buchgewinn an (Bsp) Fuhrpark
  2. Zahlungseingang
    Bank an Erlöse aus Anlageabgang bei Buchgewinn / USt
  3. Erträge aus Anlageabgang an Anlageabgang bei Buchgewinn
    Erlöse aus Anl.Abg. b. B.G. an Erträge aus Anlageabgang
    Erträge aus Anlageabgang an GuV
43
Q

Wertaufholgebot

A

Höchster Wert, der die AK/HK nicht übersteigt

44
Q

Fair Value

A

Hypothetischer Wert, den man am Stichtag für eine Veräußerung auf dem Markt realisieren könnte

45
Q

Transitorien

A

Einzahlung / Auszahlung vor Ertrag / Aufwand

-> Verbuchung als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

Beispiel : Mietaufwand an Bank 12 000€
aber 2 000€ des Aufwands fallen ins nächste Jahr. -> Korrektur via RAP

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) an Mietaufwand 2 000€

im nächsten Jahr kann der aRAP aufgelöst werden.

Mietaufwand an aRAP 2 000€

46
Q

Antizipativa

A

Ertrag / Aufwand vor Einzahlung / Auszahlung

-> Verbuchung als sonst. Forderung / Verbindl.

Beispiel:
Gebäude wird im Jahr t1 gemietet, aber die Mietzahlungen fallen erst in t2 an. Dadurch entsteht eine Verbindlichkeit auf Mietzahlungen.

Mietaufwand an sonst. Verbindl. 10 000€

-> Für eine Periodengerechte Erfolgsermittlung

47
Q

RAP passivient (pRAP)

A

Wenn eine Einzahlung vor dem Ertrag erfolgt.

(Beispiel aus Sicht des Vermieters)

Bank an Mietertrag 12 000€
Mietertrag an pRAP 2 000€
-> Periodengerechte Erfolgsermittlung

Im nächsten Jahr wird der rRAP aufgelöst:

pRAP an Mietertrag 2 000€

48
Q

Rechnungszwecke nach HGB

Konzernabschluss

A

Informationsfunktion z.B. für Investoren oder Gläubiger

  • Muterunternehmen muss Konzernabschluss aufstellen, sofern es auf anderes UN (TochterUN) (un)mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. §290 (1) HGB
  • Kapitalmarktorientierte (Mutter-)UN müssen den Konzernabschluss nach IFRS aufstellen.
49
Q

Herstellungskosten nach HGB aktivieren

A

Muss: - Materialkosten

  • Fertigungskosten
  • Sonderkosten der Fertigung
  • angemessene Teile der Materialgemeinkosten
  • Fertigungsgemeinkosten
  • Werteverzehr des Anlagevermögen, sofern durch Fert. verursacht

Dürfen: - angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung
- angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs
- freiwillige Soziale Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge
(Alles, sofern auf Zeitraum der Fertigung fallen)

Verbot: - Forschungs- und Vertriebskosten
Untergrenze: Nur muss
Obergrenze: Muss + Können

50
Q

Folgebewertung nach HGB

A

Handelswaren des Umlaufvermögens -> (keine Planmäßige Abschreibungen) -> Strenges Niederwertprinzip (sowohl bei vorübergehender als auch dauerhafter Wertminderung besteht Abschreibungspflicht.)
Nicht bebautes Grundstück -> Abschreibungsverbot von nicht bebauten Grundstücken bei vorübergehender Wertminderung

51
Q

Außerplanmäßige Abschreibungen HGB

A

Anlagevermögen (§253 HGB)
- Wertmaßstab: Niedrigerer beizulegender Wert
- Abschreibungspflicht bei dauerhafter Wertminderung
- Abschreibungswahlrecht bei vorübergehender Wertminderung nur bei Finanzanlagen!
„Gemildertes Niederstwertprinzip“

Umlaufvermögen (§253 HGB)
-Wertmaßstab: Niedrigerer Börsen- oder Marktpreis; alternativ beizulegender Wert
-Abschreibungspflicht unabhängig von der voraussichtlichen Wertminderung
„Strenges Niederstwertprinzip“

52
Q

Anlagevermögen

A
  • Immaterielle Vermögensgegenstände
  • Sachanlagen
  • Finanzanlagen
53
Q

Umlaufvermögen

A
  • Vorräte
  • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände
  • Sichteinlagen
  • Kasse
  • Wertpapiere

„Strenges Niederstwertprinzip“

54
Q

Planmäßige Abschreibungen

A

-> Anlagevermögen

Nicht für Umlaufvermögen und unbebaute Grundstücke

55
Q

Außerplanmäßige Abschreibung IFRS

A

Fair Value -> Wert dem man am Markt zum Bewertungszeitpunkt bekommen würde

56
Q

Bewertung von Schulden

A

Verbindlichkeiten - Erfüllungsbetrag / Rückzahlungsbetrag
Pensionsrückstellungen - Versicherungsmath. Barwert
Rückstellungen:

HGB: Wertmaßstab nach vernünftiger Beurteilung

IFRS: Erwarteter Wert

57
Q

Bilanzierung von Grundstücken

A

HGB : Bewertung zu historischen Kosten

IFRS: Wahl zw. HGB und fair value;

Fair Value > Buchwert
-> positiver Neubewertungssaldo erfolgsneutral im EK unter Neubew.rücklage erfassen

Fair Value < Buchwert
-> Grundsätzlich erfolgswirksam (Aufwand)
außer es wurde schon erfolgswirksam gebucht

58
Q

Langfristfertigung (HGB)

A
-> Produktionsperiode umfasst mind. ein Jahr
HGB:
-Bilanzierung nach Realisationsprinzip; 
* Zugangsbewertung: Herstellungskosten
* Umsatzrealisation: bei Abnahme

-> Gewinne erst mit Abschluss des Vorhabens realisieren

unfertige Erz an Umsatzerlöse

Bank an unfertig Erz.

59
Q

Langfristfertigung (IFRS)

A

Umsatzrealisierung proportional zum Fertigungsfortschritt

  • Zugangsbewertung: Herstellungskosten
  • Umsatzrel. Nach Grad der Fertigstellung

-> Gewinne mit Fortschritt realisieren

Unfert Erz an Umsatzerlöse

Bank an Unfert. Erz.

60
Q

Grundlagen der Erfolgsermittlung

A
  • Pagatorik

- Periodisierung

61
Q

pagatorische Gewinnermittlung

A

Zahlungsbezogene Gewinnermittlung bedeutet, dass im Zeitablauf, nur die Transaktionen und Ereignisse als Erfolg erfasst werden, die Ein- oder Auszahlungen auslösen.

62
Q

Periodisierung

A

Ein- und Auszahlungen sind im Zeitverlauf den jeweiligen einzelnen Abrechnungsperioden als Erträge und Aufw. zuzuordnen, um eine aussagekräftige Gewinngröße zu erzielen.

63
Q

Aussagekräftige Gewinngröße (HGB)

A

HGB:
Ziel: Gläubigerschutz durch vorsichtige Gewinnermittlung

  • Gewinnkonzept: Ausschüttungsfähiger / Besteuerbarer Gewinn

Grundsätze:

  • Vorsichtsprinzip
  • Realisationsprinzip
  • Imparitätsprinzip (Verluste aufnehmen)
64
Q

Aussagekräftige Gewinngröße (IFRS)

A

Ziel: Anlegerschutz durch entschiedungsnützliche Infos

Gewinnkonzept: Periodengerechte Gewinnermittlung

Grundsätze

  • Realisationsprinzip = „Matching principle“
  • > grundsatz der sachl. Abgrenzung

. Imparitätsprinzip

65
Q

Erfolgsspaltung gem. HGB

A
  • > außerordentliches Ergebnis = unregelmäßig, untypisch
  • > ordentliches Ergebnis
    * Betriebserg.
    * Finanzerg.
66
Q

Gesamtkostenverfahren

A
  • > Produktionserfolgsrechnung
  • sämtliche der Produktion zurechenbaren Aufw. der Periode werden in der GuV erfasst und den Umsatzerlösen gegenübergestellt.
  • Bestandserhöhungen / -minderungen ausweisen
    (= Differenz zw. produzierten und abgesetzten Erzeugnissen)
67
Q

Umsatzkostenverfahren

A
  • > Absatzerfolgsrechnung
  • > International üblich
  • Umsatzerlösen werden nur die Aufw. ggü. gestellt, die diese verursachten.
  • > Realisationsprinzip

UR = EBIT / Umsatzerlöse

68
Q

Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren?

A

-> Aufstellungswahlrecht

69
Q

Gesamtergebnisrechnung nach IFRS

A
  • Wahlrecht
  • Gesamtergebnisrechnung Aufspaltung
    * Traditionelle GuV
    * sonst. Gesamterfolg
  • Gliederung
    • Wahl: Konto oder Staffelform (HGB: Staffel!)
    • Wahl: Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren
    • nur wenige Positionen vorgeschrieben (Gegensatz HGB)
  • Kein Ausweis eines außerord. Erg.
  • Gewinn pro Aktie angeben
70
Q

Jahresabschlussanalyse

A
  • Adressaten
    Jahresabschlussanalyse umfasst alle Methoden mit denen die Nutzer von Rechnungslegungsinformationen Abschlüsse auswerten, um Fragen über das UN zu beantworten.
Analysten
Mitarbeiter
Gerichte
Mitbewerber
Nutzer -> Regulierer
71
Q

Erfolgswirtschaftliche Kennzahlen: Rentabilitätsanalyse

A

Rentabilitätskennzahlen
- setzen eine Ergebnisgröße (Gewinn, Cash-Flow) ins Verhältnis zu einer Kapital- oder Vermögensgröße (EK, GK)

  • geben Auskunft über Erfolg, den das eingesetzte Kapital erwirtschaftet hat (Verzinsung des eingesetzten Kapitals)
  • eignen sich als relative Maße in horizontalen (im Zeitverlauf) und vertikalen (im Vergleich zu anderen UN) Erfolgsanalyse
72
Q

Eigenkapitalrentabilität

A

Verzinsung des von den Eigentümern bereitgestellten Kapitals

EKR = (Jahresabschluss/EK) * 100

73
Q

Gesamtkapitalrentabilität

A

GKR = (EBIT / GK) * 100

EBIT= Ergebnis nach Steuern = Jahresabschluss - FK*Zinsen - Ertragssteuern

74
Q

Leverage Effekt

A

Ersetzt man EK durch FK, kann man die EKR erhöhren, wenn man das günstigere FK zu einer höheren GKR investiert. Aber dann entsteht ein höheres Risiko.

75
Q

du Pont - Modell

A

GKR = EBIT / GK

  • Umsatzrendite: EBIT / Umsatzerlöse
  • > misst als Maß der Rentabilität wie viel Euro Gewinn durch einen Euro Umsatz erzielt werden
  • Kapitalumschlag: UmErlöse / GK
  • > misst als Maß der Effizienz, wie häufig das eingesetzte Kapital umgeschlagen wurde.
76
Q

Finanzwirtschaftliche Kennzahlen: Liquiditätsanalyze (Theorie)

A

-> Stellt die Frage nach dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit in den Mittelpunkt.
Untersuchungsziel ist inwieweit das Liquiditätspotenzial ausreicht gegebenen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Geben an, um wie viel Prozent die kurzfr. Verb/ + kurzfr. Ford / + Vorräte durch vorhande Liquidität am Stichtag gedeckt ist.
Liefern aber nur Auskunft über vergangenen, nicht zukünftigen Stichtag.

77
Q

Liquiditätsanalyse FORMELN

A

Liquidität 1. Grades = Barliquidität
= (Zahlungsmittel / kurzfr. FK) * 100

Liquidität 2. Grades = L. auf kurze Sicht
= ((Zahlungsmittel + kurzfr. Ford.)/kurzfr. FK)*100

Liquidität 3. Grades= L. auf mittlere Sicht
=((ZM + kurzfr. Ford. + Vorräte)/Kurzfr. FK) * 100

78
Q

Dynamischer Verschuldungsgrad

A

für zukünftige Zahlungsfähigkeit werden zeitraumbezogene L-Kennzahlen Strom-Größen (Cash-Flow) anstelle von Bestandsgrößen verwendet.

Annahme: Cash-Flow des alten Jahres = im neuen Jahr

= FK/Cashflow

Cashflow = Jahresüberschuss +/- Periodenabgrenzungen

79
Q

Kapitalgesellschaften Unternehmensgrößen Kriterien

A
Kleine Kapitalgesellschaft
Nicht 2 überschreiten
* 6 000 000 EUR Bilanzsumme
* 12 000 000 EUR Umsatzerlöse in 12 Monaten vor Abschlusstag
* Im Jahresdurchschnitt 50 Mitarbeiter

Mittelgroße

  • 20 000 000 EUR Bilanzsumme
  • 40 000 000 EUR Umsatzerlöse
  • Im Jahresdurchschnitt 250 Mitarbeiter
80
Q

Passivierungskriterien nach HGB (um zu Prüfen, ob eine bilanzielle Schuld vorliegt)

A

1.) Verpflichtung des Unternehmens? -> Ja/Nein, weil…
2.) Bilanziell greifbar / Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme -> Ja/Nein, weil…
3.) Gibt es eine wirtschaftliche Belastung? -> Ja / Nein, weil…
4.) Quantifizierbare? / Selbstständig bewertbar? -> Ja / Nein, weil..
( 5.) Ist es dem aktuellen Geschäftsjahr zuzuordnen?)

81
Q

Rückstellungspflicht / Passivierungskriterien HGB

A

-> Nach HGB §249 Abs. 1 HGB

innerhalb der ersten 3 Monate des folgenden Geschäftsjahres

-> Nach HGB §249 Abs. 2 S. 1

Passivierungsverbot zur Bildung einer Rückstellung wenn >3Monate

  • > keine Buchung
  • > nichts passiert
82
Q

Passivierungskriterien IFRS

A
  1. ) gegenwärte Außenverpflichtung des UN
  2. Resultat vergangener Ereignisse
  3. zukünftiger Nutzenabfluss
  4. Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenabflusses
  5. zuverlässige Bewertbarkeit

-> Wenn alle zutreffen, dann Passivierungs- bzw. Rückstellungspflicht

83
Q

EBIT

A

Jahresgewinn ohne Berücksichtigung von Zinsen und Steuern

84
Q

Eigenkapitalrentabilität (EKR)

A

EKR = Jahresüberschuss / Eigenkapital * 100

85
Q

Kapitalumschlag

A

KU= Umsatz / Gesamtkapital

86
Q

True and Fair View HGB

A

Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft muss einen realen Einblick vermitteln. Tut er das nicht, müssen im Anhang Ergänzungen gemacht werden.

87
Q

True and Fair View HGB

A

Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft muss einen realen Einblick vermitteln. Tut er das nicht, müssen im Anhang Ergänzungen gemacht werden.

88
Q

Asset Definition

A

„An asset is a resource controlled by the entity as a result of past events and from which future economic benefits are expected to flow to the entity.“

  • aRAPs
  • aktive latente Steuern
  • Vermögensgegenstände
89
Q

Bilanzierung von immateriellen Vermögen (HGB + IFRS)

A

HGB: Erstellungskosten klar zuzuordnen? -> Wahlrecht

IFRS: Erstellungskosten klar zuzuordnen? -> Pflicht

90
Q

Rückstellungsarten nach HGB

A
  • Verbindlichkeitsrückstellungen (Realisationsprinzip)
  • Drohverlustrückstellungen (Imparitätsprinzip)
    Aufwandsrückstellungen (Innenverpflichtungen)