JA Flashcards
Welche Aufgaben hat die Finanzbuchhaltung?
- Erfassung und Auflistung aller Vermögenswerte ( GuV. u. Bilanz)
- externe Rechnungslegung
- gesetzlich vorgeschrieben (238 HGB)
betriebliches Rechnungswesen
Definition: Inventur
Körperliche Bestandsaufnahme
Definition: Inventar
systematische, periodisch anzufertigende Aufstellung aller Vermögensgegenstände und Schulden
Inventurarten
-Stichtagsbezogene (+ / - 10 Tage)
(körperliche Bestandsaufnahme am Stichtag)
- vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur
(3 Monate vor- 12 Monate nach Stichtag -> Fort.- und Rückschreibungswerte) - permanente Stichprobe
(Anwendung anerkannter math. stat. Methoden)
Zwecke der Rechnungslegung
- Anspruchsbemessung (Vertragsfunktion)
-> Bereitstellung von Infos zur Bemessung vertraglicher
Folgen - Entscheidungsunterstützung
- > Bereitstellung Entscheidungsrelevanter Infos
Instrumente der externen Rechnungslegung
- Bilanzielle Rechnungslegung
- > Bilanz: gegenüberstellung von Vermögen und Kapital
- > GuV: Erträge und Aufwänd. der abg. Periode
- > Anhang: Erläuternde / korrigierende Zusatzinfo
- Finanzielle Rechnungslegung
- > EK - Spiegel: Erläuterung der EK- Bewegungen
- > Kapitalflussrechn. : Aufstellung über Ein- u. Ausz.
- > Segmentbericht: Vermögen, Schulden, Erfolgsgrößen einzelner Segmente des UN
Nicht-finazielle Rechnungslegung
- Lagebericht
Aufgaben der Finanzbuchhaltung
- Dokumentationsfunktion
= Lückenlose, systematische Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle - Informationsfunktion
= Selbstinformation über wirtsch. Entwicklung u. Fremdinfo, da dritte schwer an Infos kommen
Erfolgsebenen der externen Rechnungswesens
- Zahlungsmittel (Einzahlung / Auszahlung)
- +Ford/-Verbindl. -> Geldvermögen (Einnahmen / Ausgaben)
- +/- Sachvermögen -> Reinvermögen ( Ertrag / Aufwand)
Prüfungsschema Erfolgsebenen
Bargeld Sichteinlagen =Zahlungsmittel Forderungen Verbindl. =Geldvermögen Sachvermögen =Reinvermögen
Ziel des Jahresabschluss nach HGB
Gläubigerschutz durch vorsichtige Gewinnermittlung
Ziel Jahresabschluss nach IFRS
Anlegerschutz durch entscheidungsnützliche Infos
Anwendungsbereiche nach HGB
- Einzelkaufleute
- Personengesellschaft
- Einzelabschluss sämtlicher Kapitelgesellschaften
- Konzernabschluss -> Wahlrecht
Anwendungsbereiche nach IFRS
- Konzernabschluss börsennotierter
- Konzernabschluss nicht börsennotierter
Wofür steht IFRS?
International Financial Reporting Standards (IFRS)
Rechnungszwecke nach HGB
Einzelabschluss
- Einzelabschluss (Gläubigerschutz)
- > Zahlungsbemessungsfunktion
- > Gewinnverteilung / Ausschüttungsbemessung
- > Mindestauss. - Gesellschafterschutz
- > Höchstauss. - Gläubigerschutz
- > Steuerliche Gewinnermittlung
- > Maßgeblichkeitsprinzip
-> Informationsfunktion
-> Rechenschaft an Kapitalgeber
(JA hat nach GOB ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- u. Finaz-
Lage zu vermitteln)
-> Dokumentationsfunktion
Definition: GOB
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung
Zentrale Prinzipien GOB
- JA muss den grundsätzen ordnungsgemäßer BuFu aufgestellt werden
- Dokumentation und Nachprüfbarkeit gewährleisten
- Zwecke der Rechnungslegung umsetzen: Ermittlung des ausschussfähigen Gewinns zum Gläubiger- / Anteilseignerschutz
- fangen als Generalnorm alle vom Gesetzgeber nicht explizit geregelten Sachverhalte auf
PROBLEM: Zwecke stehen nicht im Gesetz -> können konfigieren
-> allgemein anerkannte Regeln
=> BuFu ist dann ordnungsgemäß, wenn ein Sachverständiger Dritter in angemessener Zeit die Meinung über Vermögens-, Finanz-, u. Ertragslage bilden kann.
Zentrale Prinzipien des Jahresabschlusses nach HGB
Vorsichtsprinzip
Oberster Grundsatz der Gewinnermittlung.
Es ist vorsichtig zu bewerten.
Kaufmann soll sich nicht reicher rechnen
=> Gläubigerschutzgedanke:
- Bilanzierungsverbote
- Vorsichtige Schätzung von ND
- Wahl des Afa Verfahrens (Lineare Abschreibungen)
- Zeitpunktbildung + höhere Rückstellungen
Zentrale Prinzipien des Jahresabschlusses nach HGB
Realisationsprinzip
- Gewinne nur berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind
- Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung (periodengerechter Erfassung von Aufw. / Ertr.)
- Aufw. der Periode zurechnen, in der auch die sachl. zugehörige Leistung realisiert wird
Zentrale Prinzipien des Jahresabschlusses nach HGB
Imparitätsprinzip
(= Ungleichheit)
- Verluste sind zu berücksichtigen, wenn sie bekannt werden
- nur solche, die sich auf VGG oder Schulden beziehen
Zentrale Prinzipien des Jahresabschlusses nach HGB
Objektivierungsprinzip
- Vermögen ist objektiv zu bewerten, dh ein Mindestmaß an Nachprüfbarkeit ist unerlässlich
- Bewertung zu historischen AK
Rechtliche Grundlagen JA nach HGB
BuFu Pflicht
- Jeder Kaufmann ist dazu verpflichtet, Bücher zu führen, in denen die Lage des Vermögens nach GOB ersichtlich wird
- Dritte müssen sie verstehen
- Geschäftsvorfälle müssen sich verfolgen lassen
Befreiung der BuFu-Pflicht
Einzelkaufleute die auf zwei aufeinanderfolgenden Perioden < 600 000 € Umsatz
< 60 000 € Jahresüberschuss
vorzuweisen haben
Rechtsformen privater Unternehmen
Personengesellschaften:
GbR, OHG, Kommanditgesell. (KG), stille Gesellschaft
Aktiengesellschaften
AG, Kommandit mit Aktien (KGaA), GmbH
Mischformen
GmbH + KoKG
(Haftungsbeschränkte Personengesellschaft)
Zwecke IFRS
- Entscheidungsnützlichkeit
(-> Zahlungsbemessungsfunktion spielt keine Rolle) - Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
- Investitionstheoretische Perspektive
Zentrale Prinzipien IFRS
Ziel: Entscheidungsnützliche Infos
Grundsatz:
- Übergeordnete Prinzipien spielen keine Rolle (Unterschied zu HGB)
- kein vergleichbares Vorsichtsprinzip
- Grundsatz periodengerechter Erfolgsermittlung
- Imparitätsprinzip; gibt Ansatz- und Bewertungsstandards
- Wertmaßstäbe, historische Kosten kommt Bedeutung zu => Wertsteigerungen können berücksichtigt werden, wenn sie glaubhaft bewiesen sind
Bestandteile JA nach HGB
Einzelabschluss
- Bilanz, GuV (Einzelkaufmann)
+ Anhang (+Lagebericht). (Kap. G.)
+ Kapitalflussrechn., EK-Spiegel. (Kap.m. orient. G.)
Konzernabschluss
Konzernbilanz, Konzern GuV, K-Anhang
Kapitalflussr., EK-Spiegel, (Segmentbericht)
(+ Lagebericht)
Bestandteile JA nach IFRS
Bilanz Ergebnisrechnung (Wahlrecht) EK-Veränderung Kapitalflussrechnung Anhang Lagebericht
Funktion Anhang nach HGB
Ergibt sich aus Info-Pflicht; Entlastung - Infos aus Bilanz in Anhang -> Klarheit und Übersicht wahren Erläuterungs- und Ergänzungsfunktion Korrekturfunktion
Funktion Lagebericht nach HGB
Info über Gesamtlage
Kein Bestandteil des JA, daher keine GOB
Aufstellungspflicht HGB
Einzelabschluss:
Pflicht, außer <600 000 Umsatz <60 000 Gewinn
Konzern
Pflicht, wenn ein Unternehmen auf ein anderes un-/mittelbaren Einfluss ausüben kann
Börsennotierte Unternehmen gelten immer als groß (-> Einzelabschluss!)
Aufstellungspflicht IFRS
Kapitalmarktorientierte UN -> Pflicht
nicht kapitalmarktorientiert -> Wahl
Prüfung HGB
Für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften Pflicht
Für haftungsbeschränkte Personengesellschaften Pflicht
Keine Pflicht für Einzelunternehmen
Prüfung des Jahresabschluss / Kontenabs. + (Konzern-)Lagebericht
Offenlegung HGB
- Informationsfkt. für Dritte
- Pflicht für Kapitalgesell. + haftungsbeschränkten Personengesellschaften
- Keine Pflicht für Einzelunternehmen
- Umfang hängt von der Unternehmensgröße ab
- Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
- 1 Jahr nach Abschlussstichtag
- Börsenn. Kap. Ges. verkürzt auf 4 Monate
Offenlegung IFRS
- Richtet sich nach HGB Größenvorgaben
- IFRS Wahlrecht
Offenlegungspflicht:
kleine Unternehmen
Bilanz - verkürzt
GuV - keine Pflicht
Anhang - offenlegen
Lagebericht - Keine Pflicht
Offenlegungspflicht
Mittlere Unternehmen
Bilanz - verkürzt
GuV - verkürzt
Anhang - verkürzt
Lagebericht - offenlegen
Offenlegungspflicht Große Unternehmen
Große Unternehmen
Bilanz
GuV
Anhang
Lagebericht
-> alles offenlegen
Goodwill
„Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert“
= Kaufpreis - neubewertetes EK
- > als Imm VGG aktivieren und 10 Jahre planmäßige Afa
- > Unterschiedsbetrag, um den der Kaufpreis den Wert des erworbenen Vermögens abzüglich Steuern übersteigt.
- > Drückt nicht bilanzielle Immat. Werte (Mitarbeiter, Image etc.) und Kostenvorteile / Synergien aus
Buchungsschema Bestandveränderung
- Bestandsmehrung / - Minderung ausmachen
- BV von Bestandskonto auf BV-Konto buchen
- BV-Konto auf Aufwandskonto buchen
- Aufwandskonto auf GuV buchen
- GuV auf EK buchen
Buchungsschema bei Buchgewinn aus Anlageabgang
- Ausbuchung
Anlageabgang bei Buchgewinn an (Bsp) Fuhrpark - Zahlungseingang
Bank an Erlöse aus Anlageabgang bei Buchgewinn / USt - Erträge aus Anlageabgang an Anlageabgang bei Buchgewinn
Erlöse aus Anl.Abg. b. B.G. an Erträge aus Anlageabgang
Erträge aus Anlageabgang an GuV
Wertaufholgebot
Höchster Wert, der die AK/HK nicht übersteigt
Fair Value
Hypothetischer Wert, den man am Stichtag für eine Veräußerung auf dem Markt realisieren könnte
Transitorien
Einzahlung / Auszahlung vor Ertrag / Aufwand
-> Verbuchung als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)
Beispiel : Mietaufwand an Bank 12 000€
aber 2 000€ des Aufwands fallen ins nächste Jahr. -> Korrektur via RAP
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) an Mietaufwand 2 000€
im nächsten Jahr kann der aRAP aufgelöst werden.
Mietaufwand an aRAP 2 000€
Antizipativa
Ertrag / Aufwand vor Einzahlung / Auszahlung
-> Verbuchung als sonst. Forderung / Verbindl.
Beispiel:
Gebäude wird im Jahr t1 gemietet, aber die Mietzahlungen fallen erst in t2 an. Dadurch entsteht eine Verbindlichkeit auf Mietzahlungen.
Mietaufwand an sonst. Verbindl. 10 000€
-> Für eine Periodengerechte Erfolgsermittlung
RAP passivient (pRAP)
Wenn eine Einzahlung vor dem Ertrag erfolgt.
(Beispiel aus Sicht des Vermieters)
Bank an Mietertrag 12 000€
Mietertrag an pRAP 2 000€
-> Periodengerechte Erfolgsermittlung
Im nächsten Jahr wird der rRAP aufgelöst:
pRAP an Mietertrag 2 000€
Rechnungszwecke nach HGB
Konzernabschluss
Informationsfunktion z.B. für Investoren oder Gläubiger
- Muterunternehmen muss Konzernabschluss aufstellen, sofern es auf anderes UN (TochterUN) (un)mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. §290 (1) HGB
- Kapitalmarktorientierte (Mutter-)UN müssen den Konzernabschluss nach IFRS aufstellen.
Herstellungskosten nach HGB aktivieren
Muss: - Materialkosten
- Fertigungskosten
- Sonderkosten der Fertigung
- angemessene Teile der Materialgemeinkosten
- Fertigungsgemeinkosten
- Werteverzehr des Anlagevermögen, sofern durch Fert. verursacht
Dürfen: - angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung
- angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs
- freiwillige Soziale Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge
(Alles, sofern auf Zeitraum der Fertigung fallen)
Verbot: - Forschungs- und Vertriebskosten
Untergrenze: Nur muss
Obergrenze: Muss + Können
Folgebewertung nach HGB
Handelswaren des Umlaufvermögens -> (keine Planmäßige Abschreibungen) -> Strenges Niederwertprinzip (sowohl bei vorübergehender als auch dauerhafter Wertminderung besteht Abschreibungspflicht.)
Nicht bebautes Grundstück -> Abschreibungsverbot von nicht bebauten Grundstücken bei vorübergehender Wertminderung
Außerplanmäßige Abschreibungen HGB
Anlagevermögen (§253 HGB)
- Wertmaßstab: Niedrigerer beizulegender Wert
- Abschreibungspflicht bei dauerhafter Wertminderung
- Abschreibungswahlrecht bei vorübergehender Wertminderung nur bei Finanzanlagen!
„Gemildertes Niederstwertprinzip“
Umlaufvermögen (§253 HGB)
-Wertmaßstab: Niedrigerer Börsen- oder Marktpreis; alternativ beizulegender Wert
-Abschreibungspflicht unabhängig von der voraussichtlichen Wertminderung
„Strenges Niederstwertprinzip“
Anlagevermögen
- Immaterielle Vermögensgegenstände
- Sachanlagen
- Finanzanlagen
Umlaufvermögen
- Vorräte
- Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände
- Sichteinlagen
- Kasse
- Wertpapiere
„Strenges Niederstwertprinzip“
Planmäßige Abschreibungen
-> Anlagevermögen
Nicht für Umlaufvermögen und unbebaute Grundstücke
Außerplanmäßige Abschreibung IFRS
Fair Value -> Wert dem man am Markt zum Bewertungszeitpunkt bekommen würde
Bewertung von Schulden
Verbindlichkeiten - Erfüllungsbetrag / Rückzahlungsbetrag
Pensionsrückstellungen - Versicherungsmath. Barwert
Rückstellungen:
HGB: Wertmaßstab nach vernünftiger Beurteilung
IFRS: Erwarteter Wert
Bilanzierung von Grundstücken
HGB : Bewertung zu historischen Kosten
IFRS: Wahl zw. HGB und fair value;
Fair Value > Buchwert
-> positiver Neubewertungssaldo erfolgsneutral im EK unter Neubew.rücklage erfassen
Fair Value < Buchwert
-> Grundsätzlich erfolgswirksam (Aufwand)
außer es wurde schon erfolgswirksam gebucht
Langfristfertigung (HGB)
-> Produktionsperiode umfasst mind. ein Jahr HGB: -Bilanzierung nach Realisationsprinzip; * Zugangsbewertung: Herstellungskosten * Umsatzrealisation: bei Abnahme
-> Gewinne erst mit Abschluss des Vorhabens realisieren
unfertige Erz an Umsatzerlöse
Bank an unfertig Erz.
Langfristfertigung (IFRS)
Umsatzrealisierung proportional zum Fertigungsfortschritt
- Zugangsbewertung: Herstellungskosten
- Umsatzrel. Nach Grad der Fertigstellung
-> Gewinne mit Fortschritt realisieren
Unfert Erz an Umsatzerlöse
Bank an Unfert. Erz.
Grundlagen der Erfolgsermittlung
- Pagatorik
- Periodisierung
pagatorische Gewinnermittlung
Zahlungsbezogene Gewinnermittlung bedeutet, dass im Zeitablauf, nur die Transaktionen und Ereignisse als Erfolg erfasst werden, die Ein- oder Auszahlungen auslösen.
Periodisierung
Ein- und Auszahlungen sind im Zeitverlauf den jeweiligen einzelnen Abrechnungsperioden als Erträge und Aufw. zuzuordnen, um eine aussagekräftige Gewinngröße zu erzielen.
Aussagekräftige Gewinngröße (HGB)
HGB:
Ziel: Gläubigerschutz durch vorsichtige Gewinnermittlung
- Gewinnkonzept: Ausschüttungsfähiger / Besteuerbarer Gewinn
Grundsätze:
- Vorsichtsprinzip
- Realisationsprinzip
- Imparitätsprinzip (Verluste aufnehmen)
Aussagekräftige Gewinngröße (IFRS)
Ziel: Anlegerschutz durch entschiedungsnützliche Infos
Gewinnkonzept: Periodengerechte Gewinnermittlung
Grundsätze
- Realisationsprinzip = „Matching principle“
- > grundsatz der sachl. Abgrenzung
. Imparitätsprinzip
Erfolgsspaltung gem. HGB
- > außerordentliches Ergebnis = unregelmäßig, untypisch
- > ordentliches Ergebnis
* Betriebserg.
* Finanzerg.
Gesamtkostenverfahren
- > Produktionserfolgsrechnung
- sämtliche der Produktion zurechenbaren Aufw. der Periode werden in der GuV erfasst und den Umsatzerlösen gegenübergestellt.
- Bestandserhöhungen / -minderungen ausweisen
(= Differenz zw. produzierten und abgesetzten Erzeugnissen)
Umsatzkostenverfahren
- > Absatzerfolgsrechnung
- > International üblich
- Umsatzerlösen werden nur die Aufw. ggü. gestellt, die diese verursachten.
- > Realisationsprinzip
UR = EBIT / Umsatzerlöse
Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren?
-> Aufstellungswahlrecht
Gesamtergebnisrechnung nach IFRS
- Wahlrecht
- Gesamtergebnisrechnung Aufspaltung
* Traditionelle GuV
* sonst. Gesamterfolg - Gliederung
- Wahl: Konto oder Staffelform (HGB: Staffel!)
- Wahl: Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren
- nur wenige Positionen vorgeschrieben (Gegensatz HGB)
- Kein Ausweis eines außerord. Erg.
- Gewinn pro Aktie angeben
Jahresabschlussanalyse
- Adressaten
Jahresabschlussanalyse umfasst alle Methoden mit denen die Nutzer von Rechnungslegungsinformationen Abschlüsse auswerten, um Fragen über das UN zu beantworten.
Analysten Mitarbeiter Gerichte Mitbewerber Nutzer -> Regulierer
Erfolgswirtschaftliche Kennzahlen: Rentabilitätsanalyse
Rentabilitätskennzahlen
- setzen eine Ergebnisgröße (Gewinn, Cash-Flow) ins Verhältnis zu einer Kapital- oder Vermögensgröße (EK, GK)
- geben Auskunft über Erfolg, den das eingesetzte Kapital erwirtschaftet hat (Verzinsung des eingesetzten Kapitals)
- eignen sich als relative Maße in horizontalen (im Zeitverlauf) und vertikalen (im Vergleich zu anderen UN) Erfolgsanalyse
Eigenkapitalrentabilität
Verzinsung des von den Eigentümern bereitgestellten Kapitals
EKR = (Jahresabschluss/EK) * 100
Gesamtkapitalrentabilität
GKR = (EBIT / GK) * 100
EBIT= Ergebnis nach Steuern = Jahresabschluss - FK*Zinsen - Ertragssteuern
Leverage Effekt
Ersetzt man EK durch FK, kann man die EKR erhöhren, wenn man das günstigere FK zu einer höheren GKR investiert. Aber dann entsteht ein höheres Risiko.
du Pont - Modell
GKR = EBIT / GK
- Umsatzrendite: EBIT / Umsatzerlöse
- > misst als Maß der Rentabilität wie viel Euro Gewinn durch einen Euro Umsatz erzielt werden
- Kapitalumschlag: UmErlöse / GK
- > misst als Maß der Effizienz, wie häufig das eingesetzte Kapital umgeschlagen wurde.
Finanzwirtschaftliche Kennzahlen: Liquiditätsanalyze (Theorie)
-> Stellt die Frage nach dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit in den Mittelpunkt.
Untersuchungsziel ist inwieweit das Liquiditätspotenzial ausreicht gegebenen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Geben an, um wie viel Prozent die kurzfr. Verb/ + kurzfr. Ford / + Vorräte durch vorhande Liquidität am Stichtag gedeckt ist.
Liefern aber nur Auskunft über vergangenen, nicht zukünftigen Stichtag.
Liquiditätsanalyse FORMELN
Liquidität 1. Grades = Barliquidität
= (Zahlungsmittel / kurzfr. FK) * 100
Liquidität 2. Grades = L. auf kurze Sicht
= ((Zahlungsmittel + kurzfr. Ford.)/kurzfr. FK)*100
Liquidität 3. Grades= L. auf mittlere Sicht
=((ZM + kurzfr. Ford. + Vorräte)/Kurzfr. FK) * 100
Dynamischer Verschuldungsgrad
für zukünftige Zahlungsfähigkeit werden zeitraumbezogene L-Kennzahlen Strom-Größen (Cash-Flow) anstelle von Bestandsgrößen verwendet.
Annahme: Cash-Flow des alten Jahres = im neuen Jahr
= FK/Cashflow
Cashflow = Jahresüberschuss +/- Periodenabgrenzungen
Kapitalgesellschaften Unternehmensgrößen Kriterien
Kleine Kapitalgesellschaft Nicht 2 überschreiten * 6 000 000 EUR Bilanzsumme * 12 000 000 EUR Umsatzerlöse in 12 Monaten vor Abschlusstag * Im Jahresdurchschnitt 50 Mitarbeiter
Mittelgroße
- 20 000 000 EUR Bilanzsumme
- 40 000 000 EUR Umsatzerlöse
- Im Jahresdurchschnitt 250 Mitarbeiter
Passivierungskriterien nach HGB (um zu Prüfen, ob eine bilanzielle Schuld vorliegt)
1.) Verpflichtung des Unternehmens? -> Ja/Nein, weil…
2.) Bilanziell greifbar / Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme -> Ja/Nein, weil…
3.) Gibt es eine wirtschaftliche Belastung? -> Ja / Nein, weil…
4.) Quantifizierbare? / Selbstständig bewertbar? -> Ja / Nein, weil..
( 5.) Ist es dem aktuellen Geschäftsjahr zuzuordnen?)
Rückstellungspflicht / Passivierungskriterien HGB
-> Nach HGB §249 Abs. 1 HGB
innerhalb der ersten 3 Monate des folgenden Geschäftsjahres
-> Nach HGB §249 Abs. 2 S. 1
Passivierungsverbot zur Bildung einer Rückstellung wenn >3Monate
- > keine Buchung
- > nichts passiert
Passivierungskriterien IFRS
- ) gegenwärte Außenverpflichtung des UN
- Resultat vergangener Ereignisse
- zukünftiger Nutzenabfluss
- Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenabflusses
- zuverlässige Bewertbarkeit
-> Wenn alle zutreffen, dann Passivierungs- bzw. Rückstellungspflicht
EBIT
Jahresgewinn ohne Berücksichtigung von Zinsen und Steuern
Eigenkapitalrentabilität (EKR)
EKR = Jahresüberschuss / Eigenkapital * 100
Kapitalumschlag
KU= Umsatz / Gesamtkapital
True and Fair View HGB
Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft muss einen realen Einblick vermitteln. Tut er das nicht, müssen im Anhang Ergänzungen gemacht werden.
True and Fair View HGB
Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft muss einen realen Einblick vermitteln. Tut er das nicht, müssen im Anhang Ergänzungen gemacht werden.
Asset Definition
„An asset is a resource controlled by the entity as a result of past events and from which future economic benefits are expected to flow to the entity.“
- aRAPs
- aktive latente Steuern
- Vermögensgegenstände
Bilanzierung von immateriellen Vermögen (HGB + IFRS)
HGB: Erstellungskosten klar zuzuordnen? -> Wahlrecht
IFRS: Erstellungskosten klar zuzuordnen? -> Pflicht
Rückstellungsarten nach HGB
- Verbindlichkeitsrückstellungen (Realisationsprinzip)
- Drohverlustrückstellungen (Imparitätsprinzip)
Aufwandsrückstellungen (Innenverpflichtungen)