JA Flashcards
Welche Aufgaben hat die Finanzbuchhaltung?
- Erfassung und Auflistung aller Vermögenswerte ( GuV. u. Bilanz)
- externe Rechnungslegung
- gesetzlich vorgeschrieben (238 HGB)
betriebliches Rechnungswesen
Definition: Inventur
Körperliche Bestandsaufnahme
Definition: Inventar
systematische, periodisch anzufertigende Aufstellung aller Vermögensgegenstände und Schulden
Inventurarten
-Stichtagsbezogene (+ / - 10 Tage)
(körperliche Bestandsaufnahme am Stichtag)
- vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur
(3 Monate vor- 12 Monate nach Stichtag -> Fort.- und Rückschreibungswerte) - permanente Stichprobe
(Anwendung anerkannter math. stat. Methoden)
Zwecke der Rechnungslegung
- Anspruchsbemessung (Vertragsfunktion)
-> Bereitstellung von Infos zur Bemessung vertraglicher
Folgen - Entscheidungsunterstützung
- > Bereitstellung Entscheidungsrelevanter Infos
Instrumente der externen Rechnungslegung
- Bilanzielle Rechnungslegung
- > Bilanz: gegenüberstellung von Vermögen und Kapital
- > GuV: Erträge und Aufwänd. der abg. Periode
- > Anhang: Erläuternde / korrigierende Zusatzinfo
- Finanzielle Rechnungslegung
- > EK - Spiegel: Erläuterung der EK- Bewegungen
- > Kapitalflussrechn. : Aufstellung über Ein- u. Ausz.
- > Segmentbericht: Vermögen, Schulden, Erfolgsgrößen einzelner Segmente des UN
Nicht-finazielle Rechnungslegung
- Lagebericht
Aufgaben der Finanzbuchhaltung
- Dokumentationsfunktion
= Lückenlose, systematische Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle - Informationsfunktion
= Selbstinformation über wirtsch. Entwicklung u. Fremdinfo, da dritte schwer an Infos kommen
Erfolgsebenen der externen Rechnungswesens
- Zahlungsmittel (Einzahlung / Auszahlung)
- +Ford/-Verbindl. -> Geldvermögen (Einnahmen / Ausgaben)
- +/- Sachvermögen -> Reinvermögen ( Ertrag / Aufwand)
Prüfungsschema Erfolgsebenen
Bargeld Sichteinlagen =Zahlungsmittel Forderungen Verbindl. =Geldvermögen Sachvermögen =Reinvermögen
Ziel des Jahresabschluss nach HGB
Gläubigerschutz durch vorsichtige Gewinnermittlung
Ziel Jahresabschluss nach IFRS
Anlegerschutz durch entscheidungsnützliche Infos
Anwendungsbereiche nach HGB
- Einzelkaufleute
- Personengesellschaft
- Einzelabschluss sämtlicher Kapitelgesellschaften
- Konzernabschluss -> Wahlrecht
Anwendungsbereiche nach IFRS
- Konzernabschluss börsennotierter
- Konzernabschluss nicht börsennotierter
Wofür steht IFRS?
International Financial Reporting Standards (IFRS)
Rechnungszwecke nach HGB
Einzelabschluss
- Einzelabschluss (Gläubigerschutz)
- > Zahlungsbemessungsfunktion
- > Gewinnverteilung / Ausschüttungsbemessung
- > Mindestauss. - Gesellschafterschutz
- > Höchstauss. - Gläubigerschutz
- > Steuerliche Gewinnermittlung
- > Maßgeblichkeitsprinzip
-> Informationsfunktion
-> Rechenschaft an Kapitalgeber
(JA hat nach GOB ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- u. Finaz-
Lage zu vermitteln)
-> Dokumentationsfunktion
Definition: GOB
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung
Zentrale Prinzipien GOB
- JA muss den grundsätzen ordnungsgemäßer BuFu aufgestellt werden
- Dokumentation und Nachprüfbarkeit gewährleisten
- Zwecke der Rechnungslegung umsetzen: Ermittlung des ausschussfähigen Gewinns zum Gläubiger- / Anteilseignerschutz
- fangen als Generalnorm alle vom Gesetzgeber nicht explizit geregelten Sachverhalte auf
PROBLEM: Zwecke stehen nicht im Gesetz -> können konfigieren
-> allgemein anerkannte Regeln
=> BuFu ist dann ordnungsgemäß, wenn ein Sachverständiger Dritter in angemessener Zeit die Meinung über Vermögens-, Finanz-, u. Ertragslage bilden kann.
Zentrale Prinzipien des Jahresabschlusses nach HGB
Vorsichtsprinzip
Oberster Grundsatz der Gewinnermittlung.
Es ist vorsichtig zu bewerten.
Kaufmann soll sich nicht reicher rechnen
=> Gläubigerschutzgedanke:
- Bilanzierungsverbote
- Vorsichtige Schätzung von ND
- Wahl des Afa Verfahrens (Lineare Abschreibungen)
- Zeitpunktbildung + höhere Rückstellungen
Zentrale Prinzipien des Jahresabschlusses nach HGB
Realisationsprinzip
- Gewinne nur berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind
- Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung (periodengerechter Erfassung von Aufw. / Ertr.)
- Aufw. der Periode zurechnen, in der auch die sachl. zugehörige Leistung realisiert wird
Zentrale Prinzipien des Jahresabschlusses nach HGB
Imparitätsprinzip
(= Ungleichheit)
- Verluste sind zu berücksichtigen, wenn sie bekannt werden
- nur solche, die sich auf VGG oder Schulden beziehen
Zentrale Prinzipien des Jahresabschlusses nach HGB
Objektivierungsprinzip
- Vermögen ist objektiv zu bewerten, dh ein Mindestmaß an Nachprüfbarkeit ist unerlässlich
- Bewertung zu historischen AK
Rechtliche Grundlagen JA nach HGB
BuFu Pflicht
- Jeder Kaufmann ist dazu verpflichtet, Bücher zu führen, in denen die Lage des Vermögens nach GOB ersichtlich wird
- Dritte müssen sie verstehen
- Geschäftsvorfälle müssen sich verfolgen lassen
Befreiung der BuFu-Pflicht
Einzelkaufleute die auf zwei aufeinanderfolgenden Perioden < 600 000 € Umsatz
< 60 000 € Jahresüberschuss
vorzuweisen haben
Rechtsformen privater Unternehmen
Personengesellschaften:
GbR, OHG, Kommanditgesell. (KG), stille Gesellschaft
Aktiengesellschaften
AG, Kommandit mit Aktien (KGaA), GmbH
Mischformen
GmbH + KoKG
(Haftungsbeschränkte Personengesellschaft)
Zwecke IFRS
- Entscheidungsnützlichkeit
(-> Zahlungsbemessungsfunktion spielt keine Rolle) - Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
- Investitionstheoretische Perspektive
Zentrale Prinzipien IFRS
Ziel: Entscheidungsnützliche Infos
Grundsatz:
- Übergeordnete Prinzipien spielen keine Rolle (Unterschied zu HGB)
- kein vergleichbares Vorsichtsprinzip
- Grundsatz periodengerechter Erfolgsermittlung
- Imparitätsprinzip; gibt Ansatz- und Bewertungsstandards
- Wertmaßstäbe, historische Kosten kommt Bedeutung zu => Wertsteigerungen können berücksichtigt werden, wenn sie glaubhaft bewiesen sind
Bestandteile JA nach HGB
Einzelabschluss
- Bilanz, GuV (Einzelkaufmann)
+ Anhang (+Lagebericht). (Kap. G.)
+ Kapitalflussrechn., EK-Spiegel. (Kap.m. orient. G.)
Konzernabschluss
Konzernbilanz, Konzern GuV, K-Anhang
Kapitalflussr., EK-Spiegel, (Segmentbericht)
(+ Lagebericht)
Bestandteile JA nach IFRS
Bilanz Ergebnisrechnung (Wahlrecht) EK-Veränderung Kapitalflussrechnung Anhang Lagebericht
Funktion Anhang nach HGB
Ergibt sich aus Info-Pflicht; Entlastung - Infos aus Bilanz in Anhang -> Klarheit und Übersicht wahren Erläuterungs- und Ergänzungsfunktion Korrekturfunktion
Funktion Lagebericht nach HGB
Info über Gesamtlage
Kein Bestandteil des JA, daher keine GOB
Aufstellungspflicht HGB
Einzelabschluss:
Pflicht, außer <600 000 Umsatz <60 000 Gewinn
Konzern
Pflicht, wenn ein Unternehmen auf ein anderes un-/mittelbaren Einfluss ausüben kann
Börsennotierte Unternehmen gelten immer als groß (-> Einzelabschluss!)
Aufstellungspflicht IFRS
Kapitalmarktorientierte UN -> Pflicht
nicht kapitalmarktorientiert -> Wahl
Prüfung HGB
Für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften Pflicht
Für haftungsbeschränkte Personengesellschaften Pflicht
Keine Pflicht für Einzelunternehmen
Prüfung des Jahresabschluss / Kontenabs. + (Konzern-)Lagebericht
Offenlegung HGB
- Informationsfkt. für Dritte
- Pflicht für Kapitalgesell. + haftungsbeschränkten Personengesellschaften
- Keine Pflicht für Einzelunternehmen
- Umfang hängt von der Unternehmensgröße ab
- Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
- 1 Jahr nach Abschlussstichtag
- Börsenn. Kap. Ges. verkürzt auf 4 Monate
Offenlegung IFRS
- Richtet sich nach HGB Größenvorgaben
- IFRS Wahlrecht