IV. Unfallversicherung Flashcards
unfallversicherungsrechtliches DG-Haftungsprivileg
333 ASVG
Ausnahmsweise Haftung des DN für Körperverletzungen infolge Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Ausnahme Abs 3 - PKW
Wer haftet für UV?
Der DG
Ausnahme 333 ASVG (DG-Haftungsprivileg)
SVTr für UV für DN und Freiberufler
allg. UVanstalt - AUVA
Wer ist gem. ASVG unfallversichert?
Pflichtversichert:
Vollversichert gem 4 ASVG
-Dienstnehmer nach 4/2
-dienstnehmerähnliche und freie DN 4/4
Teilversichert gem. 7,8 ASVG
-Heimarbeiter, SchülerInnen, Zivildiener u.a.
nicht pflichtversichert (selbstversicherung):
19 ASVG
176 ASVG zB Lebensretter
Angehörige einer verstorbenen versicherten Person. - Hinterbliebenenrente
Welvhe Versicherung bei freizeitunfällen?
Krankenversicherung
Welche Risiken deckt die UV?
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Prüfschema UV 3P
1) Arbeitsunfall
2) Geschützter Lebensbereich
3) Zurechnung
Alles oder Nichts-Prinzip im UV
Die Unfallversicherung leistet entweder im vollen Umfang oder gar nicht
Def. Arbeitsunfall nach ASVG
175 ASVG
Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und v.a. ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung ereignen
Arbeitsweg
def. Unfall nach OGH
ein plötzliches (zeitlich begrenztes) Ereignis, welches zu einer Körperschädigung führt
Muss nicht unerwartet oder unvorhersehbar sein, die willentliche Handlungsfähigkeit des DN ach irrelevant