IT-Sicherheit Flashcards
Wann ist die DSGVO in kraft getreten?
Die DSGVO ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten, jedoch jedes Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten müssen die Datenschutzverordnung erst seit dem 25. Mai 2018 verbindlich anwenden.
Diese verändert und erweitert viele Grundsätze des Datenschutzrechts aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Zudem steht das Recht der Europäischen Union über dem nationalen Recht. Darum ist die DSGVO dem BDSG übergeordnet.
Personenbezogene Daten
Nach der DSGVO sind personenbezogene Daten informationen, die eine natürliche Person identifizieren oder identifizierbar machen.
Personenbezogene Daten sind z. B.:
• Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum
• Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer
• Adressdaten sowie Telefonnummer, E-Mail-Adresse
• Konto- und Kreditkartennummer
• Bonitätsdaten
• Kraftfahrzeugnummer, Kfz-Kennzeichen
• Gesundheitsdaten und genetische Daten
• rassische und ethnische Herkunft
• politische Meinungen
• religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
• Gewerkschaftszugehörigkeit
• Werturteile wie zum Beispiel Zeugnisse
• Vorstrafen
• IP-Adresse und Cookies
• Meinungen, Beurteilungen oder Einschätzungen
Für wen gilt die DSGVO?
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind und die Verordnung gilt auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, wenn diese Daten von Personen aus der EU verarbeiten.
Was regelt die DSGVO?
Die Vorschrift regelt das Datenschutzrecht - also die Verarbeitung von personenbezogenen Daten - einheitlich europaweit und dient dem Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?
Die Erforderlichkeit eines Datenschutzbeauftragten ist geregelt in der DSGVO
und in Art. 37 und zum anderen in § 38 BDSG.
Dort heißt es, dass ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird, wenn…
• es sich um eine Behörde oder öffentliche Stelle handelt –
mit Ausnahme von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit.
• die Kerntätigkeit in der Durchführung von Datenverarbeitungsvorgängen besteht.
(Z. B. in einem Marktforschungsunternehmen, Sicherheitsunternehmen oder Versicherungsunternehmen)
Die Kerntätigkeit muss aber umfangreich und regelmäßige sowie systematische
Überwachung von betroffenen Personen beinhalten.
• das Unternehmen besonders sensible Daten, wie beispielsweise Bonitäts- oder Gesundheitsdaten,
ethnische Daten, politische Meinungen, religiöse oder sexuelle
Orientierungen in Datenverarbeitungssystemen verarbeitet, dann wird
auf jeden Fall ein Datenschutzbeauftragter benötigt.
Die Anzahl der Beschäftigen spielt dann keine Rolle.
Aber wenn diese Punkte nicht zutreffen, dann nur, wenn mindestens 20 Mitarbeiter
in einem Unternehmen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.
Ob es sich dabei um fest angestellte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Aushilfen handelt, ist
irrelevant. Sofern diese Arbeiten am Computer verrichtet werden, ist von einer automatisierten Verarbeitung
der Daten auszugehen.
Datenschutzbeauftragter kann ein interner (geschulter) Mitarbeiter oder ein externer Beauftragter sein.
Drei Schutzziele bzw. Grundwerte der Informationssicherheit nach BSI.
• Verfügbarbeit (Availability) • Integrität (Integrity) • Vertraulichkeit (Confidentiality) (kann ergänzt werden durch: Authenitizität, Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit, Nichtabstreitbarkeit.)
Datenschutz
Unter Datenschutz versteht man den Schutz von personenbezogenen Daten.
Hierunter fallen alle Daten, die sich auf eine natürliche Person beziehen.
Ziel des Datenschutzes ist der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der
betroffenen natürlichen Personen.
Normen hierzu finden sich in der DSGVO und dem BDSG.
Der Datenschutz dient somit dem Zweck natürliche Personen und ihre
Grundrechte und Grundfreiheiten zu schützen.
Datensicherheit
Datensicherheit beschäftigt sich hingegen generell mit der Sicherheit von Daten.
Ziel der Datensicherheit ist der Schutz von Daten allgemein, nicht nur von
personenbezogenen Daten. Hierunter fallen damit auch reine
Unternehmensdaten, also Daten von juristischen Personen.
Das oberste Ziel der Datensicherheit besteht in der Gewährleistung
• der Vertraulichkeit
• der Integrität und
• der Verfügbarkeit von Daten
Vereinfacht könnte man sagen, dass es sich hier um die praktischen
Sicherheitsmaßnahmen oder Ansätze zum Schutz von Daten handelt
(z. B. Maßnahmen zur Datensicherung, technischer Schutz vor Datenverlust usw.).
Informationssicherheit
Dieser Begriff zielt auf den Schutz aller Informationen (digital/analog).
IT-Sicherheit
Sie bezieht sich allgemein auf den Einsatz von Informationstechnik und
gewährleistet, dass die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von
Informationen und Informationstechnik durch angemessene
Maßnahmen geschützt sind.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) befasst sich mit allen Fragen rund um die IT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft.
Ziel des BSI ist es, den sicheren Einsatz von Informations- und
Kommunikationstechnik in unserer Gesellschaft zu ermöglichen und voranzutreiben.
Botnetz
Ein Verbund von Rechnern (Systemen), die unbemerkt von einem fernsteuerbaren Schadprogramm (Bot) befallen sind
Phishing
Manipulierte Webseiten und Websites/E-Mails mit Links zu Anmelde oder Prüfseiten, mit denen Passwörter und Login-Daten abgegriffen werden
Keylogger
Hard- oder Software zum Mitschneiden von Tastatureingaben
Nicknapping
Cyber-Angriff, bei dem der Angreifer unter einem bekannten Namen
oder Pseudonym auftritt.