Institutionen Flashcards
Aufbau Bundesverfassungsgericht
2 Senate á 8 Richter, Präsident und Vizepräsident Vorsitzende, 8 weibliche Richterinnen, 1. S = Staatsrechtssenat, 2. S = Grundrechtssenat
Max 12 Jahre Amtszeit (höchstens 68 Jahre alt)
Wahlverfahren BVerfG
Bundestag ½: - Vorbesprechung über Kandidaten, 12 Köpfiger Richterwahlausschuss nominiert & wählt (8 notwendig), BT Bestätigt mit 2/3 Mehrheit
Bundesrat: wählt mit 2/3 Mehrheit
Richter keine Verantwortung gegenüber Elektorat
Mind 3 jahre in Bundesgerichten, gehts vor Hochschullehre
Funktionen BVerfG
-Wächter der Verfassung –> Verfassungsbeschwerden
-kontrolle
-fortbildung und Anpassung des GG
-demokratiefunktional
Zuständigkeit BVerfG
-nur reaktiv tätig
-Entscheidungen bindend
-Klagearten:
Individuelle Verfassungsbeschwerde
Streitfrage zw. Verfassungsorganen (Organklage)
Normenkontrolle (Gesetze prüfen, überwiesene Fälle anderer Gerichte, Instrument der Opposition)
Demokratie und Rechtsstaatssicherung (Parteienverbote usw)
Spannung EUGH & BVerfG
-Grenzen der Übertragbarkeit von Hoheitsrechten umstritten
–> Staatsorganisation und Demokratie
-BVerfG beansprucht Interpretationshoheit (wie gesetze ausgelegt werden
Bundestag Aufbau
Bundestagspräsident + 5 Vertreter,
Ältestenrat (Präsidium und 23 Mitglieder)
736 Sitze (norm 588)
35% Frauen
25 ständige Ausschüsse + nichtständige
Enquettekommission
Untersuchungsausschüsse
6 Fraktionen
Bundestag Aufgaben und Funktionen
Selbstorganisation: bestimmung der GO und Gremium
Wahlfunktion: wahl Bundeskanzler und Abberufung, wahl BVerfG
Artikulations/Repräsentationsfunktion: Verkörperung Volkssouveränität (art 20)
Responsivität gg Interessen des Volkes, jedoch kein Spiegel
Öffentliche Plenarsitzungen
Petitionsausschuss
Haushaltsrecht; BR kann Einspruch erheben
Gesetzgebungsfunktion; Gesetzesinitiative, zsm mit Bundesrat, Hauptsächlich Fachausschüsse ( Arbeitsparlament)
Bundeswehr Parlamentsarmee
Kontrollfunktion: v.a. durch opposition (mitgestalten TO Ältestenrat, Gesetzesinitiative, Berücksichtigung bei Ausschusssitzen, Fragerechte, Untersuchungsausschüsse mit ¼ MdBs möglich) + Sperrminorität
Europäisches Parlament Aufbau
705 Abgeordnete inkl Präsident
Anzahl Sitze nach Proportionalität
>180 nationale Parteien
7 Fraktionen
96 deutsche Abgeordnete
40% frauen
Präsidium+ Präsident (14 Vize und 5 Quästoren)
20 ständige Ausschüsse
Enquettekommission und Untersuchungsausschuss
Europäisches Parlament Aufgaben und Funktionen
Selbstorganisation: GO, Auswahl führungspersonal, normativ: Schaffung neuer Instrumente, Ausbau Absprachen mit Rat und Kommission
Wahlfunktion: Mitwirkung Wahl Kommission (Spitzenkandidatenprinzip)
Vetrorecht, Abberufung der Kommission als Kollektiv
Kommunikationsf: mit Bürgern unzureichend –> geringe Wahlbeteiligung, Desinteresse, nat. themen dominnz
Vernetzung zu anderen Parl und innerparl Vernetzung gut –> Delegationen mit Drittstaaten
Responsivität: breites Parteienspektrum –> aber GroKo aus EVP und SPE
Europarteien Bindeglied zwischen Bürgern und EP noch schwach
Budgetrecht: seit Lissabon Ausweitung auf alle Ausgaben –> Einflussnahme auf Kompetenzschwache Bereiche wie Außenpolitik
Gesetzgebung: kein echtes Initiativrecht, mitentscheidungsverfahren für einige Bereiche, kann Vertragsveränderungen erbitten –>ordentliches Gesetzgebungsverfahren, Konsultationsrecht, Kooperationsverfahren
Kontrollfunktion: kann Kommission abwählen, kann K und R einbestellen und befragen, Debatte über Arbeitsprogramm der K, Untersuchungsausschüsse, Nichtigkeitsklage vor EUGH
3 Säulen EU
- Europäische Gemeinschaften: Kernengergie, Agrarpolitik, Binnenmarkt, Außenhandel, Währungsunion, Verbraucherpolitik
- Außen und Sicherheitspolitik, Verteidigung
- Polizei und Justiz Zusammenarbeit, Europäische Staatsbürgerschaft
Gesetzgebung EU
Eu Kommission>Gesetzentwurf>1. lesung Ep, Änderungsvorschlag> 1. Lesung Rat, nimmt and oder ändert> 2. Lesung P> 2. lesung R> Vermittlungsausschuss ½ > 3 Lesung nur annehmen oder ablehnen
Gesetzgebung BRD
Gesetzesvorschlag> 1. Lesung (pol. Bedeutung und Ziele) > zuständiger Ausschuss > Beschlussempfehlung> 2. lesung BT, Beschlussempfehlung beraten, Änderungen> 3. Lesung Abstimmung> Schlussabstimmung> Bundesrat
Bundespräsident Amt
Unselbständiger Teil der Exekutive
Schwache Kompetenzen aber nicht unwichtig
5 Jahre, 1x Wiederwahl
Deutsch, mind 40, kein anderes Amt oder Arbeit, Parteimitgliedschaft ruht
Durch Bundesversammlung gewählt -> absolute Mehrheit, ditter Wahlgang relative
Bundespräsident Funktionen
Staatsnotar
Reservefunktion
Repräsentation
Integration
Exekutive: ernennt und entlässt Kanzler und Minister, Bundesbeamte und Offiziere
Genehmigt GO der Bundesreg
Vertritt Bund völkerrechtlich, Verträge mit Drittstaaten
Legislative: Verlangen Einberufung BT und Auflösung
Fertigt Gesetze aus und Verkündet
Gesetzgebungsnotstand
Notparlament im Verteidigungsfall (präs, MdBT, MdBR)
Zurückhaltend bei Prüfrechten und Pflichten bei Gesetzesausfertigung
Judikative: ernennt und entlässt Richter der Bundesgerichte und BVerfG
Organstreitverfahren vor BVerfG
Begnadigungsrecht im Bereich des Bundes
Repräsentation: Staatsbesuche und Empfänge, Staatspflege, Staatsakte und Begräbnisse, Ordensverleihung, Jubilän, Patenschaften
Bundeskanzler amt
Einziges vom Parlament gewähltes Mitglied der Bundesregierung
Führungsrolle-> Kanzlerdemokratie (Richtlinienkompetenz, Organisationsgewalt
Kanzlerdominanz, bildet Bundesreg (ernennt minister und Ressorts), bestimmt Zahl und Bereich der Ministerien, Richtlinienkompetenz
Vertrauensfrage, misstrauensvotum