Handels- und Gesellschaftsrecht Flashcards
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Gesellschaftsrecht: Recht über die jeweiligen Gesellschaftsformen
Handelsrecht: knüpft an die Kaufmannseigenschaften an
Kaufmann ist
wer ein Handelsgewerbe betreibt
Firma: Name
unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt
seiner Firma klagen/verklagt werden
HANDELSRECHT
Handelsgeschäft: alle Geschäfte eines Kaufsmanns
die zum Betrieb seines
Handelsgewerbes gehören
Handelsregister = alle Anmeldungen/Löschungen müssen in öffentlich beglaubtiger Form
vorgelegt werden (notarielle Urkunde)
Inhalt:
Firma (Name)
Rechtsform
Kapital
Geschäftsanschrift
Zweigniederlassungen
Gesellschafter
Geschäftsführer
Prokuristen
Prokura
(muss im Handelsregister eingetragen sein + gelöscht werden) = Publizitätsprinzip
- Ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und
Rechtshandlungen
ist Dritten gegenüber nicht beschränkbar
Handlungsvollmacht
Kann auch mündlich erteilt werden
wird nicht eingetragen
Kann auf bestimmte Arten von Geschäften begrenzt werden
Erfasst nur übliche Geschäfte dieses Gewerbes
GESELLSCHAFTSRECHT
1
Personengesellschaften:
GbR(Gesellschaft bürgerlichen Rechts) - Grundform
PartG (Partnerschaftsgesellschaft)
OHG (offene Handelsgesellschaft)
Kommanditgesellschaft (KG)
Kommanditist = haftet beschränkt
Komplementär = haftet unbegrenzt
2
Kapitalgesellschaften:
Eingetragener Verein (e.V.)
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