Gutachten KV Flashcards
Körperliche Misshandlung
Eine körperliche Misshandlung ist ein übles, unangemessenes Behandeln, das entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit in nicht unerheblichen Maße beeinträchtigt.
Körperliches Wohlbefinden
Das körperliche Wohlbefinden ist der Zustand des Körperempfindens des Opfers, der vor der Einwirkung vorhanden war.
Körperliche Unversehrtheit
Die körperliche Unversehrtheit ist der zum Zeitpunkt der Einwirkung bestehende Zustand körperlicher Integrität und somatischer Funktionsfähigkeit des Opfers.
nicht unerheblichen Maße
sowohl das körperliche Wohlbefinden, als auch die körperliche Unversehrtheit müssen in nicht unerheblichen Maße geschädigt worden sein.
-Stichwort: Unerheblichkeitsschwelle
Schädigung der Gesundheit
Eine Schädigung der Gesundheit ist das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands.
Verhältnis zur Misshandlung
Eine Gesundheitsbeschädigung kann ohne körperliche Misshandlung verursacht werden, etwa durch Verunreinigung von Wasser oder Luft durch Giftstoffe, durch In-Verkehr-Bringen verdorbener ,vergifteter oder gesundheitsschädlicher Stoffe enthaltener Lebensmittel oder sonstiger Produkte.
Rauschmittel
Gesundheitsbeschädigung ist auch die Herbeiführung von Volltrunkenheit, Verabreichen von bewusstesinstrübenden Mitteln, von Betäubungsmitteln oder von sogenannten Geständnisdrogen.
Beschneiden
Die Beschneidung von Knaben verursacht irreparable körperliche Veränderungen die unter den Rechtsgüterschutz fallen und somit nicht als sozial üblich anerkannt wird.
Der tatbestandsmäßige Eingriff ist vielmehr bei Einwilligungsfähigen Personen durch deren Einwilligung gerechtfertigt. Bei Kindern kann sie durch Einwilligung der gesetzlichen Vertreter gerechtfertigt sein.
Psychische Einwirkungen
Eine psychische Einwirkung ist ein somatisch objektivierbarer pathologischer Zustand infolge psychischer Belastungen. (Es muss eine körperliche Auswirkung haben)
Infektion
Eine Gesundheitsbeschädigung liegt auch bei der Infektion einer anderen Person mit einer Infektionskrankheit vor.
Rechtfertigungslösung von Heileingriffen
Jede in die körperliche Unversehrtheit eingreifende ärztliche Behandlungsmaßnahme erfüllt den objektiven Tatbestand der Körperverletzung, auch eine kunstgerecht durchgeführte und erfolgreiche Maßnahme.
Tatbestandslösung von Heileingriffen
Eine Handlung, die auf die Wiederherstellung oder Erhaltung des körperlichen Wohls abzielt, ist in ihrem sozialen Sinngehalt nach das Gegenteil einer Körperverletzung, also nicht tatbestandsmäßig.
Rechtfertigung (Rechtswidrigkeit)
Eine Rechtfertigung objektiv tatbestandlicher Körperverletzung kommt insbesondere in Betracht bei Einwilligung des Verletzten, mutmaßlicher Einwilligung, unter Umständen sogenannter hypothetischer Einwilligung, bei Notwehr und rechtfertigenden Notstand.
Einwilligung
Rechtswidrigkeit
Die Einwilligung bezieht sich grundsätzlich auf eine nach den anerkannten Regeln der Kunst (lege artis) durchgeführte Behandlung (§228 StGB).
Mutmaßliche Einwilligung
Rechtswidrigkeit
Fehlt eine tatsächliche Einwilligung, weil der Patient nicht befragt werden kann, so kann im Einzelfall eine mutmaßliche Einwilligung in Betracht kommen. Ihre Feststellung hat sich an den persönlichen Umständen und Interessen des Betroffenen zu orientieren.
Hypothetische Einwilligung
Rechtswidrigkeit
Ein Aufklärungsmangel führt nur dann zur Rechtswidrigkeit des Eingriffs, wenn bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Einwilligung unterblieben wäre. Die Rechtswidrigkeit entfällt umgekehrt, wenn der Patient auch bei vollständiger und ordnungsgemäßer Aufklärung eingewilligt hätte.
Notwehr
Rechtswidrigkeit
§ 32 StGB
rechtfertigender Notstand
Rechtswidrigkeit
§ 34 StGB
Vorsatz
subj. TB
Der Vorsatz der Körperverletzung muss zum einen die Handlung umfassen, zum anderen setzte er das Bewusstsein voraus, durch sie das Wohlbefinden des Körpers oder dessen Unversehrtheit zu beeinträchtigen oder die Gesundheit zu schädigen. Dolus Eventualis genügt. Das Bewusstsein der Verletzungsmöglichkeit reicht nicht aus (Fahrlässigkeit ist nicht möglich).
Beibringen (von Gift oder anderen gesundheitlichen Stoffen)
Das Beibringen ist ein solches Einführen in, oder Auftragen der Stoffe auf den Körper eines anderen, dass sie ihre schädliche Eigenschaft zu entfalten in der Lage sind (verschlucken, spritzen, atmen, auftragen)
Gift
Gift ist jeder Stoff, der unter bestimmten Bedingungen durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung nach seiner Art und der vom Täter eingesetzten Menge generell geeignet ist, ernsthafte gesundheitliche Schäden zu verursachen.
andere gesundheitsschädliche Stoffe
Andere gesundheitsschädliche Stoffe sind danach solche, die auf mechanischem oder thermischen Wege wirken, soweit sie nicht zu den Giften zählen.
Gesundheitsschädlichkeit
Gesundheitsschädlichkeit ist die Eigenschaft des Stoffes, im konkreten Fall im Sinne des § 223 I die Gesundheit zu schädigen.
Verletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
Verletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs sind solche Taten welche sich durch eine besondere Gefährlichkeit aus der Verletzung eines von außen auf den Körper des Opfers einwirkenden Tatmittels ergibt.