Gutachten Flashcards
Definition Öffentlicher Verkehrraum
Unter öVR (öffentlicher Verkehrsraum) versteht man alle Wege, Plätze und Flächen, die jedermann aufgrund einer wegerechtlichen Widmung
oder ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse mit Zustimmung oder unter stillschweigender Duldung zur Nutzung tatsächlich offen stehen.
Definition Fahrzeug
Ein Fahrzeug ist jedes zur Ortsveränderung bestimmte Fortbewegungsmittel zur Beförderung von Personen und Gütern und nicht im §24 (1) StVO aufgeführt ist.
Definition Kraftfahrzeug
Als Kraftfahrzeug gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein und nicht im § 1 (3) StVG aufgeführt sind.
Definition Fahrzeugführer (Kraftfahrzeugführer)
(Kraft)Fahrzeugführer ist derjenige, der mit Wissen und Wollen unter Allein- oder Mitverantwortung auf die Lenk- und Bedienungseinrichtungen eines (Kraft)Fahrzeuges einwirkt und sich damit fortbewegt.
Definition Vorsatz
Vorsätzlich handelt wer mit Wissen und Wollen handelt.
Definition Kausalität
Kausal ist jede Handlung, welche nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfallen würde.
Definition Schädigung
Schädigung ist das Zufügen eines wirtschaftlichen, d.h. vermögensrechtlich messbaren Nachteils in Form eines Körper- oder Sachschadens.
Definition Verkehrsunfall
Ist jedes plötzliche für mindestens eine Partei ungewollte Ereignis, welches im ursächlichen Zusammenhang mit den Gefahren des STV steht und das zu Personen- oder nicht völlig belanglosem Sachschaden geführt hat.
(Für den § 142 StGB ist weiterhin ein Fremdschaden von 50€ gefordert.)
Definition Gefährdung
Gefährdung ist jeder Zustand, der die Besorgnis begründet, dass ein schädigendes Ereignis unmittelbar bevorsteht.
Definition Genuss
Ist die Aufnahme eines Stoffes in den Körper.
Definition alkoholische Getränke
Sind alle alkoholhaltigen Stoffe, die zu einer entsprechenden Blutalkoholkonzentration führen können.
Definition Verkehrsteilnehmer
Verkehrsteilnehmer ist, wer sich verkehrserheblich verhält, d.h. körperlich und unmittelbar aktiv oder durch pflichtwidriges Unterlassen auf den Ablauf eines Verkehrsvorganges einwirkt. (Beteiligungsabsicht)
Definition Anderer
Ist jede fremde Person, außer Täter oder Teilnehmer, unabhängig von Verkehrsteilnahme.
Definition grob verkehrswidrig
Grob verkehrswidrig ist das Verhalten, welches objektiv einen besonders schweren Verstoß gegen die Verkehrsregeln darstellt.
Definition rücksichtslos
**Rücksichtslos verhält sich, wer aus eigensüchtigen Motiven seine Verkehrsteilnehmerpflichtenüber gröblich missachtet (Vorsatz) **oder wer aus Gleichgültigkeit keinerlei Bedenken gegen sein Verhalten aufkommen lässt. (Fahrlässigkeit)