GS I Flashcards

1
Q

Was ist die Rechtsgrundlage für die persönliche Steuerpflicht?

A

§1 (1) S.1 EStG

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2
Q

Persönliche Steuerpflicht nach §1 (1) S.1 EStG

A

„Natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland oder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, sind unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig.“

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3
Q

Was ist die Rechtsfolge der unbeschränkten Steuerpflicht?

A

Besteuerung des Welteinkommens (Egal wo/wie Einkommen erzielt wird, muss versteuert werden)

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4
Q

Wer sind natürliche Personen?

A

Menschen, gem. §1 BGB

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5
Q

Wie ist ein Wohnsitz definiert?

A

man muss eine Wohnung inne haben (nutzen), gem. §8 AO

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6
Q

Wie ist ein gewöhnlicher Aufenthalt definiert?

A
  • Umstände lassen auf ein Bleiben schließen
  • mehr als 6 (geschäftlich) bzw. 12 Monate (privat) im Inland
  • gem. §9 AO
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7
Q

Wie ist das Inland definiert?

A

Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

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8
Q

Wann beginnt die unbeschränkte Steuerpflicht?

A

mit Geburt, inländischem Wohnsitz oder Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts

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9
Q

Wie endet die unbeschränkte Steuerpflicht?

A

i.S.d. §1 (1) S.1 EStG: mit Tod, Aufgabe des inländischen Wohnsitzes (§8 AO) oder Ende des gewöhnlichen Aufenthalts

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10
Q

Was bedeutet das Welteinkommensprinzip?

A

Es bedeutet, dass sämtliche Einkünfte, die der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum erzielt hat von der unbeschränkten Steuerpflicht betroffen sind.

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11
Q

Was sind die 7 Einkommensarten nach dem EStG?

A
  1. Einkünfte aus Land- u. Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  4. Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Einkünfte aus sonstigen Leistungen
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12
Q

Was ist die gesetzliche Grundlage für Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

A

§2 (1) S.1 Nr.2

i. V.m. §15 (1) S.1
i. V.m. §15 (2) EStG

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13
Q

Was sind die Merkmale von Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. §15 (2) EStG?

A
  1. selbstständig
  2. nachhaltig (mit Wiederholungsabsicht)
  3. mit Gewinnerzielungsabsicht (kein Hobby)
  4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Anbieten einer Leistung)
  5. nicht LaFoWi (§13 EStG)
  6. nicht freier Beruf (§18 EStG)
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14
Q

Was sind die Folgen von Einkünften aus Gewerbebetrieb?

A
  • Gewerbesteuer

- Buchführungspflicht

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15
Q

Kategorien selbstständiger Arbeit

A
  • wissenschaftlich
  • künstlerisch
  • unterrichtend
  • schriftstellerisch
  • erzieherisch
  • Katalogberuf
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16
Q

Katalogberufe

A
  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • „ähnliche Berufe“ (Gemeinsamkeit der meisten Katalogberufe ist oft ein Hochschulstudium oder eine gewisse Ausbildung)
17
Q

Was ist die rechtliche Grundlage von Einkünften aus selbstständiger Arbeit?

A

§2 (1) S.1 Nr.3

i.V.m. §18 (1) Nr.1 EStG

18
Q

Was sind die Folgen von Einkünften aus selbstständiger Arbeit?

A
  • keine Gewerbesteuer

- keine Buchführungspflicht

19
Q

Wer hat Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit?

A

gem. §2 (1) Nr.4
i. V.m. §19 (1) S.1 Nr.1 EStG:
- Angestellte
- Beamte

20
Q

Was ist die rechtliche Grundlage von Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit?

A

§2 (1) S.1 Nr.4

i.V.m. §19 (1) S.1 Nr.1 EStG

21
Q

Was ist die Folge von Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit?

A

Lohnsteuer wird fällig

22
Q

Was ist die rechtliche Grundlage für Einkünfte aus Kapitalvermögen?

A

§20 (1) Nr.1 EStG

23
Q

Was ist die Folge von Einkünften aus Kapitalvermögen?

A
  • Kapitalertragssteuer (auch Abgeltungssteuer genannt)

- Sparer-Pauschbetrag (§20 (9) EStG)

24
Q

Was ist die rechtliche Grundlage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

A

§2 (1) S.1 Nr.6

i.V.m. §21 (1) Nr.1 EStG

25
Q

Was ist die rechtliche Grundlage für Einkünfte aus sonstigen Leistungen?

A

§22 (3)

26
Q

Was ist die Auffangvorschrift für Einkünfte?

A

§22 (3) Einkünfte aus sonstigen Leistungen

27
Q

Was bedeutet Dualismus der Einkünfte?

A

Dass Einkünfte bei LaFoWi, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn sind (gem. §2 (2) S.1 Nr.1), bei nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften jedoch der Überschuss (gem. §2 (2) S.1 Nr.2)

28
Q

Wie errechnen sich die Gewinneinkünfte?

A

Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn

29
Q

Wie errechnen sich die Überschusseinkünfte?

A

Einnahmen - Werbungskosten = Überschusseinkünfte

30
Q

Bei welchen Einkunftsarten ist die Einkunft der Gewinn?

A

Bei Einkünften aus LaFoWi, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit

31
Q

Bei welchen Einkunftsarten ist die Einkunft der Überschuss?

A

Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften