Grundrechte Flashcards
Wissenschaft iSd Art.5 III 1 GG
Alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zu Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist
Ernsthaft
Auf einem gewissen Kenntnisstand aufbauend
Planmäßig
Einem methodisch geordnetem Denken folgend
Wahrheitssuche
Kritische Reflexion und Auseinandersetzung mit dem bereits Erreichten und Streben nach neuen Erkenntnissen
Ungestörte Religionsausübung iSd Art.4 II GG
Verhaltensweisen, die durch die religiöse Überzeugung des Betroffenen geleitet sind
Glaube iSd Art.4 I GG
Subjektive Gewissheit über den Bestand und den Inhalt bestimmter Weisheiten, welche Aussagen zum Weltganzen, sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens zum Gegenstand haben
Religion iSd Art.4 I GG
Ein transzendentales Sinnsystem, das über den Menschen und seine Fähigkeiten hinausweist und in deren Mittelpunkt etwas heiliges transzendentes steht
Eigentum iSd Art.14 GG
Alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in einer Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben kann
Formeller Kunstbegriff
Zuordnung zu einem bestimmten Werktyp (bildende Kunst, Bildhauerei, Lyrik…)
Was meint Geeignetheit im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung?
Die Maßnahme ist geeignet, wenn sie zumindest förderlich ist.
Was meint Erforderlichkeit im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung?
Die Maßnahme ist erforderlich, wenn der Zweck der Maßnahme sich nicht durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreichen lässt, das das betroffene Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkt.
Was meint Angemessenheit im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung?
Die Maßnahme ist angemessen, wenn bei der vorzunehmenden Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren gewahrt wird.
Was ist Inhalt des Bestimmtheitsgebots?
Das Bestimmtheitsgebot leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III GG) ab. Es besagt, dass Tatbestand und Rechtsfolge einer Norm hinreichend klar und bestimmt gefasst sein müssen. Dies verlangt, dass der Betroffene die Rechtslage erkennen und sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann.
Moderner Eingriffsbegriff
Ein Eingriff liegt vor, wenn dem Betroffenen ein Verhalten, das in den Schutzbereich des Grundrechts fällt, unmöglich macht oder wesentlich erschwert wird
Klassischer Eingriffsbegriff
Ein Eingriff ist ein finales (gezieltes), unmittelbar wirkendes, rechtsförmiges Ge- oder Verbot (entfaltet rechtliche, nicht bloß tatsächliche Wirkung), das erforderlichenfalls mit Zwang durchsetzbar ist und zu einer Verkürzung grundrechtlicher Freiheiten führt.