Grundlagen VVG Flashcards
Was gilt betr. Abschluss eines Versicherungsvertrags?
- VVG 1: Fristen für Antrag durch VN
- VVG 2: Annahmefristen für Versicherung bei vorbestehendem Vertrag
- VVG 2a f.: Widerrufsrecht zG VN während 14 Tagen
Welche Pflicht hat insbesondere die Versicherung?
VVG 3 f.: Informationspflicht
-> sonst VVG 3a: befrsitetes Kündigungsrecht des VN
Welche Pflicht hat insb. der VN?
VVG 4: Pflicht zur Anzeige “erheblicher Gefahrstatsachen”
= alles, was Einfluss auf den Entscheid des Versicherers hat, den Vertrag überhaupt oder zu den genanntne Informationen abzuschliessen (Abs.2)
= vermutet, wenn eine “unzweideutige” (=Ja-/Nein-)Frage des Versicherers direkt darauf gerichtet ist (Abs.3)
Muss der VN von sich aus Dinge bekanntgeben (insb. wenn die Versicherung nicht danach fragte)?
Nein
Sind mündliche Fragen durch Versicherer gültig?
Nein, Fragen UND Antworten müssen schriftlich sein, VVG 4 I
Muss der VN auch Tatsachen bekanntgeben, die erst nach Vertragsschluss auftreten?
Bis Vertragsschluss (= Versand Annahme durch Versicherung)
= VVG 4, Anzeigepflicht
Danach
= VVG 28 ff., Gefahrserhöhung
-> p.m. terminologisch: benötigt ebenfalls Anzeige
-> “Anzeigepflicht” ≠NUR vor Vertragsschluss
Rechtsfolge einer Gefahrserhöhung?
VVG 28 ff.: Gefahrserhöhung (während Versicherungsdauer)
1) verbreitetes vertragliches Regime:
- Für Leistung abstellen, ob VN Anzeigepflicht verletzt (Zutun iSv VVG 30 I irrelevant)
– nein: volle Leistung
– ja: partielle Leistungspflicht = soweit befreit, wie Gefahrserhöhung kausal für Schaden oder Schadenhöhe
2) gesetzliches Regime (selten):
- VVG 28 I: grds. ist Versicherung NICHT mehr an Vertrag gebunden
- VVG 30 I: für Leistung Abstellen auf
– mit/ohne Zutun des VN an der Gefahrserhöhung UND
– Anzeige an Versicherung durch VN - VVG 32: Vorbehalte
Was geschieht nach der Gefahrserhöhung mit Schadenfolge mit dem Versicherungsvertrag gemäss den meisten Policen?
Wahlrecht Versicherung:
- Kündigung innert 14 Tagen (1-seitig),
- Prämienerhöhung (benötigt Akzept VN) oder
- nichts
Was geschieht bei Zahlungsverzug VN?
- CAVE VVG 45 III: Säumnisfolgen NUR mit Verschulden VN
- VVG 19: Fälligkeit
- VVG 20: Mahnung Versicherung MIT Androhung Säumnisfolgen
- VVG 20 III: Nach 14 tagen ruht die Leistungspflicht
- VVG 21 I: Gesetzliche Vermutung zu Rücktritt durch Versicherung
- VVG 21 II: Wiederaufleben der Deckung im Zeitpunkt der Bezahlung
Welche 4 Typen von Obliegenheiten treffen den VN im Versicherungsvertrag?
- Mitteilungspflichten
- Pflicht zur Abgabe einer Willenserklärung oder Verbot dazu
- Handlungs- bzw. Unterlassungspflichten
- Duldungspflichten
Wo sind schadenpräventive und wo schadennachgelagerte Obliegenheiten des VN im VVG geregelt?
VVG 29 II: Schadenpräventive Obliegenheiten
VVG 45 I: Schadennachgelagerte Obliegenheiten
Welche schadennachgelagerte Pflichten hat der VN insbesondere?
- VVG 38: Anzeigepflicht des Schadeneintritts
- VVG 39: Auskunftspflicht (Substanziierung des VN-Begehrens)
- häufig in AVB mit Obliegenheit, dass VN KEINE Schadenanerkennung vornehmen darf (weil dies auch für VR gelten würde)
Was ist bei einer absichtlichen und was bei einer grobfahrlässigen Herbeiführung des Schadens zu beachten?
VVG 14: Absichtliche Herbeiführung des befürchteten Ereignisses
- Abs.1: absichtlich -> Leistungsbefreiung
- Abs.2: grobfahrlässig -> Leistungskürzung
- Abs.4: leichte Fahrlässigkeit -> VOLLE Leistung
- Abs.3: Haftung Familienhaupt