Grundlagen VVG Flashcards

1
Q

Was gilt betr. Abschluss eines Versicherungsvertrags?

A
  • VVG 1: Fristen für Antrag durch VN
  • VVG 2: Annahmefristen für Versicherung bei vorbestehendem Vertrag
  • VVG 2a f.: Widerrufsrecht zG VN während 14 Tagen
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2
Q

Welche Pflicht hat insbesondere die Versicherung?

A

VVG 3 f.: Informationspflicht

-> sonst VVG 3a: befrsitetes Kündigungsrecht des VN

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3
Q

Welche Pflicht hat insb. der VN?

A

VVG 4: Pflicht zur Anzeige “erheblicher Gefahrstatsachen”

= alles, was Einfluss auf den Entscheid des Versicherers hat, den Vertrag überhaupt oder zu den genanntne Informationen abzuschliessen (Abs.2)

= vermutet, wenn eine “unzweideutige” (=Ja-/Nein-)Frage des Versicherers direkt darauf gerichtet ist (Abs.3)

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4
Q

Muss der VN von sich aus Dinge bekanntgeben (insb. wenn die Versicherung nicht danach fragte)?

A

Nein

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5
Q

Sind mündliche Fragen durch Versicherer gültig?

A

Nein, Fragen UND Antworten müssen schriftlich sein, VVG 4 I

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6
Q

Muss der VN auch Tatsachen bekanntgeben, die erst nach Vertragsschluss auftreten?

A

Bis Vertragsschluss (= Versand Annahme durch Versicherung)

= VVG 4, Anzeigepflicht

Danach
= VVG 28 ff., Gefahrserhöhung
-> p.m. terminologisch: benötigt ebenfalls Anzeige
-> “Anzeigepflicht” ≠NUR vor Vertragsschluss

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7
Q

Rechtsfolge einer Gefahrserhöhung?

A

VVG 28 ff.: Gefahrserhöhung (während Versicherungsdauer)

1) verbreitetes vertragliches Regime:

  • Für Leistung abstellen, ob VN Anzeigepflicht verletzt (Zutun iSv VVG 30 I irrelevant)

– nein: volle Leistung
– ja: partielle Leistungspflicht = soweit befreit, wie Gefahrserhöhung kausal für Schaden oder Schadenhöhe

2) gesetzliches Regime (selten):

  • VVG 28 I: grds. ist Versicherung NICHT mehr an Vertrag gebunden
  • VVG 30 I: für Leistung Abstellen auf
    – mit/ohne Zutun des VN an der Gefahrserhöhung UND
    – Anzeige an Versicherung durch VN
  • VVG 32: Vorbehalte
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8
Q

Was geschieht nach der Gefahrserhöhung mit Schadenfolge mit dem Versicherungsvertrag gemäss den meisten Policen?

A

Wahlrecht Versicherung:

  • Kündigung innert 14 Tagen (1-seitig),
  • Prämienerhöhung (benötigt Akzept VN) oder
  • nichts
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9
Q

Was geschieht bei Zahlungsverzug VN?

A
  • CAVE VVG 45 III: Säumnisfolgen NUR mit Verschulden VN
  • VVG 19: Fälligkeit
  • VVG 20: Mahnung Versicherung MIT Androhung Säumnisfolgen
  • VVG 20 III: Nach 14 tagen ruht die Leistungspflicht
  • VVG 21 I: Gesetzliche Vermutung zu Rücktritt durch Versicherung
  • VVG 21 II: Wiederaufleben der Deckung im Zeitpunkt der Bezahlung
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10
Q

Welche 4 Typen von Obliegenheiten treffen den VN im Versicherungsvertrag?

A
  • Mitteilungspflichten
  • Pflicht zur Abgabe einer Willenserklärung oder Verbot dazu
  • Handlungs- bzw. Unterlassungspflichten
  • Duldungspflichten
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11
Q

Wo sind schadenpräventive und wo schadennachgelagerte Obliegenheiten des VN im VVG geregelt?

A

VVG 29 II: Schadenpräventive Obliegenheiten

VVG 45 I: Schadennachgelagerte Obliegenheiten

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12
Q

Welche schadennachgelagerte Pflichten hat der VN insbesondere?

A
  • VVG 38: Anzeigepflicht des Schadeneintritts
  • VVG 39: Auskunftspflicht (Substanziierung des VN-Begehrens)
  • häufig in AVB mit Obliegenheit, dass VN KEINE Schadenanerkennung vornehmen darf (weil dies auch für VR gelten würde)
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13
Q

Was ist bei einer absichtlichen und was bei einer grobfahrlässigen Herbeiführung des Schadens zu beachten?

A

VVG 14: Absichtliche Herbeiführung des befürchteten Ereignisses

  • Abs.1: absichtlich -> Leistungsbefreiung
  • Abs.2: grobfahrlässig -> Leistungskürzung
  • Abs.4: leichte Fahrlässigkeit -> VOLLE Leistung
  • Abs.3: Haftung Familienhaupt
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