Grundlagen Flashcards

Alle relevanten Themen für die Prüfung

1
Q

Nachschieben von Zügen - Wie müssen Schiebetriebfahrzeuge gekuppelt sein?
(408.2441S1A1.2)

A

Schiebetriebfahrzeuge müssen miteinander gekuppelt sein. Schiebetriebfahrzeuge, die bis zu einem Bahnhof oder darüber hinaus am Zug bleiben, müssen bis zum letzten Haltbahnhof mit dem Zug gekuppelt sein. Schiebetriebfahrzeuge, die in Gefällen am Zug bleiben, müssen stets mit dem Zug gekuppelt sein.

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2
Q

Nachschieben von Zügen - Wie stellen Sie Ihre PZB-Fahrzeugeinrichtung richtig ein?
(408.2441S1A1.3)

A

Für die Zugbeeinflussung gelten folgende Regeln:
a) Der Triebfahrzeugführer eines Schiebetriebfahrzeuges muss beim Nachschieben Fahrzeugeinrichtungen der PZB gemäß den Regeln für
das Bedienen für Zugbeeinflussungsanlagen ab- oder ausschalten.

AP17: Die PZB-Fahrzeugeinrichtung ist abzuschalten.

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3
Q

Nachschieben von Zügen - Befehl (relevant für Schiebe-Tfz)

408.2441S1A1.4

A

Wenn der Triebfahrzeugführer eines nachgeschobenen Zuges einen Befehl erhält, der auch für das Verhalten des Triebfahrzeugführers des Schiebetriebfahrzeugs
Bedeutung hat (z. B. Halt zur Sicherung eines Bahnübergangs, Herabsetzen der zulässigen Geschwindigkeit, Fahrt mit gesenkten Stromabnehmern), muss der Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zuges den Triebfahrzeugführer
des Schiebetriebfahrzeugs vom Inhalt des Befehls verständigen. Wenn dies nicht möglich ist, muss er dem Fahrdienstleiter mitteilen, dass er den Befehl auch dem Triebfahrzeugführer des Schiebetriebfahrzeugs
übermitteln muss.

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4
Q

Nachschieben von Zügen - Was gilt beim Ansetzen an den Zug?

408.2441S2A1.5

A

Es gilt Folgendes:
a) Der Triebfahrzeugführer des Schiebetriebfahrzeugs muss das Schiebetriebfahrzeug vor der Abfahrt an den Zug setzen.
b) Wenn die Betriebszentrale das außerplanmäßige Nachschieben mit einem nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeug angeordnet hat, teilt
sie dies dem Fahrdienstleiter mit. Wenn der Triebfahrzeugführer des Schiebetriebfahrzeugs das Fahrzeug an den Zug gesetzt hat, muss er dies dem Fahrdienstleiter melden.

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5
Q

Welche Geschwindigkeit darf beim Nachschieben von Zügen nicht überschritten werden, wenn im Streckenbuch nichts anderes zugelassen ist?
(408.2441S2A1.6+7)

A

Die zulässige Geschwindigkeit für nachgeschobene Züge beträgt:

a) 60 km/h, wenn das Schiebetriebfahrzeug nicht mit dem Zug gekuppelt ist,
b) 80 km/h, wenn das Schiebetriebfahrzeug mit dem Zug gekuppelt ist.

Die zulässige Geschwindigkeit für Schiebetriebfahrzeuge, die von der freien Strecke aus zurückkehren, beträgt 50 km/h.

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6
Q

Welche Druckkräfte dürfen beim Nachschieben von Zügen nicht überschritten werden, wenn im Streckenbuch nichts anderes zugelassen ist?
(408.2441S2A1.8)

A

Bei Zügen, die ausschließlich aus Drehgestellwagen gebildet sind, ist keine Beschränkung der Druckkraft erforderlich.
In allen anderen Fällen gilt Folgendes:
Beim Nachschieben darf die Druckkraft höchstens 240 kN (24 t) betragen. In Bahnhöfen oder auf Abzweigstellen muss der Triebfahrzeugführer die Druckkraft auf 120 kN (12 t) beschränken. Größere Druckkräfte können für bestimmte Streckenabschnitte oder Züge im Streckenbuch zugelassen sein.

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7
Q

Nachschieben von Zügen (nicht gekuppelt) - Was gibt es vom Tf des Schiebetriebfahrzeuges zu beachten beim Beenden des Nachschiebens und wie ist die Stelle gekennzeichnet?
(408.2441S2A2.1 / BRW.5441S1A2.1)

A

Die Stelle, wo ein nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug den Zug verlassen soll, ist durch Signal Ts 1 gekennzeichnet oder im Befehl angegeben.

Wenn der Triebfahrzeugführer eines nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeugs das Nachschieben beendet, muss er den Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zuges verständigen.
Wenn Funk nicht zur Verfügung steht, muss er Signal Zp 1 geben.
Er muss den weiterfahrenden Zug so lange beobachten, bis er sich überzeugt hat, dass keine Zugtrennung eingetreten ist.

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8
Q

Nachschieben von Zügen (nicht gekuppelt) - Welche Maßnahmen sind zu treffen beim Unbeabsichtigtem Trennen vom Zug?
(408.2441S2A2.2 / BRW.5441S2A2.2)

A

Wenn sich ein nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug ohne Absicht vom Zug getrennt hat, muss der Triebfahrzeugführer es sofort anhalten und nach dem Anhalten den Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zuges verständigen.
Wenn er erkennt, dass während des Abbremsens ein Bahnübergang befahren wird, muss er mehrmals Signal Zp 1 geben.
Der Triebfahrzeugführer darf das nicht mit dem Zug gekuppelte Schiebetriebfahrzeug erst dann wieder an den Zug setzen, wenn dieser zum Halten gekommen
ist. Vor der Fahrt zum Ansetzen an den Zug muss er die mündliche Zustimmung des Fahrdienstleiters einholen. Bei der Fahrt zum Ansetzen an den Zug muss er auf Sicht fahren.

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9
Q

Nachschieben von Zügen (nicht gekuppelt) - Welche Befehle erhält ein Schiebetriebfahrzeug für das Nachschieben und die Rückfahrt?
(408.2441S2A2.3)

A

Der Triebfahrzeugführer eines nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeugs, das von der freien Strecke aus zurückkehren soll, erhält für das
Nachschieben und für die Rückfahrt Befehl, und zwar

  • auf eingleisigen Strecken Befehl 5,
  • auf zweigleisigen Strecken Befehl 5, 5.1 bzw. 5.2 und - soweit der Fahrdienstleiter die Einfahrt nicht durch Fahrtstellung eines Hauptsignals, Signal Zs 1, Signal Zs 7, Signal Ts 3 oder Signal Sh 1 zulässt – Befehl 6 oder
    Befehl 7.

Wo regelmäßig mit Triebfahrzeugen nachgeschoben wird, die nicht mit dem Zug gekuppelt sind, darf auf den Befehl verzichtet werden (Streckenbuch).

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10
Q

Nachschieben von Zügen - Wofür muss der Tf des Schiebetriebfahrzeugs sorgen hinsichtlich der Schlusssignale?
(BRW.5441S1A1.1)

A

Der Triebfahrzeugführer eines mit einem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeuges muss dafür sorgen, dass vor Beginn des Nachschiebens das Schlusssignal vom letzten Fahrzeug vor dem Schiebetriebfahrzeug entfernt und nach Beendigung des Nachschiebens wieder angebracht ist.

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11
Q

Nachschieben von Zügen - Wie erfolgt die Verständigung?

BRW.5441S1A1.2

A

Der Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges und der Triebfahrzeugführer des Schiebetriebfahrzeugs verständigen
sich in der Regel über Funk.
Wenn Funk nicht zur Verfügung steht, dürfen sie sich durch Signal Zp 1 verständigen, wenn die Schiebetriebfahrzeuge mit dem Zug gekuppelt sind oder wenn dies in den Regelungen des EVU zugelassen
ist.

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12
Q

Nachschieben von Zügen - Wie meldet der Tf des Schiebe-Tfz sich zum Nachschieben
bereit?
(BRW.5441S1A1.3)

A

Wenn der Triebfahrzeugführer des Schiebetriebfahrzeugs das Schiebetriebfahrzeug vor der Abfahrt an den Zug gesetzt hat und zum Nachschieben bereit ist, muss er den Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zuges verständigen.
Wenn Funk nicht zur Verfügung steht, muss er Signal Zp 1 geben.

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13
Q

Nachschieben von Zügen - Was gibt es zu beachten wenn das Nachschieben
begonnen
werden soll?
(BRW.5441S1A1.4)

A

Der Triebfahrzeugführer des Schiebetriebfahrzeuges darf mit dem Nachschieben erst beginnen, wenn der Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zuges die Weisung zum Anfahren gegeben hat.
Wenn Funk nicht zur Verfügung steht, muss der Triebfahrzeugführer an der Spitze Signal Zp 1 geben.
Der Triebfahrzeugführer des Schiebetriebfahrzeugs muss mit Signal Zp 1 antworten und mit dem Nachschieben beginnen.
In den Regelungen des EVU kann eine andere Art der Verständigung angeordnet sein.

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14
Q

Nachschieben von Zügen - Wie wird sich vor
Bremsungen
verständigt?
(BRW.5441S1A1.5)

A

Bevor der Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zuges eine Bremsung einleitet, muss er den Triebfahrzeugführer des Schiebetriebfahrzeugs
verständigen.
Wenn Funk nicht zur Verfügung steht, muss er Signal Zp 1 geben.

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15
Q

In welchen Situationen muss der Triebfahrzeugführer sofort anhalten und nach dem Anhalten sofort den Fahrdienstleiter verständigen?
(408.2531S1.1)

A

Der Triebfahrzeugführer muss in folgenden Situationen sofort anhalten und nach dem Anhalten sofort den Fahrdienstleiter verständigen:

a) Unzulässige Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden Signal,
b) Vorbeifahrt an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten gewesen wäre,
c) PZB-Zwangsbremsung an einem Hauptsignal, das Fahrtstellung zeigt,
d) PZB-Zwangsbremsung an einem Hauptsignal, das Kennlicht zeigt,
e) PZB-Zwangsbremsung an einem Sperrsignal, das Signal Sh 1 bzw. Ra 12 (DV 301) zeigt,
f) PZB-Zwangsbremsung an einem Sperrsignal, das Kennlicht zeigt

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16
Q

Wie wird dem Tf die Weiterfahrt erteilt, wenn der Tf sofort anhalten musste wegen Situationen beschrieben in Modul 408.2531?
(408.2531S1.2)

A

Für die Weiterfahrt erteilt der Fahrdienstleiter Befehl 2. Wenn der Zug zurücksetzen muss, gelten die Regeln in Modul 408.2572.

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17
Q

Was muss ein Tf tun wenn er eine Störung an der PZB-Streckeneinrichtung feststellt oder vermutet?
(408.2651S1A1)

A

Wenn der Triebfahrzeugführer eine Störung an einer PZB-Streckeneinrichtung feststellt oder vermutet, muss er dies dem Fahrdienstleiter melden. Er muss - soweit
er dies feststellen kann - Folgendes angeben:
- das Signal, an dem sich die gestörte Einrichtung befindet oder die Lage der gestörten Einrichtung,
- den Bahnübergang, vor dem sich die gestörte Einrichtung befindet,
- ob die PZB-Streckeneinrichtung ständig wirksam oder unwirksam ist,
- ob ein 500 Hz-, 1000 Hz- oder 2000 Hz-Gleismagnet gestört ist.
Bei gestörten PZB-Streckeneinrichtungen an Langsamfahrstellen muss der Triebfahrzeugführer
gemeinsam mit dem Fahrdienstleiter feststellen, ob sich zwischen dem Signal Lf 1, oder Lf 6 und dem Signal Lf 2, oder Lf 7 ein Hauptsignal befindet.

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18
Q

Die PZB-Fahrzeugeinrichtung gestört. Was muss der Tf beachten?
(408.2651S1A2)

A

Eine Störung an der PZB-Fahrzeugeinrichtung muss der Triebfahrzeugführer der
Betriebszentrale melden. Ein signalgeführter Zug darf mit 50 km/h weiterfahren.

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19
Q

Nach welchen Grundsatz ist zu verfahren wenn es eine unvorhergesehene PZB-Zwangsbremsung gegeben hat nachdem der Tf zum Halten gekommen ist?
(408.2651S1A3.1)

A

Wenn ein Zug infolge einer PZB-Zwangsbremsung zum Halten gekommen ist, muss der Triebfahrzeugführer sofort den Fahrdienstleiter verständigen. Der Triebfahrzeugführer muss gemeinsam mit dem Fahrdienstleiter feststellen, wo die Zwangsbremsung eingetreten ist.
a) Wenn die Zwangsbremsung an
- einem Hauptsignal,
- einem Sperrsignal oder
- einem Signal Ne 1
eingetreten ist, gelten die Regeln im Modul 408.2531. Dies gilt auch, wenn es sich nicht eindeutig feststellen lässt.
b) Wenn die Zwangsbremsung an einem Orientierungszeichen „PZB BÜ“ eingetreten ist, erteilt der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer Weisung
zur Sicherung des Bahnübergangs. Danach darf der Triebfahrzeugführer mit mündlicher Zustimmung des Fahrdienstleiters weiterfahren.
c) Wenn die Zwangsbremsung an einer anderen als der in den Unterabsätzen a) oder b) genannten Stelle eingetreten ist, darf der Triebfahrzeugführer mit mündlicher Zustimmung des Fahrdienstleiters weiterfahren.

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20
Q

Wie ist zu verfahren wenn nach einer PZB-Zwangsbremsung die Verständigung
nicht möglich
ist?
(408.2651S2A3.2+3)

A

Wenn der Triebfahrzeugführer nach dem Anhalten den Fahrdienstleiter nicht verständigen kann, gilt Folgendes:
a) Wenn eine PZB-Zwangsbremsung den Zug auf der freien Strecke angehalten hat, darf der Triebfahrzeugführer im Fall “PZB-Zwangsbremsung an einem Hauptsignal, das Fahrtstellung zeigt” auf
Sicht weiterfahren, bis er den Fahrdienstleiter verständigen kann, höchstens bis zum nächsten Hauptsignal.
b) Für die Weiterfahrt nach PZB-Zwangsbremsung an einem Lichtsignal mit weiß-gelb-weiß-gelb-weißem Mastschild gelten die Regeln in Modul
408.2455 Abschnitt 2 Absatz (3).
“Bis zum nächsten Hauptsignal darf auf Sicht weitergefahren werden. Der Triebfahrzeugführer muss den Fahrdienstleiter so bald wie möglich,
spätestens auf dem nächsten Bahnhof, über die Weiterfahrt verständigen.”
Im Streckenbuch können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.

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21
Q

Heißläufer / Feste Bremse (Anzeige durch
Ortungsanlagen) - Wie verfährt der Fdl und wie muss der Tf den Zug bremsen bei einer Meldung durch den Fdl?
(407.2553S1A1.2)

A

Für Ortungsanlagen gilt:

a) Bei Anzeige eines Heißläufers oder „Feste Bremse - heiß“ durch eine Heißläuferortungsanlage oder Festbremsortungsanlage hält der Fahrdienstleiter
den Zug in der Regel an einem Hauptsignal an.
b) Bei Anzeige eines Warmläufers oder „Feste Bremse - warm“ durch eine Heißläuferortungsanlage oder Festbremsortungsanlage hält der Fahrdienstleiter
den Zug in einem Bahnhof an.
c) Der Fahrdienstleiter teilt dem Triebfahrzeugführer vor dem Anhalten des Zuges die Art der Meldung, den betroffenen Radsatz und die betroffene
Zugseite mit.
d) Der Triebfahrzeugführer soll bei einem Heißläufer oder bei der Meldung „Feste Bremse - heiß“ den Zug mit einer Vollbremsung anhalten.

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22
Q

Heißläufer / Feste Bremse - Was passiert nach dem Anhalten des Zuges und wie muss der TF den Zug untersuchen nach dem Anhalten
ggbf. auch im Bahnhof?
(407.2553S1A2.1+2)

A

Nach dem Anhalten gilt:
a) Der Fahrdienstleiter teilt dem Triebfahrzeugführer die Unregelmäßigkeit mit, sofern ihm diese nicht schon mitgeteilt worden ist.
b) Der Triebfahrzeugführer muss
1. den Zug nach der Unregelmäßigkeit absuchen,
2. bei Anzeige durch eine Ortungsanlage das geortete Fahrzeug untersuchen; wird an diesem Fahrzeug keine Unregelmäßigkeit festgestellt, muss er das davor und dahinter laufende Fahrzeug nach Wärmequellen
absuchen,
3. dem Fahrdienstleiter die zu treffenden Maßnahmen mitteilen.
(2) Soll ein Zug mit einem durch Heißläuferortungsanlage angezeigten Heißläufer,
der an einem Einfahrsignal angehalten wurde, im Bahnhof untersucht werden, darf der Triebfahrzeugführer den Zug nur mit Schrittgeschwindigkeit in den Bahnhof fahren.

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23
Q

Wie muss der Tf mit Schäden an Fahrzeugen verfahren?

408.2553S2A3

A

Der Triebfahrzeugführer muss Fahrzeuge mit Mängeln, die den Bahnbetrieb gefährden können, aus dem Zug aussetzen.
Wenn das auszusetzende Fahrzeug die orangefarbene Tafel zur Kennzeichnung der Gefahr und UN-Nummern trägt, muss der Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter
die Fahrzeugnummer sowie die am auszusetzenden Fahrzeug angebrachten und in den Beförderungspapieren enthaltenen UN-Nummern mitteilen.

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24
Q

Wie ist zu verfahren wenn während der Fahrt feste Bremsen vermutet oder festgestellt werden oder der Tf zum Lösen der Bremsen aufgefordert wird?
(915.0106S12A6)

A

Werden während der Fahrt feste Bremsen vermutet oder festgestellt oder wird der Eisenbahnfahrzeugführer zum Lösen der Bremsen aufgefordert, so ist der
Hauptluftleitungsdruck mittels Schnelldruckregler oder Angleicher um mindestens 0,3 bar zu erhöhen. Können feste Bremsen mit einem Hauptluftleitungsdruck
bis 5,5 bar nicht gelöst werden, so ist der Zug anzuhalten und die Störung
zu beseitigen. Es ist darauf zu achten, dass alle Feststellbremsen gelöst
sind.

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25
Q

Unregelmäßigkeiten an Bahnübergängen - Wie ist zu verfahren bei einem eingeschlossenen Wegebenutzer?
(408.2671S2A3.5)

A

Wenn der Triebfahrzeugführer feststellt, dass Wegebenutzer zwischen den Schranken eingeschlossen sind, gilt Folgendes:
a) Bei Bahnübergängen mit Ausfahrschrankenöffnungsschalter (AOS) muss
er die Ausfahrschranken öffnen und, nachdem die Wegebenutzer den Bahnübergang verlassen haben, wieder schließen. Wenn er bei einem Bahnübergang mit Überwachungssignal anschließend ein Signal Bü 1 aufnehmen kann, muss er den Bahnübergang nicht nach den Absätzen (6) bis (8) sichern. (technisch/nicht möglich)
Bahnübergänge mit Ausfahrschrankenöffnungsschalter sind im Streckenbuch genannt.
b) Bei Bahnübergängen ohne Ausfahrschrankenöffnungsschalter muss der
Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter verständigen.

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26
Q

Unregelmäßigkeiten an Bahnübergängen - Wie ist zu handeln wenn unerwartet offene Schranken
an einem BÜ bemerkt werden?
(408.2671S1A1)

A

Wenn der Triebfahrzeugführer unerwartet offene Schranken oder Halbschranken bemerkt, muss er Signal Zp 1 geben. Wenn er erkennt, dass am Bahnübergang ein Zusammenprall droht, muss er sofort eine Schnellbremsung durchführen. Er muss die Unregelmäßigkeit dem Fahrdienstleiter melden.

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27
Q

Wann muss der Tf einen Bahnübergang sichern?

408.2671S1A2

A

Der Triebfahrzeugführer muss einen Bahnübergang in folgenden Fällen sichern:

a) Der Fahrdienstleiter hat die Sicherung durch Befehl 8 angeordnet.
b) Ril 301 schreibt die Sicherung vor.
c) Der Zug hat zwischen dem Signal Bü 2 oder Bü 3 und dem Bahnübergang gehalten oder ist langsamer als 20 km/h gefahren.

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28
Q

Wann muss der Tf einen Bahnübergang sichern?

408.2671S1A2.1

A

Der Triebfahrzeugführer muss einen Bahnübergang in folgenden Fällen sichern:
a) Der Fahrdienstleiter hat die Sicherung durch Befehl 8 angeordnet.
b) Ril 301 schreibt die Sicherung vor.
c) Der Zug hat zwischen dem Signal Bü 2 oder Bü 3 und dem Bahnübergang gehalten oder ist langsamer als 20 km/h gefahren.
Im Streckenbuch können abweichende Regelungen enthalten sein.

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29
Q

Mehrere Bahnübergänge sichern

408.2671S1A2.2

A

Ist vor dem nach Absatz (1) zu sichernden Bahnübergang zusätzlich zur Bü-Kennzeichentafel eine Bü-Ankündetafel aufgestellt, muss der Triebfahrzeugführer
a) alle folgenden Bahnübergänge sichern, vor denen zusätzlich zur Bü-Kennzeichentafel eine Bü-Ankündetafel aufgestellt ist und
b) den nächsten Bahnübergang sichern, vor dem eine Bü-Kennzeichentafel aufgestellt ist.
Dies gilt auch, wenn vor diesen Bahnübergängen Überwachungssignale Signal Bü 1 zeigen.
Im Streckenbuch können abweichende Regelungen enthalten sein.

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30
Q

Ein Bahnübergang muss technisch gesichert werden. Bei Ankunft sind die Schranken
geschlossen oder die Lichtsignale wirksam. Wie ist zu verfahren?
(408.2671A2.4+8)

A

Der Triebfahrzeugführer muss vor dem Bahnübergang anhalten, auch wenn die Schrankenbäume gesenkt sind oder die Straßensignale rot blinken oder leuchten.

Wenn bei einem Bahnübergang mit Schranken bei Annäherung die Schranken bereits geschlossen sind und der Triebfahrzeugführer nach dem Anhalten
festgestellt hat, dass keine Hilfseinschalttaste vorhanden ist oder sich keine Bedienungsstelle am Bahnübergang befindet, darf er den Bahnübergang befahren. Er muss dabei die Schranken beobachten. Wenn sich die Schranken öffnen, bevor das erste Fahrzeug die Straßenmitte erreicht hat, muss der
Triebfahrzeugführer die Wegebenutzer durch Signal Zp 1 warnen.

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31
Q

Was gilt bei einer technischen Sicherung eines Bahnüberganges?
(408.2671S2A2.6)

A

Bei technischer Sicherung gilt Folgendes:
a) Der Triebfahrzeugführer muss den Bahnübergang technisch sichern. Die technische Sicherung muss er wie folgt einschalten:
1. Bedienen der Hilfseinschalttaste (HET):
- Das erste Fahrzeug muss vor dem Standort der HET halten.
- Der Triebfahrzeugführer muss die am befahrenen Gleis - vom Zug aus gesehen - vor dem Bahnübergang befindliche HET bedienen.
2. Automatisches Einschalten durch Befahren einer Zugeinwirkungsstelle:
Zum automatischen Einschalten muss der Triebfahrzeugführer mit dem ersten Fahrzeug bis an das Schild „Automatik HET“ heranfahren.
b) Der Triebfahrzeugführer darf den Bahnübergang erst befahren, wenn nach dem Bedienen der HET bzw. nach dem Befahren der Zugeinwirkungsstelle festgestellt wurde, dass eines der Straßensignale rot blinkt oder leuchtet oder die Schrankenbäume gesenkt sind.
c) Für Sperrfahrten, die aus einer Einschaltstrecke ohne Befahren des zugehörigen Bahnübergangs zum Ausgangsbahnhof zurückkehren, kann das
Bedienen der Unwirksamkeitstaste (UT) an diesem Bahnübergang angeordnet sein.

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32
Q

Wie ist zu verfahren wenn die technische Sicherung nicht möglich ist?
(408.2671S2A2.7)

A

Wenn der Triebfahrzeugführer die technische Sicherung nach Absatz (6) nicht einschalten kann, muss er vor der Weiterfahrt die Wegebenutzer durch Signal Zp
1 warnen. Bei einem geschobenen Zug muss der Mitarbeiter auf dem Fahrzeug an der Spitze die Wegebenutzer durch Signal Zp 1 warnen. Danach darf
der Triebfahrzeugführer mit Schrittgeschwindigkeit auf den Bahnübergang fahren. Wenn das erste Fahrzeug die Straßenmitte erreicht hat, muss er den Bahnübergang schnellstens räumen.

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33
Q

Unregelmäßigkeiten an Bahnübergängen - Wann muss der Tf eine Unregelmäßigkeit melden?
(408.2671S3A2.9)

A

Der Triebfahrzeugführer muss Unregelmäßigkeiten an Bahnübergängen mit Überwachungssignalen wie folgt melden:

a) Wenn ein Überwachungssignal oder ein Überwachungssignalwiederholer Signal Bü 0 zeigt, muss der Triebfahrzeugführer dies dem Fahrdienstleiter melden, es sei denn, die Sicherung des Bahnübergangs ist gemäß Absatz (1) c) nicht erforderlich.
b) Wenn ein Triebfahrzeugführer bei einem Bahnübergang mit Hilfseinschalttaste (HET) die HET nach den Regeln in Absatz (6) nicht bedienen konnte, muss er dies dem Fahrdienstleiter melden.

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34
Q

Ein Zug hat zwischen dem Signal Bü 2 oder Bü 3 und dem Bahnübergang gehalten oder ist langsamer als 20 km/h gefahren. Wann ist eine Sicherung des Bahnüberganges nicht notwendig?

A

Diese Sicherung ist in folgenden Fällen nicht erforderlich:
1. Ein Zug hat bei einer Anlage mit Signal Bü 2 ausschließlich an einem Bahnsteig planmäßig gehalten und zwischen dem Zug und dem Bahnübergang
zeigt ein Überwachungssignal oder Überwachungssignalwiederholer Signal Bü 1.
2. Ein Zug hat bei einer Anlage mit Signal Bü 2 zwischen Signal Bü 2 und dem Bahnübergang ausschließlich wegen Haltstellung eines Hauptsignals
- gehalten oder
- ist langsamer als 20 km/h gefahren
und bei der Weiterfahrt zeigt ein Überwachungssignalwiederholer in unmittelbarer
Nähe des Hauptsignals Signal Bü 1.
3. Ein Zug hat bei einer Anlage mit Signal Bü 3 zwischen Signal Bü 3 und dem Bahnübergang ausschließlich an einem Bahnsteig planmäßig gehalten.
4. Ein Zug hat bei einer Anlage mit Signal Bü 3 zwischen Signal Bü 3 und dem Bahnübergang ausschließlich wegen Haltstellung eines Hauptsignals
- gehalten oder
- ist langsamer als 20 km/h gefahren und zur Weiterfahrt wird eine Fahrtstellung, Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 gezeigt.

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35
Q

Was gilt beim Erkunden von Gleisen allgemein?

408.2541S1A1.1

A

Allgemein gilt:
a) Wenn wetterbedingte oder andere gefahrdrohende Umstände (Stürme, Eisregen, extreme Schneehöhen, Hochwasser, Brände, Abfragen eines Notrufes nicht möglich, Tiere usw.) befürchten lassen, dass Gleise nicht
ohne Gefahr befahren werden können, sind sie zu erkunden.
b) Für das Erkunden kommen insbesondere Kontrollgänge, Fahrten mit Straßenfahrzeugen
entlang der Strecke oder Posten an der vermuteten Gefahrenstelle, ferner nicht mit Reisenden besetzte Fahrten mit Triebfahrzeugen oder Wendezügen in Betracht.
c) Wenn der Fahrdienstleiter es mit dem Triebfahrzeugführer vereinbart und es vertretbar erscheint, darf bei Tag und sichtigem Wetter oder in Tunnel bei eingeschalteter Tunnelbeleuchtung die Erkundung auch mit Reise- oder Güterzügen durchgeführt werden.

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36
Q

Wie wird man zum Erkunden von Gleisen beauftragt?

408.2541S1A1.2

A

Der Fahrdienstleiter weist den Triebfahrzeugführer mit Befehl 12 an, auf den betroffenen Gleisen auf Sicht zu fahren, sowie zusätzlich durch Befehl 12.1, das Gleis zu erkunden und das Ergebnis der Erkundung an ihn zu melden.

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37
Q

Grundsätze des Fahrbetriebes - Zu was trägt die wirtschaftliche Fahrweise bei und welche Voraussetzungen gibt es dafür?
(BRW.6101S2A3.1)

A

Durch wirtschaftliche Fahrweise wird zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Betriebs- und Instandhaltungskosten beigetragen. Voraussetzung hierfür sind Kenntnisse des Triebfahrzeugführers
über das Triebfahrzeug, die Fahrtechnik, die Streckenverhältnisse, die vorgegebenen Fahrzeiten und die Besonderheiten im Lauf- und Bremsverhalten des Zuges.

38
Q

Grundsätze des Fahrbetriebes - Was ist eine Beharrungsfahrt?
(BRW.6101S2A3.1)

A

Für die Beharrungsfahrt sind die aufgrund der Streckenverhältnisse, der vorgegebenen Fahrzeiten und des Laufverhaltens des Zuges erforderlichen Zugkräfte einzustellen. Während der Beharrungsfahrt
sind die Bewegungsenergie des Zuges und die Streckenverhältnisse zur Energieeinsparung zu nutzen.

39
Q

Grundsätze des Fahrbetriebes - Wie sollen Topografische Gegebenheiten genutzt werden?
(BRW.6101S2A3.1)

A

Ein Zug sollte beim Befahren eines Gefälles nicht durch das Zuschaltender Antriebsleistung zusätzlich beschleunigen, wenn es aufgrund des Fahrplans nicht erforderlich ist. Topografische Gegebenheiten
der befahrenen Strecke sind zu nutzen, um die
Geschwindigkeit des Zugs vor Beginn eines vorhersehbaren Bremsvorganges bereits zu vermindern.

40
Q

Grundsätze des Fahrbetriebes - Welchen Stellenwert hat die Wirtschaftlichkeit?
(BRW.6101S2A3.1)

A

Sicherheit und Pünktlichkeit des Betriebes haben jedoch Vorrang vor der Wirtschaftlichkeit. Es ist daher im Zweifelsfall aktiv mit Fahrdienstleitern und Streckendisponenten zu kommunizieren,
wenn beabsichtigt wird, mit Hilfe der genannten Möglichkeiten Fahrzeitreserven zur Einsparung von Energie zu nutzen.

41
Q

Grundsätze des Fahrbetriebes - Was gibt EA bei ungünstigen Verhältnissen zu beachten?
(BRW.6101S2A3.2)

A

Bei ungünstigen Verhältnissen (z. B. Nebel, Regen, Schnee, Laubfall) ist die Fahrweise den verlängerten Bremswegen anzupassen.

42
Q

Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass (außer wegen Haltstellung eines Signals). Was ist umgehend zu tun?
(408.2571S1A1)

A

Hält ein Zug unvorhergesehen, außer wegen Haltstellung eines Signals, LZB-Halts oder ETCS-Halts, muss der Triebfahrzeugführer die Ursache umgehend ermitteln.

43
Q

Verhalten bei Gefahr - Was ist der Grundsatz
wenn eine Gefahr droht?
(408.2581S1A1)

A

Wenn eine Gefahr droht, muss jeder in eigener Verantwortung umsichtig und entschlossen alles tun, um die Gefahr abzuwenden oder zu mindern. Im Streckenbuch können zusätzliche Regeln gegeben sein.

44
Q

Was müssen Sie als Tf beachten, wenn Sie Ihren Zug wegen Gefahr angehalten haben oder dieser aus nicht erkennbarem Anlass zum Halten gekommen ist?
(408.2581S1A2.2)

A
  • Wird mein Zug wegen einer Gefahr angehalten oder kommt mein Zug aus nicht erkennbarem Anlass zum Halten, so muss ich die Gefahr auch für Züge in Nachbargleisen annehmen, wenn nicht einwandfrei festgestellt wird, dass die Nachbargleise befahren werden können.
  • Als Triebfahrzeugführer muss ich Signal Zp 5 geben, um das Zugpersonal und andere in der Nähe befindliche Mitarbeiter aufmerksam zu machen und zur Hilfeleistung aufzufordern.
45
Q

Verhalten bei Gefahr - Nennen Sie beim Nothaltauftrag den exakten Wortlaut
(408.2581S1A3.1)

A

Bei Gefahr ist sofort zusätzlich zu den Maßnahmen nach Abschnitt 2 Nothaltauftrag zu geben. Wird der Nothaltauftrag fernmündlich gegeben, gelten folgende
Wortlaute:
a) auf der Streckenfernsprechverbindung,
„Betriebsgefahr, alle Züge sofort anhalten!
Ich wiederhole: Betriebsgefahr, alle Züge sofort anhalten!
Hier (Tätigkeit und Name des Meldenden)“,
b) auf anderen Fernsprechverbindungen,
„Betriebsgefahr, alle Züge zwischen (Zugmeldestelle) und (Zugmeldestelle) / im Bahnhof (Name) sofort anhalten!
Ich wiederhole: Betriebsgefahr, alle Züge zwischen (Zugmeldestelle) und (Zugmeldestelle) / im Bahnhof (Name) sofort anhalten!
Hier (Tätigkeit und Stelle des Meldenden) / Hier Zug (Nummer)“. oder
„Betriebsgefahr, Zug (Nummer) sofort anhalten!
Ich wiederhole: Betriebsgefahr, Zug (Nummer) sofort anhalten!
Hier (Tätigkeit und Stelle des Meldenden) / Hier Zug (Nummer)“.

46
Q

Verhalten bei Gefahr - Wie wird ein Nothaltauftrag gegeben wenn Zugfunk nicht verfügbar ist?
(408.2581S1A3.3)

A

Wenn Zugfunk nicht verfügbar ist, ist der Nothaltauftrag - sofern möglich - über eine andere Fernsprechverbindung zu geben. Wenn hierzu ein Strecken oderSignalfernsprecher benutzt wird, ist bei zweigleisiger Strecke der in Fahrtrichtung des Zuges gelegene zu verwenden.

47
Q

Verhalten bei Gefahr - Wie ist ein Nothaltauftrag einzuleiten?
(408.2581S1A3.2)

A

Wenn ein Nothaltauftrag auf der Streckenfernsprechverbindung oder fernmündlich
über Zugfunk gegeben wird, ist er durch Notruf einzuleiten.

48
Q

Verhalten bei Gefahr - Wie iat zu verfahren wenn ein Nothaltauftrag nicht eindeutig aufgenommen/verstanden
wurde?
(408.2581S1A3.5)

A

Ein Triebfahrzeugführer, der eine durch Notruf eingeleitete Meldung nicht eindeutig aufnehmen oder verstehen kann, muss die Geschwindigkeit des Zuges sofort auf höchstens 40 km/h verringern und so lange auf Sicht weiter fahren, bis sich aus der anschließenden Meldung ergibt, dass er nicht betroffen ist oder bis er die Ursache des Notrufs mit dem Fahrdienstleiter geklärt hat.

49
Q

Verhalten bei Gefahr - Wie ist zu verfahren wenn ein Nothaltauftrag unvollständig aufgenommen wurde?
(408.2581S1A3.6)

A

Der Triebfahrzeugführer muss einen Nothaltauftrag sofort ausführen, auch wenn er ihn unvollständig aufgenommen hat.

50
Q

Welche Fahrzeuge dürfen sich nicht im Zug befinden, wenn ein Zug außerplanmäßig nachgeschoben werden soll?
(BRW.4701S3A4 / 408.2441S1A1.1)

A

Bevor ein Zug außerplanmäßig nachgeschoben wird, muss der Triebfahrzeugführer
feststellen, dass sich folgende Fahrzeuge nicht im Zug befinden:
- Fahrzeuge, deren Zug- und Stoßeinrichtungen Nachschieben nicht zulassen,
- Fahrzeuge, die nur durch die Ladung oder zusätzlich durch Steifkupplung verbunden sind,
- Wagen, deren Ladungen über mehrere Wagen reichen, wenn die einzelne Ladung länger als 60m ist; dies gilt nicht für Langschienentransporteinheiten, die auf einer Tafel als solche gekennzeichnet sind.

51
Q

An welcher Stelle des nacheschobennnen Zugs dürfen keine weiteren Fahrzeuge laufen?
(BRW.4701S3A4 / 408.2441S1A1.1)

A

Zwischen Schiebetriebfahrzeug und Wagenzug dürfen keine Fahrzeuge laufen.

52
Q

Wenn Sie zum Nachschieben bereit sind, müssen Sie Ihren Zugfung richtig einstellen und den Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zugs verständigen. Beschreiben Sie das richtige Anmelden und Herstellen der Sprechverbindung über den digitalen Zugfunk.

A

Der Tf des Schiebetriebfahrzeugs

  • meldet sich durch Wahl der Fahrzeugstellung “Schiebe-Fz” und Zugnummer des nachzuschiebenden Zugs am Zugfunk-Fahrzeuggerät an,
  • ruft anschließend den Tf des führenden Triebfahrzeugs mit dessen funktionaler Rufnummer, meldet sich nachschiebebereit und fordert ihn zum Aufbau der Konferenzverbindung auf.
53
Q

Wann dürfen Sie mit dem Nachschieben beginnen?

A

Wenn der Tf an der Spitze des Zugs die Weisung zum Anfahren gegeben hat.

54
Q

Maßnahmen nach Abgabe des Nothaltauftrages - Wann sind Ergänzende Meldungen
zu geben?
(408.2581S2A4.1)

A

Nach Abgabe des Nothaltauftrages gilt:
a) Der Triebfahrzeugführer muss den Nothaltauftrag, soweit erforderlich, nach der Durchsage begründen und anschließend die Notrufverbindung beenden.
Erst danach dürfen ergänzende Meldungen entgegengenommen und Rückfragen gestellt werden.
b) Der Fahrdienstleiter bestätigt den Empfang des Nothaltauftrages dem Abgebenden.

55
Q

Was müssen sie als Tf, nach Abgabe des Nothaltauftrags, zum Schutz gefährdeter Züge tun?
(408.2581S2A4.2 / BRW.5581S1A1.2)

A
  • Als Triebfahrzeugführer muss ich die Gleise nach vorn beobachten
  • Bei Annäherung eines gefährdeten Zuges muss ich das Signal Sh 3 geben; erscheint dies
    nicht ausreichend, muss ich das Signal Sh 5 geben.
  • Wenn ich das Fahrzeug verlasse, muss er bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter eine
    Handleuchte mitnehmen.

Zugpersonal, das nicht die Aufgabe als Triebfahrzeugführer wahrnimmt, muss die Gleise beobachten und gefährdete Züge mit Signal Sh 3 anhalten. Dabei muss es einem Zug möglichst entgegenlaufen und bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter eine Handleuchte mitnehmen.

56
Q

Maßnahmen nach Abgabe des Nothaltauftrages -Beteiligte verständigen (keine Züge mehr zu erwarten)
(408.2581S2A4.2 / BRW.5581S1A1.3)

A

Wurde vom Triebfahrzeugführer ein Nothaltauftrag gegeben, verständigt der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer, sobald feststeht, dass keine Züge
mehr zu erwarten sind.
Der Triebfahrzeugführer braucht Maßnahmen nach Absatz (2) nicht mehr durchzuführen, wenn der Fahrdienstleiter mitgeteilt hat, dass keine Züge mehr
zu erwarten sind.

Der Triebfahrzeugführer verständigt das Zugpersonal,
wenn nach Mitteilung durch den Fahrdienstleiter Maßnahmen nach Absatz (2) nicht mehr durchzuführen sind.

57
Q

Wie erfolgt die Weiterfahrt eines Zuges, das wegen drohender Gefahr angehalten worden ist?
(408.2581S2A5)

A

Der Triebfahrzeugführer eines Zuges, der wegen drohender Gefahr angehalten worden ist, darf nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters weiterfahren.

58
Q

Wer darf Tätigkeiten beim Rangieren selbstständig verrichten?
(408.4802S1A1)

A

Tätigkeiten beim Rangieren darf selbstständig nur verrichten, wer für die Tätigkeit geprüft und mit ihrer Ausführung beauftragt ist. Auszubildende Mitarbeiter dürfen Tätigkeiten beim Rangieren nur unter Aufsicht und Verantwortung des mit der Ausführung beauftragten Mitarbeiters verrichten.
Tätigkeiten beim Rangieren verrichten
- Weichenwärter,
- Triebfahrzeugführer,
- Fahrdienstleiter, soweit auf Hauptgleisen rangiert wird.

59
Q

Rangieren- Wen müssen Sie über Ziel, Zweck und Besonderheiten der Fahrzeugbewegung verständigen?

A
  • Den Weichenwärter

- Eventuell beteiligte Rangierer

60
Q

Bevor Fahrzeuge bewegt werden, müssen Sie die Fahrbereitschaft feststellen. Nennen Sie fünf Beispiele.

A

Als Tf müssen Sie feststellen, dass

  • gemeinsam zu bewegende Fahrzeuge untereinander gekuppelt sind,
  • die Bremsen gelöst sind,
  • die zu bewegenden Fahrzeuge nicht durch Hemmschuhe oder Radvorleger festgelegt sind,
  • Mitfahrende verständigt sind,
  • Außentüren von Reisezugwagen geschlossen sind
  • soweit erforderlich die Bremsprobe ausgeführt wurde,
  • beim Abstoßen oder Ablaufen die erforderlichen Hemmschuhe zum Anhalten der Wagen an den vorgesehenen Stellen bereitliegen
61
Q

Wie kann die Zustimmung zur Rangierfahrt erfolgen?

A
  • Durch Signal Sh 1 / Ra 12 (DV 301); in den örtlichen Zusätzen können zusätzliche Regeln gegeben sein,
  • mündlich oder
  • durch Hochhalten eines Arms oder einer weiß leuchtenden Handleuchte, wenn nicht durch Signal oder mündlich zugestimmt werden kann
62
Q

Wie haben Sie die Geschwindigkeit beim Rangieren zu regeln und welche Höchstgeschwindigkeit darf dabei nicht überschritten werden?
(408.4814S1A3.1)

A

Die Geschwindigkeit ist so zu regeln, dass

  • vor Halt gebietenden Signalen,
  • vor Fahrzeugen,
  • vor Gefahrenstellen oder
  • an der beabsichtigten Stelle angehalten werden kann; dabei dürfen 25 km/h nicht überschritten werden (evtl. 40 km/h bei Ansage des freien Fahrwegs)
63
Q

Welche Aufgabe haben Sie gegenüber dem Weichenwärter, wenn das Rangieren über Ra 10 beendet ist?

A

Dem Weichenwärter muss die Beendigung der Rangierfahrt und dass sich alle Fahrzeuge vor Ra 10 befinden gemeldet werden.

64
Q

Rangieren - Welche Bremsprobe müssen sie durchführen, wenn Fahrzeuge an die HL angeschlossen werden müssen?

A

Die vereinfachte Bremsprobe

65
Q

Was gilt beim Verständigen beim Rangieren?

408.4811S1A3.1

A

Es gilt Folgendes:

a) Mündliche Aufträge und Meldungen müssen vom Empfänger wiederholt werden. Die Wiederholung muss alle wesentlichen Angaben enthalten.
b) Bei fernmündlicher Verständigung, muss jedes Wiederholen mit den Worten „Ich wiederhole“ eingeleitet werden.
c) Die Richtigkeit der Wiederholung ist vom Mitarbeiter, der den Auftrag oder die Meldung gegeben hat, mit dem Wort „Richtig“ zu bestätigen.

66
Q

Was gilt beim Verständigen beim Rangieren über einseitig gerichtete Sprechverbindungen?
(408.4811S1A3.2)

A

Aufträge oder Meldungen über einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen müssen zweimal gegeben werden. Die zweite Durchsage ist mit den Worten „Ich
wiederhole“ einzuleiten.

67
Q

Was gibt es während einer Rangierfahrt zu beachten wenn mit einem Rangierbegleiter rangiert wird?
(408.4811S1A3.6)

A
  • Wenn der Rangierbegleiter den Fahrauftrag nicht über Rangierfunk erteilt, muss er mit dem Triebfahrzeugführer eine Rangierseite vereinbaren, sofern sie nicht in örtlichen Zusätzen bestimmt ist.
  • Wird die Sichtverbindung zwischen Triebfahrzeugführer und Rangierbegleiter unterbrochen, muss der Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeit ermäßigen, wird die Sichtverbindung nicht alsbald wieder hergestellt, muss der Triebfahrzeugführer
    anhalten.
  • Wird dem Triebfahrzeugführer die Aufnahme der Rangiersignale erschwert,
    muss der Rangierbegleiter einen oder mehrere Rangierer zur Weitergabe der
    Signale bestimmen.
68
Q

Welche Regeln gibt es zu beachten wenn Mängel am Oberbau gemeldet oder festgestellt wurden?
(408.4811S2A5.2)

A

Wird ein Mangel am Oberbau gemeldet oder festgestellt, müssen Maßnahmen bei Gefahr getroffen werden.

  • Der Triebfahrzeugführer muss den Mangel dem Weichenwärter mitteilen.
  • Der Weichenwärter muss für das Sperren des Gleises sorgen.
69
Q

Welche Regeln gibt es zu beachten wenn Mängel am Fahrzeugen gemeldet oder festgestellt wurden?
(408.4811S2A5.2)

A

Wenn an Fahrzeugen oder Ladungen Unregelmäßigkeiten (z. B. Brandgeruch,
Ölqualm, Flammen, rot glühende Radsatzlager, Pfeiftöne, blockierter Radsatz, Funken am Radsatz, kreischendes Geräusch, rot glühende Bremsklötze oder Radreifen, brennende Bremsbeläge, unruhiger Lauf des
Fahrzeugs, klapperndes klirrendes Geräusch, regelmäßiges starkes Klopfen oder Schlagen, lose Wagendecken, verschobene Ladung, nach außen
aufschlagende Türen, Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer)
festgestellt oder solche Unregelmäßigkeiten gemeldet werden, müssen Maßnahmen bei Gefahr getroffen werden.
Nach dem Anhalten muss der Triebfahrzeugführer die Unregelmäßigkeit dem Weichenwärter mitteilen.
Der Triebfahrzeugführer muss – auch wenn er eine Unregelmäßigkeit selbst festgestellt hat – die Fahrzeuge nach der Unregelmäßigkeit absuchen
und dem Weichenwärter die zu treffenden Maßnahmen mitteilen.

70
Q

Was muss der Tf tun wenn die Rangierfahrt unvorhergesehen hält, außen wegen Haltstellung eines Signals?
(408.4811S3A5.2)

A

Hält eine Rangierfahrt unvorhergesehen, außer wegen Haltstellung eines Signals, muss der Triebfahrzeugführer die Ursache umgehend ermitteln.

71
Q

Was muss der Tf tun wenn er als Rangierfahrt unzulässig an einem Halt zeigenden Signal vorbeigefahren ist?
(408.4811S3A5.2)

A

Wenn an einem Halt zeigenden Signal unzulässig vorbeigefahren worden ist, muss sofort angehalten und nach dem Anhalten sofort der Weichenwärter
verständigt werden. Dies gilt auch bei einer PZB-Zwangsbremsung an einem Signal, das Signal Sh 1, Ra 12 (DV 301) oder Kennlicht zeigt.

72
Q

Wann muss ein Tf den Weichenwärter nicht über Ziel und Zweck der Rangierfahrt verständigen?
(408.4813S1A1.1)

A

Der Triebfahrzeugführer muss den Weichenwärter nicht über Ziel und Zweck verständigen,
- wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Fahrten mit dem Triebfahrzeug eines Zuges (z. B. Vorziehen von Fahrzeugen zum Kuppeln von Zugteilen, Abstellen von Fahrzeugen, Fahrten von und zum Zug) handelt,
- wenn ein Triebfahrzeug zum Kuppeln oder Entkuppeln von Fahrzeugenaufdrücken muss oder nach dem Entkuppeln geringfügig vorziehen soll, damit die Fahrzeuge getrennt stehen,
- wo für das Beidrücken Förderanlagen oder von einem Ablaufrechner gesteuerte Lokomotiven verwendet werden,
- wo in Einfahrstumpfgleisen einzeln oder zu zweien fahrende Triebfahrzeuge (auch Einheiten, die aus Triebwagen, Triebköpfen, Steuerwagen oder Mittelwagen gebildet sind) eines angekommenen Zuges
dem ausfahrenden Zug oder den als Rangierfahrt wegfahrenden Fahrzeugen ohne Zustimmung des Weichenwärters nachfahren dürfen,
- wo einzelne Wagen oder Wagengruppen beim Beladen oder Entladen ohne Zustimmung des Weichenwärters verschoben werden dürfen,
- wenn im Baugleis rangiert werden soll.

73
Q

Wann darf der Rangierbegleiter einen Fahrauftrag erteilen?

408.4814S1A2

A

Der Rangierbegleiter darf Fahrauftrag erteilen, wenn:
1. die Beteiligten verständigt worden sind,
2. die Fahrbereitschaft festgestellt worden ist und
3. die Zustimmung des Weichenwärters gegeben ist.
Der Fahrauftrag darf durch Rangiersignal oder mündlich erteilt werden. Beim Wechsel der Fahrtrichtung muss stets ein neuer Fahrauftrag erteilt werden.

74
Q

Worauf müssen Sie als Triebfahrzeugführer bei der Fahrwegbeobachtung achten, wenn Sie Fahrzeugbewegungen durchführen?
(408.4814S1A4.1)

A

Bei jeder Fahrzeugbewegung muss der Triebfahrzeugführer den Fahrweg und seine Signale beobachten und darauf achten, dass

  1. der Fahrweg frei ist,
  2. Weichen - soweit ein bestimmter Fahrweg vereinbart wurde und Weichensignale vorhanden sind -, Gleissperren, Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleisbremsen und sonstige Einrichtungen richtig gestellt sind,
  3. die einmündenden Gleisabschnitte bis zum Grenzzeichen frei sind,
  4. sich dem Fahrweg kein Fahrzeug in gefährdender Weise nähert,
  5. kein Fahrzeug unbeabsichtigt über ein Grenzzeichen oder Isolierzeichen am anderen Ende des Gleises gelangt,
  6. Bahnübergänge gesichert sind,
  7. ein Triebfahrzeug mit gehobenem Stromabnehmer nur in einen Fahrweg mit Oberleitung eingelassen wird und diese weder abgeschaltet noch gestört ist.
75
Q

Was gilt wenn in einem Baugleis rangiert wird oder der Weichenwärter dem Triebfahrzeugführer mitgeteilt hat, dass in einem gesperrten Bahnhofsgleis Beschäftigte gewarnt werden müssen?

A
  1. Die Spitze der Rangierfahrt muss mit mindestens einem weißen Licht gekennzeichnet sein.
  2. Die Rangierfahrt muss luftgebremst durchführt werden.
  3. Die Rangierfahrt muss von der Spitze aus gesteuert sein oder die Spitze der Rangierfahrt muss mit einem Rangierbegleiter besetzt sein. Auf das Besetzen des Fahrzeugs an der Spitze darf verzichtet werden, wenn
    - nur ein Fahrzeug geschoben wird und
    - der Triebfahrzeugführer den Fahrweg beobachten kann und
    - eine Person unmittelbar vor Ingangsetzen der Fahrt das Freisein des Fahrwegs von Beschäftigten direkt vor dem ersten Fahrzeug feststellt.
  4. Wenn sich der Triebfahrzeugführer an der Spitze der Rangierfahrt, aber nicht im Führerraum befindet, muss er mit einem Signalhorn ausgerüstet sein. Wenn ein Rangierbegleiter die Spitze der Rangierfahrt besetzt,
    muss dieser in Funkkontakt mit dem Triebfahrzeugführer stehen, einen Luftbremskopf verwenden und mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.
  5. Der Triebfahrzeugführer darf mit höchstens 20 km/h fahren.
  6. Der Mitarbeiter an der Spitze der Rangierfahrt muss Personen an und im Gleis mit Signal Zp 1 warnen.
  7. Die Rangierfahrt muss vor im Gleis befindlichen Personen anhalten, wenn diese das Gleis nicht verlassen.

In einer Betra können abweichende Regeln gegeben sein.

76
Q

Mit welchen Rangierfahrten darf ich als Tf bis zu 40 km/h fahren nach Ansage des freien Fahrweges durch den Weichenwärter?
(408.4814S3A5.1)

A

Mit Rangierfahrten, bei denen

  • sich der Triebfahrzeugführer an der Spitze in einem Führerraum befindet,
  • alle Fahrzeuge an die Hauptluftleitung angeschlossen sind und alle brauchbaren Bremsen eingeschaltet sind und
  • festgestellt wurde, dass alle eingeschalteten Druckluftbremsen ordnungsgemäß wirken oder
  • mit allein oder zu zweien fahrenden Triebfahrzeugen (außer Kleinwagen)

Bei der Beobachtung des Fahrwegs darf damit gerechnet werden, dass die
Bedingungen nach Abschnitt 4 Absatz (1) Nr. 1 und 2 erfüllt sind

77
Q

Wann darf der Weichenwärter den freien Fahrweg ansagen?

408.4814S3A5.2

A
  1. dies in örtlichen Zusätzen zugelassen ist,
  2. er den Fahrweg bis zu dem Signal eingestellt hat, das Ziel oder Zwischenziel der Rangierfahrt ist und
  3. er festgestellt hat, dass der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist.

Die Ansage des freien Fahrwegs lautet: „Fahrweg bis (Bezeichnung des Signals) frei“. Einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen dürfen für die Ansage
nicht verwendet werden.

78
Q

Wie ist ein stehen bleibender Zugteil nach einer Zugtrennung auf der freien Strecke zu sichern (keine Sägelinie im Fahrplan für den betreffenden Streckenabschnitt)?

A

Eine Feststellbremse je 400t oder 20 Achsen

79
Q

Wie ist ein stehen bleibender Zugteil nach einer Zugtrennung auf der freien Strecke zu sichern (eine Sägelinie im Fahrplan für den betreffenden Streckenabschnitt)?

A

Eine Feststellbremse je 200t oder 8 Achsen

80
Q

Wann darf mit einem Zugteil weitergefahren werden?

408.2571S1A6.1+2/BRW.5571S1A2.1+2

A
  • wenn der stehenbleibende Zugteil entsprechend der maßgebenden Neigung ausreichend mit Feststellbremsen gesichert werden kann
  • der Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle muss zugestimmt haben
  • eine vereinfachte Bremsprobe durchgeführt wurde
  • Am weiterfahrenden Zugteil darf kein Schlusssignal angebracht sein.
  • ein Zugbegleiter oder Triebfahrzeugbegleiter soll beim stehen bleibenden Zugteil bleiben.

Wenn das nicht möglich ist, darf der Zug nicht
weiterfahren, solange sich im stehen bleibenden Zugteil
Reisende befinden oder wenn der Streckenabschnitt, auf dem der Zugteil stehen bleiben soll, im Fahrplan durch zwei Sägelinien gekennzeichnet ist.

81
Q

Wie muss der Tf verfahren wenn mit dem ganzen Zug weitergefahren werden soll?
(408.2571S1A5)

A

Kann ein Zug nach Halt aus unvorhergesehenem Anlass weiterfahren, muss der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter, dem er das Halten mitgeteilt hat, von der beabsichtigten Weiterfahrt verständigen. Der Triebfahrzeugführer darf nur weiterfahren, wenn der Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle zugestimmt hat.

82
Q

Wie muss der Tf verfahren wenn ein Zug in mehreren Teilen von der freien Strecke geholt werden muss?
(408.2571S2A8.1-3)

A
  • Soll ein Zug in mehreren Teilen von der freien Strecke geholt werden, muss der Triebfahrzeugführer bestätigen, dass eine Wagenliste beim Zug ist oder
    die Nummern aller Fahrzeuge des Zuges in der im Zug vorhandenen Reihenfolge in eine Liste eingetragen sind. Dies ist nicht erforderlich, wenn beim
    Fahrdienstleiter oder bei der Betriebszentrale eine Wagenliste vorhanden ist.
  • Nach Ankunft der Zugteile und Sperrfahrten müssen die Triebfahrzeugführer mit dem Fahrdienstleiter einen Listenabgleich durchführen, um festzustellen, dass keine Fahrzeuge auf der Strecke zurückgelassen wurden.
  • Nach dem vorgenannten Listenabgleich ist das Schlusssignal wieder anzubringen.
83
Q

Was ist zu tun, wenn Sie außerplanmäßig rangieren müssen, Ihnen aber die erforderliche Ortskenntnis fehlt?
(BRW5301S2A4.2)

A

Wenn außerplanmäßig rangiert werden muss, muss sich das Zugpersonal beim Weichenwärter oder der zuständigen Stelle erkundigen, wenn die Ortskenntnis nicht ausreichend ist.

84
Q

Ihr Zug erhält eine PZB-Zwangsbremsung bei der Fahrt durch einen Bahnhof. Welche Aufgaben haben Sie als Tf und wie muss die Weiterfahrt erfolgen?

A
  • Zwangbremsung unterstützen (Sanden+Schnellbremsung)
  • Unregelmäßigkeit dem Fahrdienstleiter mitteilen und Ursache ermitteln
  • ggbf. Maßnahmen zur Abwehr von Gefahr bei unzulässiger Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden Sperr- oder Haupsignal (dann Weiterfahrt mit Befehl 2)
  • Weiterfahrt mit mündlicher Zustimmung des Fdl
85
Q

Es ist in Ihrem Zug keine Feststellbremse vorhanden. Wie müssen Sie eine Feststellbremse zum Sichern des Zuges ersetzen?
(915.0107S18A8.5)

A

Eine Feststellbremse darf durch Auflegen eines doppelseitig wirkenden Radvorlegers zwischen zwei Achsen oder durch Auflegen je eines Hemmschuhs oder eines einseitig wirkenden Radvorlegers aus beiden Richtungen unter ein Rad oder ein Drehgestell ersetzt werden. Radvorleger oder Hemmschuhe dürfen in der Regel nicht zwischen die Achsen eines Drehgestells aufgelegt werden.
Abweichung:
Wenn bauartbedingt keine andere Möglichkeit besteht, dürfen Radvorleger
oder Hemmschuhe zwischen den Achsen eines Drehgestells aufgelegt werden.

86
Q

Was ist unter dem Begriff “Ortsstellbereich” zu verstehen?

DB.0102S11

A

Ein Ortsstellbereich ist ein Bereich in Nebengleisen mit ortsgestellten Weichen und Gleissperren, in dem ausschließlich rangiert wird. Die Weichen und Gleissperren werden einzeln ggf. in Gruppen (elektrischer Antrieb) umgestellt. Die Bedienung erfolgt
durch das Rangierpersonal. Zug- und Rangierstraßen sind nicht vorhanden.

87
Q

Wie kann der Beginn eines Ortsstellbereichs gekennzeichnet sein und wie ist der Ortsstellbereich nach außen begrenzt?
(DB.0102S11)

A

Ein für eine Rangierfahrt Halt gebietendes Signal begrenzt Ortsstellbereiche nach außen. Der Beginn eines Ortsstellbereiches kann durch ein Orientierungszeichen nach Modul 301.9001 gekennzeichnet sein.

88
Q

Was muss der Tf tun bevor er in einen Ortsstellbereich hineinfährt?
(408.4811S2A4.3)

A
  • Bevor der Triebfahrzeugführer in einen Ortsstellbereich hineinfährt, muss er sich bei der zuständigen Stelle melden oder Unterlagen einsehen. Die zuständige Stelle bzw. die Unterlagen werden in örtlichen Zusätzen genannt.
  • Bei Arbeitsaufnahme oder nach einer Arbeitsunterbrechung in einem Ortsstellbereich muss sich der Triebfahrzeugführer bei der zuständigen Stelle melden oder Unterlagen einsehen (örtliche Zusätze). Die zuständige Stelle bzw. die Unterlagen werden in örtlichen Zusätzen genannt.
89
Q

In welcher Unterlage können zusätzliche Regeln gegeben sein (Ortsstellbereich)
(408.4811S2A4.5)

A

In örtlichen Zusätzen können zusätzliche Regeln gegeben sein, z. B. Beschreibung des Ortsstellbereiches, dessen Grenzen und weitere örtliche Regeln.

90
Q

Wie werden Besonderheiten beim Rangieren in Ortsstellbereichen dem Tf bekanntgegeben?
(408.4811S2A1.1+2)

A
  • Besonderheiten (z. B. gestörte Bahnübergangssicherung, niedrigere Geschwindigkeit
    als 25 km/h) sind dem Triebfahrzeugführer von der in Absatz (3) a) genannten Stelle bekanntzugeben.
  • Besonderheiten dürfen von der Bekanntgabe ausgenommen werden, wenn:
  • Gleise mit abgeschalteter oder gestörter Oberleitung mit Fahrleitungssignalen oder
  • Besonderheiten in Gleisen, z.B. durch Wärterhaltscheiben gekennzeichnet sind.
91
Q

Wie wird eine Tf-Konferenz aufgebaut?

A

Taste 5 -> Enter -> “Tf-Konferenz” -> gewünschter Teilnehmer -> Enter

92
Q

Wie kann der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer
- zur Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal,
- zur Fahrt, wenn ein Fahrweg benutzt werden muss, für den ein Hauptsignal nicht
vorhanden ist,
beauftragen?
(408.2456S1A.1)

A

Bei einem signalgeführten Zug beauftragt der Fahrdienstleiter den Triebfahr zeugführer durch
a) Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8, Ts 3 oder Signal Sh 1 bei Einfahrt an einem Sperr-
signal in Höhe des Einfahrsignals beim Befahren des Gegengleises,
b) Befehl, und zwar Befehl 1, Befehl 2, Befehl 3 oder Befehl 6,
c) mündlichen Auftrag, wenn am Hauptsignal Signal Zs 12 vorhanden ist.