Grundlagen Flashcards

1
Q

Datum Inkrafttreten des BGB

A

1.1.1900

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2
Q

§ 903 BGB

A

Befugnisse des Eigentümers

“Willkürrecht”

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3
Q

§ 242 BGB

A

Rücksichtnahmegebot

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4
Q

§ 226 BGB

A

Schikaneverbot

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5
Q

§ 138 BGB

A

Wuchergeschäfte:

Ausbeutung von Zwangslage, Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen, erhebliche Willensschwäche

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6
Q

Rechtspositivismus

A
  • Ausprägung des generellen Positivismus
  • Gegenstrom zum Naturrecht
  • System von Normen oder Regeln, die das menschliche Zusammenleben regeln, von Menschen geschaffen sind und durch äußeren Zwang durchgesetzt werden -> Inhalt des Rechts ist gleichgültig!
  • Trennungsthese: Recht und Moral haben nichts miteinander zu tun; sie sind unabhängig voneinander
  • Lehre welche die Geltung von Normen allein auf deren positive Setzung und/oder ihre soziale Wirksamkeit zuckführt
  • Windscheid (19. Jhdt) “Ethik, Politik, Volkswirtschaft sind nicht Sache des Juristen als solchen”
  • Sterilität der Rechtsanwendung
  • Vorteil: Rechtssicherheit
  • Nachteil: völlige Wertblindheit; Werte sind unwichtig
  • > Gesetzespositivismus
  • > Rechtspositivismus
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7
Q

Positivismus

A

beschränkt die Welterklärung auf empirische, wissenschaftliche Ordnung; sozial, psychologisch; Welt ist nur durch empirische Wissenschaften erklärbar

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8
Q

Trennungsthese

A

Recht und Moral haben nichts miteinander zu tun; sie sind unabhängig voneinander

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9
Q

Gesetzespositivismus

A

Recht ist in Gesetzen dargestellt, Gesetz ist unabhängig von Inhalt gültig (Hans Welsen, 1973)

  • Vorteil: Rechtssicherheit
  • Nachteil: völlige Wertblindheit; Werte sind unwichtig
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10
Q

Naturrecht

A
  • Gegenstrom zu Rechtspositivismus
  • Recht ist abhängig von bestimmten vorgegeben Werten
  • Zufall
  • Vorschriften die vorgegebenen Gesetzen widersprechen sind nichtig
  • Vorteil: Gerechtigkeit
  • Nachteil: Unklarheit; wenig Basis, Rechtsunsicherheit
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11
Q

Rechtssicherheit

A
  • wesentliches Kennzeichen eines Rechtsstaates
  • Schutz des Vertrauens einzelner Staatsbürger, durch Rechtsordnung und Rechtspflege garantierte Rechtmäßigkeit
  • Grundsatz: Garantie für den Einzelnen die gleiche rechtliche Wertung gleichartiger Einzelfälle, die Voraussehbarkeit von Rechtsfolgen sowie das Vertrauen darauf dass eine von Gerichten getroffene Entscheidung durchgesetzt wird
  • Merkmale
    • Verbot rückwirkender Gesetze
    • Wahrung des Vertrauensgrundsatzes
    • Garantie der Rechtskraft
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12
Q

Radbruch’sche Formel

A
  • 1946
  • Konflikt zwischen positivem (gesetzten) Recht und der Gerechtigkeit -> Entscheidung gegen das Gesetz WENN:
    • “unerträglich ungerecht”
    • grundsätzlich angelegte Gleichheit aller Menschen aus Sicht des Interpreten “bewusst verleugnet”
  • Formel wird oft von der bundesdeutschen höchstrichterlichen Rechtssprechung angewandt
  • Aufsatz: “Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht”
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13
Q

Begriffsjurisprudenz

A
  • Wortlaut des Gesetzes (Deutung wie Wortlaut es vorgibt)
  • positivistisch
  • bei Deutung/ Interpretation an Wortlaut haftend
  • Lücken schließen, indem durch Abstraktion Oberbegriffe gebildet werden -> Kritik: Oberbegriffe lösen sich willkürlich von Gesetzen
  • Gegenbewegung: Freirecht
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14
Q

Freirecht

A
  • Lösung vom Begriff, Wortlaut
  • “Freiheit vom Recht”
  • Einfluss auf Richterschaft (1. Hälfte des 20. Jhdts): Bindung der Richter ans Gesetz, dadurch Minderung deren Einflusses -> Minderung der Reputation
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15
Q

Generalklause

A

Rechtsnorm, deren Tatbestand weit gefasst ist

Soll Lücken “intra legem” (innerhalb des Gesetzes) füllen

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16
Q

intra legem (lat.)

A

innerhalb des Gesetzes

17
Q

praeta legem (lat.)

A

neben dem Gesetz

18
Q

contra legem (lat.)

A

gegen das Gesetz

19
Q

subjektive Auslegung

A
  • Was ist Ziel der Rechtsordnung?
  • Rückgriff auf Subjekte der Rechtsgebung bei Entscheidungsfindung
  • nicht herrschende Meinung in Deutschland
  • > Begriffsjurisprudenz
20
Q

objektive Auslegung

A
  • Was ist objektiv gemeint? (Bezug zur Sache)
  • Freiheit durch Lösung von Gesetzen -> Umdrehung des Gesetzes; Gesetz wird Meinung unterstellt die von Gesetzgebung nicht beabsichtigt/ gedacht worden war!
  • herrschende Meinung in Deutschland, Foerste widerspricht
  • > Begriffsjurisprudenz
21
Q

Interessenjurisprudenz

A

Gegenteil: Begriffsjurisprudenz

  • gesetzliche Normen sind im Hinblick auf bestimmte Interessenkonflikte
  • es ist zu ermitteln, welche Interessen sich in dem zu beurteilenden Fall gegenüberstehen
  • “interessengemäßer” Gehorsam
  • Orientierung an der subjektiven Theorie
22
Q

Wertungsjurisprudenz

A
  • objektive Werte entscheidend
  • objektive Ermittlung was Gesetz anspricht
  • Zeckmäßigkeit
  • > Auslegungskraft liegt bei Interpreten (= im Grunde subjektivste Auslegungsweise?)
23
Q

Rechtsdogmatik

A

Lehre von der Anwendung des geltenden Rechts

  • Bemühung um rationale Begründung für Rechtsauslegung
  • methodisch - rational denkend
24
Q

Rechtsfortbildung

A
  • legitime Entfernung vom Gesetz

- geht über geschriebenes Gesetz hinaus

25
Q

Rechtsanalogie

A

Anlehnung an Wertung in geschriebenem Gesetz

Fortschreibung des Gesetzes