Grundlagen Flashcards
alle Grundlagenbegriffe zum Staats- und Europarecht
Staatsvolk
rechtlich zu einem Staat zugeordnete Menschen (-> “drei Elemente Lehre”, Jellinek)
Staatsgebiet
abgegrenztes Gebiet, Territorium (-> “drei Elemente Lehre”, Jellinek)
Staatsgewalt
verwaltende Beherrschung eines Gebietes; selbständige, effektive Organisation eines Gebietes (-> “drei Elemente Lehre”, Jellinek)
Art 52
die EU hat kein Gebiet, lediglich abgeleitet von Mitgliedsstaaten
Art 20
EU-Bürgerschaft lediglich abgeleitet von nationaler Staatsbürgerschaft
originär
ursprünglich; nicht abgeleitet; autark
Kompetenz-Kompetenz
Letztentscheidung über Vergabe von Kompetenzen; EU-Mitgliedsstaaten entscheiden über Kompetenzenverteilung (Beispiel: kein vollständiges Gewaltmonopol der EU-Mitgliedsstaaten ABER kann wieder von ihnen geändert werden)
Aufgaben des Staates
Schutz - Gewährleistung - Ordnung
- Sicherung d. Lebensgrundlagen (Infrastruktur)
- Schutz gegen äußere Bedrohung (-> mit EU)
- befriedete, sozial gerechte Ordnung im Innern (“jeder Mensch kann existieren”)
= Gegenleistung: Gewaltmonopol des Staates, Gewaltverbot für alle Privaten
unzureichende Ausführung dieser Aufgaben = failed states
Failed State
Politikwissenschaft: Nichtausübung der Aufgaben “Schutz, Gewährleistung und Ordnung” des Staates
Völkerrechtslehre: Stabilität der Staatsgewalt; organisatorische Strukturen der Staatsgewalt (Regierung, Behörden, staatliche Einrichtungen) weitgehend zerfallen sind, Staat strukturell unregierbar geworden
ESM-Vertrag
Vertrag über den “Europäischen Stabilitätsmechanismus” (in Kraft getreten am 27.09.12)
EDIT!
Vorrang der Verfassung
- übrige Rechtsordnung ist an Verfassung auszurichten
- besonderes Erlassverfahren (Art 79 GG “nur mit 2/3 Mehrheit in beiden Kammern” -> erhöhte Bestandsfestigkeit der V)
Öffentliches Recht
- betrifft die Allgemeinheit, nicht privat
- System von Regeln mit allgemeinem Geltungsanspruch
- Akteure: Hoheitsträger, Private
Untergliederung d. ÖR (7)
- Völkerrecht
- Europarecht
- Staatsrecht
- Verwaltungsrecht
- Kirchenrecht
- Strafrecht
- Verfahrens- und Prozessrecht
Supranationalität
Überstaatlichkeit;
Verlagerung rechtlicher Zuständigkeiten von der nationalstaatlichen auf eine höher stehende Ebene, auch überstaatliche Organisation bezeichnet
negativ: limitierte Entscheidungsfreiheit der einzelnen Staaten (in zb EU)
positiv: Möglichkeit, Einfluss auf andere Staaten zu nehmen; gemeinsame Entscheidungen für alle bindend!
Beispiel: Binnenmarkt der EU (Verbraucherschutz, Währung, Umweltschutz)
Unionsrecht
“Intergrationshebel” im Grundgesetz
Art 23 I 2
“festgelegte Öffnung der deutschen R’Ordnung”