Grundlagen Flashcards
Besitz
Tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Wer hat?
Rechte: darf benutzen
Eigentum
Rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Wem gehört?
Rechte: verschenken, verkaufen, verleihen, benutzen, entsorgen, zerstören (solang dies keine anderen Rechte einschränkt)
Eigentumsübertragung wenn 3. die Sache hat
Abtretung des Herausgabeanspruchs
wenn Leiher verkauft
gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
Geschäftsfähigkeit Definition
Fähigkeit Rechtsgeschäfte selbständig und rechtsgültig abschließen zu können
geschäftsunfähig
u7, dauerhafte Störung der Geistestätigkeit
Rechtsgeschäft: ungültig / nichtig
beschränkt geschäftsfähig
7-17
Rechtsgeschäfte mit vorheriger Zustimmung der Eltern: wirksam
nachträgliche Genehmigung: erst schwebend unwirksam, dann wirksam
Ohne Zustimmung: unwirksam
Gilt nicht für: Taschengeld, Geschäfte ohne rechtlichen Nachteil / Pflichten, Arbeitnehmer- oder Unternehmertätigkeiten
voll geschäftsfähig
18, alle nach paragraph 2 BGB volljährigen Personen
Willenserklärung Formen
Ausdrückliche Handlung (mündlich, schriftlich, Mail, Fax..)
ausdrücken des Willen
Konkludente (schlüssige) Handlung
Einsteigen Bahn, Kassenband, Münzeinwurf Automat
Ausnahmsweise: Schweigen
Grundsätzlich Ablehnung, aber zb bei Probeabo das automatisch weitergeführt wird
Willenserklärung Definition
Rechtlich wirksame Äußerung einer Person, durch welche sie bewusst eine Rechtsfolge herbeiführen will
Willenserklärung Bestandteile
Handlungswillen
Erklärung muss gewollt sein, nicht unter Drogen oder Zwang
Erklärungsbewusstsein
bewusst dass Rechtsfolgen
Geschäftswille
man muss rechtsverbindliche Wirkung beabsichtigen