Grundlagen Flashcards

1
Q

Was ist eine natürliche Person?

A

○ Jeder Mensch (Inhaber der Menschenwürde) egal ob deutscher Staatsbürger oder nicht

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2
Q

Werden Daten von verstorbenen geschützt?

A

○ Nein → Postmortales Persönlichkeitsrecht

○ Digitaler Nachlass darf von Erben zugegriffen werden

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3
Q

Was sind juristische Personen?

A

○ Vereine, Gruppen, Personengesellschaften oder staatliche Stellen

○ Daten nicht durch Datenschutzrecht geschützt

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4
Q

Ist die indirekte Zuordnung einer Person auch im Datenschutzrecht verankert?

A

○ Ja → entscheidend ist allein Möglichkeit einer Zuordnung
→ Zuordnung der Gruppenzugehörigkeit genügt

○ Beispiel:
- Personenbezug von IP-Adressen
- fehlender Personenbezug → keine Anwendbarkeit des Datenschutzrechts

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5
Q

Was ist absolute Anonymität?

A

○ Daten können unter keinen Umständen mehr zugeordnet werden

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6
Q

Was ist faktische Anonymität?

A

○ Einzelangaben können nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft zugeordnet werden

○ Keine Anwendbarkeit des Datenschutzrechts

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7
Q

Was versteht man unter Pseudonymisierung?

A

○ Maßnahmen, die darauf abzielen, eine direkte Zuordnung (ohne Kenntnis einer Zuordnungsregel) zu einem Betroffenen zu unterbinden, ohne dabei in jedem Fall den Personenbezug dabei völlig aufzuheben

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8
Q

Besondere Kategorien personenbezogener Daten

A

○ Rassische und ethnische Herkunft

○ Politische Meinungen

○ Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen

○ Genetische und Gesundheitsdaten

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9
Q

Grundsätze für Verarbeitung personenbezogener Daten

A

○ Art. 5 Absatz 1
a) Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
b) Zweckbindung
c) Datenminimierung
d) Richtigkeit
e) Speicherbegrenzung
f) Integrität und Vertraulichkeit

○ Art. 5 Absatz 2
- Rechenschaftspflicht

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10
Q

Wann ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig?

A

○ Generell: Alles ist verboten, es sei denn, es ist erlaubt

○ Wenn sie durch ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrit erlaubt ist

○ Oder die betroffene Person eingewilligt hat

○ Verarbeitung muss erforderlich sein

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11
Q

Was ist das Transparenzgebot?

A

○ Leicht verständliche, klare Sprache für Verständnis der Informationen und Mitteilung zur Verarbeitung

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12
Q

Was ist Treu und Glauben?

A

○ Beide Parteien sollen Pflichten ehrlich und redlich erfüllen

○ Verhalten redlich und anständig denkender Menschen

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13
Q

Rechtmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung

A

○ Einwilligung

○ Erfüllung eines Vertrags

○ Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung

○ Schutz lebenswichtiger Interessen

○ Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse

○ Wahrung berechtigter Interessen

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14
Q

Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags

A

○ Muss erforderlich sein

○ Zusammenhang zwischen Datenverarbeitung und Schuldverhältnis notwendig

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15
Q

Datenverarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen

A

○ Notfälle, in denen betroffene nicht selbst einwilligen können

○ Hohe Rechtfertigungsschwelle

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16
Q

Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen

A

○ Sammelbecken für Dinge, die nicht genau benannt werden können

○ Beispiele: Betrugsbekämpfung, Direktwerbung, Gewährleistung der IT-Sicherheit

17
Q

Wie wägt man berechtigte Interessen ab?

A

○ Geeignet (Erreichung eines Zwecks) → Erforderlich (kein milderes Mittel mit gleicher Eignung) → Angemessen (Verhätnismäßigkeit)

18
Q

Einwilligung der betroffenen Person - Beispiele

A

○ Über Kernangebot hinausgehende Services (Newsletter)

○ Veröffentlichung von Fotos (Teilnehmer auf Konferenzen)

○ Veröffentlichung von Jubiläumsdaten in Gemeindebriefen

19
Q

Welche Anforderungen gelten für die Einwilligung?

A

○ Transparenz

○ Informiertheit

○ Informationspflicht über Widerrufsmöglichkeit

○ Nachweispflicht des Verantwortlichen

○ Freiwilligkeit im Verarbeitungskontext

20
Q

Voraussetzungen für Einwilligung eines Kindes

A

○ Ab dem 16. Lebensjahr
→ Ansonsten Einwilligung der Personensorgeberechtigten

○ Ausnahme: Präventions- und Beratungsdienste, die Kind unmittelbar angeboten werden

21
Q

Inhalt einer Einwilligung

A

○ Identität des Verantwortlichen

○ Beschreibung des Verarbeitungsvorgangs

○ Zwecke der Verarbeitung

○ Informationen über Betroffenenrechte

22
Q

Goldene Regeln für die Einwilligung

A

○ Nicht mit allgemeiner Datenschutzinformation mischen

○ Undeutliche Formulierungen vermeiden
→ teilen Informationen mit unseren Geschäftspartnern