Gewinnrealisierung Flashcards
Zeigen Sie das Schema “Gewinnrealisierung” auf
1. Sinn und Zweck
2. Konkretisierung des Umsatzzeitpunkts (Realisationsprinzip)
- Vertragsabschluss
- Geldeingang
- Lieferung und Leistung im Rechtssinne
3. Objektivierung der Lieferung und Leistung im Rechtsinne
- Übergang der Sachgefahr
- Vollständige Leistungserbringung
- Übergang der Preisgefahr
Konkretisierung:
- Bringschuld
- Holschuld
- Schickschuld
4. Prüfung des Prinzips des quasi-sicheren Anspruchs (Vorsichtsprinzip)
5. Ergebnis
Ausnahmen
Bewegliche Sachen:
Bei Schickschuld muss der Käufer den Spediteur selbst bestimmen können. Ansonten gilt der Spediteur als verlängerter Arm des Verkäufers und die Preisgefahr geht somit noch nicht auf den Käufer über.
Sonderregel bei Werksverträgen
Bei Werksverträgen wird das Unternehmen zur Herstellung eines Werkes verpflichtet.
Hier geht die Preisgefahr erst bei Abnahme des Werkes durch den Besteller über.