Gesellschaftsrecht random Flashcards
Was für eine “Art” von Klage ist die Anfechtung eines Generalversammlungbeschlusses?
Vermögensrechtliche Klage: Bei der Klage auf Anfechtung eines Generalversammlungbeschlusses handelt es sich um eine vermögensrechtliche Klage. Der Streitwert richtet sich jeweils nach dem wirtschaftlichen Interesse der Gesellschaft an der Aufrechterhaltung des angefochtenen Beschlusses und nicht nach dem positiven Interesse des Klägers, da sich ein positives Urteil nicht nur auf das Verhältnis zwischen Kläger und Gesellschaft auswirkt.
Gestaltungsklage: Weiter handelt es sich um eine Gestaltungsklage.
Was sind die VSS einer Verantwortlichkeitsklage nach OR 754 (Haftung für Geschäftsführung, Verwaltung und Liquidation)?
Was gilt es speziell bei der Aktivlegitimation zu beachten?
1. Aktivlegitimation: Gesellschaft, Aktionäre & Gläubiger, abhängig von der Natur des Schadens und einer allfälligen Konkurseröffnung
1.1. Aktivlegitimation ausserhalb Konkurs:
Gläubiger: Nur bei direktem Schaden besteht Klagemöglichkeit, die Gläubiger haben keine Möglichkeit, den mittelbaren Schaden (für die Gesellschaft) geltend zu machen
Aktionäre: Bei direktem Schaden können sie individuelle direkt klagen und bei einem mittelbaren Schaden können sie für die Gesellschaft den Schaden einklagen (OR756I)
1.2. Aktivlegitimation im Konkurs: Es gilt die Ordnung von OR757:
Gläubiger: Ist der Gläubiger als auch die Gesellschaft (direkt) geschädigt so gilt die bisherige Rechtsprechung, wonach der Gläubiger, will er im Konkurs einen Verantwortlichkeitsanspruch geltend machen, entweder aus OR41, culpa in contrahendo oder aus einer ausschliesslich ihn schützenden Norm des Aktienrechts berechtigt sein muss (Schutznormtheorie)
Aktionäre: Für die Aktionäre hinsichtlich eines direkten Schadens mutatis mutandis das Gleiche. Die Formel lautet also: Wird durch das behauptete Organverhalten nebst den direkt geschädigten Aktionären und Gläubigern auch die (konkursite) Gesellschaft geschädigt, können die Aktionäre bzw. Gläubiger ihren direkten Schaden nur geltend machen, wenn das Verhalten des Gesellschaftsorgans gegen aktienrechtliche Bestimmungen verstiess, die ausschliesslich dem Aktionärs-, resp. Gläubigerschutz dienen oder die Schadenersatzpflicht auf einem anderen widerrechtlichen Verhalten des Organs i. S. v. ORArt. 41 oder auf culpa in contrahendo
2. Passivlegitimation: Formelle, materielle, faktische Organe & Organe gem. Kundgebung
3. Schaden: Direkter oder indirekter Schaden? Differenztheorie
4. Pflichtverletzung: Verlangt ist ein pflichtwidriges Verhalten, also ein Verstoss gegen die den Organen durch Gesetz oder Statuten auferlegten Pflichten. Es wird jenes Mass an Sorgfalt erwartet, welches ein durchschnittliches, vernünftiges Organ in der gleichen Situation anwenden würde. Zentral ist OR717 (Business Judgment Rule). Beachte auch OR754II (Delegation von Organpflichten unter Beachtung der drei curae). Bei unbefugter Delegation Zurechnung der fremden Pflichtwidrigkeit (OR399I analog). Auch Pflichtverletzung durch Unterlassen möglich
5. Kausalzusammenhang: Natürlicher & adäquater Kausalzusammenhang zw. Pflichtverletzung und Schaden
6. Verschulden: Fahrlässigkeit ist ausreichend (objektivierter Sorgfaltspflichtmassstab). Allfällige Entlastung gem. OR758I (Décharge) gegenüber der Gesellschaft und mittelbar geschädigten Aktionären. Aber Achtung: Raschein-Praxis. Beweislast betr. das Verschulden hängt von der Rechtsnatur des Anspruchs ab. M.E. rechtfertigt sich beim Verwaltungsrat aufgrund des vertragsähnlichen Verhältnisses ein Verschulden zu vermuten (OR97 I)
7. Verjährung: OR760
Differenzierte Solidarität: Haftung mehrerer Personen nach OR759
Beispiele:
- Eingehen von Klumpenrisiken (OR 717)
- Ungetreue Geschäftsbesorgung
- Veräusserung von Vermögen ohne Gegenleistung
- Unterlassen der Benachrichtigung nach OR 725
- Schädigung des Aktionärs (z.B. ungerechtfertigter. Bezugsrechtsausschluss)
- Schädigung des Gläubigers (z.B. Darlehenerschleichung durch falsche Bilanz)
Was ist eine D&O-Versicherung?
Die D&O (Directors & Officers) Versicherung: Mit der Organhaftpflichtversicherung können Geschäftsleitung und Verwaltungsräte ihr Privatvermögen schützen. Die Versicherung deckt die Kosten für die Abwehr von Klagen und unbegründeten Forderungen sowie allfällige Entschädigungszahlungen.
Wie definiert sich ein mittelbarer Schaden des Aktionärs oder des Gläubigers?
Ein mittelbarer Aktionärs- Gläubigerschaden (Reflexschaden) liegt vor, wenn sich der Schaden des Aktionärs oder Gläubigers mittelbar aus dem Schaden der Gesellschaft ergibt, wenn also die Forderung aufgrund eines Schadens der Gesellschaft (im Konkursfall) uneinbringlich wird.
Klageberechtigung: Die Klageberechtigung der Gläubiger hängt davon ab, ob die Gesellschaft aufrecht steht oder sich im Konkurs befindet (OR756f.).
Frage: In welcher Vermögensmasse ist der Schaden eingetreten? Schaden tritt primär im Vermögen der Gesellschaft ein und nur reflexartig – durch Konkursausfall – im Vermögen des Gläubigers ein.
Wie definiert sich ein unmittelbarer Schaden eines Aktionärs oder Gläubigers?
Ein unmittelbarer Schaden entsteht in der Vermögensmasse des Aktionärs oder Gläubigers, ohne dass ein Schaden der Gesellschaft vorliegen würde.
Beispiele:
- Entzug des Bezugsrecht oder einer beschlossenen Dividende
- Kreditgewährung aufgrund einer falschen Bilanz
Frage: In welcher Vermögensmasse ist der Schaden eingetreten?
Was ist ein Rechtsdomizil?
Das Rechtsdomizil ist die Anschrift, unter der die Gesellschaft an ihrem Sitz erreicht werden kann.
Das Domizil enthält folgende Elemente: Strasse, Hausnummer, Postleitzahl (PLZ) und Ort.
Wie charakterisieren sich Gesellschaften?
**Personenvereinigungen
**Vertragliche Begründung
**Gemeinsame Zweckverfolgung
Abgrenzung zu den Schuldverträgen von Relevanz, da je nach Qualifizierung zwingende gesellschaftsrechtliche oder vertragsrechtliche Normen zur Anwendung gelangen (insb. OR530ff. vs. OR394ff.).
Wann bzw. mit was ensteht eine Gesellschaft?
Personengesellschaften entstehen mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages:
- Übereinstimmende Willenserklärung
- Rechtsbindungswille
- Verfolgung eines bestimmten Zweckes als Ziel: gemeinsames Vorgehen, denselben Erfolg zu erzielen und einen möglichen Verlust gemeinsam zu tragen
- Motive müssen nicht übereinstimmen
Bei den Körperschaften (AG und GmbH) sind die Statuten die grundlegenden Rechtsnormen, welches die Gesellschaft selbst gibt.
Besteht eine Förderungspflicht bei der einfachen Gesellschaft?
Ja
OR531I: Der gemeinsame Zweck muss von allen Gesellschaftern nicht nur angestrebt, sondern mit gemeinsamen Mitteln auch gefördert werden. Diese Pflicht ist begriffsnotwendig; andernfalls würde keine einfache Gesellschaft entstehen.
Beachte: Solange die Beiträge den Gesellschaftszweck fördern, sind alle Arten von Beiträgen vorstellbar wie bspw. ein Konkurrenzverbot, Übernahme einer Bürgschaft etc.
Welcher Bedetung kommt der Gesellschaftszweck der (einfachen) Gesellschaft zu?
Gesellschaftszweck ist Entstehungs- als auch Beendigungsgrund.
Massgebend um Sittlichkeit und Widerrechtlichkeit der Gesellschaft zu determinieren.
- Widerrechtlichkeit ist z.B. bei Gesetzesumgehung gegeben
- Keine Rechtspersönlichkeit (OR20 & ZGB50III)
- Bei Dissens, Willensmangel oder Handlungsunfähigkeit der Gesellschafter ist der Gesellschaftsvertrag nichtig
Gilt als Richtlinie für Geschäftspolitik, Schranke und Kontrollmittel, zur Überprüfung der Geschäftstätigkeit und als Auslegungskriterium für Statuten.
Was sind die Rechtsfolgen bei einer fehlerhaften Gesellschaft aufgrund eines ungültigen Gesellschaftsvertrags
Ist der Gesellschaftsvertrag – etwa infolge versteckten Dissenses, Formfehlers oder Willensmangels – ungültig, so ist die Gesellschaft rechtlich nicht existent und sie sollte nach den allgemeinen Regeln des Obligationenrechts mit Wirkung ex tunc dahinfallen.
Da sie aber u.U. schon mit Dritten in Kontakt getreten ist, haben diese ein Interesse daran, dass ihnen das Gesellschaftsvermögen als Haftungssubstrat dient und die Gesellschaft ihre vertraglich begründeten Pflichten erfüllt.
Aufgrund des Vertrauensschutzes ist die fehlerhafte Gesellschaft grundsätzlich wie eine rechtsgültige zu behandeln, sofern sie schon als solche im Rechtsverkehr aufgetreten ist.
Das Recht der AG sieht eine solche Regelung ausdrücklich vor (OR643II).
Unklar ist allerdings das Verhältnis zu ZGB52 III, wonach Gesellschaften mit unsittlichem oder widerrechtlichem Zweck das Recht der Persönlichkeit nicht erlangen können. Das BGer geht davon aus, dass AGs «mit der Eintragung das Recht der Persönlichkeit auch bei Widerrechtlichkeit bzw. Unsittlichkeit des Gesellschaftszwecks erwerben».
Wie charakterisiert sich der kaufmännische Geschäftsverkehr?
Typischerweise Beteiligung einer Vielzahl von Personen an einem Rechtsverhältnis: Interessengemeinschaft in der Gesellschaft als Organisationsform.
Gewerbsmässige und standardisierte Abwicklung von Geschäften: standardisierte Vertretungsformen, Handelsregister etc.
Vielzahl von Interaktionen mit Dritten: Rechnungslegungsrecht, Handelsregisterrechtz
Erhöhter Informationsbedarf zur Verminderung der Risiken unternehmerischer Tätigkeit.
Eine Übersicht über die Mindestanzahl an Personen, die für die Gründung einer Gesellschaft erfoderlich sind
Was sind die Rechtsfolgen, wenn die Personenanzahl einer Gesellschaft unter die für die Gründung erforderliche Anzahl sinkt?
Das Absinken auf einen einzigen Gesellschafter führt bei den Rechtsgemeinschaften nach OR an sich zu einer Umwandlung in eine Einzelunternehmung – falls das Ausscheiden von Gesellschaftern nicht die Auflösung der Gesellschaft und damit im Prinzip auch die Liquidation des Unternehmens zur Folge hat.
Ist die Gesellschaft dagegen als Körperschaft (juristische Person) konzipiert, so ist ein Absinken des Mitgliederbestands auf eins möglich, ohne dass dies automatisch die Auflösung (z.B. der Genossenschaft) zur Folge hätte.
Wie grenzt sich die Gesellschaft von der Stiftung ab?
Abzugrenzen sind die Gesellschaften insbesondere gegenüber Vermögenszusammenfassungen wie der Anstalt oder der Stiftung.
Diese Rechtsformen stellen ausschliesslich Vermögensgesamtheiten dar, welche vom Eigentum der Stifter losgelöst einem bestimmten Zweck gewidmet sind und von einer eigenen Organisation verwaltet werden.
Vermögenszusammenfassungen haben somit im Gegensatz zu Gesellschaften keine personelle Grundlage.
Wie grenzen sich Gesellschaften von Gesetzes wegen enstandenen Interessengemeinschaften ab?
Kraft Gesetzes entstandene Interessengemeinschaften: Hierbei handelt es sich um Zwangsgemeinschaften.
Die Gesellschafter schlossen sich nicht aus freiem Willen zusammen (kein vertraglicher Konsens), sondern wurden vom Gesetz zum Zusammenschluss gezwungen.
Dies ist etwa der Fall bei der Erbengemeinschaft nach Art. 602 ZGB oder der Gläubigergemeinschaft im Konkurs nach Art. 235 ff. SchKG bzw. Art. 252 ff. SchKG.
Wie grenzt sich das Gesellschaftsverhältnis (Gesellschaften) zu den Schuldverträgen ab?
Direktes oder indirektes Vertragsverhältnis: Die Verpflichtungen entstehen zw. dem Einzelnen und der Gesellschaft. Bei den Schuldverträgen entstehen die Verpflichtungen direkt zw. den Beteiligten.
Interessen: Bei der Gesellschaft besteht eine Interessengemeinschaft (Kooperation). Bei den Schuldverträgen besteht ein Interessengegensatz (Austausch).
Bestimmung des Zwecks: Bei Geschäftsbesorgungsverträgen wird der Zweck von einem Beteiligten (dem Geschäftsherrn) allein bestimmt; der andere (der Geschäftsbesorger) wahrt lediglich die Interessen des Geschäftsherrn.
- Arbeitsvertrag
- Werkvertrag
- Auftrag
- Agenturvertrag
- etc.
Risikotragung: In einem gesellschaftlichen Verhältnis tragen beide Vertragspartner das Risiko gemeinsam, bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag nur der Geschäftsherr. Zudem sind im Einzelnen unterschiedliche Regeln auf Gesellschaftsverträge einerseits und Geschäftsbesorgungsverträge andererseits anwendbar. Das betrifft etwa die Kündbarkeit von auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Verträgen.
Was ist der Unterschied zw. einer Körperschaft und einer Rechtsgemeinschaft?
Welche Körperschaften kennen Sie?
Die Körperschaft ist eine Personenverbindung mit Rechtsfähigkeit.
Die Vereinigung der Mitglieder erhält selbst die Rechtspersönlichkeit zugesprochen; sie wird als (juristische) Person behandelt.
Als solche tritt sie im Rechtsverkehr selbständig als Trägerin von Rechten und Pflichten auf.
Die wichtigsten Körperschaften sind:
- AG
- Kommandit-AG
- GmbH
- Genossenschaft
- Verein
Stiftung?: Stiftung ist zwar eine juristische Person, aber keine Körperschaft, sondern eine Anstalt: ein für einen bestimmten Zweck gewidmetes Vermögen.
Gemeinsam ist beiden Organisationsformen, dass sie einem bestimmten Zweck gewidmet sind und als eigene Rechtssubjekte anerkannt werden.
Der grundlegende Unterschied zwischen der Stiftung und der Körperschaft besteht darin, dass bei der Körperschaft der ursprünglich angestrebte Zweck immer wieder abgeändert werden kann, was bei einer Stiftung nur schwer möglich ist.
Welche Rechtsgemeinschaften kennen Sie?
In wie fern unterscheiden sich diese grundlegend von den Körperschaften?
Das Gegenstück zu den Körperschaften stellen die Rechtsgemeinschaften dar, welche über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.
Dies sind namentlich:
- die einfache Gesellschaft
- die Kollektivgesellschaft
- die Kommanditgesellschaft
Eine Rechtsgemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Personen Träger ein und desselben Rechts sind.
Charakteristisch für die Rechtsgemeinschaften ist, dass immer die Gemeinschafter selbst berechtigt und verpflichtet werden, nicht jedoch die Gemeinschaft, da dieser die Rechtspersönlichkeit fehlt.
Was für einen Einfluss hat die Charakteristik der Körperschaft auf das Aussenverhältnis einer Gesellschaft?
Was für einen Einfluss hat dies auf die Beziehung zw. Gesellschafter und Gesellschaft?
Körperschaft: Im Aussenverhältnis bedeutet die selbständige Rechtsträgerschaft der Gesellschaft, dass Letztere durch die Handlungen ihrer Organe für sich Eigentum erwirbt, Schulden begründet, Verträge abschliesst oder klagen und beklagt werden kann.
Die Körperschaft ist Alleineigentümerin der ihr gehörenden Sachen.
Die Mitglieder haben keine dinglichen Rechte an den Sachen des Gesellschaftsvermögens, sondern nur die Mitgliedschaftsrechte gegenüber der juristischen Person.
Diese schiebt sich als selbständige Rechtsträgerin zwischen die Mitglieder und das Gesellschaftsvermögen.
Rechtsgemeinschaft: Da den Rechtsgemeinschaften die zusätzliche Ebene des selbständigen Rechtsträgers (juristische Person) fehlt, werden die Gemeinschafter selbst berechtigt und verpflichtet.
Was für einen Einfluss hat die Charakteristik der Körperschaft auf das Innenverhältnis einer Gesellschaft?
Die Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit tritt zwischen die einzelnen Mitglieder.
Der Gesellschafter in einer Körperschaft steht in einem Verhältnis zur Gesellschaft, nicht zu den anderen Gesellschaftern.
Die Körperschaft zeichnet sich denn auch durch folgende Merkmale aus:
- Bestand der Körperschaft unabhängig von ihren Mitgliedern
- grundsätzlich freie Übertragbarkeit der Mitgliedschaft (AG)
- straffe Organisation und klare Kompetenzordnung.
Eine AG oder eine GmbH besteht weiter, unabhängig davon, ob bisherige Aktionäre ihre Aktien bzw. GmbH-Gesellschafter ihre Stammanteile veräussern oder vererben.
Ebenso wenig berührt der Austritt eines Vereinsmitglieds den Weiterbestand des Vereins.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Mitgliedschaft in einer Körperschaft frei übertragbar wäre. Im Grundsatz gilt dies nur für die AG. Ein Stammanteil an einer GmbH kann demgegenüber nur wirksam übertragen werden, wenn zwei Drittel der Gesellschafter zustimmen (OR808bI Ziff.4). Beim Verein ist die Mitgliedschaft nach der gesetzlichen Ordnung überhaupt nicht übertragbar (ZGB70 III).
Eine Organisationsform wie die Körperschaft, welche in ihrem Bestand nicht von ihren Mitgliedern abhängt und somit auf Dauer angelegt ist, benötigt eine feste Organisation und eine klare Kompetenzordnung, welche nicht auf die Person der einzelnen Gesellschafter bezogen sein darf.
Die Organisation ist in ihren Grundzügen im OR vorgezeichnet und wird mittels Statuten ergänzt.
So regelt das OR insbesondere für die AG, die GmbH und die Genossenschaft sehr ausführlich:
- welche Organe die jeweiligen Gesellschaften besitzen
- welche Kompetenzen diese innehaben, nach welchen Vorschriften die
gesellschaftsinterne Willensbildung erfolgt
- welche Rechte und Pflichten zwischen den Organen bestehen
Körperschaften können überhaupt nur entstehen, wenn sie sich neben der gesetzlichen Ordnung ihr eigenes Grundgesetz, die Statuten, geben, wobei das Gesetz dessen notwendigen Inhalt vorschreibt (siehe für die AG OR626).
Wie charakterisiert sich das Innenverhältnis bei einer Rechtsgemeinschaft?
Das Fehlen der Rechtspersönlichkeit bei den rechtsgemeinschaftlich organisierten Gesellschaften wirkt sich grundlegend auf das Innenverhältnis aus.
Die Existenz der einfachen Gesellschaft ist grundsätzlich abhängig vom Zusammenwirken der Mitglieder.
Im Todesfall eines Gesellschafters löst sich die einfache Gesellschaft etwa von Gesetzes wegen auf, es sei denn, dass im Gesellschaftsvertrag das Fortbestehen der Gesellschaft mit den Erben vorgesehen ist (OR545 IZiff. 2).
Da die rechtsgemeinschaftlich organisierten Gesellschaften in ihrem Bestand im Prinzip von den Gesellschaftern abhängen, überlässt ihnen das Gesetz auch weitestgehend die Organisation ihrer Zusammenarbeit.
Es herrscht die Vorstellung vor, dass die an der Gesellschaft Beteiligten unter sich jene Ordnung durch Vertrag vereinbaren, die ihren Organisationsbedürfnissen entspricht.
Was versteht man unter der Durchgriffshaftung? Was geschieht dabei?
Beim Durchgriff wird die selbständige Rechtspersönlichkeit einer Gesellschaft ausser Acht gelassen und durch die juristische Person hindurch auf die dahinterstehenden Gesellschafter gegriffen, wenn diese sich in rechtsmissbräuchlicher Weise – entgegen Treu und Glauben – auf die formell bestehende Haftungsverantwortung der Gesellschaft selbst berufen.
Der Durchgriff ist damit als Ausnahme vom Grundsatz der Selbständigkeit einer juristischen Person zu sehen.
Die Trennung von Gesellschaft und Gesellschaftern wird dabei durchbrochen.
Wie begegnet das schweizerische Aktienrecht dem Prinzipal-Agent-Konflikt, um Informationsasymmetrien und Interessendivergenzen vorzubeugen?
Verbessertes Auskunfts- und Einsichtsrecht der Aktionäre
Einzelwahl des Verwaltungsrats mit beschränkter Amtsdauer von einem Jahr
Möglichkeit der Festsetzung der Entschädigungspolitik durch die Aktionäre
Genehmigung von Verwaltungsratsentscheiden durch die Aktionäre (obligatorischer Genehmigungsvorbehalt)
–> insb. bei den kotierten Gesellschaft relevant (siehe dazu die Umsetzung der VergüV im Rahmen der Aktienrechtsrevision).