Gesellschaftsrecht Flashcards
Was versteht man unter dem Begriff der Gesellschaft?
vertraglicher Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines gemeinschaftlichen Zwecks, § 705 BGB
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Gesellschaftsvertrag formbedürftig sein?
§ 311b I BGB.
Danach bedarf ein Vertrag, in dem sich ein Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, ein Grundstück zu erwerben oder zu veräußern, der notariellen Beurkundung
Welche Anforderungen werden an den gemeinsamen Zweck i. S. des § 705 BGB gestellt?
Keine besonders hohen Anforderungen
In Betracht kommt jeder erlaubte, also nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßende Zweck, der dauerhaft oder vorübergehend verfolgt wird
Zu welchem Zeitpunkt liegt eine Invollzugsetzung des Gesellschaftsvertrages einer GbR vor?
wenn die Gesellschaft ihre Tätigkeit nach außen aufgenommen hat, wenn auch nur im Rahmen von Vorbereitungsgeschäften
Legen Sie die Rechtsfolgen der fehlerhaften Gesellschaft dar!
Für die Zeit bis zur Geltendmachung des Fehlers ist die fehlerhafte Gesellschaft im Innen wie im Außenverhältnis als wirksam zu behandeln.
Vor Invollzugsetzung können die Gesellschafter Vertragsmängel auch mit Rückwirkung geltend machen, und zwar durch Anfechtung gegenüber allen Mitgesellschaftern oder durch Berufung auf die Nichtigkeit. Nach Invollzugsetzung kann die Gesellschaft nur noch mit Wirkung für die Zukunft aufgelöst und abgewickelt werden.
Zu welchem Zeitpunkt entsteht die GbR?
mit Vertragsabschluss bzw. zu dem Zeitpunkt, den der Vertrag bestimmt
Zu welchem Zeitpunkt wird die OHG/KG gegenüber Dritten wirksam?
Für das Außenverhältnis bestimmt § 123 I HGB im Grundsatz, dass die OHG im Verhältnis zu Dritten spätestens zu dem Zeitpunkt wirksam wird, zu dem sie in das Handelsregister eingetragen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt richten sich Fragen des Außenverhältnisses nach den Vorschriften über die GbR. Werden einzelne Gesellschafter einer OHG vor der Eintragung rechtsgeschäftlich tätig, wird die Gesellschaft schon zu diesem Zeitpunkt nach außen wirksam, § 123 II HGB.
Maßgeblich ist der jeweils frühere Zeitpunkt, also Handelsregistereintragung oder Geschäftsbeginn.
Ist die GbR rechtfähig?
Teilrechtsfähig …
Welche Vertretungsmöglickeiten gibt es bei der OHG?
§ 125 I HGB sieht im Grundsatz für jeden Gesellschafter einer OHG vor, dass er die Gesellschaft einzeln vertreten. Dies ist dispositiv, so dass sich aus dem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergeben kann.
Für die OHG gilt das Prinzip der Selbstorganschaft. Nur Gesellschafter können organschaftliche Vertreter i. S. der §§ 125 ff. HGB sein.
Abweichend vom gesetzlichen Regelfall des § 125 I HGB kann der Gesellschaftsvertrag für alle oder mehrere Gesellschafter bestimmen, dass diese die Gesellschaft nur gemeinsam vertreten dürfen, § 125 II S. 1 HGB (Gesamtvertretung).
Darüber hinaus kann der Gesellschaftsvertrag anordnen, dass ein oder mehrere Gesellschafter – wenn nicht mehrere von ihnen zusammen handeln – in Verbindung mit einem angestellten Prokuristen vertretungsberechtigt sind, § 125 III S. 1 HGB (unechte Gesamtvertretung oder gemischte Gesamtprokura)
Was versteht man unter dem Prinzip der Selbstorganschaft?
Nur Gesellschafter können organschaftliche Vertreter i. S. der §§ 125 ff. HGB sein.
Stellen Sie die Haftung des Gesellschafters einer OHG dar
siehe Zusammenfassung …
Welchen Inhalt hat die Gesellschaftsschuld eines OHGGesellschafters?
Nach der herrschenden „Erfüllungstheorie“ entspricht der Inhalt der Gesellschafterschuld jedenfalls im Grundsatz demjenigen der Gesellschaftsschuld.
Diese „Inhaltsakzessorietät“ folgt aus dem Normzweck des § 128 HGB
Hindert § 128 S. 2 HGB haftungsbeschränkende Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Dritten?
Gem. § 128 S. 2 HGB sind Regelungen im Gesellschaftsvertrag, die die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zugunsten des Privatvermögens eines oder sämtlicher Gesellschafter beschränken, Dritten gegenüber unwirksam. Freilich besteht die Möglichkeit, Haftungsbeschränkungen einzelvertraglich mit dem Gläubiger zu vereinbaren (§ 311 I BGB – Vertragsfreiheit).
Welche Gründe rechtfertigen für die Haftungsverfassung der GbR eine Analogie zu §§ 128 ff. HGB?
Dieser Betrachtungsweise folgt
seit 2001 auch der BGH unter ausdrücklicher Einbeziehung der Gesellschafterhaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten aus § 31 BGB und der Haftung neu eintretender
Gesellschafter für Altverbindlichkeiten analog § 130 HGB. Tragendes Argument ist dabei der – allerdings nicht unumstrittene – Grundsatz des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts, dass derjenige, der in Gemeinschaft mit Anderen Geschäfte betreibt, für die
daraus entstehenden Verpflichtungen mit seinem ganzen Vermögen haftet.
Erläutern Sie die Abgrenzung zischen Innen und Außenverhältnis im Gesellschaftsrecht
Die Beantwortung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Fragen hängt maßgeblich davon ab, ob ein Problem des Innen oder des Außenverhältnisses vorliegt.
Das Außenverhältnis meint die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter dagegen Rechte und Pflichten der Gesellschafter zueinander und zur Gesamthand.
Welche Arten der Beitragsleistung des Personengesellschafters kennen Sie?
Jeder Gesellschafter ist zur Beitragsleistung in gleicher Höhe verpflichtet, soweit der Gesellschaftsvertrag nicht etwas anderes bestimmt, § 706 I BGB. Die Art der Beiträge ist nicht näher festgelegt. Es muss sich lediglich um geldwerte Leistungen handeln, die dem Gesellschaftsvermögen zugute kommen.
Für die Einbringung von Sachwerten enthält § 706 II BGB die Auslegungsregel, dass vertretbare und
verbrauchbare Sachen im Zweifel gemeinschaftliches Eigentum der Gesellschafter werden.