Geschäftsführung Ohne Auftrag Flashcards
Wo ist die GoA geregelt?
677 ff. BGB
Quasivertragstheorie
Vertrag durch Willensübereinstimmung
Subordinationstheorie
Eigene Interessen werden hinter die Interessen des anderen gestellt
Geschäftsführung ohne Auftrag (Def.)
Jemand besorgt das Geschäft eines anderen, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein
- Fehlen jeden Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten hinsichtlich der Geschäftsbesorgung
Wo ist die unechte GoA geregelt?
687 BGB
Wo ist die echte GoA geregelt?
677-686 BGB
Was besagt die echte GoA?
- Liegt vor, wenn jemand für einen anderen ein Geschäft führt
- Berechtigte und unberechtigte GoA
- Fremdgeschäftsführungswille
Eigengeschäftsführung
- wenn jemand ein fremdes Geschäft als eigenes behandelt
- irrtümliche und unerlaubte Eigengeschäftsführung
Was wird für die berechtigte GoA vorausgesetzt?
Setzt voraus, dass jemand ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein (677) und dass einer der in 677 ff. genannten Berechtigungsgründe vorliegt.
Fremdgeschäftsführungswille (Def.)
Bewusstsein und Wille eine Angelegenheit, die eigentlich der Sorge eines anderen obliegt, für diesen zu besorgen
Wann besteht kein Fremdgeschäftsführungswille?
- bei Gefälligkeit
- eigene Interessen betreffend
Was ist ein Objektiv fremdes Geschäft?
Wenn das Geschäft bereits äußerlich erkennbar zu einer fremden Interessensphäre gehört, ist der Fremdgeschäftsführungswille anzunehmen, wenn dem Geschäftsführer die Fremdheit des Geschäfts bewusst ist (687 I) und er das Geschäft nicht nur als eigenes führen will (687 II)
Subjektiv-Fremdes Geschäft
Bei Geschäften, die nach ihrem Inhalt keinen fremden Rechtskreis betreffen, muss der Fremdgeschäftsführungswille äußerlich erkennbar in Erscheinung getreten sein.
Auch-Fremdes Geschäft
Wenn der Geschäftsführer neben der fremden Angelegenheit auch eine eigene mitbesorgt, wird sein Fremdgeschäftsführungswille ebenso wie bei einem ausschließlich fremden Geschäft vermutet.
Berechtigungsgründe zur Übernahme der Geschäftsbesorgung
683 S. 1, 683 S. 2, 684 S. 2
Was sind die Pflichten des Geschäftsführers?
- Ordnungsgemäße Geschäftsführung
- Sonstige Pflichten 681
- Schadensersatzpflicht 280 ff., 823 ff.
Wo steht die Pflicht des Geschäftsherrn zum Aufwendungsersatz?
683 S. 1
- 685, 254, 680, 670