Geschäftsführung Ohne Auftrag Flashcards
Wo ist die GoA geregelt?
677 ff. BGB
Quasivertragstheorie
Vertrag durch Willensübereinstimmung
Subordinationstheorie
Eigene Interessen werden hinter die Interessen des anderen gestellt
Geschäftsführung ohne Auftrag (Def.)
Jemand besorgt das Geschäft eines anderen, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein
- Fehlen jeden Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten hinsichtlich der Geschäftsbesorgung
Wo ist die unechte GoA geregelt?
687 BGB
Wo ist die echte GoA geregelt?
677-686 BGB
Was besagt die echte GoA?
- Liegt vor, wenn jemand für einen anderen ein Geschäft führt
- Berechtigte und unberechtigte GoA
- Fremdgeschäftsführungswille
Eigengeschäftsführung
- wenn jemand ein fremdes Geschäft als eigenes behandelt
- irrtümliche und unerlaubte Eigengeschäftsführung
Was wird für die berechtigte GoA vorausgesetzt?
Setzt voraus, dass jemand ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein (677) und dass einer der in 677 ff. genannten Berechtigungsgründe vorliegt.
Fremdgeschäftsführungswille (Def.)
Bewusstsein und Wille eine Angelegenheit, die eigentlich der Sorge eines anderen obliegt, für diesen zu besorgen
Wann besteht kein Fremdgeschäftsführungswille?
- bei Gefälligkeit
- eigene Interessen betreffend
Was ist ein Objektiv fremdes Geschäft?
Wenn das Geschäft bereits äußerlich erkennbar zu einer fremden Interessensphäre gehört, ist der Fremdgeschäftsführungswille anzunehmen, wenn dem Geschäftsführer die Fremdheit des Geschäfts bewusst ist (687 I) und er das Geschäft nicht nur als eigenes führen will (687 II)
Subjektiv-Fremdes Geschäft
Bei Geschäften, die nach ihrem Inhalt keinen fremden Rechtskreis betreffen, muss der Fremdgeschäftsführungswille äußerlich erkennbar in Erscheinung getreten sein.
Auch-Fremdes Geschäft
Wenn der Geschäftsführer neben der fremden Angelegenheit auch eine eigene mitbesorgt, wird sein Fremdgeschäftsführungswille ebenso wie bei einem ausschließlich fremden Geschäft vermutet.
Berechtigungsgründe zur Übernahme der Geschäftsbesorgung
683 S. 1, 683 S. 2, 684 S. 2
Was sind die Pflichten des Geschäftsführers?
- Ordnungsgemäße Geschäftsführung
- Sonstige Pflichten 681
- Schadensersatzpflicht 280 ff., 823 ff.
Wo steht die Pflicht des Geschäftsherrn zum Aufwendungsersatz?
683 S. 1
- 685, 254, 680, 670
Was ist die ordnungsgemäße Geschäftsführung und wo steht sie?
Nach 677 hat der Geschäftsführer das Geschäft ordnungsgemäß zu führen, nämlich so, wie es das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen erfordert
Wo stehen die sonstigen Pflichten des Geschäftsführers ?
681
Wo sind die Schadensersatzpflichten geregelt?
280 ff., 823 ff.
Welche Paragrafen müssen verletzt sein für eine Schadensersatzpflicht?
677, 681
Prüfungsaufbau der Geschäftsführung ohne Auftrag? 677 ff.
I. Berechtigte GoA: 677
1. Geschäftsbesorgung
2. Fremdheit des Geschäfts
a) Objektiv-Fremdes Geschäft
b) Auch-Fremdes Geschäft
aa) Bestehen einer Mitverpflichtung
bb) Geschäftsführer will Verbindlichkeit gegenüber Drittem
erfüllen
cc) Behörde nimmt öffentlich-rechtliche Aufgabe wahr, erledigt
damit aber die Aufgabe einer Privatperson
dd) die Erfüllung verträglicher Pflichten aus einem unwirksamen
Vertrag mit dem Geschäftsherrn schließt ein auch fremdes
Geschäft nicht aus (h.M.)
c) Neutrales Geschäft
3. Fremdgeschäftsführungswille
a) Bewusstsein und Wille
b) bei objektiv-fremdem Geschäft wird
Fremdgeschäftsführungswille idR vermutet
c) bei auch-fremdem Geschäft: Wille indiziert bei Kenntnis der
fremden Pflichten oder des fremden Interesses
d) bei neutralen Geschäften muss der Wille äußerlich erkennbar
sein
4. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
5. Berechtigung zur Geschäftsführung
a) Geschäftsführung entspricht dem wirklichen Willen des
Geschäftsherrn
b) Geschäftsführung entspricht dem mutmaßlichen Willen des
Geschäftsherrn
c) Nachträgliche Genehmigung 684 S. 2, 184
d) Unbeachtlichkeit eines entgegenstehenden Willens 679
6. Rechtsfolgen
a) Ansprüche des Geschäftsherrn
aa) Auskunft und Rechenschaftslegung 681 S. 2, 666
bb) 681 S. 2, 667
cc) 681 S. 2, 668
dd) ggf. 280 ff.
b) Anspruch des Geschäftsführers 683, 670
Was sind Aufwendungen?
freiwillige Vermögensopfer, die der Geschäftsführer zum Zwecke der Ausführung auf sich nimmt oder die sich als notwendige Folge der Geschäftsführung ergeben
Was ist ein Schaden?
ein unfreiwilliges Vermögensopfer