Gefahrenklassen nach ADR Flashcards
Klasse 1
Explosive Stoffe und Gegenstände
Klasse 2
Gasförmige Stoffe
Klasse 3
Entzündbare flüssige Stoffe. Flammpunkt über 60°C
Klasse 4
Sonstige entzündbare Stoffe
Klasse 5.1
Entzündend, oxidierend wirkende Stoffe. Sie sind selbst nicht notwendigerweise brennbar, können aber durch Abgabe von Sauerstoff einen Brand verursachen oder einen Brand anderer Stoffe unterstützen.
Klasse 6.1
Giftige Stoffe, von denen aus Erfahrung oder Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie zu Gesundheitsschäden oder zum Tode führen können.
Klasse 7
Radioaktive Stoffe
Klasse 8
Ätzende Stoffe, die eine Gefährdung durch chemische Einwirkung hervorrufen oder die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können.
Klasse 9
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände die durch die UN-Nummer zur Identifikation zugeordnet werden.
Klasse 4.1
Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
Klasse 4.2
Selbstentzündliche Stoffe. Pyrophore Stoffe -> die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden und selbsterhitzungsfähige Stoffe, Diese Stoffe können sich nur in großen Mengen und nach einem längeren Zeitraum entzünden.
Klasse 4.3
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. Können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Klasse 5.2
Organische Peroxide
Klasse 6.2
Ansteckungsgefährlich Stoffe. Sie können Krankheitserreger enthalten.
Was bedeutet: “Gefahrenklassen nach ADR”?
Kennzeichnung für Versandstücke und Transporte auf der Strasse, Schienen oder dem Binnen- und Seeweg.
Unterklasse 1.1
Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind
Unterklasse 1.2
Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind.
Unterklasse 1.3
Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind.
Unterklasse 1.4
Stoffe und Gegenstände, die im Falle der Entzündung oder Zündung während der Beförderung nur eine geringe Explosionsgefahr darstellen. Die Auswirkung bleibt im wesentlichen auf das Versandstück beschränkt.
Unterklasse 1.5
Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe.
Unterklasse 1.6
Extrem unempfindliche Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind.