GbR Flashcards
Entstehung (10)
- min. 2 Gesellschafter
- Zahlung der vereinbarten Beträge
- gemeinsamer Zweck
- Verpflichtung der Gesellschafter etwas einzubringen
-> muss notariell beurkundet werden - Gesellschaftsvertrag
-> formfrei
-> Rechtsbindungswille - Innenverhältnis durch Vertragsabschluss
- Außenverhältnis durch Tätig werden
Fehler (7)
- Geschäftsunfähigkeit § 105 BGB
- Gesetzesverstöße § 134 BGB
- Formfehler § 125 BGB
- Anfechtung § 142 BGB
- Dissens § 155 BGB
- Sittenwidrigkeit § 138 BGB
- Minderjährigkeit § 108 BGB
Problem bei Fehler (7)
Eine Gesellschaft kann nicht ex-nunc unwirksam werden (rückwirkend)
-> untragbar
“Lehre der fehlerhaften Gesellschaft”
-> Unwirksam mit Ex-Tunc Wirkung
-> Gesellschafter haften bis Austritt in Folge der Fehler im Innen- und Außenverhältnis mit allen Rechten und Pflichten
-> Ausnahme: bei gewichtigen Interesse von Schutzbefohlenen oder der Allgemeinheit
-> dann auch ex-nunc
Beitragspflicht (7)
- noch zu erbringende Leistungen (vermögenswirksame Leistungen und DL)
- Einlagen = bereits erbrachte Beiträge
- Art und Höhe wird vertraglich festgelegt
- im Zweifel sind die eingebrachten Sachen gemeinschaftliches Eigentum
- keine Nachschusspflicht (nur bei einstimmigen Beschluss)
- Beitragserhöhung muss vertraglich vorgesehenen sein
- Klausel zur Beitragserhöhung mit Mehrbestimmung -> dann Obergrenze o.ä
Haftung (8)
- selbst für rechtsverbindliche VB
- unmittelbar
- primär
- persönlich
- unbeschränkt
- Gesamtschuldnerisch
Ausgleichsanspruch an Mitgesellschafter, wenn Gesellschafter Forderung beglichen hat, die er im Innenverhältnis nicht hätte leisten müssen
-> durch individualvertragliche Vereinbarung ausschließbar
Vertretung (4)
- Offenkundigkeitsprinzip (Handeln im Namen der Gesellschaft)
- allg. Stellvertretungsrecht (Gesellschafter muss offen legen, im Namen der GbR zu handeln, sonst wird er selbst verpflichtet)
Im Zweifel Vertretungsmacht nach Geschäftsführungsbefugnis
-> fehlt, dann Gesamtvertretung oder Vollmachtserteilung
Treuepflicht (4)
§ 242 BGB
Interesse der Gesellschafter im Vordergrund
Ausnutzen der Erwerbschancen nur für Gesellschaft
Sonst: Schadensersatz
Informations- und Kontrollrecht
Gelten für jeden Gesellschafter, für alle Geschäftsunterlagen bei berechtigtem Interesse
Bei Dritten nur mit Einstimmigkeit (außer Sachverständiger)
Gewinn- und Verlust
Individuelle Absprache oder § 722 I BGB
Zusammenschluss gewerblicher UN / Beitragsumfang nach tatsächlichen Vermögenswerten
-> Verteilung nach Vermögenswerten und Gesellschafterbeschluss
Geschäftsführung
§§ 709 - 712 BGB
Beschlussfassung
Gesellschafterversammlung
-> ansonsten: Umlaufbeschluss
Muss einstimmig sein
-> Mehrstimmigkeit nach vertragl. Vereinbarung
Außer Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind wesentlich betroffen
Rechte und Pflichten
Ein Beauftragter
-> §§ 664, 667, 670
Alle /mehrere GF
-> jeder Gesellschafter kann der Vornahme eines Geschäfts widersprechen
-> ansonsten : Außenverhältnis (bleibt bestehen), Innenverhältnis (Schadensersatz)
Sozialansprüche
Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter
Einzelner Gesellschafter kann gegen Geschäftsführer Schadensersatz erheben
-> Leistung an Gesellschaft
-> Gesellschafter= Actio prio socio
Eintritt neuer Gesellschafter
- neuer Vertrag
- Anteil am Gesellschaftsvermögen
- Anteile der übrigen Gesellschafter verringert sich
- Haftung ist unbeschränkt für bestehende Gesellschaftsverbindlichkeiten
-> Haftungsbeschränkung nur im Innenverhältnis
Austritt Gesellschafter
- Gesellschaft wird aufgelöst, außer bei Fortsetzungsklausel
- § 738
- Ansprüche
-> Abfindung
-> Befreiung gemeinschaftlicher Schulden
-> Auszahlung Auseinandersetzungsguthaben
-> zurückverlangen von eingebrachten Gegenständen
Pflichten
-> Haftung für begründete Gesellschaftsschulden
-> erlischt nach 5 Jahren mit Zeitpunkt der Kenntnis des Gläubigers
Keine “Hinauskündigungsklausel”