GbR Flashcards

1
Q

Entstehung (10)

A
  • min. 2 Gesellschafter
  • Zahlung der vereinbarten Beträge
  • gemeinsamer Zweck
  • Verpflichtung der Gesellschafter etwas einzubringen
    -> muss notariell beurkundet werden
  • Gesellschaftsvertrag
    -> formfrei
    -> Rechtsbindungswille
  • Innenverhältnis durch Vertragsabschluss
  • Außenverhältnis durch Tätig werden
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2
Q

Fehler (7)

A
  • Geschäftsunfähigkeit § 105 BGB
  • Gesetzesverstöße § 134 BGB
  • Formfehler § 125 BGB
  • Anfechtung § 142 BGB
  • Dissens § 155 BGB
  • Sittenwidrigkeit § 138 BGB
  • Minderjährigkeit § 108 BGB
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3
Q

Problem bei Fehler (7)

A

Eine Gesellschaft kann nicht ex-nunc unwirksam werden (rückwirkend)
-> untragbar

“Lehre der fehlerhaften Gesellschaft”
-> Unwirksam mit Ex-Tunc Wirkung
-> Gesellschafter haften bis Austritt in Folge der Fehler im Innen- und Außenverhältnis mit allen Rechten und Pflichten
-> Ausnahme: bei gewichtigen Interesse von Schutzbefohlenen oder der Allgemeinheit
-> dann auch ex-nunc

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4
Q

Beitragspflicht (7)

A
  • noch zu erbringende Leistungen (vermögenswirksame Leistungen und DL)
  • Einlagen = bereits erbrachte Beiträge
  • Art und Höhe wird vertraglich festgelegt
  • im Zweifel sind die eingebrachten Sachen gemeinschaftliches Eigentum
  • keine Nachschusspflicht (nur bei einstimmigen Beschluss)
  • Beitragserhöhung muss vertraglich vorgesehenen sein
  • Klausel zur Beitragserhöhung mit Mehrbestimmung -> dann Obergrenze o.ä
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5
Q

Haftung (8)

A
  • selbst für rechtsverbindliche VB
  • unmittelbar
  • primär
  • persönlich
  • unbeschränkt
  • Gesamtschuldnerisch

Ausgleichsanspruch an Mitgesellschafter, wenn Gesellschafter Forderung beglichen hat, die er im Innenverhältnis nicht hätte leisten müssen
-> durch individualvertragliche Vereinbarung ausschließbar

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6
Q

Vertretung (4)

A
  • Offenkundigkeitsprinzip (Handeln im Namen der Gesellschaft)
  • allg. Stellvertretungsrecht (Gesellschafter muss offen legen, im Namen der GbR zu handeln, sonst wird er selbst verpflichtet)

Im Zweifel Vertretungsmacht nach Geschäftsführungsbefugnis
-> fehlt, dann Gesamtvertretung oder Vollmachtserteilung

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7
Q

Treuepflicht (4)

A

§ 242 BGB

Interesse der Gesellschafter im Vordergrund

Ausnutzen der Erwerbschancen nur für Gesellschaft

Sonst: Schadensersatz

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8
Q

Informations- und Kontrollrecht

A

Gelten für jeden Gesellschafter, für alle Geschäftsunterlagen bei berechtigtem Interesse

Bei Dritten nur mit Einstimmigkeit (außer Sachverständiger)

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9
Q

Gewinn- und Verlust

A

Individuelle Absprache oder § 722 I BGB

Zusammenschluss gewerblicher UN / Beitragsumfang nach tatsächlichen Vermögenswerten
-> Verteilung nach Vermögenswerten und Gesellschafterbeschluss

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10
Q

Geschäftsführung

A

§§ 709 - 712 BGB

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11
Q

Beschlussfassung

A

Gesellschafterversammlung
-> ansonsten: Umlaufbeschluss

Muss einstimmig sein
-> Mehrstimmigkeit nach vertragl. Vereinbarung
Außer Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind wesentlich betroffen

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12
Q

Rechte und Pflichten

A

Ein Beauftragter
-> §§ 664, 667, 670

Alle /mehrere GF
-> jeder Gesellschafter kann der Vornahme eines Geschäfts widersprechen
-> ansonsten : Außenverhältnis (bleibt bestehen), Innenverhältnis (Schadensersatz)

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13
Q

Sozialansprüche

A

Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter

Einzelner Gesellschafter kann gegen Geschäftsführer Schadensersatz erheben
-> Leistung an Gesellschaft
-> Gesellschafter= Actio prio socio

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14
Q

Eintritt neuer Gesellschafter

A
  • neuer Vertrag
  • Anteil am Gesellschaftsvermögen
  • Anteile der übrigen Gesellschafter verringert sich
  • Haftung ist unbeschränkt für bestehende Gesellschaftsverbindlichkeiten
    -> Haftungsbeschränkung nur im Innenverhältnis
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15
Q

Austritt Gesellschafter

A
  • Gesellschaft wird aufgelöst, außer bei Fortsetzungsklausel
  • § 738
  • Ansprüche
    -> Abfindung
    -> Befreiung gemeinschaftlicher Schulden
    -> Auszahlung Auseinandersetzungsguthaben
    -> zurückverlangen von eingebrachten Gegenständen

Pflichten
-> Haftung für begründete Gesellschaftsschulden
-> erlischt nach 5 Jahren mit Zeitpunkt der Kenntnis des Gläubigers

Keine “Hinauskündigungsklausel”

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16
Q

Beenden der GbR

A

1) Auflösung (§§ 723-729 BGB)

2) Liquidations- und Abwicklungsphase §§ 730-735 BGB)

-> Gesellschaft gilt als fortbestehend

3) Erlöschen/Vollbeendigung
-> Gesellschafter haften bis zu 5 Jahre ab Kenntnis des Gläubigers fort

17
Q

Merkmale GbR

A

Wenige zwingende Bestimmungen

Hohe Variationsbreite

Individuelle Regelungen

18
Q

Arten der GbR

A
  • Gelegenheitsgesellschaft
  • Zusammenschluss von Kleingewerbebetreibenden
  • Konsortien
  • Vorgesellschaften
  • Kartelle
  • Eingetragene Lebenspartnerschaften
  • Holdings