Fragenpool Flashcards

1
Q

Der Vorrang des Unionsrechts besteht gegenüber:

A
  • nationalen Gesetzen
  • dem Grundgesetz (grundsätzlich)
  • der Landesverfassung
  • kommunalen Satzungen
  • Rechtsverordnungen des Bundes
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Q

Welche Organe sind maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt?

A
  • Parlament und Rat
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3
Q

Europäische Richtlinien:

A
  • sind hinsichtlihch des zu erreichenden Ziels verbindlich
  • Sind Rechtsakte der Europäischen Union
  • Bedürfen keiner Umsetzung in nationales Recht
  • Können nur dann unmittellbar gelten, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind
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4
Q

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Europarecht..

A
  • gibt vor, dass Maßnahmen geeignet und erforderlich zur Zielereichung sein müssen
  • gibt vor, dass Maßnahmen geeignet und erforderlich zur Zielereichung sein müssen
  • zielt auf einen gerinstmöglichen Eingriff in die Grundrechte
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5
Q

Richtlinien wirken immer unmittelbar, wenn sie…

A
  • hinreichend bestimmt sind
  • eindeutig sind
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6
Q

Wahr oder falsch?

A
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7
Q

Völkerrecht…

A
  • wendet sich an alle Staaten
  • hängt in seiner verpflichtenden Wirkung davon ab, in wie weit sich ein Staat verpflichtet
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8
Q

Wichtige internationale Dokumente und Übereinkünfte zur nachhaltigen Entwicklung sind..

A
  • Bericht der Brundtlandkommission
  • Agenda 21
  • Rio-Deklaration
  • Kyoto-Protokoll
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9
Q

Der Emissionshandel…

A
  • Funktioniert nach dem Prinzip Cap and Trade
  • geht grundlegend auf das Kyoto-Protokoll zurück
  • bezieht mittlerweile auch den Luftverkehr mit ein
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10
Q

Zum Emissionshandel gehören folgende Verordnungen…

A
  • Zuteilungsverordnung 2020
  • Datenerhebungsverordnung 2020
  • Kyoto-Protokoll-Verordnung
  • Registerverordnung
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11
Q

Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung beinhaltet…

A
  • die Versöhnung der Bedürfnisse künftiger Generationen mit den Bedürfnissen heutiger
  • die Versönung ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange
  • die technische Verbesserung der Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern
  • die Berücksichtigung der Entwicklungsbedürfnisse ärmerer Länder
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12
Q

Die UVP-Pflicht eines Vorhabens kann sich ergeben aus…

A
  • UVP-Gesetz
  • UVP-Verordnung Bergbau
  • UVP-Richtlinie
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13
Q

Welche Nebenbestimmungen lassen die Wirkung des Hauptverwaltungsaktes entfallen, bzw. eintreten?

A
  • Bedingungen
  • Befristungen
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14
Q

Welches ist das mildere Mittel für den Anlagenbetreiber?

A
  • Die Durchsetzung der Auflage
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15
Q

Welche Regelungswerke legen Vorhaben fest, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss?

A
  • UVP-Verordnung Bergbau
  • nationales UVP-Gesetz
  • UVP-Richtlinie
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16
Q

Erderschütterungen sind zu prüfen nach bisheriger Rechtsprechung:

A
  • beim Hauptbetriebsplan
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17
Q

Beim bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahren sind auch zu prüfen:

A
  • Naturschutzrechtliche Anforderungen
  • Immissionsschutzrecht
  • FFH-Richtlinie
  • Bodenschutz
  • Ordnungsgemäße Verwendung und Beseitigung von Abfällen
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18
Q

Welche Belange sind im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren zu prüfen?

A
  • Naturschutz
  • Gewässerschutz
  • Gesundheitsschutz
  • Immissionsschutz
  • Habitatschutz
  • Hochwasserschutz
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19
Q

Zum Genehmigungsverfahren für bergbauliche Vorhaben gehören im Regelfall:

A
  • Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Eröterungstermin
  • Abwägung mit Gesundheitsbelangen
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20
Q

Die individuelle Klagebefungnis kann gestützt werden auf:

A
  • Eigentumsbelange
  • Hochwasserschutz
  • Gesundheitsschutz
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21
Q

Die Umweltverbandsklage erstreckt sich auf:

A
  • Umweltvorschriften
  • Bodenschutz
  • Gewässerschutz
  • Immissionsschutz
  • Habitatschutz
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22
Q

Richtige Klage gegen eine Auflage:

A
  • Anfechtungsklage
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23
Q

Umweltverbände können einklagen:

A
24
Q

Drittschützend im Hinblick auf Rahmenbetriebspläne ist…

A
  • Gesundheitsverträglichkeit
  • Hochwasserschutz
25
Q

Auf Tagesbrüche nach Beendigung der Bergaufsicht ist anzuwenden:

A
  • Polizei- und Ordnungsrecht
26
Q

Die staatlichen Unterstützungszahlungen zum Auslaufen des Steinkohleabbaus bilden..

A
  • eine Beihilfe
  • eine Beihilfe, die gerechtfertigt ist
27
Q

Für Wettbewerbsverstöße, die sich über mehrere EU-Staaten erstrecken, ist zuständig:

A
  • die Kommission
28
Q

Abfallentsorgung im Bergbau erfordert die Prüfung von…

A
  • WHG
  • BBodSchG
  • KrWG
29
Q

Abfallverwertung im Bergbau setzt voraus:

A
30
Q

Was ist Verwertung, was Beseitigung im EuGH?

A
31
Q

Nach welchem Gesetz richtet sich das Genehmigungsverfahren bei…

A
32
Q

Bei einer Bodensanierung kann die Behörde wahlweise heranziehen:

A
33
Q

Für eine Grundstückssanierung kann die Behörde in Anspruch nehmen:

A
34
Q

Die Sanierungspflicht von Altlasten ist geregelt:

A
35
Q

Die Sanierungspflicht von Altlasten trifft vor allem Umfang:

A
  • dessen Gesamtrechtsnachfolger
  • den Verursacher
36
Q

Bei der Festlegung der Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien…

A
  • ist der Klimaschutz zu beachten
  • sind ökonomische Belange zu berücksichtigen
  • besteht ein großer politischer Gestaltungsspielraum
37
Q

Die Sanierungspflicht von Altlasten:

A
  • kann behördlich erkundet werden
38
Q

Eine unzulässige Beihilfe bildet/bindet:

A
  • erhöhte staatliche Zahlungen bei Grundstücksankäufen für allgemein benötigte Energieleitungen
  • die Verwendung der Versteigerungserlöse aus Emissionshandelszertifikatverkäufen für den Klimafonds
39
Q

Eine Beihilfe im Sinne von Art. 107 AEUV ist nach dem EuGH:

A
  • die Herausnahme energieintensiver Branchen aus der Energiesteuer
  • der Bau einer Straße zu einem Privathaus auf staatliche Kosten, ohne dass ein allgemeiner Nutzen besteht
40
Q

Gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstößt..

A
  • die Vereinbarung von Gebietsaufteilung und bestimmten Preisen durch mehrere Unternehmen
  • Niedrigkampfpreise durch ein marktbeherrschendes Unternehmen
41
Q

Maßgebliches Kriterium für die Zulassung einer Fusion ist…

A
  • die Erhaltung vom Restwettbewerb
42
Q

Grundsätzlich verboten sind..

A
  • Wettbewerbsschädigende Absprachen zwischen Unternehmen
  • Staatliche Beihilfen
  • Staatliche Festsetzungen von Einspeisevergütungen
43
Q

Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschatzpflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder stets zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen):

A
  • Bei Ausgleichsmaßnahmen kommt es darauf an, dass die durch den Eingriff beeinträchtigten Funktionen in gleicher Art wiederhergestellt werden
  • Bei den Ersatzmaßnahmen kommt es darauf an, dass die durch den Eingriff beeinträchtigten Funktionen in gleichwertiger Weise wiederhergestellt werden.
44
Q

Wonach richtet sich die Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung nach dem EuGH?

A
  • Substituierung von Primärrohstoffen
  • Bergrechtliche Versatzanordnung
45
Q

Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für Naturschutz und Landschaftspflege. Allerdings können die Länder abweichende Regelungen treffen, soweit es nicht um Grundsatzbestimmungen und den Bereich des Artenschutzes geht. Folgende gesetzlichen Auslegungsregeln werden dadurch relativiert:

A
  • Bundesrecht bricht Landesrecht
  • Das jüngere Gesetz setzt sich gegenüber dem älteren Gesetz durch
46
Q

Wonach richtet sich die Abgrenzung von Abfall und Produkt nach dem EuGH?

A
  • Lagerdauer
  • Einsetzbarkeit im Wirtschaftskreislauf
  • Vorhandene Vorträge zur Abnahme des Stoffes
47
Q

Unionsrechtlich geprägt ist…

A
48
Q

Klimaschutz ist…

A
  • Bestandteil des EU-Umweltschutzes
49
Q

CCS ist (eindeutig) geregelt durch…

A
  • EU-Richtlinie
50
Q

Die neue EU-Energiepolitik ermöglicht Regelungen zu(r):

A
  • Versorgungssicherheit
  • Verbesserung der Energieeffiziens
51
Q

Die Sanierungspflichtigkeit von Altlasten…

A
  • im BBodSchG
52
Q

In Ihrem Betrieb bricht eine Schutzklappe durch, eine giftige Substanz tritt aus und verunreinigt einen Bach, so dass Fische sterben und ein Säugling zu Tode kommt.

Wer ist strafbar?

A
53
Q

Welche Gesetzgebungskompetenz hat der Bund für Naturschutz und Landschaftspflege in der Bundesrepublik Deutschland?

A
  • Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
54
Q

Dürfen die Länder in Deutschland vom Bundesnaturschutzgesetz abweichende Vorschriften erlassen?

A
  • Ja, aber nicht in Grundsatzbestimmungen und im Bereich des Artenschutzes
55
Q

Die Darstellungen im Landschaftsplan…

A
  • …sind nur ein Behördeninternum und daher nicht für jedermann verbindlich