Fragen WPR Flashcards
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besteht aus fünf Büchern.
a) Welchen?
b) Nach welchem Prinzip sind sie systematisiert?
Klammerprinzip
- Die allgemeinen, für alle Sachverhalte geltenden
- die Regelungen für spezielle Sachverhalte Regeln, die sich nicht im allg. Teil befinden, gelten nur innerhalb ihres systematischen Zusammenhangs, in dem man sie findet.
A geht zum Bäcker und kauft dort fünf Brötchen für insgesamt 1,70 Euro.
a) Wie viele Rechtsgeschäfte hat er getätigt?
b) In welcher(n) Norm(en) ist (sind) das (die) Rechtsgeschäft(e) geregelt?
3 RG,
- Kaufvertrag
- Übereignung der Brötchen
- Übereignung der 1,70€
§433 und §929
Erläutern Sie das Abstraktionsprinzip
-
begrifflich: Rechtsgeschäfte werden unabhängig rechtlich gewürdigt.
→ Verfügungsgeschäfte selbst dann wirksam, wenn Verpflichtungsgeschäft unwirksam wäre - geschichtlich: Der BGB Gesetzgeber baute auf dem auf, vor allem das Abstraktionsprinzip, welches dazu führt, dass man Vertragsrecht und Sachenrecht voneinander trennt. -
- systematisch: (wichtigste Prinzip des BGB) Klammerprinzip
-
teleologisch: erhöht Verkehrsfähigkeit des Eigentums. Eigentumserwerb ist abstrakt, d.h. nicht abhängig vom Bestand eines wirksamen Kaufvertrages.
→ trotz nichtigem oder nicht erfüllten Kaufvertrag kann Eigentum erworben werden
Nennen Sie Beispiele für WE
- Kündigung eines Vertrages
- Annahme eines Angebots
- Angebot zum Abschluss eines Vertrages
Beim Brötchenkauf kann der geübte Jurist
a) wie viele WE identifizieren?
b) Warum handelt es sich bei der Übereignung von fünf Brötchen nicht um fünf Übereignungen?
6 WE
§90 Begriff der Sache
Sachgesamtheit
Wird bei der Kaufpreiszahlung ein 20 € -Schein übergeben, kann aber der Verkäufer nicht auf 1,70 € herausgeben, wurde die Banknote gleichwohl wirksam übereignet?
- *§433** Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
- *§929** Einigung und Übergabe
- *§812** Herausgabeanspruch
- *§154** BGB
Wo ist der „offene Dissens“ geregelt?
Was hat er im Zweifel zur Folge?
§ 154: offene Einigungsmangel -Im Zweifel ist Vertrag nicht geschlossen, solange die Parteien sich nicht über alle Punkte geeinigt haben.
Es gibt im BGB zwei Auslegungsgrundsätze für WE
a) Wo sind sie geregelt?
b) Welchen Inhalt haben sie?
§ 133 BGB Auslegung einer Willenserklärung: Wirklicher Wille → Um der Gefahr von Missverständnissen bei der Verständigung durch Willenserklärungen vorzubeugen, bedarf es einer einheitlichen Auslegungsregel
§157 BGB Auslegung von Verträge: wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf d. Verkehrssitte es erfordern.
→ gilt über ihren Wortlaut hinaus
→ § 133 BGB und § 157 BGB schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich.
Wann kommt ein Kaufvertrag zustande?
§ 433 BGB - Verkäufer unterbreitet ein Angebot, was der Käufer annimmt, in dem er zu Bedingungen des Angebots bestellt. KV bestehen aus zwei übereinstimmenden WE: Angebot + Annahme
A geht zum Bäcker B und verlangt dort fünf Brötchen. Nachdem die Angestellte C dem A die Brötchen überreicht hat, stellt A fest, dass er sein Portemonnaie vergessen hat und er nicht bezahlen kann. Da er die Brötchen nicht wieder hergeben will, sagt er: „Die sind doch geschenkt.“
a) Kann A sich so herausreden?
b) Ist A Eigentümer der Brötchen geworden?
a) Nein. Es kann also offen bleiben, ob A die Brötchen in Wirklichkeit geschenkt haben wollte; seine Erklärung: Fünf Brötchen bitte! war jedenfalls nach §§ 133, 157 BGB so zu verstehen, dass er sie kaufen wollte.
b) §433 Abs.2: mann muss der Preis zahlen
§929 Einigung und Übergabe
→ Also auch wenn der Kaufvertrag nichtig ist, kann die Übereignung der Brötchen wirksam sein
Der Vermieter V will seinem Mieter M fristgerecht zum 31.10. kündigen. Dazu musste er spätestens am 03.08. gekündigt haben. Um diese Frist einzuhalten, wirft V dem M das Kündigungsschreiben am 03.08. abends um 20.00 Uhr in den Briefkasten. Dieser wurde von M erst am nächsten Morgen geleert, sodass er die Kündigung erst am 04.08., um ca. 10.00 Uhr in den Händen hielt. Hat V damit fristgerecht gekündigt?
Sollte den Brief bis spätestens 18 Uhr (während der Geschäftszeit) im den Briefkasten werfen.
- wirksam eine WE, wenn sie zugegangen ist (Par. 130 BGB)
- Kenntniserlangung verspätet Par. 188 BGB
→ Die Kündigung ist nicht fristgerech.
Der Vermieter will seinem Mieter M diesmal mittels eigeschriebenen Briefs kündigen. Die Kündigungsfrist endet diesmal am 03.11. Da der Briefträger dem M beim ersten Zustellungsversuch am 02.11. gegen 9.00 Uhr morgens nicht antrifft, wirft er einen Benachrichtigungszettel in dessen Postkasten, dem zufolge der Brief ab dem 03.11. um 9.00 Uhr abgeholt werden könne. M holt den Brief jedoch erst am 04.11. ab. Hat V rechtzeitig gekündigt?
Nach wörtlicher Subsumtion unter Definition des BGH kein Zugang am 3.11., weil WE erst am 4.11.in Machtbereich des M gelangt
-Er hätte den Brief aber am 3.11. abholen können daher wird er nach §242 ( Treu und Glauben) so gestellt, als hätte er den Brief am 3.11 erhalten
DIES IST JEDOCH NICHT VOM BGH ABGESEGNET
Das BGB und Art. 14 GG haben unterschiedliche Eigentumsbegriffe; nennen Sie drei Beispiele.
BGB: Verfügungsgewalt über eine Sache („ich kann damit machen was ich will“)
GG: Eigentum wird an die Gemeinheit verpflichtet
• Sachen (§ 90 BGB) • Forderungen • Hypotheken (§§ 1113, 1147 BGB)
Wo ist die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen geregelt?
§1 Vollendung d. Geburt
Wer ist außer natürlichen Personen noch rechtsfähig?
- juristische Personen
- rechtsfällige Personengesellschaften (z.B.: OHG, KG)
Was ist der Unterschied zwischen Rechts- und Geschäftsfähigkeit?
- Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen
- Rechtsfähigkeit: Fähigkeit ab der Geburt Träger von Rechten und Pflichten zu sein
→ Jeder Deutscher ist ab der Geburt rechtsfähig, dies aber nicht bedeutet, dass man auch Geschäftsfähig ist erst ab 18 Jahren ist man voll geschäftsfähig (bis 7 Jahre alt: unfähig, bis 18 Jahre: beschränkt)
Wann liegt eine beschränkte Geschäftsfähigkeit vor?
§ 106 beschränkte Geschäftsfähigkeit MJ (zwischen 7 und 18 Jahre alt (§ 2))
Unter welchen Voraussetzungen kann ein beschränkt Geschäftsfähiger wirksam einen Vertrag schließen?
- §107 BGB Einwilligung vorheriger Zustimmung
- §108 BGB Genehmigung nachträglicher Zustimmung
- §182: Wenn ein gesetzlicher Vertreter (Eltern) zustimmen
- §110: Ein sog. Taschengeld Fall vorliegt