Fragen Flashcards
Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
Art 5 EUV
Organe d EU dürfen nur dann Rechtsnormen erlassen, wenn sie durch die Verträge (Primärrecht) explizit dazu ermächtigt sind.
EU kann nicht eigenmächtig Kompetenzen an sich ziehen.
MS verzichten auf Teil d Souveränität und übertragen diesen in Zuständigkeit d EU. Übertragung legitimiert in 23 GG
Problem Einzelermächtigung
Europäischer Gerichtshof betont Geltung d Prinzips aber legt die in Verträgen enthaltenen Ermächtigungen regelmäßig zugunsten d Kompetenzen der EU weit aus
Ergänzung Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Grundsatz der Subsudiarität
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
In Bereichen d geteilten Zuständigkeit darf EU nur tätig werden, wenn die Maßnahmen inhaltlich und formal nicht über das zur Erreichung der Ziele erforderliche Maß hinausgehen
Möglichkeiten der Überwachung des Subsidiaritätsprinzips v Bundestag und Bundesrat
Subsidiaritätsrüge
Subsidiaritätsnichtigkeitsklage
Subsidiaritätsprinzip
EU darf in Bereichen der geteilten Zuständigkeit mit den MS nur tätig werden, sofern die in Verträgen festgelegten Ziele auf EU-Ebene besser zu verwirklichen sind.
Subsidiaritätsrüge
Frühwarnsystem
1) zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens eingreifen gelbe und rote Karte
2) RF richtet sich nach Zahl der abgegeben Stellungnahmen
1/3 Entwurf muss überprüft werden
1/2 Entwurf wird Unionsgesetzgeber vorgelegt
-> Lehnen 55% v Parlament o Rat ab wird Gesetzgebungsverfahren eingestellt
3) in DE bestimmt sich Abgabe einer Subsidiaritätsrüge durch Bundestag
Subsidiaritätsnichtigkeitsklage
1) Nachträgliche Überprüfung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips
2) in DE BTag und BRat Recht Klage zu erheben
3) BTag auf Antrag v 1/4 d Mitglieder verpflichtet
4) Parlamentarisches Minderheitenrecht
Protokoll d Anwendung d Grundsätze d Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
1) Hat Maßnahme grenzüberschreitende Aspekte, die nicht von EU-Ländern geregelt werden können?
2) Würde nationale Maßnahme oder Nichttätigwerden im Widerspruch zu Anforderungen des Vertrags stehen?
3) Hat eine Maßnahme auf EU-Ebene offenkundige Vorteile?
Umgeschriebene Gesetzgebungskompetenzen
1) Kraft Natur der Sache
2) Kraft Sachzusammenhangs
3) Annexkompetenz
Annexkompetenz
Erweiterung in die TIEFE einer bestehenden Kompetenz
->Ausweitung bereits zugewiesener Materie
Kommission
->Motor der Integration
Initiativmonopol der EU
->Hüterin des EU-Rechts
Hat Möglichkeit EUGH anzurufen, fingiert als Antragssteller