Fragen Flashcards

1
Q

Die zwei Unterkategeroien der Rechtspsychologie nennen und beschreiben

A

> > forensische Psychologie: Anwendung der Psychologie im Rahmen von Gerichtsverfahren

> > Kriminalpsychologie: Psychologie der Entstehung & Aufdeckung von Kriminalität, der Kriminalprävention sowie der Behandlung von Straftätern

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2
Q

Bereiche der Rechtspsychologie nennen

A

1) Psychodiagnostik
2) Erklärung kriminellen Verhaltens
3) Prävention
4) Resozialisierung
5) Polizeipsychologie
6) Psychologie der Gerichtsverhandlung
7) Psychologische Aspekte der Viktimologie

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3
Q

Fünf Tätigkeitsfelder der psychodiagnostischen Begutachtung aus 3 Rechtsbereichen nennen und die jeweiligen Fragestellungen beschreiben

A

1) Zivilrecht
- Gutachten zur Deliktfähigkeit
- Gutachten zum Sorge- und Umgangsrecht

2) Strafrecht
- Gutachten zur Schuldfähigkeit/Verantwortlichkeit
- Aussagebegutachtung
- Prognosebegutachtung
- behandlungsorientierte Diagnostik

3) Verwaltungs- und Sozialrecht
- Gutachten zur Fahreignung/MPU
- Gutachten zur persönlichen Eignung bei Führung einer Waffe

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4
Q

Altersgrenzen im Strafrecht mit allen Implikationen nennen, nicht nur strafrechtliche Verantwortlichkeit

A

Kinder (unter 14 Jahre)

  • strafrechtliche Verantwortung: strafunmündig
  • sachliche Zuständigkeit: Jugendamt, Familiengericht, Vormundschaftsgericht
  • Rechtsfolgen: Maßnahmen nach dem KJHG, Schutzmaßnahmen, keine strafrechtlicehn Folgen

Jugendliche (über 14 Jahre)

  • strafrechtliche Verantwortung: bedingt strafrechtlich verantwortlich
  • sachliche Zuständigkeit: Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgericht
  • Rechtsfolgen: Sanktionen nach dem JGG, Besserung und Maßregelung

Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren)

  • strafrechtliche Verantwortung: generell strafrechtlich verantwortlich
  • sachliche Zuständigkeit: Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgericht
  • Rechtsfolgen: Entscheidung über Sanktionen und Maßnahmen entweder aus dem Jugend- oder aus dem Erwachsenenstrafrecht

Erwachsene (ab 21 Jahren)

  • strafrechtliche Verantwortung: generell strafrechtlich verantwortlich
  • sachliche Zuständigkeit: Erwachsenenstaatsanwaltschaft, Erwachsenengericht
  • Rechtsfolgen: Sanktionen und Maßnahmen gemäß StGB
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5
Q

Entwicklungen der Rechtspychologie in den letzen 25 Jahren

A
  • Diversifizierung der Rechtspsychologie in 7 Bereiche
  • Zunehmende empirische Orientierung an der rechtspsychologischen Forschung
  • Weiterbildung und Qualitätssicherung
  • Akzeptanz der Rechtspsychologie in der Rechtsprechung, Polizei und Politik und Fachöffentlichkeit
  • Perspektiven der Rechtspsychologie
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6
Q

Instanzenwege

A

(1)
Amtsgericht&raquo_space; Landgericht&raquo_space; Oberlandesgericht

Erste Instanz (Tatsacheninstanz)&raquo_space; Berufungsinstanz (Tatsacheninstanz)&raquo_space; Revisionsinstanz

(2)
Landgericht&raquo_space; Bundesgerichtshof

Erste Instanz (Tatsacheninstanz)&raquo_space; Revisionsinstanz

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7
Q

Unterschied zwischen Berufung und Revision

A

Berufung

  • ein vom Amtsgericht behandelter Fall kann in Berufung gehen
  • Fall wird dann ans Landgericht übergeben und dort komplett neu aufgerollt

Revision

  • vom Landgericht aus in Revision an das Oberlandesgericht gegeben
  • keine Erhebung neuer Informationen
  • lediglich Prüfung der Einhaltung formeller Richtlinien des bisherigen Verfahren
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8
Q

Mindestanforderung an die Begutachtung bei aussagepsychologischen Gutachten

A

diagnostische Strategien/ Hypothesen

  • Gegenstand der aussagepsychologischen Begutachtung: nicht allgemeine Glaubwürdigkeit des Untersuchten, sondern die Beurteilung einer spezifischen Aussage
  • methodische Grundprinzip:
    Aufstellung verschiedener Hypothesen zur Erklärung der Aussage Datenerhebung erfolgt vor dem Hintergrund dieser Hypothesen
  • Ausgangspunkt:
    Annahme, die Aussage sei unwahr (Nullhypothese)
  • weiteren Hypothesen: potentielle Erklärungen für die Entstehung einer unwahren Aussage aufgestellt und anhand der hierzu erhobenen Daten überprüft und ggf. zurückgewiesen (Falsifikationsstrategie)
  • Wenn diese Hypothesen auf der Basis der erhobenen Befunde nicht als Erklärung für die Aussage gelten können, gilt die Schlussfolgerung, dass die Aussage eigene Erlebnisse wiedergibt
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9
Q

Grenzen der Glaubwürdigkeitsbeguchtachtung

A

Glaubwürdigkeitsgutachten sind Wahrscheinlichkeitsaussagen.

Die Glaubwürdigkeit einer Aussage kann nicht eingeschätzt werden, wenn:

  • Suggestiv befragt wurde
  • kein analysefähiges Aussagematerial vorhanden ist
  • zu wenig diagnostisch relevantes Aussagematerial vorhanden ist
  • beim Aussagenden psychopathologische Störungen vorliegen
  • der Begutachtete mit den Techniken der Glaubwürdigkeitsanalyse vertraut ist
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10
Q

Was ist damit gemeint, wenn der BGH “Transparenz und Nachvollziehbarkeit” fordert, und wie soll man das gewährleisten?

A

Für die Verfahrensbeteiligten (zumindest aber für andere Sachverständige) muss überprüfbar sein, wie der Sachverständige zu seinen Ergebnissen gelangt ist.

  • Anknüpfungs- und Befundtatsachen müssen benannt und beschrieben werden
  • Untersuchungshypothesen müssen im Gutachten erkennbar sein
  • Methoden müssen benannt werden und mit Hypothesen in Bezug gesetzt werden
  • informelle nicht standardisierte Verfahren müssen erklärt werden
  • Befundbericht und Interpretation des Berichts sind klar voneinander trennbar
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11
Q

Worauf beziehen sich die Begriffe Genauigkeit/Zuverlässigkeit, Aussagefähigkeit und Glaubhaftigkeit?

A
  • Beziehen sich auf Aussagebegutachtung von Zeugen im Rahmen des Strafrechts.
  • bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit steht im Vordergrund, ob ein Zeuge absichtlich einen Sachverhalt ganz oder teilweise verfälscht darstellt
  • gesondert wird die Aussagefähigkeit (also kognitive Voraussetzungen für eine korrekte Wahrnehmung, Speicherung & Reproduktion der Wahrnehmung) bewertet
  • Zuverlässigkeit/Genauigkeit: z.B. ist die Aussage durch ungünstige Wahrnehmungsbedingungen oder nicht strafrechtliche Befragung unbeabsichtigt (!) verfälscht
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12
Q

3 Analysearten der aussagepsychologischen Begutachtung und was man da macht.

A
  • Analyse von Kinderzeichnungen und Spielen mit anatomisch korrekten Puppen sind keine geeigneten Methoden

(1) KONSTANZANALYSE
> Konstanz/Kohärenz zwischen verschiedenen Aussagen sowie zwischen Aussagen & anderen Faktoren/Ablaufkenntnissen etc. analysiert

(2) REALKENNZEICHENANALYSE
> erlebnisbegründete Aussagen unterscheiden sich in ihrer Qualität von Aussagen, die nicht auf realen/erlebten Erlebnissen beruhen. –> Die differenzierenden Merkmale dafür werden untersucht

(3) KOMPETENZANALYSE
> Es wird begutachtet, ob der Tatverdächtige z.B. überhaupt über die nötigen kognitiven Kompetenzen & deliktspezifischen Kenntnisse verfügt, um den Delikt ausgeübt zu haben

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13
Q

Was ist die Fragestellung der Realkennzeichenanalyse?

A
  • Begutachtung einer spezifischen Aussage eines Untersuchten
    » Inwiefern handelt es sich bei dem Berichteten um tatsächlich Erlebtes?
    » Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
  • Inhaltsanalyse der vorliegenden Aussage hinsichtlich der so genannten „Realkennzeichen“ wie z.B. Unmittelbarkeit, Farbigkeit und Lebendigkeit der Ausführungen.
  • Grundannahme: eine Aussage stellt in jedem Falle eine kognitive Leistung dar, wobei das Wiedergeben von Erfundenem eine schwierigere Leistung sei, als die Wiedergabe von Erlebtem. Undeutsch-Hypothese: Erzählungen von Erlebtem weisen mehr inhaltliche Qualitäten auf.
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14
Q

Drei Phasen der Realkennzeichenanalyse:

A

(1) Inhaltsanalyse der Aussage nach den Realkennzeichen
(2) Einschätzung, zu welcher Aussage der Befragte aufgrund seiner kognitiven (verbalen, kreativen) Leistungsfähigkeit, seiner spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage gewesen wäre.
(3) Bewertung der inhaltlichen Qualitäten aus Realkennzeichenanalyse (Phase 1) im Vergleich zu dem geschätzt möglichen aus Phase 2

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15
Q

Kernfrage der kriterienorientieren Aussageanalyse.

A

Die kriterienorientierte Aussagenanalyse überlegt, ob der Befragte überhaupt in der Lage gewesen wäre die Aussage ohne Erlebnisbegründung zu tätigen.

Kernfrage:
„Wäre dieser Zeuge, mit seinen spezifischen kognitiven Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen angesichts der situativen Bedingungen sowie zwischenzeitlichen Ereignisse in der Lage gewesen, die Aussage auch ohne eigene Erlebnisgrundlage zu produzieren?“

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16
Q

6 Argumente, die für bzw. gegen eine “tiefgreifende Bewusstseinsstörung” sprechen nennen.

A

(+) Spezifische Tatvorgeschichte und Anlaufzeit
(+) Affektive Ausgangssituation mit Tatbereitschaft
(+) psychopathologische Disposition in der Persönlichkeit
(+) Erinnerungsstörung
(+) Persönlichkeitsfremdheit
(+) charakteristischer Affektaufbau und -abbau

(-) Ankündigung der Tat
(-) Vorbereitungshandlungen
(-) Aggressives Vorgestalten in der Phantasie
(-) Herbeiführung der Tatsituation durch den Täter
(-) komplexer Tatablauf in Etappen
(-) lang hingezogenes Tatgeschehen

17
Q

5 Inhaltliche Mindestanforderungen bei Schuldfähigkeitsgutachten nennen und beschreiben.

A
  • Vollständigkeit der Exploration
  • Benennung der Untersuchungsmethode
  • Diagnose unter Bezugnahme auf zugrunde liegende Diagnosesysteme
  • Darlegung differentialdiagnostischer Überlegungen
  • Darstellung der Funktionsbeeinträchtigungen
  • transparente Darstellung der Einschätzung des Schweregrads
  • Darstellung von alternativen Beurteilungsmöglichkeiten
18
Q

5 formelle Mindestanforderungen bei Schuldfähigkeitsgutachten nennen und beschreiben.

A
  • Nennung von Auftraggeber und Fragestellung
  • Darlegung von Ort, Zeit und Umfang der Untersuchung
  • Dokumentation der Aufklärung
  • Darlegung der Verwendung besonderer Untersuchungs- und  Dokumentationsmethoden (z.B. Video, Audio, Dolmetscher)
  • Exakte Angabe und Wiedergabe der Erkenntnisquellen
  • Eindeutige Kenntlichmachung der interpretierenden undkommentierenden Äußerungen und deren Trennung von der Wiedergabe der Befunde
19
Q

Kriterien für bzw. gegen die Einstufung einer Störung als SASA

A

(+) Erhebliche Auffälligkeiten in der Affektiven Ansprechbarkeit und Affektregulation
(+) Stereotypisierung des Verhaltens (Einengung der Lebensführung)
(+) durchgehende Störungen des Selbstwertgefühls

(-) Vorliegen von weitgehend eigenen Verhaltensspielräumen
(-) intakte Realitätskontrolle, reife Abwehrmechanismen
(-) altersentsprechende biographische Entwicklung

20
Q

4 Anlässe für Prognosegutachten nennen.

A
  • Unterbringung in einer Entzugsklinik
  • Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
  • Sicherungsverwahrung
  • Wechsel der Maßregel
  • Bewährungsentscheidung
  • bedingte Entlassung aus dem Maßregelentzug
21
Q

5 Fragestellungen bei Prognosegutachten nennen.

A

I) allgemeine Voraussetzungen
Zustand und Behandlundlungsaussichten ?

II) Unterbringung in Sicherheitsverwahrung
Gefahr für die Allgemeinheit ?

III) Aussetzung der Unterbringung
Wenn keine weiteren Straftaten zu erwarten sind?

IV) Überweisung in andere Maßregel
Resozialisierung woanders besser?

V) Späterer Beginn der Unterbringung
Erfordert der Zweck der Maßregel noch eine Unterbringung?

22
Q

Probleme bei der Beurteilung ob tiefgreifende Bewusstseinsstörung im Sinne des §20 StGB (so ähnliche Formulierung)

A
  • zu Beurteilendes teils subjektives Erleben des Täters zu einem Zeitpunkt, der in der Vergangenheit liegt, und die quantitative Ausprägung dieses Empfindens.
  • situative, kurz andauernde seelische und emotionale Ausnahmezustände, die sich im Nachhinein schwer rekapitulieren lassen.
  • eventuell ist Erinnerung des Täters unscharf und die Aussagen der Opfer verfälscht
  • Tatzeugen sind oft nicht vorhanden.
23
Q

Die Eingangsmerkmale nach §20 StGB nennen mit den psychiatrischen Diagnosen

A
  1. Krankhafte seelische Störung:
    • exogene Psychose (hirnorganische Ursachen)
    • endogene Psychose (Schizophrenie, manisch-depressive Erkrankungen)
    • Rauschzustände (wenn sie medizinisch körperliche Vergiftung darstellen)
  2. tiefgreifende Bewusstseinsstörung:
    • Affekttat
    • Trübung/ Ausschaltung des Selbst- und Außenbewusstsein
  3. Schwachsinn:
    - verminderte Intelligenz, beruht nicht auf organischen Ursachen
  4. schwere andere seelische Abartigkeit:
    - Abweichung des psychischen Zustandes von einer zugrunde gelegten Normalität, der nicht auf nachweisbaren oder postulierten Defekten oder Prozessen beruht
    - Persönlickeitsstörunen, Paraphilien, Störungen der Impulskontrolle
24
Q

Pflichten des Sachverständigen

A
  • Begutachtungspflicht
  • Verpflichtung der persönlichen Erstattung des Gutachtens
  • Pflicht nach besten Wissen zu handeln
  • Pflicht nach besten Gewissen zu handeln
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Verpflichtung zur Überprüfung der Beweisfrage
25
Q

Die Pflicht eines Sachverständigen ist es nach besten Wissen und Gewissen zu handeln. Nennen Sie jeweils 4 Beispiele

A

(1) Pflicht nach bestem Wissen zu handeln:

  • Selbstkritischen Einschätzung der Grenzen des eigenen Wissens und Könnens
  • Auswahl diagnostischer Verfahren, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen
  • Unzulässigkeit der versuchsweisen Erprobung von neuen wissenschaftlich nicht gesicherter Grundsätze
  • Berücksichtigung des neuesten Wissenstandes
  • Befolgung wissenschaftlich begründeter diagnostischer Grundsätze

(2) Pflicht nach bestem Gewissen zu handeln

  • der SV muss überzeugt sein, dass er sorgfältig und gewissenhaft gearbeitet hat
  • der SV darf sich nicht durch Vorgutachten oder bereits bestehende gerichtliche Regelungen beeinflussen lassen
  • Ausmaß der Unsicherheit des eigenen Wissens muss zutreffend eingeschätzt werden und offen legen
  • keine falsche Sicherheit der Ergebnisse vortäuschen
26
Q

Verpflichtung des SV zur Überprüfung der Beweisfrage

A
  • Pflicht zur Prüfung, ob die Beweisfragen in seinem Fachgebiet liegen, sowie zur Bestätigung des Auftrages
  • Pflicht zur Beantwortung der Fragestellung des Gerichts
  • Pflicht zur Prüfung, ob zuerst Vertreter anderer Fachrichtungen hinzugezogen werden sollten
27
Q

Begutachtungspflicht des SV

A
  • $75
  • Begutachtungsauftrag kann nur abgelehnt werden aus Gründen, die auch den Zeugen berechtigen, das Zeugnis aus persönlichen oder sachlichen Gründen zu verweigern
28
Q

Verpflichtung der persönlichen Erstattung des Gutachtens

A
  • der Sachverständigenbeweis ist wie der Zeugenbeweis eine höchstpersönliche Äußerung der Beweisperson
29
Q

Verschwiegenheitspflicht des SV

A
  • der SV ist verpflichtet alle Untersuchungsdaten geheim zu halten; Ausnahmen gelten nur ggü. dem Betroffenen & dem Auftraggebern
30
Q

SASA definieren

A

Schwere Andere Seelische Arbartigkeiten

Abweichung des psychischen Zustandes von einer zugrunde gelegten Normalität, der nicht auf nachweisbaren oder postulierten Defekten oder Prozessen beruht