Fragen Flashcards
Die zwei Unterkategeroien der Rechtspsychologie nennen und beschreiben
> > forensische Psychologie: Anwendung der Psychologie im Rahmen von Gerichtsverfahren
> > Kriminalpsychologie: Psychologie der Entstehung & Aufdeckung von Kriminalität, der Kriminalprävention sowie der Behandlung von Straftätern
Bereiche der Rechtspsychologie nennen
1) Psychodiagnostik
2) Erklärung kriminellen Verhaltens
3) Prävention
4) Resozialisierung
5) Polizeipsychologie
6) Psychologie der Gerichtsverhandlung
7) Psychologische Aspekte der Viktimologie
Fünf Tätigkeitsfelder der psychodiagnostischen Begutachtung aus 3 Rechtsbereichen nennen und die jeweiligen Fragestellungen beschreiben
1) Zivilrecht
- Gutachten zur Deliktfähigkeit
- Gutachten zum Sorge- und Umgangsrecht
2) Strafrecht
- Gutachten zur Schuldfähigkeit/Verantwortlichkeit
- Aussagebegutachtung
- Prognosebegutachtung
- behandlungsorientierte Diagnostik
3) Verwaltungs- und Sozialrecht
- Gutachten zur Fahreignung/MPU
- Gutachten zur persönlichen Eignung bei Führung einer Waffe
Altersgrenzen im Strafrecht mit allen Implikationen nennen, nicht nur strafrechtliche Verantwortlichkeit
Kinder (unter 14 Jahre)
- strafrechtliche Verantwortung: strafunmündig
- sachliche Zuständigkeit: Jugendamt, Familiengericht, Vormundschaftsgericht
- Rechtsfolgen: Maßnahmen nach dem KJHG, Schutzmaßnahmen, keine strafrechtlicehn Folgen
Jugendliche (über 14 Jahre)
- strafrechtliche Verantwortung: bedingt strafrechtlich verantwortlich
- sachliche Zuständigkeit: Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgericht
- Rechtsfolgen: Sanktionen nach dem JGG, Besserung und Maßregelung
Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren)
- strafrechtliche Verantwortung: generell strafrechtlich verantwortlich
- sachliche Zuständigkeit: Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgericht
- Rechtsfolgen: Entscheidung über Sanktionen und Maßnahmen entweder aus dem Jugend- oder aus dem Erwachsenenstrafrecht
Erwachsene (ab 21 Jahren)
- strafrechtliche Verantwortung: generell strafrechtlich verantwortlich
- sachliche Zuständigkeit: Erwachsenenstaatsanwaltschaft, Erwachsenengericht
- Rechtsfolgen: Sanktionen und Maßnahmen gemäß StGB
Entwicklungen der Rechtspychologie in den letzen 25 Jahren
- Diversifizierung der Rechtspsychologie in 7 Bereiche
- Zunehmende empirische Orientierung an der rechtspsychologischen Forschung
- Weiterbildung und Qualitätssicherung
- Akzeptanz der Rechtspsychologie in der Rechtsprechung, Polizei und Politik und Fachöffentlichkeit
- Perspektiven der Rechtspsychologie
Instanzenwege
(1)
Amtsgericht»_space; Landgericht»_space; Oberlandesgericht
Erste Instanz (Tatsacheninstanz)»_space; Berufungsinstanz (Tatsacheninstanz)»_space; Revisionsinstanz
(2)
Landgericht»_space; Bundesgerichtshof
Erste Instanz (Tatsacheninstanz)»_space; Revisionsinstanz
Unterschied zwischen Berufung und Revision
Berufung
- ein vom Amtsgericht behandelter Fall kann in Berufung gehen
- Fall wird dann ans Landgericht übergeben und dort komplett neu aufgerollt
Revision
- vom Landgericht aus in Revision an das Oberlandesgericht gegeben
- keine Erhebung neuer Informationen
- lediglich Prüfung der Einhaltung formeller Richtlinien des bisherigen Verfahren
Mindestanforderung an die Begutachtung bei aussagepsychologischen Gutachten
diagnostische Strategien/ Hypothesen
- Gegenstand der aussagepsychologischen Begutachtung: nicht allgemeine Glaubwürdigkeit des Untersuchten, sondern die Beurteilung einer spezifischen Aussage
- methodische Grundprinzip:
Aufstellung verschiedener Hypothesen zur Erklärung der Aussage Datenerhebung erfolgt vor dem Hintergrund dieser Hypothesen - Ausgangspunkt:
Annahme, die Aussage sei unwahr (Nullhypothese) - weiteren Hypothesen: potentielle Erklärungen für die Entstehung einer unwahren Aussage aufgestellt und anhand der hierzu erhobenen Daten überprüft und ggf. zurückgewiesen (Falsifikationsstrategie)
- Wenn diese Hypothesen auf der Basis der erhobenen Befunde nicht als Erklärung für die Aussage gelten können, gilt die Schlussfolgerung, dass die Aussage eigene Erlebnisse wiedergibt
Grenzen der Glaubwürdigkeitsbeguchtachtung
Glaubwürdigkeitsgutachten sind Wahrscheinlichkeitsaussagen.
Die Glaubwürdigkeit einer Aussage kann nicht eingeschätzt werden, wenn:
- Suggestiv befragt wurde
- kein analysefähiges Aussagematerial vorhanden ist
- zu wenig diagnostisch relevantes Aussagematerial vorhanden ist
- beim Aussagenden psychopathologische Störungen vorliegen
- der Begutachtete mit den Techniken der Glaubwürdigkeitsanalyse vertraut ist
Was ist damit gemeint, wenn der BGH “Transparenz und Nachvollziehbarkeit” fordert, und wie soll man das gewährleisten?
Für die Verfahrensbeteiligten (zumindest aber für andere Sachverständige) muss überprüfbar sein, wie der Sachverständige zu seinen Ergebnissen gelangt ist.
- Anknüpfungs- und Befundtatsachen müssen benannt und beschrieben werden
- Untersuchungshypothesen müssen im Gutachten erkennbar sein
- Methoden müssen benannt werden und mit Hypothesen in Bezug gesetzt werden
- informelle nicht standardisierte Verfahren müssen erklärt werden
- Befundbericht und Interpretation des Berichts sind klar voneinander trennbar
Worauf beziehen sich die Begriffe Genauigkeit/Zuverlässigkeit, Aussagefähigkeit und Glaubhaftigkeit?
- Beziehen sich auf Aussagebegutachtung von Zeugen im Rahmen des Strafrechts.
- bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit steht im Vordergrund, ob ein Zeuge absichtlich einen Sachverhalt ganz oder teilweise verfälscht darstellt
- gesondert wird die Aussagefähigkeit (also kognitive Voraussetzungen für eine korrekte Wahrnehmung, Speicherung & Reproduktion der Wahrnehmung) bewertet
- Zuverlässigkeit/Genauigkeit: z.B. ist die Aussage durch ungünstige Wahrnehmungsbedingungen oder nicht strafrechtliche Befragung unbeabsichtigt (!) verfälscht
3 Analysearten der aussagepsychologischen Begutachtung und was man da macht.
- Analyse von Kinderzeichnungen und Spielen mit anatomisch korrekten Puppen sind keine geeigneten Methoden
(1) KONSTANZANALYSE
> Konstanz/Kohärenz zwischen verschiedenen Aussagen sowie zwischen Aussagen & anderen Faktoren/Ablaufkenntnissen etc. analysiert
(2) REALKENNZEICHENANALYSE
> erlebnisbegründete Aussagen unterscheiden sich in ihrer Qualität von Aussagen, die nicht auf realen/erlebten Erlebnissen beruhen. –> Die differenzierenden Merkmale dafür werden untersucht
(3) KOMPETENZANALYSE
> Es wird begutachtet, ob der Tatverdächtige z.B. überhaupt über die nötigen kognitiven Kompetenzen & deliktspezifischen Kenntnisse verfügt, um den Delikt ausgeübt zu haben
Was ist die Fragestellung der Realkennzeichenanalyse?
- Begutachtung einer spezifischen Aussage eines Untersuchten
» Inwiefern handelt es sich bei dem Berichteten um tatsächlich Erlebtes?
» Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen - Inhaltsanalyse der vorliegenden Aussage hinsichtlich der so genannten „Realkennzeichen“ wie z.B. Unmittelbarkeit, Farbigkeit und Lebendigkeit der Ausführungen.
- Grundannahme: eine Aussage stellt in jedem Falle eine kognitive Leistung dar, wobei das Wiedergeben von Erfundenem eine schwierigere Leistung sei, als die Wiedergabe von Erlebtem. Undeutsch-Hypothese: Erzählungen von Erlebtem weisen mehr inhaltliche Qualitäten auf.
Drei Phasen der Realkennzeichenanalyse:
(1) Inhaltsanalyse der Aussage nach den Realkennzeichen
(2) Einschätzung, zu welcher Aussage der Befragte aufgrund seiner kognitiven (verbalen, kreativen) Leistungsfähigkeit, seiner spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage gewesen wäre.
(3) Bewertung der inhaltlichen Qualitäten aus Realkennzeichenanalyse (Phase 1) im Vergleich zu dem geschätzt möglichen aus Phase 2
Kernfrage der kriterienorientieren Aussageanalyse.
Die kriterienorientierte Aussagenanalyse überlegt, ob der Befragte überhaupt in der Lage gewesen wäre die Aussage ohne Erlebnisbegründung zu tätigen.
Kernfrage:
„Wäre dieser Zeuge, mit seinen spezifischen kognitiven Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen angesichts der situativen Bedingungen sowie zwischenzeitlichen Ereignisse in der Lage gewesen, die Aussage auch ohne eigene Erlebnisgrundlage zu produzieren?“