FINAL Flashcards

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1
Q

Rechnungswesen

A

Ermittlung & Darstellung von wirtschaftliche Zuständen zu eine Zeitpunkt oder während eines Zeitraums in einem Betrieb
Extern oder intern

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2
Q

Langfrsitiger Bereich des Rechnungswesens

A

Investitions- und Finanzierungsrechnung

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3
Q

Ziele des internen Rechnungswesens

A

Planung, Steuerung, Kontrolle

pagatorisch oder kalkulatorische Rechnung

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4
Q

Charaktere des internen Rechnungswesens

A

Adressaten sind Unternehmensinterne (Leitung, Unternehmensteile) -> Möchten sich über interne Vorgänge informieren
Es gibt kaum regulatorische Vorschriften / Freestyle Rechnung

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5
Q

Charaktere des externen Rechnungswesens

A

Steuerliche- und handelsrechtliche Gesichtspunkte
Unternehmensexterne werden bedient
Befasst sich mit Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Adressanten sind die informiert werden sollen und Fiskus
Sehr viele regulatorische Vorschriften

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6
Q

Steuerliche Gesichtspunkte des externen Rechnungswesens

A

Adressat ist Fiskus

Staat fordert Geld für Infrastruktur, Bildung, innere Sicherheit, Gesundheit…

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7
Q

Wer hat Interesse an dem handelsrechtliche Gesichtspunkte des externen Rechnungswesens

A

Anteilseigner -> Interesse zu erfahren wie in ihrem Unternehmen gewirtschaftet wird (wollen Dividenden bekommen, Info über Kauf- Verkaufsentscheidung)
Gläubiger -> Banken (Darlehen, welchen Betrag ein Unternehmen mit was für Zinsen zurückzahlen muss)

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8
Q

Dividende

A

Gewinnanteil der an einen Aktionäre ausgezahlt wird

Wird auf Aktie gezahlt

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9
Q

Regulatorische Vorschriften die an einen Idealverein gebunden sind

A

Zivilrechtliche Vorschriften
Handelsrechtliche Vorschriften
Steuerliche Vorschriften
Sonstige Vorschriften (Lizensierung…)

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10
Q

Definition eines Vereins lauf Rechtsprechung, da keine Legaldefinition existiert

A

Freiwilliger Zusammenschluss
Auf unbestimmte Zeit
Gemeinsames wirtschaftliches oder nichtwirtschaftliches Ziel
Mit körperlicher Verfassung (Mitgliederversammlung, Vorstand)
Im Bestand von Mitgliederwechsel unabhängig

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11
Q

Definition eines Vereins aus dem Vereinsgesetz

A

Jede Vereinigung zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für einen längeren Zeitraum zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen hat

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12
Q

Vereinsarten

A

Wirtschaftlicher Verein (können nicht ins Vereinsregister eingetragen werden)
Idealverein
Beide werden unterschieden ob sie rechtsfähig oder nichtrechtsfähig sind

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13
Q

Wie wird ein Verein rechtsfähig und was für folgen hat das

A

Durch Eintragung ins Vereinsregister -> Zusatz e.V.

Damit sind Mitglieder haftungsbefreit, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

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14
Q

Was bedeutet es wenn ein Verein nicht rechtsfähig ist

A

Mitglieder des Vereins tragen Einzel- und Gesamtschuld nicht nur bei grober - sonder auch bei einfach Fahrlässigkeit

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15
Q

Wie erlangt ein wirtschaftlicher Verein Rechtsfähigkeit

A

durch staatliche Verleihung durch Bundesland -> es entsteht ein Konzessionsansatz (Verleihung eines Nutzungsrechts an ein Allgemeingut)
Verleihung erfolgt nur dann, wenn Verein nicht zugemutet werden kann eine andere Rechtsform zu erlangen

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16
Q

Wie sind nicht rechtsfähige wirtschaftliche Vereine kaufmännisch einzuteilen

A

eher wie offene Handelsgesellschaften (OHG)

oder wie ein Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GBR)

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17
Q

warum wird ein Verein als eine privilegierte Rechtsform beschrieben

A

Hat Haftungsbeschränkung ohne Kapitalgarantie (Verein haftet mit Vereinsvermögen)
Da er eine vereinfachte Rechnungslegung hat (keine handelsrechtlichen Vorschriften müssen erfüllt werden)
Da es keine Offenlegungspflichten
Da fehlender Gläubiger-, Mitglieder-, Sozialschutz besteht

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18
Q

Haftung eines Vereins

A

Rechtsfähiger Verein sind eigenständige Rechtsobjekte (Mitglieder sind freigestellt)
Wenn Verein bei Veranstaltung unqualifiziertes Personal einsetzt, haftet der Verein
Haftung kann in Satzung begrenzt werden -> Zuweisung von Aufgaben an bestimmte qualifizierte Person

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19
Q

Wann haften die Mitglieder eines Vereins

A

Wenn Idealverein nicht rechtsfähig ist
Wenn Mitglieder in die Funktion eines Organes kommen (z.B. Vorstand eines Vereins)
Vorstandsmitglieder haften als Gesamtschuldner (egal ob sie das Wissen haben oder nicht)

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20
Q

In welcher Rechtsform sind die verschiedenen Vereinsarten beschrieben

A

Zivilrecht

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21
Q

Hauptzweck des Idealvereins

A

nicht wirtschaftlich

verfügt aber über ein Nebenzweck Privileg (darf wirtschaftlich tätig werden)

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22
Q

4 Spähren eines Vereins

A

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Zweckbetrieb
Vermögensverwaltung
Idealbereich (größter Fokus sollte hier liegen)

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23
Q

Ehemalige Vereinsstruktur des ADAC

A
Holding Verein (Mutterkonzern) mit vielen Tochtergesellschaften
Geld wurde für den Ideellen Zweckbereich in Tochtergesellschaft Beteiligungs- und Wirtschaftsdienst GmbH verdient
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24
Q

Darf ein Idealverein wirtschaftlich tätig sein und in welchem Umfeld? Frage ergab sich aus der Vereinsstruktur des ADAC

A

Status des Idealvereins ist nicht gefährdet, wenn wirtschaftliche Tätigkeit durch Tochtergesellschaft ausgeübt werden
Diese dürfen nur nicht Hauptzweck sein und müssen der Erreichung des Hauptzwecks dienen (Nebenzweck Privileg)

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25
Q

Wann handelt es sich um einen Idealverein

A

Wenn Zweck in Satzung ein ideeller ist
Gesetz enthält keine objektiven Abgrenzungskriterien
Es bleibt dem Ermessen des Rechtsanwenders überlassen (Bewertung des objektiven Rechtszwecks; Rückgriff auf die Motive des Rechtsgebers)
Es kann sehr viel ausgelegt werden

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26
Q

Wie kann der FC Bayern München als e.V existieren

A

Es besteht eine klare organisatorische Trennung

Vereinsholding liegt vor

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27
Q

Voraussetzungen aus der Abgabenordnung aus dem BGH-Schreiben des 16.05.2017 für einen Idealverein

A

Verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke
Verein ist selbstlos tätig
Verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
Mittelverwendung nur für satzungsmäßige Zwecke
Vorstand ist ehrenamtlich

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28
Q

Was besagt der BGH Beschluss vom 16.05.2017 über die Löschung von Kitas aus dem Vereinsregister?

A

Voraussetzung für eine Löschung aus dem Vereinsregister liegen nicht vor, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb dem ideellen Hauptzweck des Vereins zugeordnet ist

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29
Q

Begründung des BGH Beschlusses vom 16.05.2017 über die Löschung von Kitas aus dem Vereinsregister

A

Kitas sind als nicht wirtschaftliche Vereine anzusehen, da ihr Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist
Anerkennung gibt Indizwirkung, dass Verein nicht auf einen wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist

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30
Q

3 Grundtypen des wirtschaftlichen Vereins nach Carsten Schmitt

A

Volltypus (Leistungserbringung an äußerem Markt gegen Entgelt)
Verein (Mitgliederleistung an innerem Markt erbringen)
Genossenschaftskooperation

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31
Q

Schutzwirkung der verschiedenen Vereinsarten

A

Schutzwirkung für Mitglieder, Mitarbeiter und Gläubiger nimmt von Idealverein zu wirtschaftlichen Verein zu
Idealverein kaum Schutzwirkung
Holding Verein geringe Schutzwirkung
Volltypus am meisten Schutzwirkung

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32
Q

Besteht eine Verknüpfung zwischen Zivilrecht und Steuerrecht

A

BGH von 16.05.2017 lehnt sich an die steuerrechtliche Betrachtung an

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33
Q

Wichtige Informationen über Gemeinnützigkeit

A

Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts können gemeinnützig sein
Es kommt nicht darauf an ob ein Verein im Register eingetragen ist -> nicht rechtliche Vereine können auch gemeinnützig sein
Wenn wir im Zivilrecht einen Verein als nicht rechtlich ansehen, kann er dennoch gemeinnützig sein

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34
Q

Unterschied Zivilrecht und Steuerrecht

A

Im Zivilrecht sind natürliche und juristische Personen idR rechtsfähig
Steuerfähigkeit entscheidet sich allerdings vom Steuergesetz

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35
Q

Definition der Gemeinnützigkeit nach Absatz 1, Satz 1 (Generalklausel) des § 52 der Abgabenordnung

A

Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellen, geistigen oder sittlichen Gebiet selbstlos zu fördern

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36
Q

was gilt als Förderung der Allgemeinheit nach Absatz 1, Satz 1 des § 52 der Abgabenordnung

A

viele verschiedene Bereich u.A. auch Sport

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37
Q

Sport im Sinne der Abgabenordnung § 52 wichtig für Vereinsbesteuerung und Gemeinnützigkeit

A

Alle Sportarten die im DOSB organisiert sind
Aktivität/Tüchtigung, die durch äußerlich beobachtbare Anstrengung oder durch Kunstbewegung gekennzeichnet ist
Konkretisierung: Körperliche Ertüchtigung setzt keine Leibesübung voraus
Gemeinnützigkeitsstatus setzt voraus, dass Sport als Hauptzweck nicht in geselliger Veranstaltung betrieben wird

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38
Q

was wird nicht als Sport angesehen

A

Reiner Denksport (außer Schach) kann allerdings dennoch der Gemeinnützigkeit dienen, wenn es andere Bereiche der Allgemeinheit fördert (z.B. auch Schützenvereine = traditionelles Brauchtum)

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39
Q

Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung gem § 51 AO

A
  1. Formelle Satzungsmäßigkeit muss erfüllt sein
  2. Tatsächliche Geschäftsführung (Geschäftsführung muss nach Satzung handeln
  3. Körperschaft iSd Körperschaftssteuergesetz muss vorliegen (z.B. Verein)
  4. Verfolgung eines steuerbegünstigten Zwecks
  5. Art der Zweckverfolgung
  6. Zweckverfolgung laut Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung
    Alle Punkt müssen in der Satzung vermerkt sein
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40
Q

Was versteht man unter der Verfolgung eines steuerbegünstigsten Zwecks als Voraussetzung für die Steuerbegünstigung gem. §51 AO

A

Es muss ein gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck vorliegen
Gemeinnützigkeit -> Förderung der Allgemeinheit

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41
Q

Was versteht man unter der Art der Zweckverfolgung als Voraussetzung für die Steuerbegünstigung gem § 51 AO

A

Art der Zweckverfolgung muss selbstlose (wenn Verein in erster Linie nicht eigenwirtschaftl. Zwecke verfolgt), ausschließlich (Tätigkeit des Vereins muss Förderung der gemeinnützigen Satzung dienen), oder unmittelbar (gemeinnütziger Satzungszweck muss selbst erfolgt werden) sein

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42
Q

Wann kann man im Sinne des Gemeinwohls von einer Allgemeinheit sprechen um Gemeinnützigkeit zu fördern

A

Ist durch freiheitlich demokratische Grundordnung geprägt
Kreis der möglichen Mitglieder ist nicht entscheidend, sondern wer von Gemeinnützigkeit profitiert
Ausschnitt der (deutschen) Bevölkerung
Geförderter Personenkreis darf nicht eingegrenzt werden (muss für die Öffentlichkeit zugänglich sein)

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43
Q

Wann gilt ein geförderter Personenkreis als eingegrenzt und somit nicht als Allgemeinheit

A

Wenn nur für eine bestimmt Gruppe von Menschen zugänglich (nur aus einem Stadtteil, Unternehmen…)
Wenn Menschen über Mittel ausgeschlossen werden (Mitgliedsbeiträge eines Golfclubs; Beiträge dürfen nicht über 85€/Jahr liegen)
Widerspruch der freiheitlich demokratischen Grundordnung (z.B. Paintball - Tötungssimultation)

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44
Q

Förderung der Allgemeinheit im Ausland

A

Wenn steuerbegünstigte Zwecke im Ausland erzielt werden, muss es der Förderung der deutschen Bevölkerung oder dem Ansehen der Bundesrepublik dienen

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45
Q

Was versteht man unter der Selbstlosigkeit gem § 55 AO, die notwendig ist um die Art der Zweckverfolgung zu erfüllen und somit eine Steuerbegünstigung zu erzielen

A

Förderung geschieht selbstlos, wenn nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden und wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind

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46
Q

Voraussetzungen der Selbstlosigkeit

A
  1. Mittelverwendung nur für satzungsmäßige Zwecke (Problem bei der Verlustrechnung)
  2. Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (in nächsten 2 Jahren)
  3. Keine Zuwendung an Vereinsmitglieder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung
  4. Vermögensrückgewähr an Mitglieder bei Auflösen des Verein iH der eingebrachten Kapital- und Sachanteile
  5. Grundsatz der Vermögensbindung durch Verwendung für gemeinnützige Zwecke bei Auflösung der Körperschaft
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47
Q

Was versteht man unter der 2. Voraussetzung der Selbstlosigkeit, der Grundsatz der Zeitnahen Mittelverwendung

A

Freie Mittel sind innerhalb von 2 Geschäftsjahren zu verwenden
Ausnahme ist eine Bildung von Rücklagen
Aufbau von Vermögen ist zulässig, wenn dieses durch Erbfall oder andere Zuwendung erhalten wurde

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48
Q

Was versteht man unter der 5. Voraussetzung der Selbstlosigkeit, der Grundsatz der Vermögensbindung durch Verwendung für gemeinnützige Zwecke bei Auflösung der Körperschaft

A

Wenn ein Verein aufgelöst wird, müssen die Mittel die noch übrig sind, einem steuerbegünstigten Zweck zugeführt werden

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49
Q

Wann darf ich Rücklagen als Ausnahme der 2 Voraussetzung der Selbstlosigkeit (Grundsatz der Mittelverwendung) bilden

A
  1. Zur Erfüllung der steuerbegünstigten satzungsmäßigne Zwecke
  2. Für Wiederbeschaffung von Anschaffungskosten
  3. Zum Erwerb von Gesellschaftsrechten / zur Erhaltung einer Prozentualen Beteiligung an Gesellschaften
  4. Freie Rücklagen - max. 1/3 des Überschuss aus der Vermögensverwaltung
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50
Q

Was versteht man unter Unmittelbarkeit gem § 57 AO, die notwendig ist um die Art der Zweckverfolgung zu erfüllen und somit eine Steuerbegünstigung zu erzielen

A
  • Eigenes Tätigwerden -> Verein muss selber Angebot zur Erfüllung des Satzungszwecks anbieten
  • Einsatz von Hilfspersonen ist möglich (muss nach Weisungen der Körperschaft einen konkreten Auftrag ausfüllen; Tätigkeit muss Satzungsbestimmung entsprechen)
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51
Q

Welche Vorteile hat ein Verein durch die Gemeinnützigkeit

A

Steuerliche- (unmittelbare und mittelbare) und außersteuerliche Vorteile

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52
Q

Was versteht man unter unmittelbaren steuerlichen Vorteilen, die ein Verein durch den Status der Gemeinnützigkeit erlangt

A
  • Körperschafts- (z.B. Einkommenssteuer) und Gewerbschaftssteuerbefreiung außerhalb der wirtschaftl. Geschäftsbetriebs
  • Teilweise ermäßigter USt-Satz (von 19% auf 7%)
  • Grundsteuerbefreiung außerhalb des wirtschaftl. Geschäftsbetriebs
  • Alles erzeugt eine Vergünstigung er Erwerbschaftssteuer
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53
Q

Was versteht man unter mittelbaren steuerlichen Vorteilen, die ein Verein durch den Status der Gemeinnützigkeit erlangt

A
  • Spendenabzugsfähigkeit auf Ebene des Spenders (kann sie von seiner Steuer abziehen)
  • Übungsleiterfreibetrag (Einkünfte eines Trainers dürfen bis zu einem bestimmten Betrag frei vereinnahmt werden)
  • Steuerfreibetrag für ehrenamtlich Tätige
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54
Q

Was sind außersteuerliche Vorteile, die ein Verein durch den Status der Gemeinnützigkeit erlangt

A

Befreiung von staatlichen Gebühren und Kosten

Gibt staatliche Zuwendung

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55
Q

Was ist die grundsätzliche Aussage der Körperschaftssteuerpflicht für Vereine

A

Subjekt der Versteuerung ist immer die gemeinnützige Körperschaft
Unterabteilungen (Fußball, Tennis, Schwimmen…) eines Vereins sind nicht selbstständige Steuerobjekte

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56
Q

Was sind Besonderheiten eines Vereins wenn es um die Körpersteuerliche Behandlung geht

A

Es besteht eine Steuerfreiheit für satzungsmäßge Mitgliedsbeitrage
Aufwendungen für den eig. satzungsmäßige Zweck sind nicht abziehbar
Es gibt einen Freibetrag von 5,000€

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57
Q

Wann tritt Befreiung der Körperschaftssteuer auf

A

wenn Voraussetzungen der AO erfüllt sind (e.g. Gemeinnützigkeit) gibt es Steuerbefreiung des Ideellen Bereich und der Vermögensverwaltung

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58
Q

Was sind Ausnahmen der Befreiung der Körperschaftssteuer

A

Keine Steuerbefreiung bei Einnahmen im wirtschaftliche Geschäftsbetrieb
ABER: Falls Einkünfte aus Zweckbetrieb vorliegen, sind diese auch steuerfrei

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59
Q

Besonderheiten für die Körperschaftssteuer des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

A

Freigrenze von 35,000€
Freibetrag von 5,000€, wenn Freigrenze überschritten wird
Erst ab der Freigrenze von müssen Steuer bezahlt werden

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60
Q

was versteht man unter dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

A

Selbstständige & nachhaltige Tätigkeit die mit dem Ziel der Erhaltung wirtschaftlicher Vorteile den Rahmen der Vermögensverwaltung übersteigen

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61
Q

Was versteht man unter einem Zweckbetrieb

A

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der der Verwirklichung steuerbegünstigten Zwecke dient
Wenn der Zweck nur durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erlangt werden kann

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62
Q

Was ist der Grundsatz der Gewerbesteuer

A

Falls Voraussetzung der AO für Gemeinnützigkeit erfüllt ist, Befreiung des Vereins von Gewerbesteuer

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63
Q

Was versteht man unter der eingeschränkten Gewerbesteuerpflicht

A

Ausnahme für Steuerfreiheit ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (WGB ist Gewerbesteuerpflichtig)
Freigrenze von 35,000€
Freibetrag von 5,000€

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64
Q

4 Sphären eines Vereins

A

Eigentlich ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Steuerbegünstigter Zweckbetrieb
Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

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65
Q

Eigentlich ideeller Bereich eines Vereins

A

Verwirklichung des satzungsmäßigen Zwecks
Aufnahmegebühren, Mitgliederbeiträge, öffentliche Zuschüsse, Spenden, Schenkungen, Erbschaften, Ausgaben (für gemeinnützige Zwecke)

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66
Q

Was fällt unter die Vermögensverwaltung eines Vereins

A

Mieteinnahmen, Pachteinnahmen, Zinsverträge, Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, Versicherungen für vereinseigene Sportanlagen,

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67
Q

Steuerbegünstigter Zweckbetrieb eines Vereins

A

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke erforderlich ist
Verkauf von Vereininformationsmaterial kann steuerbegünstigter Zweckbetrieb sein
Kursgebühren

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68
Q

Was fällt unter den steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Vereins

A

Selbstbewirtschaftete Gaststätte durch Verein
Gesellschaftliche Veranstaltung
Verkauf von Sportartikeln
Werbeeinnahmen
Kurzfristige Vermietung von Flächen und Sporteinrichutngen

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69
Q

Bereiche des Vereins aus ertragssteuerlicher Sicht

A
Ideller Bereich (eigentliche ideeler Bereich & Vermögensverwaltung)
Wirtschaftlicher Bereich (steuerbegünstigter Zweckbetrieb und Steuerpflcihtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
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70
Q

Wovon ist die Besteuerung von Veranstaltungen abhängig

A

45,000€ Brutto aller Veranstaltungen eines Jahres

Einsatz von bezahlten Sportlern

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71
Q

Was ist zu beachten wenn man sich die Umsatzsteuerpflichten eines gemeinnützigen Vereins anguckt

A

Es muss in außerunternehmerischen- und unternehmerischen Bereich unterschieden werden

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72
Q

Außenunternehmerischer Bereich eines gemeinnützigen Vereins wenn es um die Umsatzsteuer geht

A

Umsätze sind nur steuerbar, wenn ein Leistungsaustausch stattfindet -> Unterscheidung zwischen echten und unechten Mitgliedbeiträgen

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73
Q

Echte Mitgliedsbeiträge

A

Für alle Mitglieder gleich hoch oder nach persönlichem Maß berechnet (Alter, Studenten…)
Sind von der Umsatzsteuer befreit
z.B. Spenden, Zuschüsse, Schenkungen, Beihilfen, Aufnahmegebühren…

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74
Q

Unechte Beiträge

A

Kommen mit teilweisen oder vollständigen Ansprüchen auf Gegenleistung (Basic Paket + Sauna)
Unterliegen der Umsatzsteuerpflicht

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75
Q

Was ist der unternemerische Bereiche eines Vereins, und was sind seine Eigenschaften in Bezug auf die Umsatzsteuer

A

Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Besteuerbar, sofern Austausch von Leistung stattfindet (normal 19% Steuersatz, Steuervergünstigung auf ermäßigte 7%)
Umsatzsteuerfrei bei Umsatz der Vorperiode bei weniger als 17,500€ und in dieser Periode weniger als 50,000€

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76
Q

Wie funktionieren Freigrenzen und Freibeträge

A

Sobald Freigrenze überschritten wird, muss kompletter Betrag versteuert werden, anders als bei Freibetrag

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77
Q

Wozu kann Sphärentrennung in manchen Fällen führen

A

Übermaßbesteuerung
z.B. Ausgaben in ideellen Bereich jedoch Einnahmen im steuerpflichtigen Bereich
Ausgaben können nicht verrechnet werden, aber Einnahmen müssen versteuert werden

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78
Q

wodurch ist es zur Einführung der Pauschalbesteuerung gekommen

A

Da Vereine sonst höhere Gesamtsteuerbelastung (Übermaßbesteuerung) als andere Körperschaften, welche alle Ausgaben verrechnen dürfen erleben würden
Ziel: Vermeidung einer Übermaßbesteuerung

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79
Q

Wie berechnet man steuerpflichtigen Gewinn

A

Einnahmen - Ausgaben
Beachten welche Einnahmen und Ausgaben man in einem gemeinnützigen e.V versteuern muss/darf (z.B. nichts aus ideellem Bereich)

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80
Q

Wie ergibt sich die Bemessungsgrundlage (BMG) über welche die Körper- und Gewerbesteuer berechnet wird

A

steuerpflichtiger Gewinn - Freibetrag für gemeinnützige Körperschaften

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81
Q

Steuersatz von Körperschaftssteuern und Gewerbesteuern

A

Steuersatz Körperschaftssteuern -> 15%

Steuersatz Gewerbesteuern -> Messzahl * Hebezahl

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82
Q

Wie berechnet man Einkünfte nach Steuern

A

Bemessungsgrundlage - verschiedenen Steuern (KSt., GewSt.)

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83
Q

Wie berechnet man die freien Mittel die einem Verein zur satzungsmäßigen Mittelverwendung zur Verfügung stehen

A

Einkünfte nach Steuern - Einnahmen und Ausgaben, die nicht versteuert werden mussten/durften

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84
Q

Berechnung der gesamten Steuerbelastung

A

Körperschaftssteuer + Gewerbesteuer / Einnahmen - Ausgaben

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85
Q

Wie wird die Pauschalbesteuerung nach § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO verwendet

A

Auf Antrag
Der Besteuerung kann ein Gewinn von 15% der Einnahmen vorgelegt werden
Wenn wir 100,000€ Einnahmen in unserem WGB haben, haben wir 15,000€ steuerpflichtigen Gewinn

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86
Q

Voraussetzungen einer Gemeinnützigkeit

A
  1. Es muss eine Körperschaft vorliegen
  2. Allgemeinheit muss gefördert werden
  3. Art der Zweckverfolgung muss selbstlos, ausschließlich, und unmittelbar sein
  4. Zweckverfolgung muss durch Satzung und tatsächliche Geschäftsführung verwirklicht werden
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87
Q

Gemeinnützigkeitsrecht

A

Wenn ich langfristig Verluste erziele, gefährden diese der Gemeinnützigkeit
Wenn ich Verlust im ideellen Bereich erziele, ist dies kein Problem, da sie durch WGB, Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb ausgeglichen werden können

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88
Q

Gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen für unzulässige Verlustverrechnung

A

Verlust der gemeinnützige Status

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89
Q

Was ist wichtig zu beachten bei der Vereinsbesteuerung sowie bei der Verlustberechnung

A

Einnahmen inkl. USt unter 35,000€ sind steuerfrei

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90
Q

Was passiert, wenn die Besteuerungsgrenze von 35,000€ überschritten ist

A

Müssen wir Steuern bezahlen

Wir brauchen eine Einnahmenüberschussrechnung

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91
Q

Welche Bereiche sind bei der Verlustberechnung zu beachten

A

Mittelverwendungsgebot (ideeller Bereich und steuerbefreiter Zweckbetrieb)
Bereich der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe / Vermögensverwaltung

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92
Q

Was ist die erste Stufe des Verlustausgleichs im Bereich der wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb / Vermögensverwaltung

A

Bei mehreren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben besteht die Möglichkeit des Verlustausgleichs durch die gewinnbringenden WGBs
Gemeinnützigkeit ist nicht in Gefahr

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93
Q

In welchen Bereichen dürfen Verluste ausgeglichen werden

A

Wichtig ist die Förderung des Mittelverwendungsgebotes / des ideellen Bereichs
Wenn ich im Bereich des Mittelverwendungsgebotes Verlust erwirtschafte, darf ich diese mit Gewinnen aus dem WGB ausgleichen (Verlustausgleich)
Gemeinnützigkeit ist nicht in Gefahr

94
Q

Wann ist ein Verlustausgleich als problematisch anzusehen

A

Wenn Verluste im WGB mit Gewinnen aus dem ideellen Bereich ausgleichen
Verstoß gegen das Mittelverwendungsgebot und Gefahr des Verlustes der Gemeinnützigkeit, da Mittel aus ideellem Bereich nur der ideellen Zweck dienen sollen

95
Q

Welche Ausnahmen gibt es um Verluste aus dem WGB mit Gewinnen aus dem ideellen Bereich zu verrechnen und nicht die Gemeinnützigkeit zu gefährden

A

Rückgabe früherer Gewinnabführungen
Abschreiben gemischt genutzter Wirtschaftsgüter (z.B. Gebäude, wir dürfen die Teile die zu einem Ideellen Zweck dienen abschreiben)
Rückführung der Mittel im Folgejahr

96
Q

Wann liegt die Ausnahme der Rückgabe früherer Gewinnabführungen vor, um eine Verrechnung von Verlusten aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Gewinnen aus dem ideellen Bereich zu rechtfertigen

A

Wenn dem ideellen Bereich in vergangenen 6 Jahre die Gewinne des WGB in mind. gleicher Höhe zugeführt wurden
Wenn wir in vergangenen 6 Jahren Gewinne im WGB erwirtschaftet haben -> Verlustausgleich iH der Gewinne der 6 Jahre möglich

97
Q

Wann liegt die Ausnahme der Rückführung der Mittel im Folgejahr vor, um eine Verrechnung von Verlusten aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Gewinnen aus dem ideellen Bereich zu rechtfertigen

A

Wenn Verluste auf einer Fehlkalkulation beruhen ist ein Ausgleich unschädlich, solange Mittel im Folgejahr zurückgezahlt werden

98
Q

Wie läuft die Verlustbehandlung in der steuerrechtlichen Betrachtung ab

A
  1. Stufe: Innerperiodische Verrechnung von Gewinnen und Verlusten einzelner WGBs
  2. Stufe: Verbleibende Verluste eines Steuerjahres dürfen bei unterschreitender Besteuerungsgrenze (Freigrenze von 35,000€) nicht verrechnet werden
99
Q

Was passiert wenn die Besteuerungsgrenze von 35,000€ überschritten wird

A

Dann gibt es eine Verlustberücksichtigung (Verlustrücktrag, Verlustvortrag)

100
Q

Was versteht man unter einem Verlustrücktrag in der Verlustberücksichtigung

A

Wenn im Vorjahr steuerpflcihtiger Gewinn erwirtschaftet wurde, und in diesem Jahr Verlust, dürfen wir den Verlust eine Steuerperiode zurücktragen
Steuerbescheid aus Vorjahr wird wieder aufgemacht -> sofortige Einsteuerung der Verluste

101
Q

Was versteht man unter einem Verlustvortrag in der Verlustberücksichtigung

A

Zeitlich unbegrenzt
Wir müssen Mindestbesteuerung einhalten (Verlust nur bis 1 Mio€ unmittelbar abziehbar, danach 60% des Betrages)
Führt nicht zu einer sofortigen Endsteuerung
Verluste werden in Zukunft verrechnet

102
Q

Warum führen Vereine Ausgliederungen von Profisportabteilungen aus

A
Ausgliederung nur des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs möglich
Schulden weg vom Breitensport
Hauptamtliche Führung der Profiabteilung
Integration von strategischen Partnern
...
103
Q

Probleme bei Nichtausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

A

Andauernde Verluste im WGB gefährden Gemeinnützigkeit
Haftung des Gesamtvereins für wirtschaftlichen Bereich
Erschwerte Kapitalaufnahme wegen, da externe Investoren nicht möglich
Evtl. Rechtformverfehlung wenn WGB zu groß wird

104
Q

Vorteile bei Nichtausgliederung des WGB

A

Nähe des WGB zum Verein -> Mitbestimmungsrecht der Mitglieder

105
Q

Vorteile bei ausgegliederten WGB

A

Absicherung der Gemeinnützigkeit des Vereins in Bezug auf Verluste, Mittelverwendung
Keine steuerlichen Nachteile für den Verein
Thesausierungsmöglichkeit der ausgelagerten Gesellschaft
Externe Kapitalaufnahme durch Investoren/Börsengang möglich
Höhere Entscheidungsflexibilität, da man nicht auf die Mitgliederversammlung des Vereins angewiesen ist
Absicherung des Vereins ggü. Rechtsformverfehlung

106
Q

Nachteile bei ausgegliedertem WGB

A

Geringe Nähe zum Verein -> Mitglieder haben keine Mitspracherecht
Kostenaspekte -> bei Kapitalgesellschaften haben wir Aufzeichnungspflichten, die extra Verwaltungskosten stellen

107
Q

Wo fließen Anteile der Dividende des ausgegliederten WGB ein

A

Vermögensverwaltung des e.V. -> können steuerbegünstigt eingenommen werden

108
Q

Was versteht man unter mittelbar steuerlichen Begünstigungen

A

Kommen nicht unmittelbar einem Verein zu, sondern nur indirekt
z.B. Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale

109
Q

Was sind die Beträge der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale

A

Übungsleiterpauschale -> 2,400€ pro Jahr

Ehrenamtspauschale -> 720€ pro Jahr

110
Q

Wann würde es sinnvoll sein Aufzeichnungen zu führen

A

Erst wenn die Ausgaben bei mehr als 2,400€ pro Jahr liegen (erst dann gelten sie als Betriebsausgaben)

111
Q

Wann dürfen Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale von Steuern abgezogen werden

A

Wenn sie die Freigrenze überschreiten

112
Q

Was sind die Anwendungsvoraussetzungen für die Übungsleiterpauschale

A

Es muss eine Nebenberufliche Tätigkeit vorliegen
Es muss im Dienst einer gemeinnützigen Einrichtung gehandelt werden - nicht für WGB
Man muss als Übungsleiter oder vergleichbare Tätigkeit agieren (gilt nicht für Vorstand, Kassierer, Platzwart, Hausmeister…)

113
Q

Was sind Anwendungsvoraussetzungen für die Ehrenamtspauschale

A

Steuerfreiheit von Einnahmen bis zu 720€ wenn man ehrenamtlich in einem Verein tätig ist

114
Q

Was sind Ausnahmen der Übungleiterpauschale und Ehrenamtpauschale

A

Tatsächliche Werbungskosten/Betriebsausgaben nur, falls Einnahmen UND Ausgaben der Freibetrag übersteigen

115
Q

Was ist zu beachten bei Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale zu beachten

A

Aufwendungen können nur dann abgesetzt werden, wenn die Betriebsausgaben größer dem Freibetrag sind

116
Q

Was ist zu beachten wenn man aus unselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer) als Übungsleiter tätig ist

A

man kann neben dem Freibetrag von 2,400€ noch eine Arbeitnehmer Pauschale von 1,000€ absetzen

117
Q

Was passiert, wenn Aufwendungen (Betriebsausgaben) größer sind als die Einnahmen

A

Differenz der beiden ergibt den Verlust, der mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden darf
Aufwendungen, die Einnahmen überschreiten, dürfen als Verlust genommen werden

118
Q

wann könnte es sinnvoll sein von dem Wahlrecht des §67 a AO eine Veranstaltung über der WGB eines Vereins laufen zu lassen

A

Wenn davon auszugehen ist, dass der WGB in der kommenden Jahren Verluste erzielt, welche durch die Veranstaltung ausgeglichen werden können
Schutz der Gemeinnützigkeit

119
Q

Wann gelten sportliche Veranstaltungen eines Vereins als Zweckbetrieb

A

wenn die Einnahmen aller sportlicher Veranstaltungen eines Jahres einschließlich Umsatzsteuer < 45,000€ liegen
Falls Umsatz pro Jahr > 45,000€ -> WGB
Notiz: Speisen, Getränke, und Werbung zählen nicht zur sportlichen Veranstaltung

120
Q

Was versteht man unter einer sportlichen Veranstaltung

A

Organisatorische Maßnahme, die es aktiven Sportlern ermöglicht Sport zu treiben
z.B. Sportreisen, Lehrgänge, Wettbewerbe (Meisterschaftsrunde gilt als einzelner Wettbewerb)

121
Q

Was ist zu beachten, wenn man vom Wahlrecht des § 67 a AO eine Veranstaltung über den WGB laufen zu lassen gebraucht macht

A

Die Erklärung bindet einen Verein für mindestens 5 Veranlagungszeiträume
Man kann nicht im nächsten Jahr wieder zurück wechseln

122
Q

Wann sind sportliche Veranstaltungen eines Vereins Zweckbetrieb, obwohl man vom Wahlrecht des § 67 a AO eine Veranstaltung über den WGB laufen zu lassen gebraucht macht

A
  • Wenn keine Sportler des eigenen Vereins teilnimmt, der für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seines Namens von dem Verein oder Dritten über die Aufwandsentschädigung hinaus Vergütung erhält -> Sonst WGB
  • Wenn kein fremder Sportler teilnimmt, der für Teilnahme über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütung erhält
123
Q

Was ist zu beachten, wenn man sich die Besteuerung von sportlichen Veranstaltungen anguckt

A

Es zählt der Umsatz aller sportlichen Veranstaltung eines Jahres (können aus Startgeldern, Eintrittsgeldern… bestehen)
Einsatz von bezahlten Sportlern bei einer Veranstaltung (ein Sportler infiziert die gesamte Veranstaltung)

124
Q

Was ist ein bezahlter Sportler

A

Ein Sportler des Vereins darf max. 400€/Monat erhalten oder 4,800€/Jahr
Ein fremder Sportler gilt als bezahlt, wenn er für die Teilnahme ein Vergütung über die Aufwendungen erhält (Sportler muss Aufzeichnung führen)
Sobald ein Sportler einer Veranstaltung als bezahlt gilt, ist die gesamte Veranstaltung in den WGB einzustufen

125
Q

Was passiert, wenn ich Veranstaltung als Zweckbetrieb habe

A

Es fällt keine Körperschaftssteuer an
Es fällt keine Gewerbesteuer für Einkünfte an
Es gibt die Möglichkeit die Umsatzsteuer für verkaufte Tickets auf 7% zu senken
Wenn Verluste mit der Veranstaltung gemacht werden, dürfen diese mit Geldern aus WGB ausgeglichen werden

126
Q

Was ist bei der steuerlichen Behandlung von Fitnessstudios zu beachten

A

Wenn sie unter der Betreuung eines Übungsleiters genutzt werden (egal ob von Mitgliedern oder Nichtmitgliedern) gelten Einnahmen als Zweckbetrieb “sportlicher Veranstlatung”
Wenn sie ohne die Betreuung eines Übungsleiters genutzt werden, gilt für Mitglieder, dass die Einnahmen als Zweckbetrieb eingestuft werden und bei der Nutzung von Nichtmitgliedern werden sie als WGB eingestuft und sind somit steuerpflichtig

127
Q

Was ist bei der steuerlichen Behandlung von Kletterhallen zu beachten

A

Ähnlich wie auch Fitnessstudios (auch ob Mitglied oder nicht)

128
Q

Wann kann es als sinnvoll angesehen werden, dass eine sportliche Veranstaltung in den WGB überführt wird

A

In Abhängigkeit von Verlusten des WGBs -> Verlagerung in den WGB kann Gemeinnützigkeit des Vereins schützen
Bei hohen Gewinnen im WGB und Verlusten der Veranstaltung -> Verluste der Veranstaltung können Gewinne des WGB erstragssteuerlich Mindern (unter Freigrenze)

129
Q

Wann kann es als sinnvoll angesehen werden, dass eine sportliche Veranstaltung in dem Zweckbetrieb veranstaltet wird

A

Bei Gewinnen in der sportlichen Veranstaltung und keinen Verlusten des WGB -> Können somit steuerfrei genutzt werden

130
Q

Grundgedanke des Vereins als Veranstalter

A

Abgrenzung von Zweckbetrieb und WGB wichtig

Einnahmen durch Speisen, Getränke und Werbung gehören immer in den WGB

131
Q

Grundgedanken bei Unternehmen als Veranstalter

A

Besteuerung erfolgt anhand von üblichen Regelungen der Besteuerung von Unternehmen in Deutschland
Spezialvorschriften im internationalen Zusammenhang zur Steuerbefreiung

132
Q

Warum muss Rechenschaftslegung durch Aufzeichnung und Rechenwerke stattfinden

A

Vorstand muss Mitglieder preisgeben wozu Gelder geflossen sind
Nachweis der Gemeinnützigkeit und Nachweis, dass man unter 35,000€ steuerfreie Grenzen liegen
Verwendungsnachweis ggü. Zuschussgebern
Nachweis der Liquidität und Solvabilität ggü. Verbänden und Darlehensgebern

133
Q

Was für Rechnungslegungspflichten gibt es

A

Zivilrecht/Bürgerliches Recht
Handelsrecht
Steuerrecht
Sonstige Vorschriften (z.B. Lizenzierung)

134
Q

Normen des Zivilrecht

A

Es gibt keine allgemeine Normen zur Aufzeichnung
Vereinsrecht = Satzungsrecht (es ist zu entscheiden was in der Satzung steht)
Es gibt Rechenschaftspflichten des Vorstands ggü. Mitgliedern, ABER nicht ggü. Finanzamt
Auf Anfrage muss auch Vereinsvermögen aufgestellt werden (nur für Mitglieder)

135
Q

Wie wird bei Rechnungslegungspflichten im Handelsrecht unterschieden

A

Kaufleute kraft Gewerbebetrieb (Ist-Kaufmann)
Kaufleute kraft Handelsregistereintragung (Kann-Kaufmann)
Kaufleute kraft Rechtsform (Form-Kaufmann) -> AG, GmbH…
Vereine können alle 3 Rechnunglegungspflichten sein

136
Q

Woher ergeben sich Rechnungslegungspflichten im Steuerrecht

A

aus der Abgabenordnung

Es gibt 2 Formen von allgemein steuerlichen Pflichten im Steuerrecht

137
Q

Allgemeine Formen von steuerlichen Pflichten aus dem Steuerrecht

A

Derivative Buchführungspflicht
Originäre Buchführungspflicht
Keine Bilanzierungspflicht

138
Q

Wann muss die Derivative Buchführungspflicht aus Sicht eines Vereins beachtet werden

A

Nur wenn Buchführungspflichten gem handelsrecht vorliegen -> Nicht gegeben, da keine handelsrechtliche Rechnungspflicht bei Vereinen besteht

139
Q

Was besagt die Originäre Buchführung in Bezug auf Rechnungslegungspflichten

A

Buchführungspflichten bestehen, wenn…
1. Umsätze einschließlich steuerfreier Umsätze mehr als 600,000€ im Kalenderjahr oder
2. Einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60,000€ im Wirtschaftsjahr vorliegen
Sind auch zu erbringen, wenn Buchführungspflichten nicht nach § 140 gegeben sind
Gilt nur für WGB
Falls Derivative Buchführung nicht gilt, gilt Originäre Buchführung dennoch

140
Q

Was ist bei Aufzeichnungspflichten des Gemeinnützigkeitsrecht des Steuerrechts zu beachten

A

Nachweis, dass Mittel lediglich für in Satzung niedergeschriebene Tätigkeiten verwendet wurden
Durch Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben der tatsächlichen Körperschaft

141
Q

Was für Rechnungslegungspflichten bestehen für Vereine nach dem Handelsrecht

A

Keine Rechnungslegungspflicht, da Vereine nach h.M. keine Kaufmannseigenschaft hat
Nur über freiwillige oder satzungsmäßige Anwendung der Buchführungspflicht

142
Q

Was für Rechnungslegungspflichten bestehen für Vereine nach dem Steuerrecht, wenn keine Bilanzierungspflicht vorhanden ist

A

Es gibt eine Gewinnermittlung durch Einnahme-/Ausgabenrechnung

143
Q

Was sind die Steuersätze, die in den einzelnen Vereinsbereichen beachtet werden müssen

A

Ideellen Bereich -> 0% Umsatzsteuer
Vermögensverwaltung und steuerbegünstigter Zweckbetrieb -> 7% Umsatzsteuer
steuerpflichtiger WGB -> 19% Umsatzsteuer

144
Q

Was für eine Ausnahme der Rechnungslegungspflicht gibt es im Steuerrecht

A

Wenn Bruttoeinnahmen unter oder gleich 35,000€ liegen, gilt eine Steuerfreiheit

145
Q

Was besagt das Netto-Prinzip der Besteuerung

A

Der Staat darf nur das besteuern, für das er auch Aufwendungen zum Abzug zulässt, wenn man diese Einkunftsart erzielen will
Für alle Einkunftsarten die man besteuern muss, muss der Staat einem auch gewähren Ausgaben von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abzuziehen, die ohne die Einkünfte nicht angefallen wären

146
Q

Was versteht man unter Sponsoring

A

Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen, Organisationen mit der auch unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden

147
Q

Kernziele des Sponsorings

A

Unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit
Basiert auf vertraglichen Verpflichtungen

148
Q

Wie kann Sponsoring betrachtet werden

A

Sponsorensicht
Sicht des Gesponserten
Beide sind unabhängig von einander -> Wenn eine kein Sponsoring ist, kann es dennoch sein dass Andere steuerliche Pflichten zu erfüllen hat

149
Q

Wovon sind steuerliche Behandlungen beim Sponsor abhängig

A

ob sie privat oder betriebliche veranlasst sind

150
Q

Privat veranlasste steuerlichen Behandlung beim Sponsor

A

Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Leistung und Einkunftsart
Es gibt keine steuerliche Abzugsart

151
Q

Betrieblich veranlasste steuerliche Behandlung beim Sponsor

A

2 Möglichkeiten
Betriebsausgabenabzug -> Volle steuerliche Abzugsfähigkeit, wenn betriebliche Veranlassung vorliegt
Spendenabzug -> eingeschränkte steuerliche Abzugsfähigkeit, wenn Spendenabzug vorliegt

152
Q

Was versteht man unter der betrieblichen Veranlassung im Betriebsausgabenabzug aus Sicht des Sponsors

A

Ist in 2 Stufe unterteilt
objektives Kriterium
subjektives Kriterium
Betriebliche Veranlassung ist gegeben, wenn beide Kriterien vorliegen

153
Q

Objektives Kriterium der betrieblichen Veranlassung

A

Ausgaben müssen in irgendeiner Form mit dem Betrieb zusammenhängen
Diese Stufe muss immer vorliegen
z.B. Unternehmenslogo auf Trikot gedruckt

154
Q

Subjektives Kriterium der betrieblichen Veranlassung

A

Ausgaben sollten die Einnahmeerzielungen fördern

Dient um gewisse Ausgaben der betrieblichen Sphäre hinzuzufügen, die sonst rausfliegen würden

155
Q

Welcher Zweig der steuerlichen Behandlung des Sponsorings ist aus Sicht des Sponsors am besten

A

Betriebsausgaben -> gilt nur für Unternehmen

Betriebsausgaben als nicht selbstständige Privatperson sind Werbungskosten

156
Q

Was sind die Voraussetzungen des Betriebausgabenabzugs von Sponsoringaufwendungen aus Sicht des Sponsors

A

Förderung der Einnahmeerzielung (=subjektives Kriterium)
Es muss objektiv nachgewiesen werden, dass ein Marketingzweck hinter der Förderung der Einnahmeerzielung steckt -> Dies ist bereits durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erfüllt

157
Q

wann gilt eine Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen und somit eine Förderung der Einnahmeerzielung bzw. Betriebsausgabenabzug von Sponsoringaufwendungen aus Sicht des Sponsors

A

Wenn Sponsoring als Marktingmaßnahme verwendet wird (unterteilt in Gegenleistung des Gesponserten und keine Gegenleistung des Gesponserten)
Wenn der geförderte Zweck in einem sonstigen Interesse des Unternehmens liegt

158
Q

Wann kann der Betriebsausgabenabzug des Sponsoring als idealer Weg aus Sicht des Sponsors abgelehnt werden

A

Wenn private Mitveranlassung von mehr als nur untergeordneter Bedeutung für Sponsoring ist (wenn Mannschaft des Sohnes unterstützt wird)
Wenn ein krasses Missverhältnis zwischen Sponsoringleistung und angestrebter Werbeleistung liegt
Wenn diese Punkte auftreten gibt es keine steuerliche Abzugsfähigkeit

159
Q

Wie unterscheidet sich die steuerliche Behandlung von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) von Sponsoring aus Sicht des Sponsors

A

Kann auch von Privatpersonen gemacht werden
Wir haben nur eine beschränkte Abzugsfähigkeit
Spenden sind beim Spender in der Höhe begrenzt nur bis 20% des Einkommens)

160
Q

Allgemeine Voraussetzungen des Abzugs von Zuwendungen aus Sicht des Sponsors

A
  1. Wir haben allgemein und unentgeltliche Zuwendung
  2. Spende kann nur an eine nach §§ AO begünstigte Körperschaft gehen (Empfangskreis geringer als Sponsoring)
  3. Nachweis durch entsprechende Bescheinigung des Empfängers ist notwendig
161
Q

Was versteht man unter der ersten Voraussetzung für den Abzug von Zuwendungen, “freiwillige und unentgeltliche Zuwendung” aus Sicht des Sponsors

A

Es darf keine rechtliche Verpflichtung bestehen
Es darf keine Gegenleistung vorliegen, die im konkreten Zusammenhang mit der Spende steht
Spenden sind nur in Form von Geld-, Sachmitteln oder Verzicht möglich

162
Q

Nachteile des Spendenabzugs aus Sicht des Sponsors

A

Abzugsbeschränkung
Nur bei bestimmten Empfängern möglich
Dienstleistungs-/Nutzungsüberlassung nur erschwert möglich

163
Q

Was ist wichtig zu beachten wenn man sich Sponsoring aus Sicht des Gesponserten anschaut

A

Beurteilung wie Sponsoring auf der Ebene des Sponsors abläuft hat keine Auswirkung auf die Ebene des Gesponserten

164
Q

Wie ist die steuerliche Behandlung auf der Seite des Gesponserten zu unterteilen?

A

Natürliche Person
sonstige Unternehmen
Gemeinnützige Körperschaft

165
Q

Was ist zu beachten, wenn man sich die steuerliche Behandlung einer natürlichen Person auf der Seite des Gesponserten anschaut?

A

Es ist vergleichbar mit der Besteuerung eines Sportlers
In meisten Fällen wenn natürliche Person Sponsoring Leistungen erhalten fallen diese unter eine der 7 Einkommensarten -> steuerpflichtiges Einkommen

166
Q

Wann spricht man steuerlich von einer Liebhaberei

A

Wenn man eine Tätigkeit unter die Einkunftserzielung packen könnte, allerdings sind die Chancen, dass Einkommen generiert wird so schlecht, dass man sagt es ist eher ein Hobby als Einkommenserzielung -> somit gibt es kein steuerpflichtiges Einkommen

167
Q

Wie ist die steuerliche Behandlung aus der Sicht sonstiger Unternehmen als gesponserte zu verstehen

A

Sponsoring Leistung sind eigentlich immer Betriebseinnahmen und deshalb immer steuerpflichtiges Einkommen

168
Q

Wie ist die steuerliche Behandlung aus der Sicht gemeinnütziger Körperschaften

A

Ersten 3 Bereiche (Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb) sind Körper- und Gewerbesteuerfrei
Sponsoring das in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eingeht muss mit der Körperschafts- und Gewerbesteuer versteuert werden

169
Q

Was versteht man unter Sponsoring von gemeinnützigen Körperschaften im ideellen Bereich

A

Sponsoren könne nicht erwähnt werden
z.B. stellen von Bällen
müssen nicht versteuert werden

170
Q

Was versteht man unter Sponsoring von gemeinnützigen Körperschaften in der Vermögensverwaltung

A

Einmalige Vermietungsleistungen

müssen idR nicht versteuert werden

171
Q

Was versteht man unter Sponsoring von gemeinnützigen Körperschaften im Zweckbetrieb

A

Sponsoring Leistungen die im Rahmen einer Tätigkeit erbracht werden, die für den Zweckbetrieb unabdingbar sind

172
Q

Was ist der Grundsatzgedanke der steuerlichen Behandlung von VIP Logenkosten beim Logenmieter

A

Besuch von Sportveranstaltungen ist grds. privat veranlasst -> keine steuerliche Wirkung
Wenn Besuch einer Loge allerdings Unternehmensinteresse geschieht, könnten dies Betriebsausgaben sein

173
Q

Wie wird Logenaufwand bei einem Logenmieter behandelt

A

Trennung der steuerlichen Behandlung in 3 Fallgruppen

  1. Werbemöglichkeiten
  2. Bewirtungsaufwendungen
  3. Logenmiete, Eintrittskarten, Parkplätze = Logenkosten
174
Q

Wie werden Werbemöglichkeiten eines Logenaufwands bei einem Logenmieter behandelt

A

Sind abzugsfähig, da es eine klare Gegenleistung gibt die betriebliche Veranlassung erfüllt
z.B. An der Loge hängt ein Banner
Einschränkungen bei krassen Missverhältnissen -> Anteilig betriebliche Ausgaben

175
Q

Wie werden Bewirtungsaufwendungen eines Logenaufwands bei einem Logenmieter behandelt

A

Sollen eig. nicht zugelassen werden
Werden in 3 Gruppen unterteilt die alle auf der Veranlassung der Bewirtung basieren
1. Geschäftspartner und deren Mitarbeiter
2. Eigene Mitarbeiter
3. Mitarbeiter und Geschäftspartner

176
Q

Wie ist die steuerliche Behandlung von Bewirtungsaufwendungen eines Logenaufwandes für den Logenmieter, wenn Geschäftspartner und deren Mitarbeiter eingeladen werden

A

Es sind weder private und betriebliche Veranlassungen
Geschäftlich veranlasst (-> nicht zu 100% der betrieblichen Sphäre zuzurechnen
Es besteht nur 70% Abzugsfähigkeit der Kosten des Logenmieters

177
Q

Wie ist die steuerliche Behandlung von Bewirtungsaufwendungen eines Logenaufwandes für den Logenmieter, wenn eigene Mitarbeiter eingeladen werden

A

Aufwendung ist betrieblich veranlasst -> volle steuerliche Abzugsfähigkeit

178
Q

Wie ist die steuerliche Behandlung von Bewirtungsaufwendungen eines Logenaufwandes für den Logenmieter, wenn eigene Mitarbeiter und Geschäftspartner eingeladen werden

A

Aufwendung ist privat veranlasst

Es besteht keine steuerliche Abzugsfähigkeit

179
Q

Wie erkennt man ob Bewirtungskosten einer Logennutzung ein Lohnbestandteil sind

A

Bei Geschäftspartnern und deren Mitarbeitern: idR kein Lohnbestandteil
Bei eigenen Mitarbeitern: Wenn betriebliches Interesse überwiegt (z.B. betrieblich wichtiger als privates Vergnügen, wenn etwas Betriebliches verhandelt wird), ist der Logenbesuch kein Lohnbestandteil
Bei Mitarbeitern/Geschäftspartnern: Einzelfallabhängig

180
Q

Wie wird die steuerliche Abzugsfähigkeit von Logenkosten (Logenmiete, Eintrittskarten, Parkplätze) aus der Sicht des Logenmieters erklärt

A
  1. Nutzung während Sportveranstaltungen
  2. Nutzung außerhalb von Sportveranstaltungen
  3. An- und Vermietung
181
Q

Wie werden Logenkosten (Logenmiete, Eintrittskarten, Parkplätze) als Nutzung während Sportveranstaltungen von der Sicht des Logenmieters versteuert

A

Wenn private Bekannte eingeladen werden -> Kosten sind steuerlich nicht abzugsfähig
Wenn Geschäftspartner und Mitarbeiter eingeladen werden, gilt dies idR als betriebliche Veranstaltung

182
Q

Was für Ausnahmen gibt es bei Logenkosten (Logenmiete, Eintrittskarten, Parkplätze) als Nutzung während Sportveranstaltungen von der Sicht des Logenmieters

A
  • Bei der Nutzung durch meine eigenen Mitarbeiter habe ich volle steuerliche Abzugsfähigkeit, muss aber eine Lohnsteuerpflicht beachten (wie auch bei Bewirtung)
  • Bei andere Geschäftspartners wird unterschieden ob eine Gegenleistung vorliegt: Wenn Ja -> Kosten sind voll abzugsfähig; Wenn Nein -> gilt es als Geschenk (=Abzugsverbot, wenn Wert des Geschenkes über 35€ liegt)
183
Q

Wie werden Logenkosten (Logenmiete, Eintrittskarten, Parkplätze) als Nutzung außerhalb von Sportveranstaltungen aus der Sicht des Logenmieters versteuert

A

Wenn Loge für ganzes Jahr angemietet ist und außerhalb von Sportveranstaltungen als Büro, Tagungs-, Schulungsraum genutzt wird, gilt dies als betriebliche Veranlassung und steuerlich voll abzugsfähig

184
Q

Wie werden Logenkosten (Logenmiete, Eintrittskarten, Parkplätze) bei An- und Vermietung aus der Sicht des Logenmieters versteuert

A

Wenn man eine Loge mietet und wieder vermietet hat man einen betrieblichen Zusammenhang (man will damit Geld verdienen) -> Entstandenen Kosten sind voll abzugsfähig

185
Q

Wie können die Kosten beim Logenmieter aufgeteilt werden; Welche Bestandteile des Aufwands fallen auf Bewirtung, Logenmiete, Werbung

A

3 Aufteilungsmöglichkeiten

  1. Seperater Ausweis in der Rechnung durch den Logenvermieter
  2. Logenmieter teilt auf
  3. Pauschale Aufteilung laut BMF Schreiben
186
Q

Aufteilung der Kosten beim Logenmieter durch einen seperaten Ausweis in der Rechnung durch den Logenvermieter

A

Es wird aufgelistet wie viel aus den kompletten Kosten für welche Bereiche verwendet wird
Standardfall

187
Q

Aufteilung der Kosten beim Logenmieter durch Aufteilung durch den Logenmieter selber

A

Der Logenmieter erhält eine Rechnung, und muss nun selber überlegen wie viel er für die verschiedenen Bereiche bezahlt hat
Veraltete Methode

188
Q

Aufteilung der Kosten beim Logenmieter durch eine Pauschale Aufteilung laut BMF Schreiben

A

Man hat das Wahlrecht entweder die Zahlen zu nehmen, die der Vermieter gegeben hat, oder BMF schaut sich einzelnen Positionen an und geben Aufteilungsschlüssel vor
Selbst wennd er Logenvermieter eine Einordnung vorgibt, kann ich Einstufung des BMF nutzen und ggf. einen höheren Betrag voll steuerlich abziehen

189
Q

Wie sind die Beträge für eine Pauschale Aufteilung laut BMF Schreiben

A

Anteil Werbung -> 40%
Anteil Bewirtung -> 30%
Anteil Einladungen -> 30% ggf. in 15% Mitarbeiter, 15% Geschäftspartner

190
Q

Welche Personengruppen sind zu differenzieren, wenn man sich die Besteuerung von Logenkosten beim Logenbesucher anschaut

A

Eigene Mitarbeiter
Geschäftspartner + deren Mitarbeiter
Bei beiden Personengruppen endet die Besteuerung beim Gast, was vermieden werden soll

191
Q

Wie sind Logenbesuche von eigenen Mitarbeitern zu versteuern aus Sicht des Mitarbeiters

A

Es stellt sich die Frage welches Interesse dominiert

  • Wenn das Interesse des Unternehmens dominiert, besteht kein Sachbezug -> Keine Lohnsteuerpflicht
  • Wenn Eigeninteresse dominiert, gilt der Logenbesuch als Lohn und ist Lohnsteuerpflichtig auf Seiten des Mitarbeiters, wenn der Lohnbezug > 44€/Monat ist
192
Q

Wie sind Logenbesuche von Geschäftspartnern + deren Mitarbeitern zu versteuern aus Sicht der Gäste

A

Bei Geschäftspartnern gilt der Besuch als Geschäftseinnahmen und bei deren Mitarbeitern als Arbeitslohn von dritter Seite -> in vollem Umfang steuerpflichtig

193
Q

Was kann dagegen gemacht werden, dass nicht der Gast einer Loge besteuert wird

A

Pauschallösung: Arbeitgeber kann 30% Lohnsteuer übernehmen und somit Steuerschuld abdecken
Ausnahme: Wenn Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10,000€ übersteigen

194
Q

Voraussetzungen für die Pauschalierung der Steuer auf Zuwendung

A

Betrieblich veranlasste Zuwendung/Geschenk (kein Geld)
Muss an Mitarbeiter oder Geschäftspartner gehen
Können, müssen aber nicht mit einem Pauschalsteuersatz von 30% versteuert werden
Abgeltungswirkung besteht

195
Q

Vorteile der steuerlichen Behandlung beim Logenbesucher

A

Überwachungsproblem ist gelöst (ich muss nicht mehr gucken wie viele Personen genau kommen und in welche Besteuerung sie unterfallen)
Rechtssicherheit für den der Leistung erbringt und Empfänger
Günstiger Steuersatz wird gebildet

196
Q

Nachteile der steuerlichen Behandlung beim Logenbesucher

A

Wechselwirkung mit der Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag
Ungeklärte Fragestellung im Detail
Einheitliche Anwendung

197
Q

Wie kann sich der Umfang einer Steuerpflicht unterscheiden

A

ob eine Person unbeschränkt (Welteinkommensprinzip) oder beschränkt steuerpflichtig ist (Territorialprinzip)

198
Q

Was sind Anknüpfungspunkte um in Deutschland einkommenssteuerpflichtig zu sein

A

Entweder der Wohnsitz muss in Deutschland sein oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (länger als 6 Monate) –> Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (beschränkte Steuerpflicht) –> bestimmte inländische Einkünfte werden besteuert (Territorialeinkommenspflicht)

199
Q

Was ist ein Problem der Einkommens- bzw. der persönlichen Steuerpflicht

A

Doppelbesteuerung
Wenn Sportler anhand des Welteinkommensprinzips in Deutschland Steuern zahlen muss und wenn Preisgelder im Ausland gewonnen wurden und er aufgrund des Territorialeinkommensprinzips auch im Ausland Steuern zahlen muss

200
Q

was für eine Lösung gibt es gegen die Doppelbesteuerung, wenn keine Doppelbesteuerungsmaßnahmen besprochen wurden

A

Es greift eine einseitige Maßnahme eines Landes

Steueranrechnung/Steuerabzug

201
Q

Was versteht man unter der Steueranrechnung als einseitige Doppelbesteuerungsmaßnahme

A

Eine Steuer die bereits im Ausland gezahlt wurde, wird im Inland auf die inländische Steuer angerechnet
Vorziehenswürdige Alternative
z.B. Preisgeld = 100€; Si = 40€, Sa = 20€ –> Si = 40€ - 20€ = 20€ -> Gesamtsteuer = 20€ + 20€ = 40€

202
Q

Was versteht man unter dem Steuerabzug als einseitige Doppelbesteuerungsmaßnahme

A

Die im Ausland gezahlte Steuer wird auf die Bemessungsgrundlage drauf gerechnet (Ausländische Steuer wird im Inland als Betriebssteuer abgezogen -> Neuer Wert wird mit inländischem Steuersatz belegt)
z.B. Preisgeld 100€; Sa = 20€; Si = (100 - 20) * .4 = 32€ -> Gesamtbetrag = 20€ + 32€ = 52€

203
Q

Was sind die 7 Einkunftsarten der Besteuerung

A
Einkommen aus...
Land und Forstwirtschaft
Gewerbebetrieb (X)
Selbstständiger Arbeit (X)
Kapitalvermögen (X)
Nichtselbstständiger Arbeit (X)
Vermietung und Verpachtung (X)
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
204
Q

Was versteht man unter Einkünften aus Gewerbebetrieb für Sportler

A

Gelten als “Gewinn” Einkunftsart
Einkünfte von Individualsportler, die selbstständig ihrem Sport nachgehen
Voraussetzungen: Gewinnerzielungsabsichten, Nachhaltigkeit (Einmalige Teilnahme reicht nicht), Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr, Selbstständig tätig (nicht Teil eines Vereins)
Beispiele: Startgelder, Siegprämien, Sachpreise, Werbeeinnahmen… (Verstehen warum diese unter diese Einkunftsart fallen)

205
Q

Was versteht man unter Einkünften aus selbstständiger Arbeit aus Sicht eines Sportlers

A

Gelten als “Überschuss” Einkunftsart
Ähnlich wie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, allerdings sollten einige Katalogberufe gesondert ausgelistet werden
Freiberufliche Tätigkeiten
z.B. Schriftstellerische Tätigkeiten, Mitwirken an Werbespots als künstlerische Tätigkeit

206
Q

Was versteht man unter Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit aus Sicht eines Sportlers

A

Auf Anweisungen des Arbeitgebers
Können trotzdem noch in andere Einkunftsarten fallen
Voraussetzungen: Weisungsgebundenheit, Fehlendes Unternehmerrisiko, Unselbstständigkeit in Organisation und Durchführung, Fehlender Kapitaleinsatz
Beispiele: Angestellter in einem Verein/Verband/Kapitalgesellschaft

207
Q

Was versteht man unter Einkünften aus einer Kapitalgesellschaft aus Sicht eines Sportlers

A

Dividenden von Zwischengesellschaften

Oftmals sind Sportler so professionell vermarktet, dass Gesellschaften deren Rechte verwalten

208
Q

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus Sicht eines Sportlers

A

Überlassung des Rechts am Bild/eigenen Namen

Beispiel: Bestimmte Werbeeinnahmen (praktisch irrelevant)

209
Q

Wie werden unbeschränkt steuerpflichtige Sportler basierend auf dem OECD besteuert, die Einkünfte im Ausland erlangen

A
  • Art. 17: Wenn Einnahmen im unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang mit sportl. Tätigkeit zu tun haben -> Besteuerung im Tätigkeitsland = Ausland
  • Art. 12, 15, 7: Wenn sonstige Gewinne (Lohn & Gehalt, Unternehmensgewinne, Lizenzgebühren) erzielt werden -> Besteuerung im Ansässigkeitsland Deutschland; Es gibt Ausnahmen
210
Q

Ausnahmen der Besteuerung im Ansässigkeitsland gem OECD

A

Bei Lohn & Gehalt Einnahmen: Wenn Arbeitgeber aus dem Tätigkeitsland kommt oder wenn die Aufenthaltsdauer > 183 Tage/Jahr war
Bei Unternehmensgewinnen sowie Lizenzgebühren: Wenn Betriebsstätten im Tätigkeitsland liegen oder wenn die Aufenthaltsdauer > 183 Tage/Jahr war

211
Q

Wie wird eine Steuer aus Sicht eines unbeschränkt steuerpflichtigen Sportlers erhoben

A

Im Rahmen der Veranlagung -> Steuererklärung z.B. bei Gewerbebetrieb
Per Quellenabzug z.B. bei nichtselbstständiger Arbeit

212
Q

Prüfungsschema um die Besteuerung zu ermitteln

A
  1. Welche Art der Steuerpflicht liegt vor (beschränkt, unbeschränkt)
  2. Liegen inländische Einkünfte vor?
    3a. Liegen ausländische Einkünfte vor
    3b. Welches Land hat Besteuerungsrecht
  3. Steuererhebung
213
Q

Was für inländische Einkünfte sind für einen beschränkt steuerpflichtigen Sportler entscheidend

A

Nicht mehr 7 Einkunftsarten, sondern Sportlereinkünfte gem. § 49 EStG Abs. 1 Nr. 2 d.
Die durch im Inland ausgeübte oder verwertete sportliche Darbietung erzielt werden
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit (NBA Team in D)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

214
Q

Wie wird bei inländischen Sportlern die beschränkt steuerpflichtig nun festgestellt ob Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb sind

A

Allgemeine Vss: § 49 Abs. 1 Nr. 2: Inländische Betriebsstätte (festes nachhaltige Trainingszentrum) oder Ständiger Vertreter im Inland (inländischer Manager) -> allerdings sind beide bei Sportlern leicht zu umgehen -> Daher greifen Spezielle Vss. für Sportler § 49 Abs. 1 Nr. 2d: Einkünfte sind alle Einkünfte, die durch im Inland ausgeübt sportliche, unterhaltende, oder ähnliche Darbietung erzielt werden, einschließlich Einkünfte aus anderen Ländern, die mit diesen zusammenhängenden Leistungen, unabhängig davon, wem die Einnahmen zufließen

215
Q

Was wurde durch die Spezielle Vss. aus § 49 Abs. 1 Nr. 2d für die Besteuerung von beschränkt steuerpflichtigen Sportlern erzeugt

A

Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb wurden in der Vergangenheit oft versucht zu umgehen (Teile als Sportleistung und andere Teile als Marketingleistung um somit nur die Sporteinkünfte zu versteuern)
Durch Erweiterungen in §49 Abs. 1 wurden Vertragssplittungen aufgehoben

216
Q

Was ist bei der Ermittlung nach der Frage welches Land das Besteuerungsrecht bei beschränkt steuerpflichtigen Sportlern zu beachten?

A

Ähnliche Vorgehensweise wie bei unbeschränkt steuerpflichtigen Sportlern, außer, dass GER jetzt Tätigkeitsland (Besteuerung wenn Art. 17 OECD greift) und Ausland Ansässigkeitsland ist
Die selben Ausnahmen sind für Einkünfte aus Lohn & Gehalt, Unternehmensgewinnen, Lizenzgebühren gegeben wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen Personen

217
Q

Wie werden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und gewerbliche Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen Sportlers besteuert

A

Da Fiskus die Gefahr hat, dass Sportler nie mehr ins Land zurück kommt und seine Steuern nie zahlt, wird direkt an der Quellen besteuert
Für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: -> Besteuerung mit Lohnsteuer (Quellensteuer) Arbeitgeber muss Steuern zahlen und Arbeitnehmer bekommt nur Nettogehalt
Für gewerbliche Einkünfte -> Quellenbesteuerung nach §50 EstG

218
Q

Was ist der Steuerabzug bei einer Quellenbesteuerung für gewerbliche Einkünfte

A

idR 15% der Gesamteinnahmen (Brutto)
Es sei denn bei Bürgern der EU oder Staaten aus dem EWR -> Sportler kann (Wahlrecht) Erwerbskosten auch zum Abzug bringen, allerdings sind dann nicht mehr 15% der Bruttoeinnahmen, sondern 30% Steuern zu zahlen (Nettoeinnahmen)

219
Q

Was ist bei der Besteuerung von Einkünften sportlichen, künstlerischen, artistischen, unterhaltenden Darbietungen gem §50a Nr. 1 zu beachten

A

Vergütung < 250€ je Darbietung führt zu keiner Steuerpflicht

Vergütung > 250€ je Darbietung führt zu einer Quellenbesteuerung

220
Q

Wer muss bei der Quellenbesteuerung gem. §50a Steuern bezahlen

A

Veranstaltet muss Steuer einbehalten und bezahlen damit Sportler nicht ohne Steuern zu zahlen ausreisen kann

221
Q

Wann macht es Sinn das Wahlrecht des §50a für beschränkt stuerpflichtige Sportler aus EU Staaten zu ziehen

A

Wenn Betriebsausgaben < 50% der Bruttoeinnahmen sind -> Bruttobesteuerung mit 15% Steuersatz
Wenn Betriebsausgaben > 50% der Bruttoeinnahmen sind -> Nettobesteuerung mit 30% Steuersatz und Abzug von Ausgaben

222
Q

Was versteht man unter dem Wahlrecht zur Veranlagung neben §50a EStgG

A

Auf Antrag kann ein Sportler von §50a EStG abweichen, wenn er selber eine Steuererklärung abgibt

223
Q

Kritik an der Steuererhebung nach §50a EStG

A
  • Bei der Versteuerung der Nettoeinnahmen dürfen nur unmittelbare Betriebsausgaben geltend gemacht werden, nicht mittelbare Ausgaben (Nettoprinzip)
  • Quellenbesteuerung mit Abgeltungsverfahren dient der Sicherung inländischer Steueransprüche (Ist dies in Europa angesichts grenzübergreifender Rechtshilfeabkommen überhaupt noch gerechtfertigt?)
  • Betriebsausgaben müssen an den Veranstalter (Steuerschuldner) gegeben werden, obwohl diese ihn nichts angehen
  • Spätere Betriebsausgaben, die nach der Veranstaltung anfallen, können erstmal nicht geltend gemacht werden
224
Q

Grundidee des §50a in Bezug auf beschränkte Steuerpflichtserhebung

A

Leistung kann nicht in viele kleine Leistungsbeträge aufgeteilt werden um unter 250€ zu landen
Nebenleistungen die zur Hauptleistung gehören unterliegen der Steuerpflicht

225
Q

Schritte zur Bestimmung der Steuerpflicht bei beschränkt steuerpflichtigen Sportlern

A
  1. Art der Steuerpflicht (-> beschränkt)
  2. Inländische Einkünfte (Spezielle Einkunftsart §49 Nr. 2d EStG
  3. Welches Land hat Besteuerungsrecht (Art. 17 Besteuerung im Tätigkeitsland)
  4. Wie wird die Steuer erhoben (Quellenabzug der eine Abgeltungswirkung hat; Ausnahme ist Veranlagung)
226
Q

Wie ermittelt man die Besteuerung von Internationalen Großveranstaltungen

A

Selbes Prüfungsschema wie bei beschränkt steuerpflichtigen Sportlern (Es geht nun um Körperschaften)

227
Q

Wie wird die Art der Steuerpflicht bei Internationalen Großveranstaltungen ermittelt

A

Unbeschränkt oder beschränkt
Nicht mehr Wohnort, sondern Ort der Geschäftsleitung im Inland oder ob die Gesellschaft einen handelsrechtlichen Sitz im Inland hat -> Wenn einer der Punkte erfüllt ist, haben wir eine unbeschränkte Körperschaftssteuer im Inland

228
Q

Was ist zu beachten, wenn man nach inländischen Einkünften zur Besteuerung von internationalen Großveranstaltungen ermittelt

A

Ebenfalls §49 EStG beachten
Hauptunterschied zu Sportler, ist dass die Körperschaft keine Lohneinkünfte sonder gewerbliche Einkünfte oder Einkünfte aus Lizenzvergaben erzielen können

229
Q

Welches Land hat bei der Besteuerung von internationalen Großveranstaltungen das Besteuerungsrecht

A

Doppelbesteuerungsrecht muss sich angeguckt werden
idR Besteuerung im Wohnsitz/Betriebsstätte, sonst in Tätigkeitsland
Art. 12 OECD für Lizenzeinnahme -> Regelbesteuerung liegt im Wohnsitzland (Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsland, falls Betriebsstätte vorliegt)

230
Q

Wenn wir zum Ergebnis kommen, dass Deutschland Besteuerungsrecht von internationalen Großveranstaltungen hat, wie wird die Steuer erhoben?

A

idR Besteuerung durch Quellenabzug mit Abgeltungswirkung
Ausnahme von der vollständigen Steuerbefreiung oder Festsetzung eines Pauschalbetrages nach §50 Abs. 4 EStG (Einkommenssteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen kann ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschalbetrag festgesetzt werden, wenn dies im besonderen Öffentlichen Interesse liegt

231
Q

Was ermöglicht die Ausnahme der Steuererhebung internationaler Großveranstaltungen gem. §50 Abs. 4 EStG

A

Großsportveranstaltungen die international bedeutend sind, die Steuern für diese Großsportveranstaltungen pauschaliert bzw. ganz oder teilweise wegfallen zu lassen -> Gibt wirtschaftlichen Anreiz Großsportveranstaltungen im Inland auszutragen