Familien- Und Erbrecht Flashcards
Was ist ein Verlöbnis?
Ein Eheversprechen (nicht einklagbar)
Was sind mögliche rechtliche Konsequenzen beim Auflösen eines Verlöbnisses?
- Schadensersatzpflicht
- Rückgabe der Geschenke
Wer ist Ehemündig?
- wer geschäftsfähig ist
- ## wer volljährig ist (ab 16 mit Einverständnis der Eltern oder des Vormunds)
Wer hat Eheverbot?
- Verwandte in gerader Linie
- Geschwister
- wer vorher schon verheiratet ist
Wann ist eine Eheschließung rechtsgültig?
- wenn bei gleichzeitiger und persönlicher Anwesenheit vor einem Standesbeamten eine Erklärumg abgegeben wurde (“Ja”)
- wenn die Eheurkunde ausgehändigt wurde
Was ist der gesetzliche Güterstand in der Ehe?
Die Zugewinngemeinschaft
Was bedeutet die Zugewinngemeinschaft?
- Anfangsvermögen bleibt Eigentum des ursprünglichen Besitzers
- Zugewinn ist das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wird
- nach der Scheidung muss ein Zugewinnausgleich stattfinden
Was ist die Gesetzliche Erbfolge?
Erben 1. Ordnung - Kinder, Enkel
Erben 2. Ordnung - Eltern, Geschwister
Erben 3. Ordnung - Großeltern,Tanten, Onkel
Wie sind die Erbansprüche der einzelnen Ordnungen geregelt?
- Erben niederer Ordnung schließen Erben höherer Ordnung aus
- innerhalb einer Ordnung schließen nähere Verwandte entferntere aus
- lebt ein Erbe nicht mehr, so treten seine Abkömmlinge an seine Stelle
- der Ehegatte bekommt neben Erben 1. Ordnung 50%, neben Erben 2. Ordnung 75% und ansonsten alles
Privattestament
- ab 18 Jahren
- privatschriftlich
- Ort, Datum und Unterschrift
Öffentliches Testament
- ab 16 Jahren
- notariell beglaubigt
- Ort, Datum und Unterschrift
- muss beim Amtsgericht, beim Notar und bei Person vorliegen
Gemeinschaftliches Testament
- privat o. Öffentlich
- für Ehepaare oder Lebenspartnerschaften
- Ort, Datum und Unterschrift
Nottestament
- letzter Wille in Notsituation vor 3 unabhängigen Zeugen
- Zeugen sind verpflichtet das gehörte aufzuschreiben und dem Amtsgericht mitzuteilen
- bei Überleben der Notsituation max. 3 monate gültig
Was ist der Pflichtteil?
Wenn Kinder, Ehegatten oder Eltern vom Erbe ausgeschlossen werden, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Hälfte (Geldwert) des gestzlichen Erbteils.