Ermittlungsverfahren Flashcards
1
Q
EV Definition
A
ist ein vorbereitendes Verfahren, welches eingeleitet ist, wenn StA, eine Behörde oder ein Beamter der Polizei eine Maßnahme trifft die darauf abgezielt ist, gegen jemanden ( auch unbekannt ) strafrechtlich vorzugehen.
2
Q
Ermittlungsverfahren
A
- Herrin ist die StA - wird von der Polizei unterstützt
- Sammlung von be und entlastenden Beweismitteln
- ist Grundlage für die Entscheidung der StA ob Anklage erhoben wird
3
Q
Ziele des EV
A
- Erforschung aller Umstände
- Beurteilung tatbestandsmäßiger SV
- Tataufklärung von Bedeutung
- Feststellung von : - Tatverdächtigten/Beschuldigten
- Zeugen und Opfer
4
Q
Verdacht Definition
A
liegt vor, wenn auf Grund von Wahrnehmungen konkrete Anzeichen festgestellt werden, die nach kriminalistischer und kriminologischer Erfahrung strafbares Handeln als möglich erscheinen lassen
5
Q
Anfangsverdacht
A
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ( 152 II StPO )
- kriminalistische Erfahrungen
- konkrete Verdächtigungen gg bestimmte Personen
- der Beweislage
- der Person des Anzeigenden
6
Q
Verdachtsstufen
A
- Vager Verdacht
- Anfangsverdacht
- Tatverdacht
- dringender Tatverdacht
- hinreichender Tatverdacht
7
Q
Grundregeln des EV
A
- gewissenhafte und sorgfältige Aufnahme der Anzeige
- objektive Berichtserstattung
- planmäßiges Vorgehen
- systematisches Denken und Handeln
- Überprüfung aller Verdachtsrichtungen
- vermeiden von einseitigen und vorzeitigen Festlegungen
- Prüfung örtlicher und sachlicher Zuständigkeit sowie der Rechtmäßigkeit
8
Q
Absprache der Polizei mit der StA
A
- Abstimmung mit der StA
- Frage der Zuständikeit
- Auslobung
- Medienarbeit
- Zeugenschutz
- Vertrauliche Behandlung der Identität von Zeugen
- Ermittlungsumfang und Ermittlungsschwerpunkt
- Einsatz von VP und VE