erbrecht Flashcards

1
Q

Erbrecht

A

regelt das rechtliche Schicksal der vererblichen Rechte und Pflichten eines Verstorbenen

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2
Q

erbrecht im objektiven Sinn

A

Erbrechtsordnung, als Summe der Normen, die das Schicksal des vererblichen Vermögens eines Verstorbenen regeln

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3
Q

Erblasser

A

Der Verstorbene, dessen vererbliche Rechte und Pflichten übergeleitet werden sollen

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4
Q

Nachlass/Verlassenschaft/(Erbschaft)

A

Die Summe dessen, was er zurücklässt, sein ganzes vererbliches Vermögen, alle Rechte und Pflichten

Vererblichen Vermögenswerte, die Rechte und Verbindlichkeiten des Erblassers im Todeszeitpunkt. Alle rechtliche Positionen des Erblassers, aus denen Rechte und Rechtsverhältnisse künftig entstehen, unteregehen oder sich ändern können

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5
Q

subjektive Rechte des Erbrechts

A

aus dem Nachlass etwas erhalten sollen oder können, sie sind sehr verschieden

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6
Q

Erbe

A

Er hat das subjektive Recht, die Verlassenschaft ganz oder zu einem nach Quoten bestimmten Teil für sich in Anspruch zu nehmen und damit Universalsukzessor der Erblassers zu werden. Sein Recht ist ein absolutes Erwerbsrecht, das mit dem Tode des Erblassers entsteht und dann veräußerlich und vererblich ist.

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7
Q

absolutes Erwerbsrecht

A

gegenüber jedermann durchsetzbar

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8
Q

schuldrechtlich Berechtigte

A

aus dem Nachlass etwas erhalten können

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9
Q

Vermächtnisnehmer/Legatare

A

Sie sind nur berechtgigt, vom Nachlass oder vom Erben bestimmte Sachen und Rechte zu verlangen (zb. bestimmten Geldbetrag, ein Bild, eine Liegenschaft, die Abtretung einer Forderung). Sie werden nur Singularsukzessoren für die ihnen zugewendeten Sachen. Diese müssen ihnen aufgrund ihrer schuldrechtlichen Berechtigung (Titels) übertragen werden.

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10
Q

Pflichtteilsberechtigten

A

Sie haben ein relatives Recht, sie haben als nächste Angehörige des Erblassers ein Recht auf einen bestimmten Wertteil des Nachlasses. Der Erblasser kann ihn freiwillig unter Lebenden oder letzwillig zuwenden. Hat er es nicht getan, steht den Berechtigten der Anspruch auf Auszahlung in Geld zu.

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11
Q

andere/sonstige letztwillige Verfügung

A

letztwillige Verfügung ohne Erbeinsetzung

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12
Q

Familienerbfolge

A

Der Nachlass möglichts uneingeschränkt der Familie erhalten und daher den Verwandten un dem Ehegatten weitergeben, weil sie mit dem Erblasser blutsverwandt sind oder mit ihm zumindest gemeinsam gelebt und gewirtschaftet haben.

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13
Q

Prinzip der Testierfreiheit

A

Möchte dem Erblasser auch im Erbrecht seine Privatautonomie lassen und ihm bezüglich seines vererblichen Vermögens freie Hand geben. Nur er soll darüber bestimmen, an wen sein Nachlass gelangen soll.

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14
Q

gesetzlichen Erbfolge

A

stirbt der Erblasser ohne Testament, fällt ohnediesen sein ganzer Nachlass an die vom Gesetz berufenen Erben

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15
Q

testamentarischer Erbfolge

A

der Erblasser den Erben auswählt

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16
Q

Einantwortung

A

das Verfahren abschließenden Gerichtsbeschluss, gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft in den rechtlichen Besitz des Erben

17
Q

Verjährung der erbrechtlichen Rechten

A

sie verjähren nach 1487a ABGB in 3 Jahren ab Kenntnis der für das Bestehen des Anspruchs maßgebenden Tatsachen und unabhängig davon in 30 Jahren ab dem Tod des Erblassers.