Einspruch Flashcards
Verwaltungsakt
118 AO
Verfügung oder hoheitliche Maßnahme einer Behörde
Bekanntgabe Verwaltungsakt
122 (1) S1 AO
Demjenigen bekanntzugeben für den er bestimmt ist
Form d Einspruchs
357 (1) AO schriftlich/elektr./zur Niederschrift
Einspruchsfrist
355 (1) S1 AO
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, bei korrekter Rechtsbehelfsbelehrung
Prüfungsschema Einspruch
Aussicht auf Erfolg, wenn zulässig und begründet.
Statthaftigkeit
347 (1) S1 AO
Einspruch gg Verwaltungsakt in Abgabenangelegenheiten.
Beschwer
Auch bei unwirksamen VA
Änderung/Ersatz VA im Einspruchsverf.
365 (3) S.1 AO
Neuer VA wird Gegenstand des Einspruchsverf.
Bekanntgabefiktion
122 (2) Nr1 AO
4 Tages Fiktion
Fristbeginn
108 (1) AO / 187 (1) BGB
Mit Ablauf d Tags der Bekanntgabe.
Wiedereinsetzung
110 AO
(1) S.1 Fristvers. muss unverschuldet sein.
S.2 verschulden des Vertreters ist stpfl zuzurechnen.
(2) Frist: 1 Monat nach Wegfall des Hindernisses.
S.4 bei einlegung auch ohne Antrag zu gewähren.