Eingriffsrecht Flashcards

1
Q

VHM Defi

A

Geeignetheit
-Maßnahme ist ein taugliches Mittel um den polizeilichen Zweck zu erreichen/fördern

Erforderlichkeit
-Von mehreren gleichermaßen tauglichen Mitteln muss dasjenige eingesetzt werden, welches den Einzelnen am wenigsten in seinen Rechten beeinträchtigt.

Angemessenheit
-Auswirkungen einer Maßnahme dürfen nicht schlecht hin außer Verhältnis zum angestrebten polizeilichen Zweck stehen. VHM im engeren Sinne.

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2
Q

Gefahr im Verzug Defi

A

Wenn zur Verhinderung eines nicht unerheblichen Schadens sofort eingegriffen werden muss und die an sich zuständige Stelle nicht/nicht rechtzeitig tätig werden kann.

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3
Q

Erhebliche Gefahr Defi

A

Mit Eintritt eines Schadens für ein wichtiges Rechtsgut oder mit einem hohen Schadensumfang ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sofort oder in allernächster Zeit zu rechnen.

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4
Q

Gemeine Gefahr Defi

A

Gefährdung ist in ihrer Ausdehnung unbestimmt, weshalb ein nicht zu übersehender Kreis an Personen in Mitleidenschaft gezogen werden kann.

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5
Q

Dringende Gefahr Defi

A

Wenn der baldige Eintritt eines ernsthaften Schadens an einem wichtigen Rechtsgut droht, falls die Polizei nicht einschreitet.

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6
Q

Unmittelbar bevorstehende Gefahr Defi

A

Mit Eintritt eines Schadens für ein polizeiliches Schutzgut ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sofort oder in allernächster Zeit zu rechnen.

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7
Q

Konkrete Gefahr Defi

A

Gefahr bei der sich die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts aus einem bestimmten Sachverhalt ergibt

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8
Q

ö.S. Defi

A

Umfasst den Schutz des Bestandes des Staates, die Funktionsfähigkeit seiner Einrichtungen, Schutz der Individualgüter (FELGEN), Schutz der geschriebenen Rechtsordnung, insbesondere Straf/Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände sowie verwaltungsrechtliche Ge/-Verbotsnormen.

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9
Q

Eingriffsrecht Schema

A

Vorprüfung:

  • GR-Eingriff
  • Dominanzentscheidung
    • Gefahrenabwehr / Strafverfolgung (Anfangsverdacht)
      1. Ermächtigungsgrundlage
  • Spezialgesetz/Standardmaßnahmen/Generalklausel(nennen)
    2. Formelle RM
  • Zuständigkeit (§§60, 75fPolg / Anordnungskompetenz StPO)
  • Verfahren/Formen/Fristen
    - VA (LVwVfG; nicht bei StPO)
    - §8 PolG wenn kein Adressat
    3. Materielle RM
  • TBM (+Rechtsfolge)
  • Adressat §6,7,9 PolG /in Maßnahme selbst
  • VHM (geeignet, erforderlich, angemessen)
  • Ermessen (nicht bei StPO)
    4. Ergebnis
  • rechtmäßig/widrig
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10
Q

AuslR

Problem bei Ausweisung

A

Bei Todesstrafe im Abschiebeland

  • Abschiebung in anderes Land
  • oder Zusicherung keine Todeststrafe
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11
Q

AuslR

Rechtsfolge Duldung

A

Person ohne Aufenthaltstitel aber mit Duldung

  • begeht zwar keine Straftat nach §95 AufenthG
  • aber muss gem. §50 AufenthG dennoch ausreisen
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12
Q

AuslR

Visumstypen

A

Typ A: Darf Flughafen nicht verlassen
Typ B: weggefallen
Typ C: kurzfristiger Aufenthalt
-max. Zeitraum 180Tage, davon darf man 90 Tage hier sein
Typ D: Nationales Visum (auf Land begrenzt)

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13
Q

VersR

Arten von Versammlungen

A
  1. Unter freiem Himmel (müssen angemeldet werden)
    - öffentlich / - nicht öffentlich (Privatgarten)
  2. in geschlossenen Räumen (müssen nicht angemeldet werden)
    - öffentlich / - nicht öffentlich (Zutritt nicht für jedermann)
  • > Alle Versammlungen werden von Art 8 GG geschützt
  • > Nur öffentliche Versammlungen von VersG geregelt.
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14
Q

VersR

Beteiligte von Versammlungen

A
  1. Veranstalter
    - lädt ein, ruft auf, organisiert, meldet an
    - (nat.Person, Verein, Partei,….)
  2. Leiter (§8 VersG)
    - bestimmt Ablauf bis zur Schließung, sorgt für Ordnung (Rahmen)
    - Ohne Leiter: Versammlung bleibt bestehen, aber Eingriffsschwelle bei
    Störungen sinkt.
  3. mind. 2 Teilnehmer
    - üben ihre Grundrechte aus, dürfen kritisieren, nicht stören!
  4. Ordner (§9 VersG)
    - hilft dem Leiter ehrenamtlich
    - ohne Waffen, ohne Uniform
  5. Störer
    - wird ggf. ausgeschlossen durch Leiter (innen) oder Polizei (draußen)
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15
Q

VersR

Versammlungsfreiheit Art.8 GG

A

Schutzbereich

  • An allgemein zugänglichen Orten
  • Wenn öffentliche Kommunikation stattfindet

Schranken
- Gesetzesvorbehalt für Versammlungen unter freiem Himmel
(Verfassungsimmanente Schranken - andere Grundrechte tangiert)
-> beides VersG

Schranken-Schranken
- VHM (streng prüfen)
- Zitiergebot bzgl. Versammlungen im Freien
(PolG §4 ist Art 8 nicht zitiert, demnach ist PolG während
Versammlungen nicht anwendbar) §20 VersG für VersG
(StPO uneingeschränkt anwendbar)

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16
Q

VersR

Störungen

A

Zulässig: Kritik, Lachen, Zwischenruf

Einfache Störung (§2(2)) Verboten
(Mögliche Owi nach §29(1)Nr.4)
-Pfiffe, Rufe

Grobe Störung (§2, 11, 18) Verbotem
(Mögliche Owi, + AUSSCHLUSS)
-Stinkbombe, Sprechchöre

Verhinderungsstörung - Straftat (§21)
(Grobe Störung mit der Absicht Versammlung zu verhindern)

17
Q

VersR

Prüfschema gegen Störer

A

Vorprüfung:

  • Grundrechtseingriff (in Art. 8 durch Ausschluss…)
  • Rechtsgrundlage - VersG ist Spezialgesetz (§18(3))
  • Öffentliche Versammlung, unter freiem Himmel, weil…
  • Pfeiffer sind Teilnehmer, weil…

Formelle RM
-Zuständigkeit PVD als „Polizei“ gem §18 VersG
-VA - Anhörung entbehrlich gem §28(2)Nr.4 LVwVfG,
da Allgemeinverfügung

Materielle RM
-TBs (gröbliche Störung)

Rechtsfolge:
-Bestimmtheit (weiße Shirts + Pfeiffer)
-VHM geeignet, erforderlich, angemessen
(-Ermessen)

18
Q

VersR

§14 VersG - Gegenstand der Versammlung

A
  • Thema, Zweck
  • Name und Anschrift des Veranstalters
  • des Leiters
  • Ort und Zeit der Veranstaltung
  • (Weg des Aufzugs, Teilnehmerzahl?, besondere Mittel…)
19
Q

VersR

§14 VersG Ausnahme von Anmeldepflicht

A

-Spontanversammlung
= unmittelbare Reaktion auf aktuelles Ereignis

-Eilversammlung
= kann ohne Gefährdung des Zwecks nicht 48h vorher bekanntgegeben werden. Anmeldepflicht ab Bekanntgabe

20
Q

VersR
Defis aus Art. 8 GG
Friedlich
Versammlung

A

Friedlich:
-passive Gewalt ist nicht unfriedlich
Versammlung:
-Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen öffentlichen Meinungsbildung

21
Q

DV

Schutz privater Rechte

A

Aufgabenzuweisung §2(2) PolG (subsidiär Zuständig)

Vorraussetzungen:
- Glaubhaftmachung des Rechts (Kein Beweis - aber Schlüssigkeit)

22
Q

DV
Personenbezogene Daten
Defi

A

-Personenbezogene Daten = Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person (Betroffener)

23
Q

DV
Datenerhebung
Defi

A

Beschaffen von personenbezogenen Daten über den Betroffenen

24
Q

DV
Datenverarbeitung
Devi

A

Speichern, Verändern, Übermitteln, Nutzen, Sperren und Löschen personenbezogener Daten.

25
DV Betroffener Defi
diejenige natürliche Person, deren Daten erhoben werden
26
DV | Polizeikostenersatz von Dritten
- für unmittelbare Ausführung §8(2)PolG - für Vollstreckungshandlungen §31LVwVG - für Verwahrung sichergestellter/beschlagnahmter Sachen - Rückgriff gegen Verantwortlichen nach §57PolG
27
DV Verändern Defi
Inhaltliches umgestalten gespeicherter personenbezogener Daten (Abänderung des Informationswertes)
28
DV Nutzen Defi
Jede sonstige Verwendung personenbezogener Daten innerhalb der datenverarbeitenden Stelle.
29
DV Übermitteln Defi
Das Bekanntgeben gespeicherter Daten außerhalb der Verantwortlichen Stelle an einen Dritten entweder durch Weitergabe oder durch Abrufen des Dritten.
30
DV Löschen Defi
Unkenntlichmachung gespeicherter personenbezogener Daten z.B. Durch Schwärzen, Überschreiben, Ausradieren, Überkleben, physische Vernichtung.
31
DV Sperren Defi
Einschränkung der weiteren Verarbeitung Personenbezogener Daten. Die Daten bleiben weiter gespeichert, ihre weitere Verwendung insbesondere durch die Übermittlung ist unzulässig.
32
DV Speichern Defi
Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren von personenbezogenen Daten auf einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren Verwendung.