Eingriffsrecht Flashcards
VHM Defi
Geeignetheit
-Maßnahme ist ein taugliches Mittel um den polizeilichen Zweck zu erreichen/fördern
Erforderlichkeit
-Von mehreren gleichermaßen tauglichen Mitteln muss dasjenige eingesetzt werden, welches den Einzelnen am wenigsten in seinen Rechten beeinträchtigt.
Angemessenheit
-Auswirkungen einer Maßnahme dürfen nicht schlecht hin außer Verhältnis zum angestrebten polizeilichen Zweck stehen. VHM im engeren Sinne.
Gefahr im Verzug Defi
Wenn zur Verhinderung eines nicht unerheblichen Schadens sofort eingegriffen werden muss und die an sich zuständige Stelle nicht/nicht rechtzeitig tätig werden kann.
Erhebliche Gefahr Defi
Mit Eintritt eines Schadens für ein wichtiges Rechtsgut oder mit einem hohen Schadensumfang ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sofort oder in allernächster Zeit zu rechnen.
Gemeine Gefahr Defi
Gefährdung ist in ihrer Ausdehnung unbestimmt, weshalb ein nicht zu übersehender Kreis an Personen in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
Dringende Gefahr Defi
Wenn der baldige Eintritt eines ernsthaften Schadens an einem wichtigen Rechtsgut droht, falls die Polizei nicht einschreitet.
Unmittelbar bevorstehende Gefahr Defi
Mit Eintritt eines Schadens für ein polizeiliches Schutzgut ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sofort oder in allernächster Zeit zu rechnen.
Konkrete Gefahr Defi
Gefahr bei der sich die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts aus einem bestimmten Sachverhalt ergibt
ö.S. Defi
Umfasst den Schutz des Bestandes des Staates, die Funktionsfähigkeit seiner Einrichtungen, Schutz der Individualgüter (FELGEN), Schutz der geschriebenen Rechtsordnung, insbesondere Straf/Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände sowie verwaltungsrechtliche Ge/-Verbotsnormen.
Eingriffsrecht Schema
Vorprüfung:
- GR-Eingriff
- Dominanzentscheidung
- Gefahrenabwehr / Strafverfolgung (Anfangsverdacht)
1. Ermächtigungsgrundlage
- Gefahrenabwehr / Strafverfolgung (Anfangsverdacht)
- Spezialgesetz/Standardmaßnahmen/Generalklausel(nennen)
2. Formelle RM - Zuständigkeit (§§60, 75fPolg / Anordnungskompetenz StPO)
- Verfahren/Formen/Fristen
- VA (LVwVfG; nicht bei StPO)
- §8 PolG wenn kein Adressat
3. Materielle RM - TBM (+Rechtsfolge)
- Adressat §6,7,9 PolG /in Maßnahme selbst
- VHM (geeignet, erforderlich, angemessen)
- Ermessen (nicht bei StPO)
4. Ergebnis - rechtmäßig/widrig
AuslR
Problem bei Ausweisung
Bei Todesstrafe im Abschiebeland
- Abschiebung in anderes Land
- oder Zusicherung keine Todeststrafe
AuslR
Rechtsfolge Duldung
Person ohne Aufenthaltstitel aber mit Duldung
- begeht zwar keine Straftat nach §95 AufenthG
- aber muss gem. §50 AufenthG dennoch ausreisen
AuslR
Visumstypen
Typ A: Darf Flughafen nicht verlassen
Typ B: weggefallen
Typ C: kurzfristiger Aufenthalt
-max. Zeitraum 180Tage, davon darf man 90 Tage hier sein
Typ D: Nationales Visum (auf Land begrenzt)
VersR
Arten von Versammlungen
- Unter freiem Himmel (müssen angemeldet werden)
- öffentlich / - nicht öffentlich (Privatgarten) - in geschlossenen Räumen (müssen nicht angemeldet werden)
- öffentlich / - nicht öffentlich (Zutritt nicht für jedermann)
- > Alle Versammlungen werden von Art 8 GG geschützt
- > Nur öffentliche Versammlungen von VersG geregelt.
VersR
Beteiligte von Versammlungen
- Veranstalter
- lädt ein, ruft auf, organisiert, meldet an
- (nat.Person, Verein, Partei,….) - Leiter (§8 VersG)
- bestimmt Ablauf bis zur Schließung, sorgt für Ordnung (Rahmen)
- Ohne Leiter: Versammlung bleibt bestehen, aber Eingriffsschwelle bei
Störungen sinkt. - mind. 2 Teilnehmer
- üben ihre Grundrechte aus, dürfen kritisieren, nicht stören! - Ordner (§9 VersG)
- hilft dem Leiter ehrenamtlich
- ohne Waffen, ohne Uniform - Störer
- wird ggf. ausgeschlossen durch Leiter (innen) oder Polizei (draußen)
VersR
Versammlungsfreiheit Art.8 GG
Schutzbereich
- An allgemein zugänglichen Orten
- Wenn öffentliche Kommunikation stattfindet
Schranken
- Gesetzesvorbehalt für Versammlungen unter freiem Himmel
(Verfassungsimmanente Schranken - andere Grundrechte tangiert)
-> beides VersG
Schranken-Schranken
- VHM (streng prüfen)
- Zitiergebot bzgl. Versammlungen im Freien
(PolG §4 ist Art 8 nicht zitiert, demnach ist PolG während
Versammlungen nicht anwendbar) §20 VersG für VersG
(StPO uneingeschränkt anwendbar)
VersR
Störungen
Zulässig: Kritik, Lachen, Zwischenruf
Einfache Störung (§2(2)) Verboten
(Mögliche Owi nach §29(1)Nr.4)
-Pfiffe, Rufe
Grobe Störung (§2, 11, 18) Verbotem
(Mögliche Owi, + AUSSCHLUSS)
-Stinkbombe, Sprechchöre
Verhinderungsstörung - Straftat (§21)
(Grobe Störung mit der Absicht Versammlung zu verhindern)
VersR
Prüfschema gegen Störer
Vorprüfung:
- Grundrechtseingriff (in Art. 8 durch Ausschluss…)
- Rechtsgrundlage - VersG ist Spezialgesetz (§18(3))
- Öffentliche Versammlung, unter freiem Himmel, weil…
- Pfeiffer sind Teilnehmer, weil…
Formelle RM
-Zuständigkeit PVD als „Polizei“ gem §18 VersG
-VA - Anhörung entbehrlich gem §28(2)Nr.4 LVwVfG,
da Allgemeinverfügung
Materielle RM
-TBs (gröbliche Störung)
Rechtsfolge:
-Bestimmtheit (weiße Shirts + Pfeiffer)
-VHM geeignet, erforderlich, angemessen
(-Ermessen)
VersR
§14 VersG - Gegenstand der Versammlung
- Thema, Zweck
- Name und Anschrift des Veranstalters
- des Leiters
- Ort und Zeit der Veranstaltung
- (Weg des Aufzugs, Teilnehmerzahl?, besondere Mittel…)
VersR
§14 VersG Ausnahme von Anmeldepflicht
-Spontanversammlung
= unmittelbare Reaktion auf aktuelles Ereignis
-Eilversammlung
= kann ohne Gefährdung des Zwecks nicht 48h vorher bekanntgegeben werden. Anmeldepflicht ab Bekanntgabe
VersR
Defis aus Art. 8 GG
Friedlich
Versammlung
Friedlich:
-passive Gewalt ist nicht unfriedlich
Versammlung:
-Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen öffentlichen Meinungsbildung
DV
Schutz privater Rechte
Aufgabenzuweisung §2(2) PolG (subsidiär Zuständig)
Vorraussetzungen:
- Glaubhaftmachung des Rechts (Kein Beweis - aber Schlüssigkeit)
DV
Personenbezogene Daten
Defi
-Personenbezogene Daten = Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person (Betroffener)
DV
Datenerhebung
Defi
Beschaffen von personenbezogenen Daten über den Betroffenen
DV
Datenverarbeitung
Devi
Speichern, Verändern, Übermitteln, Nutzen, Sperren und Löschen personenbezogener Daten.