Einführung in das Europarecht (Jaeger) Flashcards

1
Q

Findet die Unionsmethode in allen EU-Politiken Anwendung bzw. wenn nein, wo nicht?

A

„Unionsmethode“: Besonderheiten im Erzeugungsverfahren für Sekundärrecht, im Vergleich zur völkerr. Gesetzgebung. Diese Besonderheiten führen zu einer partiellen Aufgabe einzelstaatlicher Souveränität in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen.

Unionsmethode ist außer in der GASP überall anwendabr

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2
Q

Supranationalität meint Annäherung der Wirkungsweise des EU-Rechts an das nationale Recht. Lässt sich dasselbe auch von der Unionsmethode behaupten? Wo gibt es Parallelen zu nationalen Gesetzgebungsverfahren, wo Unterschiede?

A

Ja dies lässt sich behaupten, da auch Elemente der Unionsmethode (also der Institutionen und Verfahren) sich bei den Merkmalen der Supranationalität wiederfinden.

Parallelen:
* Gesetzesinitiative meist durch ein Organ welches nich gewählt wurde (Regierungsvorlage durch Bundesregierung
* Volksbegeheren (Europäische Bürgerinitiative)
* Parlament als Gesetzgeber (NR und BR)

Unterschiede:
* Andere Konsens- und Präsensquoren
* Kein Initiativmonopol der Bundesregierung

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3
Q

Ist das EU-Primärrecht Verfassungsrecht? Welche zwei Aspekte muss eine Antwort auf diese Frage auseinanderhalten?

A

Die schlichte Bezeichnung als Primärrecht ist zutreffender

  1. **Funktional **entsprechen die Verträge, nationalem Verfassungsrecht, da sie das Fundament und den Kern einer sozipolitischen Ordnung bilden.
  2. Problematisch ist das der Begriff die Staatswerdung (Bundesstaat) als Integrationsziel anstrebt. Ob dies das Ziel der EU ist, wurde noch nicht ausdiskutiert und scheint nach Scheitern des Verfassungsentwurfs im Jahr 2005 vorerst fraglich.
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4
Q

Wie fließt das Recht der Vereinten Nationen in das Unionsrecht ein?

A

Es bestehen zwei Öffnungen:
1. Grundsätze der UN-Charta sind Teil der allgemeinen Rechtsgrundsätze des Unionsrechts
2. Durch völkerrechtliche Abkommen mit der EU (zB WTO Abkommen)

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5
Q

Was ist das EWR Abkommen und ist es Teil des Unionsrechts?

A

Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum ist als völkerrechtlicher Vertrag Teil des Unionsrechts (Mezzaninrang) und dehnt große Teile des Binnenmarkts auf die EFTA Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein) aus.

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6
Q

Gibt es Ausnahmen vom Initiativmonopol der Kommission und wenn ja, wie erklären sich diese? Finden sie es ungewöhnlich, dass das EU-Parlament kein Initiativrecht besitzt? Warum (nicht)?

A

Ja es gibt einzelne Ausnahmen (zB Art 76 AEUV, 1/4 der MS)
Im Bereich der PJZS gibt es noch keine vollständige Integration, wodurch es notwendig ist die MS in den Gesetzgebunsprozess miteinzubeziehen

Nein, da die Gesetzgebung der Union ansonsten mit dem Risiko konfrontiert wäre zu stark von nationalen bzw politischen Interessen beherrscht zu werden

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7
Q

Was ist die European Political Community und welche Lücke soll sie befüllen?

A

Die European Political Community ist eine europäische, zwischenstaatliche Organisation aus 47 europäischen und vorderasiatischen Staaten, die in den Bereichen Politik, Sicherheit, Energie, Verkehr, Investitionen, Infrastruktur und Personenverkehr zusammenarbeiten. Sie ist eine eigene Institution, welche weder mit der Europäischen Union (die zu den Teilnehmern der EPC gehört) noch mit dem Europarat zusammenhängt.

Im Rahmen der EPC sollen die EU-Beitrittskandidaten, die EFTA-Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich als ehemaliges EU-Mitglied enger an die Europäische Union gebunden und ihnen so eine Möglichkeit der Mitarbeit in deren Politikfeldern gegeben werden, ohne Vollmitglied sein zu müssen.

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8
Q

Angenommen, die Türkische Republik Nordzypern, die von der internationalen Staatengemeinschaft, mit Ausnahme der Türkei, nicht als Staat anerkannt wird, würd einen Antrag auf Beitritt zur EU stellen. Wie wäre ein solcher Antrag aus verschiedenen Sichtweisen auf den Europabegriff zu beurteilen und welche Vorgaben enthält Art 49 EUV? Würde die Beurteilung anders ausfallen, wenn die Türkische Republik Nordzypern als souveräner Staat anerkannt wäre?

A

Inklusiver Ansatz:
* Geografisch teil von Zypern
* Politisch und kulturell vlt. eher Teil von Asien

Art 49 AEUV:
* Jeder Staat der Werte der Union (Art 2 EUV) achtet und sich für deren Förderung einsetzt, kann Mitgliedschaft beantragen

Faktisch, aber kein souveräner Staat und selbst wenn, Antrag nicht möglich da untrennbar mit Zypern verbunden und keine politische Kontrolle durch Zypern

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9
Q

Was hat der Grundsatz der Verfahrensautonomie der MS mit der Direktwirkung und dem Anwendungsvorrang zu tun? Erklären Sie die Zusammenhänge.

A

Supranationalität = Europarecht betrifft sämtliche Rechtsunterworfenen mit Ansprüchen und Verpflichtungen direkt (Bürgerinnen und Bürger)

Dies sind alles Merkmale des supranationalen Charackters des Europarechts.

Verfahrensautonomie der MS aber Grenzen-> Äquivalenz, Effektivität und Rechtsweggarantie

Direktwirkung -> unmittelbare individuelle Berechtigungen Einzelner. Voraussetzung “eindeutige Verpflichtungen” (Justiziabilität)

Vorrang -> Konfliktlösungsregel, Verdrängung nationalen Rechts, keine Derogation, gegenüber nationalem Recht “jeder Stufe”

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10
Q

Inwiefern ist die Staatshaftung ein zum Anwendungsvorrang subsidiäres Werkzeug?

A

Sie ist ein Substitut für Fälle, in denen die supranationalen Grundsätze und ihre Vorgaben (z.B. der Vorrang) nicht beachtet werden und eine Direktwirkung nicht möglich ist.

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11
Q

Sind a) die EMRK und b) das die DSGVO der EU ausführende österr. DatenschutzG Teil der Materie Europarecht? Warum jeweils (nicht)?

A

a) Kraft besonderer Anordnung (Art 6 Abs 3 EUV) Teil der allgemeinen Unionsrechtsgrundsätze
b) Nicht Teil des Europarechts da weder Primärrecht, noch Sekundärrecht, sondern nur nationale Umsetzung der DSGVO

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12
Q

Was hat der Grundsatz des dezentralen Vollzugs mit der Bindung der MS an die GRC zu tun? Erklären sie den Zusammenhang.

A

Merkmal der Supranationalität. Die Vollzugsorgane (im Sinne des dezentralen Vollzugs also auch die MS) sind an die Grundrechte der GRC gebunden.

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13
Q

Was bedeutet das Schlagwort vom Unionsrecht als Rechtsordnung sui generis und welche Konsequenzen knüpfen sich an diese Qualifikation?

A

Europarecht ist weder als Völkerrecht, noch staatliches Recht zu qualifizieren, sondern bildet eine Rechtsordnung eigener Art (Rechtsordnung sui generis) (siehe Van Gend, Costa)

Konsequenz: eigene Begriffe und Methoden, eigener Geltungsgrund

Grundsätze von van Gend bilden Ausgangspunkt der Rechtsprechung zur Supranationalität

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14
Q

Sind die MS Teil der Exekutive der EU? Was spricht gegen die Aussage, was dafür?

A

Pro: Im Rahmen des dezentralen Vollzugs vollziehen die MS das Unionsrecht und die nationalen Behörden werden dadurch quasi zu europäischen Exekutivorganen

Contra: MS sind ebenso Teil der Legislative (EU Parlament und Rat) und der Judikative (nationale Gerichte sind automatisch Unionsgerichte)

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15
Q

Welche Elemente gehören überblicksmäßig zur Unionsmethode?

A
  1. Initiativmonopol der Kommission als Regelfall
  2. Beschlussfassung im Rat mit qualifizierter Mehrheit im Rat als Regelfall
  3. Parlament als Ko-Gesetzgeber als Regelfall
  4. Vollwertige gerichtliche Kontrolle und vollwertiger Rechtsschutz
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16
Q

Was ist die EAG und wodurch unterscheidet sie sich inhaltlich und qualitativ von der GASP?

A

Die EAG (Europäische Atomgemeinschaft oder Euratom) basiert auf dem Vertrag zur Gründung der europäischen Atomgemeinschaft, welcher 1957 gemeinsam mit dem EWG Vertrag unterzeichnet wurde (“Römer Verträge”).

Hauptzielsetzungen des Euratom-Vertrags sind u.a.:
* die Förderung der Forschung und die Verbreitung technischer Informationen
* die Festlegung einheitlicher Sicherheitsstandards zum Schutz der Bevölkerung und der Arbeitnehmer
* die Unterstützung der Forschung
* die Verhinderung der Zuführung von zivilem Nuklearmaterial zu anderen, insbesondere militärischen Zwecken

inhalticher Unterschied: GASP wurde durch Vertrag über die Europäische Union (EUV) im Jahr 1993 mit dem Ziel geschaffen, den Frieden zu erhalten, die internationale Sicherheit zu stärken, die internationale Zusammenarbeit zu fördern und die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten weiterzuentwickeln und zu festigen. Kein spezifischer Bezug Kernenergie.

Qualitativ: GASP gehört zur EU, EAG wurde durch Vertrag von Lissabon nicht in die EU eingegliedert, hat daher eigene Rechtsperönlichkeit und ist von der EU zu unterscheiden.

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17
Q

Nennen Sie die wesentlichen Meilensteine der Entwicklung der EU hin zu finanzieller Eigenständigkeit gegenüber den MS.

A
  • 1970, Eigenmittelvertrag (Erster Finanzvertrag)
  • 1975, Zweiter Finanzvertrag
  • 1979; Beschluss zur Einführung des europäischen Währungssystems (EWS)
  • 1988, Einführung des Bruttonationaleinkommens (BNE)-Eigenmittels
  • 2002, Einführung des Euro
  • ab 2010/2011, Stabilisierungsmaßnahmen (EFSF, ESM…) und Reform des Stabilitäts- und Wachstumpaktes
  • 2020, Beschluss des MFF 2021-2027 mit grundlegend erneuerten Haushaltsregeln
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18
Q

Was ist das Verfahren der Zusammenarbeit und wo findet es sich heute?

A

Das Verfahren der Zusammenarbeit war eines der Gesetzgebungsverfahren in der Rechtsetzung der EG und wurde mit dem Vertrag von Lissabon abgeschafft. Das Verfahren der Zusammenarbeit (eingeführt durch die Einheitliche Europäische Akte 1987) gab dem Europäischen Parlament erstmals die Möglichkeit, bei der zweiten Lesung der Legislativvorschläge der Kommission den Gesetzgebungsprozess zu beeinflussen und bedeutete somit eine Kompetenzerweiterung

Im besonderen Gesetzgebungsverfahren

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19
Q

Was ist “Next Generation EU” und handelt es sich um ein völliges Novum im EU-Recht?

A

NextGenerationEU, ein über 800 Mrd. EUR schweres, befristetes Aufbauinstrument, soll dabei helfen, die unmittelbar coronabedingten Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft abzufedern. Das Europa nach Corona wird umweltfreundlicher, digitaler und krisenfester sein und aktuellen wie künftigen Herausforderungen besser standhalten.

Frühere Initiativen:
* Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
* Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI)
* Kohäsionsfonds und Struktur- und Investitionsfonds

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20
Q

Was sind “europäische Gesetze”? Wo findet sich der Begriff und was meint er?

A

Richtlinien und Verordnungen.
Der Begriff fand sich im gescheiterten Verfassungsvertrag.

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21
Q

Wodurch unterscheidet sich die EU nach dem Vertrag von Maastricht von der EU nach dem Vertrag von Lissabon?

A

Nach Maastricht
Dreisäulenmodell:
* erste Säule: EG, EGKS und Euratom
* zweite Säule: Außen- und Sicherheitspolitik (heute: GASP)
* dritte Säule: Polizei und Justiz (heute: Raum der Freiheit)
Dach des Modells bildete die neue geschaffene EU

Erweiterung der Politiken der EG (zB Wirtschafts- und Währungsunion, Verbraucherschutz) und der Rechte des Parlaments

ABER: Rolle der EU blieb jedoch auf symbolische Verklammerung der drei Säulen beschränkt. Damalige EU besaß weder eigene Rechtspersönlichkeit noch eigene Zuständigkeiten oder Rechtsetzungskompetenzen.

Nach Lissabon:
* EG beendet, Dreisäulenmodell aufgelöst
* EU als einheitlicher Rechtskörper
* EU als Rechtsnachfolgerin der EG (und damit auch der EWG und der EGKS), nicht in die EU eingegliedert wurde lediglich Euratom

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22
Q

Welche Funktion hatten die Kopenhagener Kriterien und spielen sie heute noch eine Rolle?

A

Die Kopenhagener Kriterien sind politische Kriterien, die von der Europäischen Union (EU) festgelegt wurden und als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der EU gelten. Sie wurden 1993 beim Europäischen Rat in Kopenhagen verabschiedet und sind seitdem ein wichtiger Maßstab für Länder, die der EU beitreten möchten.

Damals wurden sie als Kriterien im Rahmen der Osterweiterung herangezogen, va. demokratische und rechtsstaatliche Reife, jetzt Art 2 EUV

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23
Q

Welche in Art 48 EUV vorgesehene Rolle hatte die Konferenz zur Zukunft Europas (Abschluss 2022), welche hatte sie (insbesondere) nicht?

A

Sie war **kein ** Konvent iSd Art 48 Abs 3 EUV sondern ein (teil-) offenes Bürgerforum zur Vorbereitung eines Erstentwurfs iSd Art 48 Abs 2 EUV.

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24
Q

Welche zwei Entwicklungen haben geholfen, die Schwächen des politischen Verfahrens nach Art 7 EUV auszugleichen?

A
  1. Proaktive Rechtsprechung des EuGH (grundlegend Rs C-441/17 R, Kommission/Polen), Rechtsstaatsverletzungen wurden aus Art 7 EUV herausgelöst und als positive Verletzungen von EU-Recht qualifiziert, die daher mit Klage gem. Art 258 AEUV verfolgt und nach Art 260 AEUV bebußt werden können.
  2. KonditionalitätsVO 202/2092: erlaubt es dem Rat mit qualifizierter Mehrheit, bei festgestellten Rechtsstaatsverletzungen (mit potenziellen Auswirkungen auf die Mittelverwendung) EU-Gelder zurückzuhalten.
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25
Q

Als Teil der Bewältigung der Energiekrise im Gefolge der russ. Invasion der Ukraine unterstützt die EU Bemühungen der MS, neue Kapazitäten der Erzeugung von Energie zu schaffen. FR plant i.d.Z die Erweiterung des seit 1982 bestehenden Kraftwers Point Hinkley in Korsika, während PL die Stein- und Braunkohleverstrohmung im bereits 1999 auf alternative Brennstoffe umgestellen Kraftwerk Lausitz in Niederschlesien wiederaufnehmen und diese umbauen will. Beide Vorhaben werden mit öffentl. Mitteln der EU gefördert und Betreibergesellschaften erhalten Betriebsgarantien über jeweils 60 Jahre.

a) Die Kommission will beide Vorhaben nach dem Beihilfeverbot des Art 107 AEUV prüfen, die Betreibergesellschaften sind dagegen der Ansicht, dass die speziellen Regime des EAG-Vertrags bzw. des EGKS-Vertrags anzuwenden seien. Wer hat Recht?

b) AT ist gegen beide Vorhaben und meint, dass die Umweltpolitik im Rahmen des AEUV, insbes. Art 191 Abs. 2 AEUV und dem Green Deal, zuwiderlaufen. Die Kommission müsse die Ziele der Umwelpolitik bei der Beihilfegenehmigung berücksichtigen und dürfe daher keine Genehmigung aussprechen. Stimmt das? Wie verhalten sich AEUV und EAG-Vertrag zueinander?

c) FR möchte für sein Projekt Förderungen aus den im Rahmen von NextGeneration EU aufgebrachten Unionsmitteln lukrieren. Was ist NextGenerationEU und erscheint ihnen das Ansinnen von FR aussichtsreich? Warum (nicht)?

d) PL möchte für seine Regionalförderungen EU Mittel (Kohäsionsmittel) lukrieren und hätte darauf auch Anspruch. Allerdings will die Kommission diese Mittel aufgrund des ungelösten Rechtsstaatlichkeitsstreits mit PL zurückhalten. Besteht diese Möglichkeit, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

e) Art 37 GRC garantiert ein Grundrecht auf Umweltschutz und ein hohes Umweltschutzniveau. Ist die GRC auf die Vorhaben anzuwenden?

f) Um die Klimaziele der EU zu erreichen, sollen Wirtschaftsinvestitionen in nachhaltige Projekte gelenkt werden. Die TaxonomieVO 2020/852 legt Kriterien fest, wann eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig gelten kann und bezieht dabei die Stromerzeugung mittels Kernenergie als nachhaltig ein. AT erhebt gegen die TaxonomieVO Nichtigkeitsklage, FR wendet im Verfahren die Unzulässigkeit der Klage ein, da der Bereich Kernenergie in den EAG-Vertrag falle. Der EuGH sei dafür gar nicht zuständig. Stimmt das? Warum (nicht) und welchen wesentlichen Rechtsakt würden sie i.d.Z nennen?

A

a) Die Kommission. Euratom und AEUV sind rechtlich gleichrangig. Die Vorschriften des AEUV beeinträchtigen Euratom daher nicht. Die Bestimmungen des AEUV sind anwendbar wenn Euratom keine spezielleren Normen enthält. Da Euratom keine Vorschriften über staatliche Beihilfen enthält, kann Art 107 AEUV auf diesem Gebiet angewendet werden. (C-594/18 P)

b) Nein, gem. Art 194 Abs. 2 UAbs. 2 AEUV dürfen die MS selbst ihren Energiemix bestimmen. Darüber hinaus hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass Art. 194 Abs. 1 Buchst. b AEUV die Energieversorgungssicherheit in der Europäischen Union als eines der grundlegenden Ziele der Unionspolitik im Energiebereich bezeichnet. (C-594/18 P)

Art. 194 Abs. 1 AEUV, wonach die Energiepolitik der Union die Notwendigkeit der Erhaltung und Verbesserung der Umwelt berücksichtigen muss, kann nicht durch Art. 106a Abs. 3 des Euratom-Vertrags verdrängt werden. Daher finden diese Anforderung, die sowohl in der Charta als auch im AEU-Vertrag zum Ausdruck kommt, sowie die von der Republik Österreich geltend gemachten Grundsätze, die sich aus ihnen ergeben, auf dem Kernenergiesektor Anwendung.

c) NextGenerationEU, ein über 800 Mrd. EUR schweres, befristetes Aufbauinstrument, soll dabei helfen, die unmittelbar coronabedingten Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft abzufedern. Es soll ein grüneres, stärker digital ausgerichtetes und krisenfesteres Europa werden.
Im Sinne des JTF (Just Transition Funds ), welcher auf NextGeneration EU basiert, wird jedem Mitgliedsstaat ein gewisser Betrag aus den verfügbaren Mitteln zugewiesen. Frankreich erhält 937 Mio (5,35% Anteil am Gesamtbeitrag). Da eine Erweiterung mehrere Milliarden kosten würde, ist dieses Ansinnen nicht aussichtsreich. (VO(EU) 2021/1056 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang, ABl L 231/1).

d) Ja aufgrund der KonditionalitätsVO 202/2092. Die Voraussetzungen finden sich in den “Leitlinien für die Anwendung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union” (C(2022) 1382 final).

e) Art. 37 GRC findet Anwendung. Daraus folgt, dass die Kommission, wenn sie prüft, ob eine staatliche Beihilfe für vorliegt prüfen muss, ob diese Tätigkeit nicht gegen die Unionsvorschriften im Bereich der Umwelt verstößt. Stellt sie einen Verstoß gegen diese Vorschriften fest, ist sie verpflichtet, die betreffende Beihilfe ohne weitere Prüfung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar zu erklären. (C-594/18 P)

f) Nein, Euratom und AEUV sind rechtlich gleichrangig. Die Vorschriften des AEUV beeinträchtigen Euratom daher nicht. Die Bestimmungen des AEUV sind anwendbar wenn Euratom keine spezielleren Normen enthält. Euratom beschäftigt sich nicht mit Taxonomie, daher AEUV anwendbar und EuGH zuständig.
EuGH zuständig da Rechtsakt der Kommission geprüft wird (Delegierte VO (EU) 2022/1214 der Kommission)

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26
Q

Welche Neuerungen nahm der Vertrag von Lissabon bei der Unionsmethode vor, welche bei den Organen und welche inhatlichen Änderungen? Geben Sie einen Überblick.

A

Weitgehende Übernahme der Regelungen des Verfassungsvertrages.

Unionsmethode:
1. Ausweitung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens auf die allermeisten Rechtsetzungsmaterien
2. Abkehr vom System der Stimmengewichtung bei der qualifizierten Beschlussfassung im Rat hin zum System der doppelten Mehrheit (55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der EU stellen)

Organe:
* Aufwertung des Europäischen Rates zu einem Organ der EU und Schaffung der Ämter der Ständigen Ratspräsidenten und des Hohen Vertreters.

Inhaltlich:
1. Kodifzierung der vertikalen Kompetenzverteilung, der Werte der Union und das auf sie bezogene Sanktionsverfahren, Möglichkeit des Austritts aus der EU und Primärrechtsänderungsverfahren
2. Neufassung der Beitrittskriterien
3. Öffnung der Flexibilitätsklausel für alle Tätigkeitsfelder EU
4. Rechtspersönlichkeit der EU
5. Unterscheidung von Gesetzgebung und untergesetzlichem Handeln
6. Klarstellung der Rechtswegsgarantie vor den nat. Gerichten
7. Rechtsschutz bei Nichtigkeitsklage verbessert
8. Inkrafttretten der GRC

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27
Q

Welche der folgenden Aussagen ist richtig und warum: a) Die Ambitionen des Spinelli-Entwurfs wurden mit dem Vertrag von Maastricht umgesetzt. b) Die Ambitionen des Spinelli-Entwurfs wurden mit dem Verfassungsvertrag umgesetzt. c) Die Ambitionen des Spinelli-Entwurfs wurden mit dem Vertrag von Lissabon umgesetzt? d) Der Spinelli-Entwurf ist so ambitioniert, dass sämtliche Vertragsreformen bislang hinter ihm zurückblieben.

A

a) Die Ambitionen des Spinelli-Entwurfs wurden mit dem Vertrag von Maastricht umgesetzt. (Falsch)

Die institutionellen und politischen Reformen blieben weit hinter den föderalen Ambitionen des Spinelli-Entwurfs zurück.

b) Die Ambitionen des Spinelli-Entwurfs wurden mit dem Verfassungsvertrag umgesetzt. (Falsch)

Vertrag trat nie in Kraft, da er in Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde. Zudem war der Verfassungsvertrag zwar ambitioniert, aber immer noch weniger weitreichend als der Spinelli-Entwurf.

c) Die Ambitionen des Spinelli-Entwurfs wurden mit dem Vertrag von Lissabon umgesetzt? (Falsch)
Er übernahm viele Elemente des gescheiterten Verfassungsvertrags, wie die Einführung eines Präsidenten des Europäischen Rates und eines Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik.
Er erreichte aber nicht das föderale Niveau und die umfassenden Reformen des Spinelli-Entwurfs. (Falsch)

d) Der Spinelli-Entwurf ist so ambitioniert, dass sämtliche Vertragsreformen bislang hinter ihm zurückblieben. (Richtig)

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28
Q

Wie kam es zum Luxemburger Kompromiss und ist er noch in Kraft?

A

Hintergrund: Politik des leeren Stuhls (ab 30. Juni 1965) Indem FR als damaliges Vorsitzland den Ratssitzungen fernblieb, war der Rat beschlussunfähig.

Anfang 1966 übernahm Luxemburg die Präsidentschaft und vermittelte einen Ausweg -> Luxemburger Kompromiss: MS verständigten sich, keinen anderen durch Mehrheitsbeschluss zu überstimmen, der gegen ein Vorhaben grundlegende Bedenken äußerte. Stattdessen sollte so lange weiterverhandelt werden, bis für alle ein akzeptables Ergebnis erzielt wird.

Luxemburger Kompromiss ist heute außer Kraft. Wichtig aber um Konsensmethode im Rat zu verstehen.

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29
Q

Welche Staaten haben einen Beitritt zur EU abgelehnt bzw. Anträge wieder zurückgezogen? Gegenüber welchen Ländern hat die EU den Beitritt final abgelehnt? Welche Länder sind derzeit Beitrittskandidaten? Welche Mötive könnten hinter Beitrittsansuchen stehen?

A

Staaten, die einen Beitritt zur EU abgelehnt bzw. Anträge zurückgezogen haben:
* Norwegen (Ablehnungen: Volksabstimmungen 1972 und 1994 lehnten den EU-Beitritt ab.)
* Schweiz (Rückzug: 2016 zog die Schweiz offiziell ihren Beitrittsantrag zurück.)

Derzeitige EU-Beitrittskandidaten:
* Albanien
* Nordmazedonien
* Montenegro
* Serbien
* Türkei (Verhandlungen sind de facto eingefroren)
* Moldawien
* Ukraine (offizieller Kandidatenstatus seit Juni 2022)
* Bosnien und Herzegowina (Kandidatenstatus seit Dezember 2022)

Motive für Beitrittsansuchen
* Wirtschaftliche Vorteile
* Politische Stabilität und Sicherheit
* Rechtsstaatlichkeit und Demokratie
* Soziale und kulturelle Integration
* Geopolitische Erwägungen

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30
Q

Im Zuge des Austritts von UK aus der EU wurden zwei getrennte, in Art 50 EUV angesprochene Abkommen geschlossen. Welche sind dies und was unterscheidet sie? Konnten im Fall von UK beide dieser Abkommen tatsächlich abgeschlossen werden?

A

Austrittsabkommen (Withdrawal Agreement)
* Bürgerrechte: Schutz der Rechte von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich und britischen Bürgern in der EU.
* Finanzielle Verpflichtungen: Regelungen über die finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs gegenüber der EU.
* Übergangsphase: Eine Übergangsperiode bis zum 31. Dezember 2020, während der das Vereinigte Königreich weiterhin Teil des Binnenmarkts und der Zollunion blieb.
* Nordirland-Protokoll: Spezielle Regelungen für Nordirland, um eine harte Grenze auf der irischen Insel zu vermeiden.

Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, EU-UK TCA)
* Handel
* Wettbewerb und staatliche Beihilfen
* Fischerei
* Sicherheit
* Governance

Beide Abkommen wurden abgeschlossen und sind in Kraft.

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31
Q

Wie finanziert sich der langfristige EU Haushalt?

A

Der langfristige EU-Haushalt finanziert sich weiterhin aus den bekannten Einnahmequellen:

  • Zölle
  • Beiträge der Mitgliedstaaten auf Grundlage der Mehrwertsteuer (MwSt)
  • Beiträge auf Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE)

Darüber hinaus fließt ab 1. Januar 2021 ein neuer nationaler Beitrag auf der Grundlage nicht recycelter Plastikverpackungsabfälle in den EU-Haushalt. (Kunststoffabgabe)

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32
Q

Was ist eine Rechtsquelle? Welche für die Rechtserkenntnis wichtigen Akte bilden in der Unionsrechtsordnung keine selbständigen Rechtsentstehungsquellen und warum?

A

Eine Rechtsquelle ist der Ursprungsort einer Rechtsvorschrift, aus der sich die geltenden Rechtsnormen herleiten.

Formelle Rechtsquellen bestehen auch im Europarecht auf mehreren Ebenen und entsprechen funktional dem, was auf nationaler Ebene Verfassungs- und davon abgeleitetes Gesetzesrecht sowie Rechtsakte der Verwaltung.
Im Europarecht v.a. Primärrecht- und Sekundärrecht sowie Durchführungsrecht.

  • Erklärungen zu den Verträgen (keine Rechtsquelle, aber wichtige Auslegungshilfe, wenn gemeinsame Erklärung von MS -> Auslegung bindend)
  • bestimmte atypische Rechtsakte (z.B. Mitteilungen, Leitlinien, Rahmen, Entschließungen -> meist Selbstorganisationsrecht, Verwaltungshandlungen, oder soft law)
  • uneigentliche Ratsbeschlüsse (Beschlüsse der im Rat vereinigten Vertreter der MS)
  • Urteile des GHdEU -> keine Rechtsquelle, aber wichtige Rechtserkenntnisquelle bzw. Auslegungshilfe
33
Q

Geben sie Beispiele für bestandsfesteres gegenüber weniger bestandsfestem Primärrecht.

A

Weniger bestandsfestes Primärrecht:
* Vereinfachte Änderungsverfahren des Art 48 Abs. 6 und 7 EUV betreffend Änderungen des dritten Teils des AEUV (Politiken: Art 26 bis 197 AEUV) sowie andererseits der Beschlussfassung im Rat oder den Übergang zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Brückenklauseln)
* EuGH Satzung (Gehört als Protokoll zum Primärrecht)

34
Q

Bringen Sie die folgenden, EUV oder AEUV entnommenen zehn Bestimmungen/Materien in die richtige Reihenfolge (EUV vor AEUV, niedrige vor hohen Artikelnummern): GASP, Grundfreiheiten, Haushaltsrecht, Werte, Unionsbürgerrechte, Grundzüge des GHdEU, Subsidiaritätsprinzip, Primärrechtsänderung, Gesetzgebungsverfahren, Kompetenzkatalog).

A

EUV:
-Werte (Art 2f)
-Subsidiarität (Art 5)
-Grundzpge GHdEU (Art 19)
-GASP (Art 21ff)
-Primärrechtsänderung (Art 48)

AEUV:
-Kompetenzkatalog (Art 2ff)
-Unionsbürgerrechte (Art 18ff)
-Grundfreiheiten (Art 28ff)
-Gesetzgebungsverfahren, Haushaltsrecht (Art 223 ff)

35
Q

Gibt es im Unionsrecht den Begriff Gesetzsrecht? Wenn ja, wo und wie ist er definiert?

A

Ja, zum Sekundärrecht gehört das sogennante interne Gesetzesrecht der EU.
Rechtsakte die in einem in Art 289 AEUV angeführten Gesetzgebungsverfahren erzeugt werden, sind Gesetzgebungsakte (Art 289 Abs. 4 AEUV)

36
Q

Was sind typische Rechtsakte und wie unterscheiden sie sich von atypischen Rechtsakten?

A

Typische Rechtsakte werden in Art 288 AEUV genannt: VO, RL, Beschluss, Empfehlung und Stellungnahme)

Nennung der Handlungsformen ist nicht abschließend, gibt eine Vielzahl -> atypische Rechtsakte: zB. Mitteilungen, Leitlinien, Rahmen, Entschließungen, interinstitutionelle Vereinbarungen

Da atyptische Rechtsakte nicht in einem Gesetzgebungsverfahren angenommen werden handelt es sich durchwegs nicht um Gesetzesrecht. Zumeist haben atypische Rechtsakte bloße Selbstbindungswirkung

37
Q

Findet das Komitologieverfahren bei Delegierten Rechtsakten Anwendung und warum (nicht)?

A

Nein, es findet keine Anwendung.
Delegierte Rechtsakte (Art 290 AEUV) sind weder Akte der Gesetzgebung noch der Verwaltung, sondern eine Zwischenform. Diese stellen daher keinen Vollzug des Gesetzgebungsakts dar.
Das Komitologieverfahren ermöglicht den MS die Kommission bei der Wahrnehmung ihrer Durchführungsbefugnis (Art 291 AEUV) zu kontrollieren, da ihnen ja die Zustädigkeit für den Vollzug des Unionsrechts obliegt.

38
Q

Welche wichtige Kompetenzzuweisung stellt Art 291 Abs 1 AEUV klar?

A

Die Durchführung des Unionsrechts auf jeder Stufe ist im Normalfall Sache der MS: Sie “ergreifen die zur Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union erforderlichen Maßnahmen”.
= Grundsatz des dezentralen Vollzugs des Unionsrechts

39
Q

Was ist die Voraussetzung, damit die Kommission einen Durchführungsrechtsakt i.S.v. Art 291 Abs. 2 erlassen darf? Regelt diese Bestimmung die Übertragung von Durchführungsbefugnissen abschließend oder gibt es noch weitere Möglichkeiten der Befugnisübertragung?

A

Es bedarf eines Basisrechtsakts, der seine eigene Durchführung ausdrücklich regelt und in die Hände der Kommission legt.
Art 291 AEUV regelt die Frage der Übertragung von Durchführungsbefugnissen nicht abschließend: Unter bestimmten Umständen können auch anderen Einrichtungen als Kommission und Rat Durchführungsbefugnisse übertragen werden (v.a. Agenturen).

40
Q

Was bedeutet relativer Anwendungsvorrang und wo spielt der Begriff eine Rolle?

A

Der Begriff steht im Zusammenhang mit dem Stichwort “integrationsfester Kern” des nationalen Rechts bzw. der nationalen Verfassungsidentität.
Dieser Kern soll keinem Anwendungsvorrang unterworfen sein und daher im Konfliktfall EU-Recht jeder Stufe weiterhin vorgehen. Diese Theorie ist in der Mehrzahl der MS verankert, wird aber nur extrem selten schlagend. (z.B. PSPP-Urteil in DE)

Die Wirkung des integrationsfesten Kerns wäre mit einem relativen Anwendugsvorrang gleichzusetzen. Damit verneint die Theorie die volle Autonomie des Unionsrechts.

41
Q

Ist die GRC Teil des Primärrechts? Warum (nicht) und wo ist dies geregelt?

A

Ja, sie wurde durch den Vertrag von Lissabon in Geltung gesetzt, hat ihren Ursprung aber in einer Proklamation.
In Art 6 Abs. 1 EUV

42
Q

Warum ist Tertiärrecht nicht gleich Sekundärrecht? Welche Besonderheit weist es auf, die es sowohl von Sekundärrecht als auch von Exekutivrecht unterscheidet?

A

Das Tertiärrecht gehört noch zum Legislativbereich i.w.S (quasilegislatives Recht)
Tertiärrecht ist delegierte Rechtsetzung durch die Kommission (Art 290 AEUV).
Besonderheit: Keine Gesetzgebungsakte i.S.d. Art. 289 AEUV. Sie benötigen einen Rahmengesetzgebungsakt als Basis. Der Basisrechtsakt überträgt der Kommission die Befugnis, nicht wesentliche Regelungen des Basisrechtsakts zu ändern oder zu ergänzen.
Gesetzgeber verbleibt eine Letztkontrolle in Form eines Widerrufs- oder Widerspruchsrecht für Rat und/oder Parlament.

Wegen diesem Mechanismus -> weder Sekundärrecht noch Exekutivrecht, sondern Zwischenform

43
Q

Nach welchen Regeln bestimmt sich das Rangverhältnis von Sekundärrechtsnormen zueinander?

A

Herkömmliche Hierarchien nach dem Derogationszusammenhang (speziellere vor allgemeineren und neure vor älteren Rechtsakten).

44
Q

Abraham und Bebraham sind die Eltern des 17-jährigen Cebraham. Sie wohnen in einem gemeinsamen Haushalt und teilen sich einen Internetanschluss, der auf Cebrahams Namen läuft. Knapp vor Weichnachten flattert Cebraham ein Abmahnschreiben der Constantin Film ins Haus.

Über seinen Internetanschluss sei der 3D-Film “Resident Evil” in urheberrechtsverletzender Weise in einer illegalen Tauschbörse angeboten worden. Neben einer Unterlassungserklärung werden die Anwaltskosten und Schadenersatz gefordert. Dies basiert auf dem dr. UrhG, das seinerseits Vorgaben des EU-Rechts (InfoSoc-RL und IP Durchsetzungs-RL) umsetzt. Cebraham verteidigt sich damit, dass gelegentlich auch seine Eltern den Anschluss nutzen und den Film online gestellt haben könnten. Das dt. Grundgesetz schütze die Privat- und Familiensphäre dahin, dass Cebraham weder die Internetnutzung der weiteren Familienmitglieder überwachen noch den Täter, selbst wenn er ihn kennen würde, preisgeben müsse. Bereits die Möglichkeit, dass andere Familienmitglieder Zugang zum Abschluss haben, wirke daher nach dem Grundgesetz für Cebraham haftungsbefreiend. Constantin Film meint, ein derart weit verstandener grundrechtlicher Schutz der Familiensphäre widerspreche den Anforderungen der beiden RL, die ein uneingeschränktes Auskunftsrecht und vollwertigen Schadenersatz bereits vom Anscheinstäter gebieten, sofern diese sich nicht freibeweisen könnte.

a) Stehen das dt. UrhG und die beiden EU-RL in einem Derogationszusammenhang? Warum (nicht)?

b) Wäre das Argument zulässig und aussichtsreich, dass die EU-RL Vorgaben des Völkerrechtsabkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abk.) widersprechen? Wovon hängt dies ab?

c) Wie verhalten sich die weitergehenden Verteidigungsrechte des Cebraham aufgrund dt. Rechts zu den in der RL normierten, starken Ansprüchen des Constantin Film? Was sprich für eine RL konforme Auslegung des dt. UrhG, was könnte dagegen ins Treffen geführt werden?

d) Kann sich Constantin Film gegenüber Cebraham direkt auf die RL berufen? Warum (nicht)? Wann wird sich diese Frage in der Praxis überhaupt nur stellen und was würden Sie Constantin Film raten, falls eine direkte Berufung auf die RL ausscheidet?

e) Angenommen Cebraham hat dahingehend Recht, dass ihn das dt. Grundgesetz gegen die Auskunfts- und Haftungsansprüche der RL schützt: Könnte Constantin Film sich den erlittenen Schaden stattdessen von der Bundesrepublik Deutschland zurückholen? Was spricht dafür, was dagegen?

f) Lassen sich die RL am Maßstab der GRC prüfen? Was wäre die Folge eines Widerspruchs der RL zum Schutz des Cebraham nach der GRC? Wer ist befugt, eine solche Prüfung vorzunehmen: nur der EuGH oder auch ein dt. Gericht?

g) Verdrängt die GRC den Grundrechtsschutz i) nach dt. Grundgesetz und/oder ii) nach der EMRK?

h) Mit 17 Jahren ist Cebraham beschränkt geschäftsfähig. Hätte die EU die Kompetenz, die Frage der Geschäftsfähigkeit Minderjähriger für Geschäftsabschlüsse über das Internet per RL einheitlich für alle MS zu harmonisieren? Wovon hängt das ab?

A

a) Nein, da das Europarecht nationalm Recht nicht derogiert, sondern es nur durch den Anwendungsvorrang verdrängt.

b) Das Argument ist grds. zulässig, da das TRIPS Abkommen sich als völkerrechtliches Abkommen der EU im Mezzaninrang befindet und daher über dem Sekundärrecht steht. Dieses muss daher im Einklang mit dem Abkommen stehen. Die Erfolgsaussichten sind begrenzt. Der Erfolg hängt davon ab, ob ein tatsächlicher Widerspruch vorliegt. Zudem müsste dies vor dem EuGH mittels Vorabentscheidungsverfahren vorgebracht werden.

c) Dafür: Hauptziel der Richtlinie -> ein hohes Schutzniveau für das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte zu erreichen, Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 -> Mitgliedstaaten müssen bei Verletzungen der in dieser Richtlinie festgelegten Rechte und Pflichten angemessene Sanktionen und Rechtsbehelfe vorsehen und alle notwendigen Maßnahmen treffen, um deren Anwendung sicherzustellen. etc. Recht von Constantin Film auf Achtung des geistigen Eigentums.

Dagegen: Art. 7 der Charta -> Familie kann ein besonderer Schutz zukommen, aufgrund dessen sie nicht verpflichtet werden können, sich gegenseitig zu belasten, wenn einer von ihnen einer rechtswidrigen Handlung verdächtigt wird.

d) Nein, eine horizontale Direktwirkung von RL ist ausgeschlossen (C-91/92, Faccini Dori)
Die Frage würde sich nur stellen, falls eine richtlinienkonforme Interpretation nicht möglich ist. Die Direktwirkung ist ein ausnahmsweiser, subsidiärer Behelf, um Bestimmungen einer nicht oder fehlerhaft umgesetzten RL dennoch zur Durchsetzung zur verhelfen. Falls auch die möglichen Substitute zur Direktwirkung ausscheiden, würde ich Constantin Film Staatshaftungsansprüche gegen DE geltend zu machen.

e) Ja, Constantin Film könnte Staatshaftungsansprüche gegen DE geltend machen. Primär ist ein unsionrechtlich verliehener Rechtsanspruch durchzusetzen. Lediglich wenn dies nicht, oder nicht mehr möglich ist, soll immerhin durch die Verunmöglichung des Anspruchs der entstandene Schaden ausgeglichen werden.
Dafür: Horizontale Sperrwirkung und unionsrechtskonforme Auslegung wohl nicht möglich
Dagegen: Evtl. liegt kein qualifizierter Verstoß vor, da die Richtlinie umgesetzt wurde und DE lediglich ihr Ermessen überschritten hat (fraglich ob dies offenkundig ist und ein erhebliches Ausmaß überschreitet)

f) Ja, die GRC gehört zum Primärrecht (Art 6 Abs. 1 EUV) und ist daher Teil des Prüfungsmaßstabs für die RL. Das deutsche Gericht müsste die Auslegungsfrage dem EuGH im Zuge eines Vorabentscheidungsvefahrens vorlegen. Nur der EuGH.

g) Nein, er besteht parallel zum dt. Grundgesetz. DE ist daher bei der Anwendung von Europarecht sowohl an die nationale Grundrechte als auch die GRC gebunden. Nein, die EMRK ist Teil der allgemeinen Rechtgrundsätze und damit, wie die GRC, Teil des Primärrechts.

h) Die EU könnte die Kompetenz haben, die Frage der Geschäftsfähigkeit Minderjähriger für Geschäftsabschlüsse über das Internet per Richtlinie zu harmonisieren, sofern dies zur Verwirklichung des Binnenmarkts notwendig ist und die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität beachtet werden. Die Rechtsgrundlagen hierfür wären Art. 114 AEUV (Binnenmarkt) und Art. 169 AEUV (Verbraucherschutz).

45
Q

Geben Sie Beispiele für Rechtsakte bzw. Handlungsformen, die zum Exekutivrecht der EU gehören?

A
  • Durchführungsrechtsakte (Art 291 AEUV)
  • An bestimmte Adressaten gerichtete Beschlüsse der Kommission
  • Entscheidungen von Agenturen etc.
46
Q

Welche unterschiedlichen Dimensionen hat das Loyalitätsgebot?

A

horizontales Loyalitätsgebot (Art 13 Abs. 2 EU) -> Gegegenseitige proaktive Unterstützung der Organe bei der Erfüllung der Aufgaben und insbesondere Nichtobstruktion

vertikales Loyalitätsgebot (Art 4 Abs. 3 EUV) -> Die Union und die Mitgliedstaaten unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus den Verträgen ergeben

47
Q

Wirkt das Parlament an der Wahrnehmung der Außenhandlungzuständigkeit der EU mit und wenn ja, wie? Hat es im Bereich der GASP Kompetenzen und was ist der Unterschied zwischen GASP und allgemeinem Außenhandel im Rahmen des AEUV?

A

Ja, das Europäische Parlament wirkt an der Wahrnehmung der Außenhandlungszuständigkeit der EU mit:

Ratifikation von internationalen Abkommen -> Zustimmung des Parlaments ist erforderlich wenn das Abkommen Materien betrifft, die intern dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, oder sonst der Zustimmung des Parlaments unterliegen (Art 218 Abs. 6 AEUV)

Zustimmung zu Erweiterungen der Union (Art 49 EUV), Zustimmung Austrittsabkommen (Art 50 Abs 2 EUV)

GASP -> Parlament wird von hohem Vertreter regelmäßig zu wichtigsten Aspekten und Weichenstellungen in der GASP gehört und unterrichtet, Auffassungen des Parlaments müssen gebührend berücksichtigt werden (Art 36 EUV)
-> Ansonsten keine Kompetenzen des Parlaments in der GASP

GASP erstreckt sich auf alle Bereiche der Außenpolitik sowie auf sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Union. Außenhandel der Union knüpft an konkrete Materien an (zB Handelspolitik, internationale Umweltpolitik)

48
Q

Welches Gericht ist gemeint, wenn vom Straßburger Gerichtshof die Rede ist? Können Sie als Einzelperson dorthin gelangen? Wie verhält sich seine Rsp.-Tätigkeit zu jener des GHdEU, d.h. hat Letzterer erstere zu beachten?

A

Der EGMR
Ja, aber nur nach Erschöpfung innerstaatlicher Rechtsbehelfe (Art 35 Abs. 1 EMRK)
Der GHdEU berücksichtigt die Rechtsprechung des EGMR bei der Auslegung von Grundrechten, da die EMRK teil des Primärrechts ist (Teil der allgemeinen Unionsrechtsgrundsätze (Art 6 Abs. 3 EUV))

49
Q

Erklären sie die folgenden Akronyme bzw. Einrichtungen und deren Rolle im dualen Unionsrechtsschutzsystem: GHdEU, EuGH, EuG, EuGöD, Beschwerdekamme des EUIPO, OGH.

A

Gerichtshof der Europäischen Union: Der Gerichtshof der Europäischen Union (GHdEU) ist die oberste rechtsprechende Instanz der EU und sichert die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts. Er besteht aus dem EuGH und dem EuG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH): Der Europäische Gerichtshof ist das höchste Gericht der EU in Fragen des Unionsrechts. Er stellt sicher, dass das Recht der Europäischen Union in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet wird, und entscheidet über die Auslegung des Unionsrechts. Der EuGH kann in verschiedenen Verfahrensarten angerufen werden, wie Vorabentscheidungsverfahren, Vertragsverletzungsverfahren, Nichtigkeitsklagen und Untätigkeitsklagen.

Europäisches Gericht befasst sich v.a mit dem Individualrechtsschutz, also Nichtigkeits-, Untätigkeits-, Schadenersatz- und Schiedsklagen

Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (EuGöD; inzwischen aufgelöst und seine Zuständigkeiten sind wieder beim EuG).

Beschwerdekammern des Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum: Die Beschwerdekammern des EUIPO sind interne Rechtsprechungsorgane, die Beschwerden gegen Entscheidungen der Prüfer und Widerspruchsabteilungen des EUIPO in Bezug auf Marken und Geschmacksmuster behandeln. Sie spielen eine wichtige Rolle im Schutz geistigen Eigentums innerhalb der EU.

Oberster Gerichtshof: Im Kontext des Unionsrechts ist der OGH als nationales Gericht für die Umsetzung und Einhaltung des EU-Rechts im nationalen Rechtssystem verantwortlich. Er muss den EuGH im Zweifelsfall um Vorabentscheidungen bitten, um eine einheitliche Auslegung des EU-Rechts zu gewährleisten.

50
Q

Wer ist der EU-Gesetzgeber, wer die EU-Verwaltung? Lassen sich diese Bereiche scharf voneinader trennen? Geben sie Beispiele aus den Aufgaben der Organe.

A

Der EU-Gesetzgeber und die EU-Verwaltung sind zentrale Bestandteile des institutionellen Gefüges der Europäischen Union, jedoch lassen sich ihre Aufgaben nicht immer scharf voneinander trennen.

EU-Gesetzgeber

  1. Europäisches Parlament:
    • Rolle: Mitentscheidungsrecht bei der Gesetzgebung (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren).
    • Aufgaben: Verabschiedung von EU-Gesetzen, Haushaltsrecht, politische Kontrolle und Beratung, Zustimmung zu internationalen Abkommen.
    • Beispiel: Mitwirkung bei der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  2. Rat der Europäischen Union (Ministerrat):
    • Rolle: Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnisse gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
    • Aufgaben: Erlass von Gesetzen, Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, Festlegung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
    • Beispiel: Verabschiedung der Verordnung über den Digitalen Binnenmarkt.
  3. Europäische Kommission:
    • Rolle: Initiativrecht für Gesetzgebung, Überwachung der Umsetzung des EU-Rechts.
    • Aufgaben: Vorschläge für neue EU-Rechtsvorschriften, Verwaltung und Durchsetzung von EU-Politiken, Verwaltung des EU-Haushalts.
    • Beispiel: Vorschlag für den Europäischen Green Deal.

EU-Verwaltung

  1. Europäische Kommission:
    • Rolle: Hauptverantwortlich für die Verwaltung und Durchsetzung der EU-Politiken und des Haushalts.
    • Aufgaben: Überwachung der Umsetzung von EU-Recht, Verwaltung von EU-Programmen und Fonds, Vertretung der EU nach außen.
    • Beispiel: Verwaltung der Kohäsionsfonds zur Förderung wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Kohäsion.
  2. Agenturen der EU:
    • Rolle: Unterstützung der Kommission bei der Durchführung von spezifischen Aufgaben.
    • Aufgaben: Technische, wissenschaftliche und administrative Unterstützung in bestimmten Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz.
    • Beispiel: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) reguliert die Zulassung von Medikamenten in der EU.

Trennung und Überlappung

Obwohl es klare primäre Zuständigkeiten gibt, überschneiden sich die Rollen von Gesetzgebung und Verwaltung oft:

  • Beispiele für Überlappung:
    • Kommission: Sie hat sowohl gesetzgeberische Funktionen (Initiativrecht) als auch administrative Aufgaben (Überwachung der Umsetzung von EU-Recht).
    • Durchführungsrechtsakte: Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, um technische Details zu Gesetzen zu regeln, was eine Verwaltungsaufgabe ist, die aus Gesetzgebungsprozessen resultiert.
  • Europäisches Parlament und Rat: Sie haben auch eine Kontrollfunktion über die Kommission und deren Verwaltungstätigkeiten.

Die Trennung zwischen Gesetzgebung und Verwaltung in der EU ist somit nicht immer scharf, da viele Aufgaben und Verantwortlichkeiten miteinander verknüpft sind und die Zusammenarbeit zwischen den Organen oft notwendig ist, um die EU-Politiken effektiv umzusetzen.

51
Q

Erklären Sie die Begriffe doppelte Mehrheit, überqualifizierte Mehrheit und umgekehrte qualifizierte Mehrheit.

A

Doppelte Mehrheit: 55% der Mitgliedstaaten, die 65% der Bevölkerung repräsentieren. (14 von 27 MS)
Überqualifizierte Mehrheit: Eine noch höhere Schwelle als die qualifizierte Mehrheit, z.B. 72% der Mitgliedstaaten und 65% der Bevölkerung. (20 von 27 MS)
Umgekehrte qualifizierte Mehrheit: Ein Vorschlag wird angenommen, es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit lehnt ihn ab.

52
Q

Wann wird bei der doppelten Mehrheit nur das Staatenquorum (nicht nur das Bevölkerungsquorum) gezählt (einfache Mehrheit)?

A

Bei der doppelten Mehrheit im Rat der Europäischen Union wird in bestimmten Fällen nur das Staatenquorum gezählt, nicht das Bevölkerungsquorum. Dies gilt insbesondere dann, wenn über folgende Punkte abgestimmt wird:

  1. Verfahrensfragen und interne Organisation des Rates:
    • Bei Entscheidungen zu Verfahrensfragen oder zur internen Organisation des Rates genügt das Staatenquorum. Diese Art von Entscheidungen betrifft hauptsächlich die Arbeitsweise und interne Regelungen des Rates und erfordert keine Berücksichtigung der Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten.
  2. Einleitung bestimmter Verfahren:
    • Beispielsweise bei der Entscheidung, ob die Kommission auf der Grundlage von Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union (EU-Vertrag) aufgefordert werden soll, einen Bericht über die mögliche Verletzung der gemeinsamen Werte der EU durch einen Mitgliedstaat vorzulegen. Hier reicht eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten.
  3. Einspruch gegen bestimmte Akte der Kommission:
    • In bestimmten Fällen, wie etwa bei delegierten Rechtsakten, können die Mitgliedstaaten Einspruch erheben. Hier kann ebenfalls eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten ausreichen, ohne dass die Bevölkerungsmehrheit berücksichtigt wird.

Diese Fälle zeigen, dass das Staatenquorum allein in der Regel bei weniger bedeutsamen oder internen Entscheidungen Anwendung findet, während für substantielle politische und gesetzgeberische Entscheidungen die doppelte Mehrheit mit beiden Quoren (Staatenquorum und Bevölkerungsquorum) erforderlich ist, um eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller Mitgliedstaaten und ihrer Bevölkerungen zu gewährleisten.

53
Q

Welche zentralen Grundsätze des Unionsrechts lassen sich an Art 19 EUV festmachen?

A
  • Rechtsweggarantie zum GHdEU
  • Grundsatz des dezentralen Vollzugs des Unionsrechts durch die Gericht der MS
  • Effektiver Rechtsschutz (Effektivitätsgrundsatz) und Äquivalenzgrundsatz
  • Grundsatz der Vollständigkeit des Systems der Rechtsbehelfe
54
Q

An welchen Klagearten und Verfahren vor den Unionsgerichten können Sie als Einzelperson (bzw. ihre Prozessvertreter) unmittelbar beteiligt sein? Geben Sie jeweils ein Beispiel, wie Sie bzw. Ihr Fall dorthin gelangt.

A
  1. Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV):
    • Beispiel: Sie sind ein Unternehmen, das durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission direkt und individuell betroffen ist. Die Kommission hat eine Entscheidung erlassen, die Ihnen Wettbewerbsverstöße vorwirft und eine hohe Geldstrafe verhängt. Sie halten diese Entscheidung für rechtswidrig und möchten, dass sie aufgehoben wird. In diesem Fall können Sie eine Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) einreichen.
  2. Untätigkeitsklage (Art. 265 AEUV):
    • Beispiel: Sie haben bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Erteilung einer bestimmten Genehmigung gestellt. Die Kommission hat es jedoch versäumt, innerhalb einer angemessenen Frist eine Entscheidung zu treffen. In diesem Fall können Sie eine Untätigkeitsklage beim EuG erheben, um die Kommission zur Handlung zu zwingen.
  3. Schadensersatzklage (Art. 268 und 340 AEUV):
    • Beispiel: Durch einen rechtswidrigen Rechtsakt der Europäischen Union haben Sie einen finanziellen Schaden erlitten. Angenommen, die Kommission hat eine Entscheidung erlassen, die Ihr Geschäft stark beeinträchtigt hat, und diese Entscheidung wurde später vom Gericht der EU für rechtswidrig erklärt. Sie können eine Klage auf Schadensersatz vor dem EuG erheben, um eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten.
  4. Vorlagefragen zur Vorabentscheidung (Art. 267 AEUV):
    • Beispiel: Sie sind an einem nationalen Rechtsstreit beteiligt, in dem eine Frage zur Auslegung des EU-Rechts entscheidend ist. Angenommen, Sie führen einen Rechtsstreit vor einem nationalen Gericht wegen einer mutmaßlichen Verletzung Ihrer Rechte aus der EU-Verordnung über den Datenschutz (DSGVO). Das nationale Gericht ist unsicher, wie die Verordnung in Ihrem speziellen Fall auszulegen ist und beschließt, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen.
55
Q

Was ist ein Kollegialorgan? Nennen Sie ein Beispiel für ein Kollegialogan aus dem Kreis der EU-Organe und beschreiben Sie anhand dieses Beispiels die wichtigsten Funktionsmerkmale von Kollegialorganen?

A

Ein Kollegialorgan ist ein Organ, das seine Entscheidungen gemeinschaftlich trifft, wobei die Mitglieder gleichberechtigt sind und gemeinsam die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen tragen. Diese Entscheidungen werden in der Regel durch Mehrheitsbeschlüsse gefällt, und alle Mitglieder sind verpflichtet, die getroffenen Entscheidungen zu unterstützen, auch wenn sie persönlich dagegen gestimmt haben.

Funktionsmerkmale eines Kollegialorgans anhand der Europäischen Kommission:

  1. Gleichberechtigung der Mitglieder:
    • Jedes Mitglied der Europäischen Kommission (Kommissar/in) hat grundsätzlich die gleiche Stimme und gleiches Gewicht bei der Entscheidungsfindung. Die Kommission besteht aus einem Präsidenten und einem Kommissar aus jedem EU-Mitgliedstaat.
  2. Gemeinschaftliche Entscheidungsfindung:
    • Die Kommission trifft ihre Entscheidungen in der Regel durch Mehrheitsbeschluss. Dies bedeutet, dass die Entscheidungen nicht von einem einzelnen Mitglied, sondern vom gesamten Kollegium der Kommissare getroffen werden.
  3. Gemeinsame Verantwortung:
    • Alle Kommissionsmitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen. Dies bedeutet, dass sie nach außen hin eine einheitliche Haltung einnehmen müssen, auch wenn es interne Meinungsverschiedenheiten gegeben hat.
  4. Kollegialprinzip:
    • Der Präsident der Europäischen Kommission hat zwar eine besondere Rolle und einige zusätzliche Befugnisse (wie z.B. die Festlegung der politischen Leitlinien und die Aufteilung der Aufgabenbereiche unter den Kommissaren), doch letztlich ist die Kommission als Ganzes für die Entscheidungen verantwortlich.
56
Q

Was ist der Unterschied zwischen Präsenzquoren und Beschlussfassungsquoren und wie sind diese im Einzelfall miteinander verbunden? Illustrieren Sie ihre Antwort anhand der Mehrheitserfordernisse beim Europäischen Parlament.

A

Präsenzquorum –> Anwesenheit einer Mindestzahl der Mitglieder
Beschlussfassungsquorum -> Mindestmaß an Zustimmung dieser Mitglieder

Mehrheitserfordernisse EU Parlament
Präsenzquorum 1/3 der Mitglieder
Regelquorum der Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit (50% + 1 der abgegebenen Stimmen, also der Anwesenden)

Sonderquoren:
* Einfache Mehrheit der Mitglieder (50% aller dem Parlament angehörigen +1)
* doppelte Mehrheit der Mitglieder + 3/5 der Stimmen (d.h Mehrheit der Mitglieder, die zugleich 3/5 der abgegebenen Stimmen ausmachen muss)
* Miderheitenrecht zur Einberufung eines U-Auschusses (Stimmen im Ausmaß von 1/4 der Mitglieder)

57
Q

Inwiefern bildet Art 19 Abs. 1 EUV den Grundsatz des dezentralen Vollzugs ab?

A

Indem er im Regelfall die Gerichte der MS für die Durchsetzung unionsrechtsbasierter Ansprüche zuständig erklärt.

58
Q

Was ist die erga omnes-Wirkung von EuGH-Urteilen und wie erklärt sie sich? Welche Folgen hat es, wenn sie ignoriert wird?

A

Die vom GHdEU vorgegebene Auslegung des Unionsrechts ist der Anwendung der betreffenden Normel generell zugrunde zu legen und wirkt sich daher sofort auf sämtliche anhängige oder spätere Verfahren mit gleicher oder ähnlicher Rechtsfrage aus

Vertragsverletzungsverfahren
Wenn ein Mitgliedstaat oder eine nationale Institution die erga omnes-Wirkung eines EuGH-Urteils ignoriert, kann die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV einleiten.

59
Q

Welche Aufgaben hat der Europäische Rat, welche nicht? Nennen Sie jeweils auch die zugehörige Bestimmung des Primärrechts

A

Aufgaben des Europäischen Rates:

  1. Festlegung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten:
    • Der Europäische Rat gibt der EU die notwendigen Impulse für ihre Entwicklung und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten fest (Art. 15 Abs. 1 EUV).
  2. Ernennung und Bestätigung hochrangiger EU-Ämter:
    • Der Europäische Rat ernennt den Präsidenten der Europäischen Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 17 Abs. 7 EUV und Art. 18 EUV).
  3. Krisenmanagement und außenpolitische Entscheidungen:
    • Der Europäische Rat spielt eine Schlüsselrolle bei der Reaktion auf internationale Krisen und in der Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 15 Abs. 1 EUV und Art. 26 EUV).
  4. Vertragsänderungen:
    • Der Europäische Rat kann Initiativen zur Änderung der Verträge ergreifen (Art. 48 EUV).

Aufgaben, die der Europäische Rat nicht hat:

  1. Gesetzgebung:
    • Der Europäische Rat hat keine Gesetzgebungsbefugnis. Diese Befugnis liegt bei dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union (Art. 15 Abs. 1 EUV). Das bedeutet, dass der Europäische Rat keine Rechtsakte erlassen kann, die allgemein verbindlich sind.
  2. Verwaltung der EU:
    • Der Europäische Rat führt keine Verwaltungstätigkeiten aus. Diese Aufgaben liegen bei der Europäischen Kommission, die für die Umsetzung der EU-Politik und die Einhaltung der EU-Verträge verantwortlich ist (Art. 17 EUV).
  3. Judikative Funktionen:
    • Der Europäische Rat hat keine richterlichen Befugnisse. Die Judikative Funktion liegt beim Gerichtshof der Europäischen Union, der die Einhaltung des EU-Rechts sichert (Art. 19 EUV).
60
Q

Inwiefern ist das Vorabentscheidungsverfahren ein Dialog zwischen Gerichten und was ist der Konnex zwischen Art 267 AEUV und Art 19 EUV?

A

Es verbindet im Sinne des dualen Unionsrechtsschutzsystem die nationalen Gerichte bei der Anwendung des EU Rechts mit dem EuGH.
EuGH beurteilt einen Ausschnitt des Gesamtverfahrens puntuell, alle sonstigen Aspekte bleiben bei den nationalen Gerichten.

61
Q

Gibt es in allen Verfahren vor den Unionsgerichten Schlussanträge? Wenn nein, in welchen nicht und warum?

A

Nein. “Ist der Gerichtshof der Auffassung, dass eine Rechtssache keine neue Rechtsfrage
aufwirft, so kann er nach Anhörung des Generalanwalts beschließen, dass ohne
Schlussanträge des Generalanwalts über die Sache entschieden wird.” (Art 20 GhdEU-Satzung)

62
Q

Darf ein nationales Gericht auch dann von einer Vorlage an den EuGH absehen, wenn es sich um eine Auslegungsfrage handelt, die für die Entscheidung des Rechtsstreits von erheblicher Bedeutung ist?

A

Bei Auslegungsfragen:
Unterinstanzliches Gericht -> Ja -> Vorlage nach eigenem Ermessen (Vorlagebefugnis)
Letztinstanzliche Gericht -> Nein, da im Regelfall generelle Vorlageverpflichtung

63
Q

Gebene Sie ein Beispiel für eine im Kompetenzkatalog des Art 2ff. AEUV nicht gennante Zuständigkeit der EU.

A

zB. Indirekte Steuern, implied powers (Außenhandlungszuständigkeit gem. Art 3 Abs. 2 2. Alternative AEUV), Verfahrens-, Vorbereitungs- und Durchführungsbestimmungen zur Hauptmaterie

64
Q

Erklären Sie die folgende Aussage: Der Kompetenzkatalog des Art 2ff. AEUV hat keinen konstitutiven Charakter. Was bedeutet dies und was folgt daraus für die Ab- und Eingrenzung der EU Zuständigkeiten?

A

Das bedeutet, dass der Kompetenzkatalog selbst, keine einzelnen Zuständigkeiten der EU begründet. Daher ist der Kompetenzkatalog auch nicht vollständig, es gibt daher Zuständigkeiten die im Katalog fehlen und auch ungeschriebene Zuständigkeiten, die auch in den Politikkapiteln nicht ausdrücklich angeführt sind.

65
Q

Betrifft der Kompetenzkatlog der Art 2ff. AEUV die horizontale Kompetenzverteilung? Wenn nein, worum handelt es sich und wo ist sie geregelt?

A

Nein, er bertrifft die vertikale Kompetenzverteilung (Ist EU oder MS zuständig?)
Die horizontale Kompetenzverteilung (Welches Organ der EU ist zuständig?) ergibt sich aus der jeweiligen Rechtsgrundlage in der jeweiligen Materie des AEUV

66
Q

Was ist mit der Aussage gemeint, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit seien Kompetenzausübungs- nicht Kompetenzzuweisungsnormen?

A

Sie weisen dem EU Gesetzgeber keine Kompetenz zu, sondern machen die konkrete Ausübung der zugewiesenen Kompetenzen von weiteren Voraussetzungen abhängig

67
Q

Die Kommission plant den Erlass einer RL zur Harmonisierung der Regeln für die Tabakwerbung in den MS. Unter welche Politiken der Union fällt eine solche Maßnahme Ihrer Meinung nach und auf welche Bestimmungen des AEUV lässt sie sich daher stützen? Was wäre, wenn die Maßnahme unterschiedliche Ziele verfolgt und daher mehrere Politiken einschlägig sind?

A
68
Q

Sprengt Art 352 AEUV die vertikale Kompetenzverteilung?

A

Nein, da die Norm keine Kompetenzzuweisungsnorm, sondern eine Rechtsgrundlage ist. Sie ist allerdings nicht auf konkrete Materien beschränkt, sondern unmittelbar mit der Auflistung der Ziele der Union verknüpft.

69
Q

Erklären sie die unterschiedlichen Teile des Art 114 AEUV. In welchem Absatz befindet sich die Rechtsetzungsgrundlage der Binnenmarktharmonisierung, wo die Bestimmungen zu Nationalen Alleingängen und Schutzklauseln und welche Funktion hat ihrer Meinung nach Abs. 3?

A
70
Q

Sind Beschlüsse ohne Adressaten Gesetzgebungsakte? Sind Beschlüsse mit Adressaten Gesetzgebungsakte?

A

Jene Rechtsakte, die in einem Gesetzgebungsverfahren angenommen werden, sind Gesetzgebungsakte (Art 289 Abs 3 AEUV)
Daher sind Beschlüsse grds. keine Gesetzgebungsakte. Es gibt aber Beschlüsse ohne Adressaten (Beschlüsse sui generis), die ausnahmsweise Gesetzescharakter haben, wie zB. der Beschluss zur Änderung des dritten Teils der EuGH-Satzung und der Beschluss über das Eigenmittelsystem (Art 311 AEUV).

71
Q

Was haben Grundrechte und der sog. integrationsfeste Kern rechtlich und geschichtlich miteinander zu tun?

A
72
Q

Die Kommission schlägt die Ausführung von Art 6 Abs. 2 EUV vor. a) Lesen Sie Art 218 Abs. 8 AEUV: Handelt es sich beim Beitritt um eine Primärrechtsänderung? b) Ist die Kommission befugt, einen solchen Vertrag vorzulegen?

A
73
Q

Sind alle Primärrechtsänderungsverfahren in Art 48 EUV geregelt bzw. welche nicht?

A
74
Q

Wer hat in Österreich Primärrechtsänderungen zuzustimmen? Kommt es dafür auf die Art der Änderung an?

A
75
Q

Wer sind Adressaten der GRC? Inbesondere: 1) Zählt der österr. Nationalrat zu den Adressaten? Wann/warum (nicht)? 2) Zählt der EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss zu den Adressaten? 3) Zählt der GHdEU zu den Adressaten?

A
76
Q

Bedürfen alle Primärrechtsänderungen der Zustimmung durch die MS?

A
77
Q

Betreibt der EuGH Harmonisierung? Wie verhält sich der Begriff Harmonisierung zu den Begriffspaaren Positivintegration und Negativintegration?

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Nein, der EU-Gesetzgeber sorgt für die Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften der MS. Der GHdEU betreibt Negativintegration (klärt Gewährleistungsgehalt primärrechtlicher Ge- und Verbote und welches nationale Recht im Hinblick darauf unzulässig ist).
Der Begriff Harmonisierung bezeichnet die Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften der MS durch den EU-Gesetzgeber. Der EuGH stellt daher die Wirksamkeit der Harmonisierung sicher.

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A