Einführung Flashcards

1
Q

Was ist unter dem Begriff Dienstrecht zu verstehen?

A

Umfasst alle Vorschriften, die das DV zwischen Beamten (Vb/S) und Dienstgeber “Bund” regeln.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Welche Arten von DV gibt es?

A
  1. Privatrechtliches Dienstverhältnis
  2. Mit Bescheid nach Ende der PGA:
    Öffentlich rechtliches Dienstverhältnis
    - provisorisch
    - definitiv
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Welche Unterschiede zwischen DV?

A

privatr. DV:
Begründung: Zweiseitiger Vertrag
Inhalt: durch Dienstvertrag, VBG und Verordnungen geregelt
Streitigkeiten: Arbeits -, Sozialgericht
öff. rechtl. DV
Begr.: einseitiger Hoheitsakt (Ernennung/Bescheid)
Inhalt: durch Gesetze u. Verordnungen geregelt (BDG)
Streitigkeiten: DVG (Verwaltungsweg), Disziplinarrecht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Wie ist der Dienstvertrag auszufolgen? §4 VBG

A

Unverzüglich schriftlich, Unterschrift Dienstgeber und Dienstnehmer (spätestens ein Monat nach Beginn DV)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Was muss der Dienstvertrag enthalten?

A

Tag - Beginn DV,
Vorgesehener Dienstort
Ob DV auf Probe, bestimmte oder unbestimmte Zeit
Ausmaß der Beschäftigung (Vollzeit/Teilzeit)
Notwendiger erfolgreicher Abschluss
Entlohnungsschema

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Wer ist der Dienstgeber?

A

Dienstgeber bei beiden DV eine Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Was ist eine Gebietskörperschaft?

A

jur. Person des öffentlichen Rechts, die durch Hoheitsakt (Verfassungsgesetz) eingerichtet wurde

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Was sind Dienstbehörden?

A

Dienstbehörden sind die Organe, durch die der Dienstgeber gegenüber dem Beamten tätig wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Was ist eine Behörde?

A

Organ der Vollziehung, ausgestattet mit Hoheitsgewalt (Imperium)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Hoheitsgewalt Definition?

A

ist ein (staatlicher) Akt, der “von oben herab”, für den Betroffenen verbindlich, erlassen wird. Zwischen den Beteiligten besteht ein Über-/Unterordnungsverhältnis. (Bescheid/Verordnung/Weisung)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Was sind Organe?

A

jur. Personen können nicht selbst handeln und müssen sich somit Positionen schaffen denen sie gewisse Befugnisse übertragen. Diese Positionen sind Organe (natürliche Pers.) welche im Namen der Behörde (jur. Pers.) handeln.

Privatwirtschaft - Geschäftsführer
öff. Recht - Bundespräsident

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Was sind Beamten? (Art 20 B-VG)

A

Natürliche Personen -
Auf Zeit gewählt
Mittels Bescheid ernannt
Verrichten staatliche Vollziehung

Besonderheit: Weisungsgebundenheit ggÜ. ranghöheren Organen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Warum bewirbt sich der Vb/S?

A

Bewerbung um einen Arbeitsplatz. Im Bundesfinanzgesetz Personalplan enthalten - legt fest wie viele Planstellen jed. Behörde beschäftigen/bezahlen kann.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Wie erhält ein Beamter (Vb/S) eine Planstelle?

A

Durch Ernennung, Versetzung, Verwendungsänderung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Was ist eine Ernennung?

A

bescheidmäßige Verleihung einer Planstelle. Besteht kein Rechtsanspruch auf Ernennung (keine Parteienstellung)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Welche Arten der Ernennung gibt es?

A

Ernennung in das Dienstverhältnis - Anstellung
Ernennung im Dienstverhältnis -
neue VerwGr (Überstellung)
andere Funktionsgruppe
Wiederaufnahme in den Dienststand

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Was beinhaltet der Ernennungsbescheid? §5 BDG

A

Die Planstelle,
den Amtstitel.
den Tag der Wirksamkeit der Ernennung

17
Q

Welche allgemeinen Ernennungserfordernisse für die Verleihung einer Planstelle gibt es? (§4 BDG)

A

Österreichische Staatsbürgerschaft (in der Hoheitsverwaltung),
volle Handlungsfähigkeit,
persönliche und fachliche Eignung,
Mindestalter 18 Jahre

18
Q

Welche besonderen Ernennungserfordernisse gibt es für die VerwGr E2c?

A

Erfolgreiche Ablegung Aufnahmeprüfung,
Auf Verlanung d. Behörder:
Selbstverpflichtung zur Kasernierung
Sonstiges:
Strafregisterauskunft (§3 VBG)
amtsärztlich festgestellte Eignung für den Exekutivdienst
abgeleisteter Präsenz/Zivildienst
Führerschein Klasse B

19
Q

Welche besonderen Ernennungserfordernisse gibt es für die VerwGr E2b?

A

Erfüllung d. bes. Ernennungserfordernisse E2c
Erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung

20
Q

Wann hat eine Angelobung stattzufinden? (§7 BDG)

A

Binnen 4 Wochen nach Beginn des öff.-rechtl. DV
ICH GELOBE!

21
Q

Zu was dient das provisorische DV? (§10 BDG)

A

Zur Erprobung und Ausbildung des Beamten. Kann mittels Bescheid gekündigt werden.

22
Q

Welche Kündigungsgründe gibt es im prov. DV?

A

Nichterfüllung Definitivstellungserfordernissen (Gewicht, Verletzung)
Mangel gesundheitlicher Eignung für Erfüllung dienstlicher Aufgaben
Unbefriedigter Arbeitserfolg
Pflichtwidriges Verhalten
Bedarfsmangel

23
Q

Welche Kündigungsfristen gibt es im prov. DV?

A

Dauer: 6 Monate (Probezeit) - Frist: 1 Monat
Dauer: 6 Monate < - Frist: 2 Monate
Dauer: 2 Jahre < - Frist: 3 Monate

24
Q

Wann entfällt Probezeit im prov. DV?

A

Wenn Beamte vor Beginn des prov. DV min. 1 Jahr in privatrechtlichen DV & in gleichwertiger Verwendung zum Bund stand.

25
Q

Welche Vorraussetzungen hat das definitive Dienstverhältnis? (§11 BDG)

A

Auf Antrag des Beamten –> Definitivstellung.
Ernennungserfordernisse f.d. VerwGr E2b
Mind. einjährige praktische Verwendung im VerwGr E2b
Vollendung einer Dienstzeit von 6 Jahren im prov. DV

26
Q

Wie kann das öff. rechtl. DV aufgelöst werden? (§20 BDG)

A

Austritt (freiwillig)
Kündigung (nur im prov. DV)
Entlassung (mangelnder Arbeitserfolg,
Disziplinarstrafe, Verurteilung)
Amtsverlust (Verurteilung)
Verlust der österr. Staatsbürgerschaft
Begründung eines DV zum Land (LVwG)
Tod

27
Q

Wie kann Beamter seinen Austritt erklären? Wann wird er wirksam? (§21 BDG)

A

Schriftlich
Wirksam mit Ablauf des Monats, bestimmt durch Beamten
Frühestens mit Ablauf des Monats in dem Erklärung abgeben wurde.
Widerruf spätestens ein Monat vor Wirksamwerden möglich.

28
Q

Was fällt unter Verurteilungen durch welche das DV aufgelöst wird?

A

§27 StGB -
Verurteilung inländischen Gericht,
Vorsatztat, Freiheitsstrafe bedingt 1 Jahr <
Freiheitsstrafe unbedingt 6 Monate <
Verurteilung wegen §212 StGB

§20 Abs. 1 Z 3a BDG
rechtskräftige Verurteilung durch ein inländisches Gericht ausschließlich oder wegen begangenen Vorsatzdelikts gemäß
§92 StGB - Quälen/ Vernachlässigen unmündiger, jüngerer/ wehrloser Personen
§201 - 217 StGB - Sexualstraftaten
§312, 312a StGB - Quälen, Vernachlässigen, Folter

29
Q

Welche Bestimmungen enthält das BDG über den Arbeitsplatz? (§36 BDG)

A

Jeder Beamte ist mit einem in der Geschäftseinteilung seiner Dienststelle
(OGO PI) vorges. Arbeitsplatz zu betrauen, sofern nicht befreit/enthoben.
Arbeitsplatzerfordernis - “Normalarbeitskraft”

30
Q

Wozu ist der Beamte verpflichtet wenn dies im dienstlichen Interesse ist? (§36 BDG)

A

Zum vorübergehenden besorgen von Tätigkeiten die nicht zu den Dienstverrichtungen der betreffenden Verwendung gehören. (PI/Wagenreinigung, höherwertige Aufgaben)

31
Q

Wann liegt eine Versetzung vor? (§38 BDG)

A

Wenn der Beamte zur dauernden Dienstleistung einer anderen Dienststelle zugewiesen wird. Erfolgt mittels Bescheid, auf Antrag des Beamten oder von Amts wegen durch die Behörde.

32
Q

Wann ist eine Versetzung von Amts wegen zulässig?

A

Nur zulässig wenn ein wichtiges dienstlichen Interesse besteht.
zu berücksichtigen: persönliche, familiäre, soziale Verhältnisse.
Im prov. DV ohne dienstlichen Interesse möglich.

33
Q

Was versteht man unter wichtigem dienstlichen Interesse?

A

Änderung d. Verwaltungsorganisation inkl. Auflassung von Arbeitsplätzen
Besetzung freier Arbeitsplätze anderer Dienststellen (kein geeigneter Bewerber vorhanden)
Negative Leistungsfeststellung
Verhängung Disziplinarstrafe + Art/Schwere der Dienstverletzung machen Belassung in Dienststelle unvertretbar

34
Q

Wann ist eine Versetzung unzulässig?

A

Wenn sie für Beamten wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil bedeutet und anderer geeigneter Beamter derselben Dienststelle und VerwGr zur Verfügung steht.
Ausgenommen:
Versetzung wegen neg. Leistungsfestellung
Versetzung wegen Disziplinarstrafe
Einleitung Verfahren von Diszi und Bestrafung wird erwartet

35
Q

Wie sieht der Verfahrensgang einer amtswegigen Versetzung aus?

A

Beamte ist schriftlich unter Bekanntgabe der neuer Dienststelle u. Verwendung zu verständigen wenn Versetzung von Amtswegen in Aussicht genommen ist. (Verständigung ungleich Bescheid).
Binnen 2 Wochen recht auf Einwendung, wenn nicht gilt dies als Zustimmung.
Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Arbeitsplatz darf bis Rechtskraft des Bescheides nicht neu vergeben werden.
Versetzung in den ersten drei Monaten reisegebührenrechtlich wie Dienstzuteilung zu behandeln.

36
Q

Wann liegt eine Zuteilung vor? (§39 BDG)

A

Bei Zuweisung an eine andere Dienststelle zur vorübergehenden Dienstleistung. Erfolgt mittels Dienstauftrag.

37
Q

Wann und wie lange kann eine Dienstzuteilung verfügt werden?

A

Nur aus dienstlichen Gründen zulässig.
(persönliche, familiäre, soziale Verhältnisse zu berücksichtigen)

Ohne schriftliche Zustimmung d. Beamten höchstens 90 Tage

38
Q

Welche Ausnahmen gibt es bei der Verfügung einer Zuteilung?

A

wenn der Dienstbetrieb nicht anders aufrecht erhalten werden kann

die Zustellung zum Zweck der Ausbildung erfolgt

über Silvester (Wechsel des Kalenderjahres)

39
Q

Wann liegt eine Verwendungsänderung vor? Welche kann man unterscheiden?

A

Wenn der Beamte von bisheriger Verwendung abberufen wird und neue Verwendung innerhalb seiner Dienststelle zugewiesen wird.

  • einfache Verwendungsänderung (mittels Weisung)
  • qualifizierte Verwendungsänderungen (mittels Bescheid)
40
Q

Was versteht man unter qualifizierten Verwendungsänderung?

A

Eine Abberufung des Beamten von bisheriger Verwendung, wenn:

  • Neue Verwendung nicht mindestens gleichwertig
  • Verschlechterung für die Beförderung d. Beamten zu erwarten ist
  • Keine neue Verwendung zugewiesen wird