Eiegntum, Ersitzung , Klagen ( Klausur 2 ) Flashcards
Was weißt du über ein Fortum?
Welche Klagen sind möglich gegen den Dieb?
Wer sich unbefugt in Bereicherungsabsicht einer fremden , beweglichen Sache bemächtigt, begeht ein Furtum.
Der DIeb (Fur ) handelt in der Absicht sich zu bereichern. Die Absicht der unerlaubte Bereicherung bezeichnen die Römer als Dolles Malus kurz Dolus gennant, Der DIeb handelt d.h mit DOLUS.
Diebstahl ist nur an beweglichen Sachen möglich - Bei Grundstücken gibt es einen gewaltsamen Entzug -> gewaltsam Entzogene Grundstücke sind nicht Ersitzbar.
Aufgrund des Fortum gibt es zwei Klagen:
die pönale ACTIO FURTI ( ein Bubbertag ist dem Bestohlenen zu entrichten)
und die Sachverfolgende Klage CONDICTIO FURTIVA ( Zeil ist das der Dieb dem Bestohlenen die gestohlene Sache zurückgibt od. d. einfachen Wert ersetzt )
Achtung : REI VINDICATIO ist auch eine Sachverfolgende Klage da wo der Eigentümer den Besitzer klagt— > Eigentümer muss sich vorm Prätor für eine der Sachverfolgenden Klagen entscheiden .
Furtum = Klage = Actio Furti + Condictio Furtiva od. Actio Furti + Rei vindicatio
Definition : Eigentum
Eigentum: Vollrecht - das dingliche Recht, das Recht eine Sache für sich zu haben
Eigentum : DOMINIUM oder PROPRIETAS
Eigentümer : DOMINUS
Ein Possesor hat gegen eine Besitzstörung - und Entzugg INTERDICTA die ihm vorläufig Rechtsschutz gewährt. Diese Interdikte steht auch dem EIgentümer einer Sache zu.
dazu hat der Eigentümer eine Klage.
Klage: mit dieser Klage kann der Eigentümer die Sache von jedem anderen, in dessen Besitz sie geplant ist , herausverlangen. Diese Eigentumsklage heißt REI VINDICATIO
Die REI VINDICATIO stellt klar, wenn die Sache gehört. Das Inderdiktenverfahren trifft die vorläufige Zuordnung des Besitzes an einer Sache, die Eigentumsfrage hingegen ist auf eine endgültige Klärungg der rechtlichen Zuordnung gerichtet.
RES MANCIPI: italische Grundstücke samt Gebäude ,bestimte Feldservituten, Sklaven und bestimmte Zug- Tragtiere ( Rinder, Pferde , Esel , Maultiere und Maulesel)
RES NEC MANCIPI:alles andere
Welche 3 Derivativen Eigentumserwerb Arten kennst du ?
Derivativer Eigentumserwerb 3 Arten :
Traditio
Mancipatio
In Iure Cessio
Was sind Res-Mancini
Was sind Res Habilis (ersetzungsfähige Sache )
RES MANCIPI: italische Grundstücke samt Gebäude ,bestimte Feldservituten, Sklaven und bestimmte Zug- Tragtiere ( Rinder, Pferde , Esel , Maultiere und Maulesel)
RES NEC MANCIPI:alles andere
Res Habilis :
es ist keine RES FURTIVA , keine Res PUBLICAE , keine RES DIVINI IURIS)
a ) TRADITIO
Braucht kein bestimmtes Verfahren ist eine FORMFREI Verfügung. 3 Voraussetzungen:
( gilt ach für nicht römische Bürger)
Vormann muss Eigentum haben / oder Verfügungsbefugter sein - NEMO PLUS IURIS TRANSFER POTEST QUAM IPSE HABET. -Niemand kann mehr Rechte übertragen als er selber hat.
Justa Causa ( TITULUS) = weil VEREINBART ist einen Kaufvertrag abzuschließen zb. Kauvertrag , Schenkung , Darlehen( Zahlung ist irrelevant ohne Bezahlung Erwerb ich Eigentum ) ( Ohne Bezahlung kann der Verkäufer kann Klagen ACTIO IN PERSoNAM- Action DEventiti ) Der GRUND CAUSA das zur EIegntumsübertragung dient. = Rechtlich Anerkannter Erwerbstitel
die Possesio muss von Veräußere an den Erwerber übertragen werden ( durch Tradition , Traditio BreVi Manu oder Constitutum possesiorum) TRADITIO ( = Modus) wenn ich die etwas übernehme. Possesop = ist das selbe wie MODUS
mit Traditio kann man (ziviles) quiritisches Eigentum nur an RES NEC MANCIPI übertragen.
RES MANCIPI durch TRaditio
Wenn eine REC MANCIPI nicht manzipiert ( in iure cessio ) übertragen sondern bloß tradiert , kann der Empfänger nicht unmittelbar , sondern erst mit Ablauf der Ersetzungsfrist quiritisches Eigentum erwerben-
Wenn eine RES MANCIPI von einem berechtigten Vormann aufgrund einer JUSTA CAUSA bloß tradiert , so wird der Erwerber vom Prätor besonderst geschützt- er enthält ERsitzungsbesitz aber auch BONITARISCHES EIGENTUM.-
Eigentümer genießt Rechtsschutz gegenüber jedermann, seine Klage ist nicht die ( zivile) REI VINDICATIO sondern die (prätorische) ACTIO PUBLICAM
BONITARISCHES EIGENTUM:
Eigentümer genießt Rechtsschutz gegenüber jedermann, seine Klage ist nicht die ( zivile) REI VINDICATIO sondern die (prätorische) ACTIO PUBLICAM
Wenn eine RES MANCIPI von einem berechtigten Vormann aufgrund einer JUSTA CAUSA bloß tradiert , so wird der Erwerber vom Prätor besonderst geschützt- er enthält ERsitzungsbesitz aber auch BONITARISCHES EIGENTUM.-
b) USUCAPIO - EIgentumserwerb durch Ersitzung ( Originäre Erwerbsart)
USUCAPIO= Eigentumserwerb durch qualifizierten Besitz während einer bestimmten Zeit.
Keine Ersitzungsfähige Sache => RES FURTIVA - gestohlene Sachen , gewaltsam entzogene (besetzte) Grundstücke , öffentliche ( RES PUBLICAE) und religiöse(RES DIVINI IURIS)
res habilis √ ( es ist keine RES FURTIVA , keine Res PUBLICAE , keine RES DIVINI IURIS)
i.c √ ( die haben wird beim derivativen Eigentumserwerb - durch Tradition )
b.√ - BONA FIDE ist wer beim Erwerb vom voll Geschäftsfähigen den Mangel des Eigentums nicht kennt -
fehlerfrei echte Possessio ( nicht VI,CLAM, od. PRECARIO erlangt)
Tempus √ ( bewegliche Sachen 1 Jahr - unbewegliche Sachen 2 Jahre)
Es gibt einen Grundsatz zur Ersitzung : MALE FIDE SUPER WEINENS NON NOCET- Schlechter Glaube der sich nachträglich einstellt - schadet der Ersitzung nicht. ( beim Fruhterwerb anders)
Erst nach Ablauf der Ersetzungsfrist wird der bonitarische Eigentümerr Ziviler Eigentümer.
Altersstufen:
Kleinkinder bis zum vollendeten 7 Lebensjahres = handlungsunfähig
Unmündige (PUPILLI) = beschränkt geschäftsfähig
Knaben: bis zum vollendeten 14 Lebensjahr
Mädchen: zum vollendeten 12 Lebensjahr
Sie können gültige Geschäfte vornehmen,die ihnen einen reinen Vermögensvorteil bringen ( Annahme einer Schenkung )
Sie brauchen einen Vormund (AUCTORITAS TUTORS) wenn sie rechtsgeschäftliche Begründungen von Verpflichtungen und Verfügung über eigene Rechte ( zb. Übertragung von Eigentum ) abschließen wollen.
Ersetzung Beispiel :
1) Bsp: Der Vormann war kein Eigentümer - fehlen des Eigentums vom Vormann
Bsp: er verkauft eine Sache die ihm nicht gehört.dh. es geht kein Eigentum über
— Eigentum od. Verfügungsbefugnis - Scheitert an diesen (Niemand kann mehr Rechte übertragen als er selbst hat - Nemo plus iuris transferre postest Quam ipse habet )
ic
possesio
Dann prüft man die Ersitzung ( Usucapio) , den es ist der derivative Eigentumserwerb misslungen
res habilis √ i.c √ bona fides = der Mangel ist damit überbrückt weil der Käufer weiß nicht das der Vormann nicht Eigentumer war - Bonaa Finde ist wer beim Erwerb vom voll Geschäftsfähigen den Mandel des Eigentums nicht kennt. possesio √ tempus √
Er erwirbt EIgentum aufgrund der Ersitzung.
Es gibt einen Grundsatz zur Ersitzung : MALE FIDE SUPER WEINENS NON NOCET- Schlechter Glaube der sich nachträglich einstellt - schadet der Ersitzung nicht. ( beim Fruhterwerb anders)
Ersetzung Beispiel:
2) Bsp. Erwerb einer Sache von - von einen nichtberechtigten Vormann ( unzureichend geschäftfähig) und ohne gültigen Titel - dass sie selbständig keine Pflichten begründen können keine JUSTA CAUSA zustand
( Das Problem ergibt sich hier aus der unzureichender Geschäftsfähigkeit.
Das Verpflichtungsgeschäftt scheitert )
Die römischen Juristen begnügen sich in einigen Fällen mit einer bloß vermeintlichen CAUSA- sog PUTATIVTITEL. Aufgrund des GUTEN GLAUBEN (BONA FIDES ) des Empfängers , der irrtümlicher anmit , es gebe eine gültige JUSTA CAUSA - lassen sie ERSETZUNG zu.
IMMER DAN WENN ICH DERIVATIVER EIGENTUM VERNEINT HABE PRÜFE ICH DIE ERSITZUNG = USCUPATIO
(TATSACHEN IRRTUM oder . RECTS IRRTUM )
daher liegt ein Tatsachen Irrtum vor
- Res habilis √
justa Causa XXXXXXX
Die römischen Juristen begnügen sich in einigen Fällen mit einer bloß vermeintlichen CAUSA- sog PUTATIVTITEL. Aufgrund des GUTEN GLAUBEN (BONA FIDES ) des Empfängers , der irrtümlicher anmit , es gebe eine gültige JUSTA CAUSA - lassen sie ERSETZUNG zu.
also : es gibt zwar keine gültige justa causa aber die Erwerberin war gutgläubig das es eine JUSTA CAUSA GEBE und daher der junge älter ist und er sich verpflichten kann - ausnahmsweise wird auf die JUSTA CAUSA verzichten weil sie gutgläubig war - > die Käuferin befindet sich in einem Tatsachen IRRTUM kann die fehlende JUSTA CAUSA ÜEBRBRÜCKEN sie dachte er ist schon 15 Jahre alt (ein Rechtsrum wäre hingegen wenn sie weis der ist 12 und sie denkt er kann als 12 Geschäfte abschließen kann rechtsrum nicht ersitzen)
DIE BONA FIDE √
POSSESIO √
TEMPUS ( Zeitablauf ) ein jahr abgelaufen, hätte sie durch Ersetzung Eigentum erworben EINE PUTATIVTITEL ERSiTZUNG im weiteren sinn .( titel = causa ) sie glaubt es gebe einen Titel deswegen darf sie ersitzen !!
Also: Typischer Ersitzungsfall : res habilis √ i.c √ bona fides = der Mangel ist damit überbrückt weil der Käufer weiß nicht das der Vormann nicht Eigentumer war - Bonaa Finde ist wer beim Erwerb vom voll Geschäftsfähigen den Mandel des Eigentums nicht kennt. possesio √ tempus √
entweder prüfe ich die BONA FIDE ( bei fehlen eines EIgetums am Vormann) ich glaube ich kaufe von einem Eigentümer = ersitzng wird zugelassen.
oder Putertivtetelfall : res habilis √ i.c XXXX FEHLT XXXX bona fides = es gibt zwar keine gültige justa causa aber die Erwerberin war gutgläubig das es eine JUSTA CAUSA GEBE und daher der junge älter ist und er sich verpflichten kann - ausnahmsweise wird auf die JUSTA CAUSA verzichten weil sie gutgläubig war - possesio √ tempus √
PUTATIVTITELERSITZUNG
i. w s. —> wenn jemand beschränkt oder nicht -> geschäftsfähig ist
e. s—> wo zwei voll geschäftfäige leute versuch haben eine Causa zu abzuschließen und die gescheitert ist
welche 3 Punkte brauche ich um Eigentum zu erwerben ?
Vormann muss Eigentum haben / oder Verfügungsbefugter sein - NEMO PLUS IURIS TRANSFER POTEST QUAM IPSE HABET. -Niemand kann mehr Rechte übertragen als er selber hat.
Justa Causa ( TITULUS) = weil VEREINBART ist einen Kaufvertrag abzuschließen zb. Kauvertrag , Schenkung , Darlehen( Zahlung ist irrelevant ohne Bezahlung Erwerb ich Eigentum ) ( Ohne Bezahlung kann der Verkäufer kann Klagen ACTIO IN PERSoNAM- Action DEventiti ) Der GRUND CAUSA das zur EIegntumsübertragung dient. = Rechtlich Anerkannter Erwerbstitel
die Possesio muss von Veräußere an den Erwerber übertragen werden ( durch Tradition , Traditio BreVi Manu oder Constitutum possesiorum) TRADITIO ( = Modus) wenn ich die etwas übernehme. Possesop = ist das selbe wie MODUS
Welche Formen von Natürlicher Eigentumserwerb gibt es ?
Aneignung - OCCUPATIO
Fruchterwerb
Verbindung - ACCESSIO
Vermischung ( CONFUSIO) ; Vermengung ( COMMIXTIO)
A) Aneignung. OCCUPATIO
Wer eine Sache , die NIEMANDEN gehört (RES NULLIUS) in Besitz nimmt - erwirbt auch Eigentum. = Originär ( ohne Vormann )
Mann kann Okkupieren : Diese Dinge zählen zur RES NULLIUS
Herrnlose Sachen ( Wilde Tiere) Derelinquierte Sachen ( Preisgegeben ) Schätze
1) Herrnlose Sachen
Wilde Tiere :
Hernnlose Sachen , wenn man die Sachgewalt an ihnen hat sind sie in Besitz und Eigentum.
Wenn ein Wildes Tier in seine „narürliche Freiheit“ entkommt, dann geht der Besitz + Eigentum verloren.
zb. Fische oder in Gehe gesperrte Hasen bleiben in Besitz und Eigentum dessen, der sie okkupiert hat und gefangen hält.
Gezähmte Tiere :
Tiere die immer wieder zu mir zurückkehren, bleiben im Eigentum , solange sie sich gezähmt verhalten und gewohnheitsmäßig zum Tierhalter zurückkehren.
Diese CONSUETUDO REVERTENDI ermöglicht die Sachherrschaft am Tier. Geht sie verloren gilt das Tier wieder als Wildes und gehört niemanden.
zb. der gezähmt Hase der immer wieder zu mir zurückkommt ist in meinem Eigentum , kommt er nicht mehr weil er eine Familie gründet = verliere mein Eeigentum an ihm ,
Haustiere:
Gelten nicht ! als Herrnlos. Wenn ein Hund wegläuft verliere ich zwar Besitz aber mein Eigentum bleibt aufrecht.
2) DIRELEGTION / OCUPIEREN :
Wer sich von einer Sache mit der Absicht trennt , Besitz + Eigentum an diesem Aufzugeben.
Derelinquiert sie und macht sie zu Herrenlose . RES DERELICTA
zb. Anna schmeißt deutlich erkennbar ihren Verlobungsring weg ( dann derelinquiert sie ihn) Weill sie kein Besitz und kein Eigentum am Ring -mehr will > Sache hat keinenen Eigentümer mehr -> fremder nimmt den Ring -> dieser Okkupiert den Ring der fremde erwirbt Besitz und Eigentum.
Exkurs : Res Mancipi ( Zug-Tragtiere ( Rinder, Pferde) Sklave , Bestimte italische Grundstücke)
Wer eine derelinquierten Trag-Pferd Aneignet erwirbt bloß Bonitarisches Eigentum erst mit Ablauf der Ersitzngszeit wird der Okkupant ziviler Eigentumer.
aber wenn der Ring nur veloren geht -> Eigentum ist nicht aufgegeben worden-> würde der fremde Furtum begehen->Furtumunterschlagung.
- Schätze:
Schatz (Thesaurus) ist eine Wertsache die solange im verborgenden geblieben bis ihr Eigentümer nicht mehr festgestellt werden kann- Der Schatz wird so behandelt wie eine RES NULLIUS.
Eigentumserwerb kommt es in diesem Fall durch den Akt der Besitzergreifung.
( anderer sagen :
das sie in verborgenen ist bis sie keinen Eigentümer nicht mehr hat —> ist eine Res NULIUS )
B. Fruchterwerb : ?
Früchte: sind Wiederkehrende , von einer Sache ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz gewinnbare Erträgnisse ( FRUCTUS)
FRUCTUS NATURALES: Milch , Wolle , Eier
FRUCTUS CIVILES: Zins eines verpachteten Grundstücks
Trennung von Muttersache und Frucht:
Sofern nicht eine spezielle Fruchterwerbsregel eingreift hat der Eigentümer d. fruchttragenden Gegenstand ab d. Trennung Eigentum an d. Früchten.
AUSNAHMEN :
1) BONA FIDE POSSESOR - der Muttersache einer
erwirbt die Früchte im Zeitpunkt der Trennung ( SEPARATIO) in sein Eigentum.
Es gibt allerdings Kontroversen: wer als BONAE FIDEI POSSESOR
Pomponius und Paulus :bei schlechten Glauben nachträglich KEIN FRUCHTERWERB- KEIN EIGENTUM
Julian: bei schlechten Glauben nachträglich: Ersetzungsregel MALE FIDES SUPER VENIENS NON NOCET
Zwar kein Eigentum an den (gestohlenen) Schaffen aber an der FRUCHT ( d. WOLLE mit SEPARATIO)
2) Erbpächter : mit der SEPARATIO (trennung) erwirbt der Erbpächter Eigentum an den Früchten
3) USUSFRUCTUS: Erst mit PERCEPTIO (Ergreifung) erwirbt der Nießbracuher Eigentum , vorher gehört sie dem EIGENTÜMER d. Muttersache
4) Pächter ( CONDUCTOR ,COLONUS) bekommt mit Ergreifung PERCEPTIO Eigentum an den Früchten der Pachtsache.
- ERGRIFFENES : Lisa kann den Weizen ( da dieser bereits perzipiert-ergriffen wurde) vom Dieb mit der REI VINDICATIO od. ( CONICTIO FURTIVA) von Dieb auf Herausgabe klagen.
- NICHT ERGRIFFENES = Der Hafer gehört aber der Ackereigentümerin Anna ( da dieser Hafer von Lisa nicht ergriffen worden ist). Nur Anna kann den Hafer herausverlangen - vom Dieb mit der CONDICTIO FURTIVA ( od. REI VINICATIO ) anders Besitzer mit . REI VINDICATIO
- Ackereigentümer drängen- Wenn Anna das nicht von alleine tut kann Lisa sie mit der ACTIO CONDUCTI belangen( unter Druck setzten) dem Pächter ( Lisa) den Hafer zu verschaffen.
C. Verbindung - ACCESSIO
ACCESSIO CEDIT PRINCIPALI: Die Nebensache folgt der Hauptsache.
Bei einer festen Verbindung ist das rechtliche Schicksal der Hauptsache ( RES PRINCIPALIS) bestimmt für das rechtliche Schicksal der einheitlichen Sachen, während die Nebensache (ACCESSIO) kein selbständiges rechtliches Schicksal mehr hat.
Dem Eigentümer der Hauptasche- fällt das Eigentum- an der Nebensache zu , sobald diese FEST mit der Hauptsache verbunden wird. - der Ehemaligen Eigentümer d. Nebensache hat er Wertersatz zu leisten.
3) Wertersatz fordern , wer unfreiwillig das Eigetum an einer Sache verliert , kann Wertersatz von dem fordern, der d. Gegenstand erworben hat.
Eigentum Verloren ( Ehemalige EIgentüner d. Nebensache klagt besitzenden Eigentümer:
Ehemalige Eigentümer macht d. Nebensache: Mit Klage od. Einrede
( ACTIO IN FACTUM od. CONDICTIO FURTIVA ) wenn d. Eigentümer d. Verbudnen Sache diese Besitzt.
ACTIO IN FACTUM: ( GUTGLÄUBIG) Der Gutgläubige Besitzer - Eigentümer d. Hauptsache Besitz die Sache:
d. ehemalige Eigentümer d. Nebensache Wertersatz mit einer ACTIO IN FACTUM.
od.
CONDICTIO FURTIVA: (in Bereicherungsabsichtt - FURTUM) Verbindet in Bereicherungsabsicht eine Sache und erwirbt Eigentum aber bösgläubig und begeht ein Furtum. Wertersatz erlangt d. Eigentümer d. Nebensache durch die CONDITIO FURTIVA.
2) - Haupteigentümer klagt Besitzenden Nichteigentümer :
Mit REI VINDICATIO - Wenn d. ehemalige Eigentümer d. Nebensache im Besitz ist. fremden Sache ist kann er auch wenn er mit der REI VINDICATIO geklagt wird mit einer EXCEPTIO DOLI gegen behaupten: er hält die Sache zurück bis er den Wertersatz erhält.
Ehemalige Eigentümer d. Nebensache ( Nicht EIgentümer) - Besitz die fremde verbundene Sache:
Wird vom Eigentümer mit der. REI VINDICATIO geklagt - > Einwenden mit der EXCEPTIO DOLI -> Sache zurückbehalten bis er vom Kläger Wertersatz bekommt.
Trennbar : - Angelötet , angeschraubt ,
Wenn meine Sache mit Sandras Arm angelötet wird - eine Trennung möglich ist - mit ACTIO AD EXHIBENDUM kann die Trennung d. Teile verlangt werden. -> danach ist die Vindikation d. Teile möglich.trennen mit REI VINDICATIO
C. Verbindung - ACCESSIO
Verbidung mit unbeweglichen Sachen :
SUPERFICIES SOLO CEDIT : Was mit dem Grundstück fest verbunden ist , folgt diesen in seinem rechtlichen Schicksal. = BODEN ist HAUPTSACHE
Wer durch feste Verbindung sein Eigentum verliert kann vom (Grundtsück EIgentümer) mit einer ACTIO IN FACTUM od. ( CONDITIO FURTIVA) Wertersatz fordern.
od. Als Beklagter durch EXCEPTIO DOLI geltend machen.
Einpflanzung: IMPLANTATIO ( c - grunstück - d pflanze - gehört dem C)
SATIO: die Saat
AEDIFICATIO ein mit Fundamenten errichtet Grundstück gehört dem Eigenümer d. Grundstücks auf dem es steht.
Exkurs : Hausbau = Sondertyp AEDIFICATIO
fremde Materialen verbaut:
Eigentum geht nicht verloren, lässt sich erst geltend machen wenn das Haus abgerissen wird od. Einstürzt.
Es besteht als Ruhendes Eigentum( DOMINIUM DORMIENS) fort.
Man kann mit der ACTIO IN FACTUM ( od. CONDICTIO FURTIVA ) bzw. EXCEPTIO DOLI auf Wertersatz klagen. Erhält er Wertersatz erlischt das ruhende Eigentum.
BSP:
Ich baue auf einem fremden Grundtsücke eine Villa - ich denke das Grundstück ist mein
Der Eigentümer d. Grundstücks klagt mit REI VINDICATIO od. ACTIO PUBLICANA dann kann ich mit der EXCEPTIO DOLI einwenden- Zurückbehalten bis ich Wertersatz bekomme. ( wenn du mit vindizieren willst ohne mir meinen Wert zu geben dann habe ich ein RETENTIONSRECHT einbehaltungrecht ).
Eigentümer d. Grundstückes ist zu ARM um Wertersatz zu zahlen:
Der Hausbauender, darf das Haus abtragen = IUS TOLLENDI = ( das haus abzubauen und wegzutragen) ABBAu und MItnahmerecht.
Bösgläubig: Ich Weiß es ist nicht mein Grundstück und ich Baue :
Der Bösgläubige kann die EXCEPTIO DOLI nicht einwenden gegen die REI VINDICATIO. Da habe ich nur ein IUS TOLLENDI recht -> alles abzutragen was ich kann