Diebstahl Flashcards
Sachen
Sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände unabhängig vom Aggregatzustand und wirtschaftlichen Wert Paragraph 90 BGB
Fremd
Ist alles was nicht im Allein- oder Miteigentum des Täters steht und auch nicht herrenlos ist
Beweglich
Ist alles was ich bewegen kann oder beweglich gemacht werden kann
Wegnahme
Ist der Bruch Fremden und die Begründung Neuen Gewahrsams
Gewahrsam
Ist die tatsächliche Herrschaftsgewalt eines Menschen über eine Sache die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen wird
Vollendet
Ist der Diebstahl wenn die Wegnahme erfolgreich war und der Täter alle objektiven und subjektiven TBM erfüllt hat
Beendet
Ist der Diebstahl wenn die Sache im Sinne des Täters endgültig in Sicherheit gebracht ist
Tatsächliche Herrschaftsgewalt
Ist die Fähigkeit über die Sache verfügen zu können
Herrschaftswille
Ist der Wille über die Sache verfügen zu wollen
Bruch fremden Gewahrsams
Liegt vor wenn die Herrschaftsmacht gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers aufgehoben wird
Begründung Neuen Gewahrsams
Liegt vor wenn der Täter ungehindert über die Sache verfügen kann und der bisherige Gewahrsamsinhaber erst die Verfügungsgewalt des Diebes beseitigen müsste um die Sache zurück zu erlangen
Rechtswidrig Zueignungsabsicht
Dem Täter steht die Sache rechtlich in keiner Weise zu.
Absicht sich den wirtschaftlichen Wert einer Sache einzuverleiben (Aneignungsabsicht) und den Eigentümer dauerhaft zu verdrängen (Enteignungsvorsatz)
Gewahrsamsexklave
Ich gebe mein kleinere Sachen in die Tasche rein steckt
Umschlossener Raum
Ist ein Raumgebilde das dazu bestimmt ist von Menschen betreten zu werden und mit -mindestens teilweise- künstlichen Vorrichtungen umgeben ist, un das unbefugte eindringen zu verhindern
Einbrechen
Ist das gewaltsame beseitigen von Umschließungen die dem Eindringen entgegenstehen
Einsteigen
Ist das betreten des geschützten Raum ist unter Schwierigkeiten auf eine nicht üblichen bzw. vorgesehenen Weg
Falscher Schlüssel
Ist gegeben wenn er zur Tatzeit vom Berechtigten Überhaupt nicht, noch nicht oder nicht mehr zur Öffnung des Schlosses bestimmt ist
Nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmte Werkzeuge
Sind alle Gegenstände die nicht Schlüssel sind, aber dennoch gewaltlos auf den Schließmechanismus einwirken
Sich verborgen halten
Liegt vor wenn sich jemand heimlich versteckt, um später die Tat ungestört ausführen zu können
Behältnis
Ist ein umschlossener Raum der zur Verwendung und Sicherung von Sachen dient, jedoch nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden
Verschlossen
Ist das Behältnis wenn es durch einen Schutzvorrichtung (Schloss Paketband Plombe Nägel) gegen Zugriffe gesichert ist
Andere Schutzvorrichtung
Von Menschen geschaffene Einrichtungen die dazu geeignet und bestimmt sind die Wegnahme erheblich zu beschweren
Gegen Wegnahme besonders gesichert
Die betreffende Schutzvorrichtungen muss eine spezifische Sicherung gegen die Wegnahme sein
Gewerbsmäßigkeit
Liegt vor wenn der Täter sich auf wiederholten Diebstehlen eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer verschaffen möchte
Hilflosigkeit einer Person
Liegt vor wenn sich jemand aus eigener Kraft nicht gegen die Wegnahme schützen kann
Unglücksfall
Ist ein plötzliches, äußeres Ereignis, dass eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen mit sich bringt
Gemeine Gefahr
Ist eine Gefahr, bei der einer Vielzahl von Menschen Schaden droht bzw. hohe Sachwerte bedroht sind
Gefährliches Werkzeug
Ist dann anzunehmen wenn der Gegenstand wieder Delikttypisch noch sozial üblich mitgeführt wird und eine Bestimmung des Gegenstandes zur gefährlichen Verwendung nahe liegt (Missbrauch Vermutung)
Wohnung
Ist ein nicht allgemein zugängliches Raumgebilde, in welchem Privatsphäre entwickelt wird. Eine Freistätte privaten Wirkens