Diebstahl §242 Abs.1 Flashcards

1
Q

Fremd

A

Eine Sache ist fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Beweglich

A

Eine Sache ist beweglich, wenn sie auf natürliche Betrachtungsweise fortbewegt werden kann, auch wenn sie dafür erst transportabel gemacht werden muss.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Sache

A

Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand i.S.d. §90 BGB.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wegnahme

A

Unter Wegnahme ist der Bruch fremden Allein- oder Mitgewahrsams und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise Tätereigenen Gewahrsams.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Gewahrsam

A

Gewahrsam ist die vom natürlichen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Sachherrschaft

A

Ist die physisch-reale-Einwirkungsmöglichkeit auf eine Sache

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Herrschaftswille

A

Ist ein reiner Beherrschungswille über die Sachen im Herrschaftsbereich.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Fremder Gewahrsam

A

Der Gewahrsam ist fremd, wenn der Täter die tatsächliche Sachherrschaft nicht ausschließlich selbst hat.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Gewahrsamsbruch

A

Ein Gewahrsamsbruch liegt vor, wenn die tatsächliche Sachherrschaft des bisherigen Gewahrsamsinhabers gegen seinen Willen ider zumindest ihne sein Einverständnis aufgehoben wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Neuer Gewahrsam

A

Neuer Gewahrsam ist begründet, wenn der Täter oder ggf ein Dritter die tatsächliche Sachherrschaft derart erlangt hat, dass ihrer Ausübung keine wesentlichen Hindernisse mehr entgegenstehen und der bisherige Gewahrsamsinhber nicht mehr auf die Sache einwirken kann, ohne zuvor die Verfügungsgewalt des Täters zu beseitigen .

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Vorsatz (ersten Grades/Absicht)

A

Wenn der Täter die Tatbestandsverwirklichung für Möglich hält und diese auch bezwecken will.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Vorsatz (bedingter)

A

Wenn der Täter die Tatbestandsverwirklichung für Möglich hält und diese zumindest billigend in Kauf nimmt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Zueignung

A

Unter Zueignung ist die anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsmacht über die Sache selbst oder den in ihr verkörperten Sachwert unter Ausschluss des Berechtigten zu verstehen. Sie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, der Absicht der rechtswidrigen Aneignung und dem Vorsatz der dauerhaften Enteignung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Enteignung

A

Unter Enteignung ist die dauerhafte Verdrängung des Eigentümers aus seiner bisherigen Herrschaftsposition.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Aneignung

A

Unter Aneignung ist die Anmaßung einer eigentümerähnnlichen Herrschaftsmacht mit dem Ziel die Sache selbst oder den in ihr verkörperten Sachwert dem eigenen Vermögen zumindest vorübergehend einzuverleiben. Insofern muss Absicht bestehen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Rechtswidrigkeit bzgl der Zueignung

A

Rechtswidrig ist die Zueignung, wenn der Täter keinen fälligen und einredefreien Anspruch auf die Übereignung der Sache hat.

17
Q

Rechtswidrigkeit

A

Rechtswidrigkeit wird grundsätzlich mit mit der Verwirklichung des Objektiven und Subjektiven Tatbestands indiziert. Es dürfen keine Rechtfertigungsgründe oder eine rechtfertigende Einwilligung vorliegt.

18
Q

Schuld

A

Schuldhaft handelt der Täter, wenn er sich bewusst für das Unrecht entschieden hat, anstatt sich für das Recht zu entscheiden. Es dürfen keine Entschuldigungs oder Schuldausschließungsgründe vorliegen.

19
Q

Umschlossener Raum

A

Ein umschlossener Raum ist jedes durch zumindest teilweise künstliche Hinternisse geschütztes Raumgebilde, welches den Eintritt von Menschen ermöglicht und Hindernisse den Zweck haben unbefugte abzuhalten.

20
Q

Gebäude

A

Ein Gebäude isz ein durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Boden verbundenes Bauwerk, welches den Eintritt vin Menschen ermöglicht und unbefugte abhält.

21
Q

Dienst und Geschäftsräume

A

Dienst und Geschäftsräume sind abgeschlossene Betriebs- und Verkaufsstetten die künstlerischen, wissenschaftslichen oder ähnlichen Zwecken dienen.

22
Q

Einbrechen

A

Einbrechen ist das gewaltsame Öffnen der umschließung des umschlossenen Raumes.

23
Q

Einsteigen

A

Einsteigen ist das Eindringen auf außergewöhnliche Weise, unter Berücksichtigung der Hindernisse die den eintritt entgegenstehen.

24
Q

Falscher Schlüssel

A

Falsch ist jeder Schlüssel den der Berechtigte nicht, nicht mehr oder noch nicht zur Öffnung eines konkreten Schlisses bestimmt hat.

25
Q

Andere nicht zur ordnungsgemäßen öffnung bestimmten Werkzeuge

A

Andere nicht zur ordnungsgemäßen öffnung bestimmten Werkzeuge sind solche, die die umschließung ordnungswidrig und mechanisch im bewegung setzen.

26
Q

Sich verborgen halten

A

Unter dem sich verborgen halten ist das versteckt halten in einer Weise, in der sich der Täter den Blicken arglos eintretender entzieht, gemeint.

27
Q

Gewerbsmäßig

A

Gewerbsmäßig handelt, wer such aus wiederholter Tatbegehung eine Einkommensquelle von einiger Dauer und nicht nur unerheblichem Umfang verschaffen möchte.

28
Q

Uerheblicher Umfang

A

Der Umfang ist nicht nur von unerheblichem Umfang, wenn er zumindest Teile zur Finanzierung des Lebensbedarfs beiträgt.

29
Q

Schutzvorrichtungen

A

Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen die geeignet und dazu bestimmt ist die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren.

30
Q

Behältnis

A

Ein Behältnis ist ein umschlossenes Raumgebilde, dass der Aufnahme von Sachen dient, aber nicht dazu bestimmt ist von Menschen betreten zu werden,

31
Q

Verschlossen

A

Verschlossen ist das Behältnis, wenn sein Inhalt mittels einer technischen Schließvorrichtung oder auf andere Art und Weise gegen den unmittelbaren ordnungswidrigen Zuheiff gesichert gesichert ist.

32
Q

Tatmodalität

A

Die Tatmodalität erfordert, dass der Täter die Gewahrsamssicherung überwindet und damit seine größere deliktische Energie dartut.

33
Q

Anfangsverdacht

A

Wenn tatsächlich hinreichende Angsltspunkte due Annahme rechtfertigen, dass X als Täter oder Teilnehmer einer Straftat infrage kommt, §152 Abs.2 StPO. Bloße Vermutungen reichen nicht aus.

34
Q

Beweismittel

A

Beweismittel sind bewegliche Sachen jeglicher Art, die mittelbar oder unmittelbar für die Tat oder den Umstand ihrer Begehung beweise erbringen.

35
Q

Auffindewahrscheinlichkeit

A

Voraussetzung der Anordnung der Durchsuchung ist die Annahme, dass der Durchsuchungszweck erreicht wird, das heißt, dass der zu suchende Gegenstand oder die Person aufgefunden wird.