Diebstahl Flashcards
Gewahrsam
Unter Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache zu verstehen, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen ist.
Geshrssms Bruch
Aufhebung der bisherigen tatsächlichen Sachgerrschaft ohne den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers
Begründung Gewahrsam
Täter hat die Sachehherschaft über die Sache so erlangt, dass er auf die Sache zugreifen kann und der alte gewahrsamsinhaber nichtmehr auf die Sache einwirken kann
Herschaffstwille
Der Wille die Sachherrschaft ausüben zu wollen
Herschafftsmöglichkeit
Die Fähigkeit zur Ausübung von sachherrschaft
Gewahrsamsenklave
Eine Gewahrsamsenklave entsteht, wenn der Täter die Diebesbeute so eng in seine höchstpersönliche Sphäre bringt, dass nach der Verkehrsauffassung selbst im fremden Machtbereich der alte Gewahrsam schon beseitigt wird
Sachherrschaft
Die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache
Gelockerter Gewahrsam
Wenn auch noch Gewahrsam an solchen Sachen besteht, die sich nicht in unmittelbarer Nähe zum gewahrsamsinhaber befinden
Enteignungswille
wenn er den Eigentümer dauer- haft aus seiner Position verdrängen, d.h. ihm die Sache selbst oder den darin verkörperten Sachwert auf Dauer entziehen will.
Gewärbsmäßig stehlen
Wer sich durch wiederholte tatbegeheung eine nicht nur vorübergehende einnahmequlle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will.