Deutsch wichtigste Begriffe Flashcards
Demokratie
Es bestimmt das Volk als Ausgangspunkt der staatlichen Gewalt und schützt die Rechte und Freiheit jedes Einzelnen. Alle Bürgerinnen und Bürger haben die gleichen Reichte. Über sie herrscht kein König oder Kaiser und auch kein General des Militärs. Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Herrschaft des Volkes“
Direkte Demokratie
Elemente der direkten Demokratie wurden in Deutschland erstmals in der Weimarer Republik eingeführt.
Streitbare Demokratie
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundesverfassungsgericht als streitbare, wehrhafte Demokratie bezeichnet. In ihr wird die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) geschützt. Sie kann nicht auf legalem Weg oder durch Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben werden.
Anders als die Weimarer Republik ist die Demokratie des Grundgesetzes nicht nur eine formale
Demokratie, sondern eine Wertordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung mit ihren
unantastbaren Prinzipien. Das Bundesverfassungsgericht hat das “Bekenntnis zu einer streitbaren
Demokratie” im KPD-Urteil des Jahres 1956 so präzisiert:
Das Grundgesetz nimmt “aus dem Pluralismus von Zielen und Werten (…) Grundprinzipien der
Staatsgestaltung heraus, die (…) als absolute Werte und unverzichtbare Schutzgüter anerkannt und deshalb
entschlossen gegen alle Angriffe verteidigt werden sollen; soweit zum Zwecke dieser Verteidigung
Einschränkungen der politischen Betätigungsfreiheit der Gegner erforderlich sind, werden sie in Kauf
genommen.”
Weimarer Republik
1918-1933.
Jede Bestimmung
der Weimarer Reichsverfassung konnte mit Zweidrittelmehrheit geändert werden, sogar die Grundrechte
konnten außer Kraft gesetzt und die Demokratie beseitigt werden.
Föderalismus
- Prinzip einen Staatzu organisieren.
- Kleinere Einheiten, die eigene staatliche Aufgaben erfüllen und im grösseren Bund vereingt sind.
- Einheiten besitzen selbst Staatsqualität.
- Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern.
Dem Begriff “Föderalismus” steckt das lateinische Wort foedus. Es bedeutet Vertrag oder Bund. n Föderalismus als eine Art freiwillige Vereinbarung vorstellen.
Mit dieser
verpflichten sich die Deutschen aus unterschiedlichen Ländern, in einem Staatswesen zusammenzuleben, und respektieren dabei
die bestehenden regionalen Unterschiede und Interessen.
Er organisiert auch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern: Das Grundgesetz (GG) listet Bereiche auf, für die der Bund, also
die gesamtstaatliche Ebene, zuständig ist.
Länderfinanzausgleich
- Artikel 72 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland fordert die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ und Artikel 106 „die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“.
- Artikel 107: „Durch (…) Gesetz ist sicherzustellen,
dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder
angemessen ausgeglichen wird“
Warum ist Deutschland ein föderaler Staat?
Föderal geschichtliches Erbe früherer Dt. Staaten, wurde von den Besatzungsmächten berücksichtigt.
• Föderative vertikale Gewaltenteilung verhindert
Machtmissbrauch.
- Der föderale Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ist im Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes festgelegt.
- Die BRD besteht aus 16 Bundesländern, die über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken.
• Der Bund ist u.a. für Außenpolitik, Verteidigung und das
Passwesen zuständig
• Die Länder u.a. für Bildungs- und Kulturpolitik, Polizei und Medien
Aufgabenteilung im Föderalismus –
Gesetzgebungskompetenzen
Bund (ausschließlich): • Auswärtiges • Verteidigung • Zollwesen/Grenzschutz • Staatsangehörigkeit • Luftverkehr • Verfassungsschutz • Währungswesen, Maße, Zeit
Länder (ausschließlich): •Bildung •Kultur •Polizeiwesen •Rundfunk und Medien •Ordnungsrecht •Denkmalschutz
Märzrevolution 1848
Gesellschaftsordnung immer noch feudalistisch
Aristokratische Eliten – Militär – Bürgertum
2 Gruppierungen
Bürgerlich liberal und beginnendes Großkapital
Aufstände in großen Teilen Europas – Märzrevolutionen liberale Nationalisten („linke Revoluzzer“)
Ziele:
1. Freiheit (Liberalismus) – Auflösung der feudalen Strukturen zu einer modernen
Demokratie und
2. Einheit (Nationalismus) – Deutschland als eine Einheit, einem Staat (nicht 36!)
Einigungskriege 1864 1866 1871
Otto von Bismarcks
kriegerische Reichseinigungspolitik der Jahre 1864 bis 1871.
- Deutsch-Dänischen Krieg (1864)
- Dem Deutschen Krieg (1866)
- und dem Deutsch-Französischen Krieg (1879/71).
Subsidiaritätsprinzip
• Subsidaritätsprinzip
– Aufgabenverteilung im Staat von unten herauf
(auch Ausdruck der vertikale Gewaltenteilung)
Solidaritätsprinzip
Solidaritätsprinzip
– Mindestandards von Lebensbedingungen
(Länderfinanzausgleich), sozialstaatliche Maßnahmen
Länderfinanzausgleich
- Artikel 72 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland fordert die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ und Artikel 106 „die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“.
- Artikel 107: „Durch (…) Gesetz ist sicherzustellen,
dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder
angemessen ausgeglichen wird“. Der Länderfinanzausgleich regelt die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen und ist
eigentlich schon seit seiner Einführung umstritten. Bisher sind es vor allem Bayern, Baden-Württemberg und Hessen,
die Front gegen das Ausgleichssystem machen. Geberländer waren neben den dreien auch Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Diesen fünf Ländern standen elf Nehmerländer gegenüber. Das mit Abstand meiste Geld erhielt Berlin. 2010
wurde Nordrhein Westfalen wieder Nehmerland. 2014 Hamburg wieder Geberland.
Fünf Merkmale der Staatsqualität von Bund und Ländern
- Eigene Verfassung
- Eigene Verfassungsinstitutionen
(Parlament, Regierung, Gerichte) - Eigene Amtsträger
- Eigene Zuständigkeiten
- (Gewisses Maß) finanzielle Eigenverantwortung
Leitprinzipien
Im Grundgesetz findet sich daneben der Zusammenklang von Sozialstaat und Bundesstaat. In Artikel 20, Absatz 1, heißt es: “Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat”. In den “Frankfurter Dokumenten” und im Grundgesetz werden also zwei Prinzipien des künftigen Staatsaufbaus angedeutet: das Prinzip der Subsidiarität und das Prinzip der Solidarität. Im Subsidiaritätsprinzip kommt der Gedanke des “Schutzes der Rechte der Länder” und der “Angemessenheit” der Zentralinstanz beim Austarieren staatlicher
Herrschaft zum Ausdruck. Nach ihm ist die Aufgabenverteilung in einem Staat von unten her zu denken. Nur wenn die kleinere staatliche Ebene (die Kommune, das Land) eine Aufgabe nicht mehr bewältigen kann, hilft die übergeordnete (der Bund). Damit hat die “bürgernahe” Politik Vorrang vor der “bürgerferneren”. Im Grundgesetz findet sich der Artikel 30, der diesen Grundsatz für das Verhältnis zwischen Bund und Ländern festschreibt. Er lautet: “Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.” Von Bund und Ländern wird aber auch Solidarität erwartet: nicht nur bei der Unterstützung für bedürftige Bürgerinnen und Bürger durch sozialpolitische.