Deliktische Ansprüche Flashcards
Deliktische Ansprüche
- Schadensersatzpflicht § 823 I
- Schadensersatzpflicht wegen Verstoß gegen ein Schutzgesetz § 823 II
- Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 826
- Haftung für den Verrichtungsgehilfe § 831
- Haftung für Aufsichtsbedürftige § 832
- Haftung für Tierschäden § 833, 834
§ 823 I Schema
- Rechtsgutsverletzung
- Verletzungshandlung
- Haftungsbegründende Kausalität
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
- Schaden
- Haftungsausfüllende Kausalität
Verletzungshandlung
Jedes vom Willen beherrschbare menschliche Verhalten
Verletzungshandlung - Unterlassen
Wenn eine Rechtspflicht zum Handeln bestand.
-> aus Gesetz, Vertrag, vorangegangenen Tun, das zum Handeln verpflichtet hätte (Ingerenz)
Rechtsgut - Leben
Hier ist die Tötung eines Menschen gemeint
Rechtsgut - Körper
Jeder Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
-> Eine üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden in nicht nur ganz Unerheblicher Weise beeinträchtigt
Rechtsgut - Gesundheit
Sie ist verletzt m, wenn die inneren Lebensvorgänge gestört werden.
-> Übergang zur Körperverletzung ist fließend, stehen oftmals nebeneinander
Rechtsgut - Freiheit
Die ist bei jeder Beeinträchtigung der körperlichen Bewegungsfreiheit verletzt
Rechtsgut - Eigentum
Das Eigentum ist verletzt, wenn der Eigentümer einer Sache in der Ausübung seines Eigentumsrechts aus § 903 BGB beeinträchtigt wird.
-> Substanzschädigungen
-> Behinderung des Gebrauchs
-> Entzug der Sache
-> Beeinträchtig der Rechtsstellung
Rechtsgut - Sonstiges Recht
Absolute, d.h. dingliche Rechte die gegenüber jedermann gelten
-> Hypothek etc.
-> Immaterielle Rechte (Markenzeichen)
-> ! Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
-> ! Allgemeine Persönlichkeitsrecht
Rechtsgut - APR
Persönliche Ehre
-> Eindringen in die Privatsphäre
-> Weitergabe von Angelegenheiten fremder Privatsphäre
-> Verletzung der Ehre
Rechtsgut -Sonstiges Recht - Besitz
Auch der mittelbare Besitzer wird geschützt.
-> nicht Beziehung zwischen mittelbaren - und unmittelbare Besitz, wird schuldrechtlich geschützt.
In Welcher Weise ist der Besitz geschützt?
Ist nur der unmittelbare Besitz oder auch der unberechtigte unmittelbare Besitz ?
Rechtsgut - sonstiges Recht - Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb
Schützt den gesamten Geschäftsbetrieb, vor allem den Kundenstamm und die Geschäftsbeziehung.
Nicht geschützt: Schäden am sachlichen Bestand
-> der Betrieb muss auf Dauer und auf Gewinnerzielung eingerichtet sein.
-> Eingriff unmittelbar gegen den gewerblichen Tätigkeitskreis
Nur unmittelbare Eingriffe!
= Eingriff ist betriebsbezogen
Haftungsbegründende Kausalität
- Äquivalenztheorie
- Adäquanztheorie
- Schutzzweck der Norm
Äquivalenztheorie
Nach der Äquivalenztheorie ist jede Handlung ursächlich, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele