Definitionen Zum Thema Inklusion -> Fachaufsatz Flashcards
Inklusion Definition
Inklusion bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung zusammenleben und in allen Bereichen die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben sollen. Niemand soll ausgegrenzt oder benachteiligt werden. Als soziologisches Konzept beschreibt Inklusion die Idee einer Gesellschaft, in jeder unabhängig von Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann. Das beinhaltet Barrierefreiheit, Anpassungen in Bildungseinrichtungen und Zugang zu persönlicher Assistenz.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die dem Recht aller Menschen auf gesellschaftliche Teilhabe und Gleichbehandlung einerseits und der Forderung nach einer inklusiven Pädagogik zugrunde liegen, finden sich auf unterschiedlichen Ebenen.
UN-Behindertenrechtskonvention
Im Jahr 2006 haben die Vereinten Nationen das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ angenommen. Die Behindertenrechtskonvention geht über die Kinderrechtskonvention hinaus. In Deutschland ist die Behindertenrechtskonvention seit März 2009 geltendes Recht. Mit der Umsetzung ist das Ziel verbunden, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innenwohnenden Würde zu fördern.
Das Grundgesetz
Das deutsche Grundgesetz bildet die Basis für eine Gleichberechtigung aller Menschen. Auch Inklusion ist mittlerweile im Grundgesetz verankert.1994 wurde der Artikel 3 GG, der die Chancengleichheit aller Menschen vor dem Gesetz regelt, um einen entsprechenden Absatz ergänzt. Artikel 3 des Grundgesetzes ist die gesetzliche Grundlage für jegliche Form der Umsetzung inklusiver Inhalte. Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 2: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Diese Artikel betonen die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz.
Sozialgesetzbuch
Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Deutschland regelt Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es umfasst Bestimmungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Schutz vor Benachteiligung sowie Maßnahmen zur Rehabilitation und Integration. Das SGB IX legt den Fokus auf die individuellen Bedürfnisse und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen.
Soziale Einstellungen
Soziale Einstellungen sind relativ beständige Bereitschaften, auf bestimmte Objektive kognitiv sowie gefühls- und verhaltensmäßig zu reagieren. Vorurteile sind eine besondere Form der Einstellung, die nicht auf ihre Richtigkeit hin an der Realität überprüft ist und durch neue Erfahrungen oder Informationen kaum bzw. nicht verändert wird. Das Vorurteil ist eine soziale Einstellung, die eine positive oder negative Bewertung des Objekts, auf das sich das Vorurteil bezieht, beinhaltet. Stereotype sind Vorurteile über Gruppen, die auf den einzelnen projiziert werden. Sie basieren nicht auf selbst gemachten Erfahrungen und schließen Personen, die dadurch betroffen sind, aus. Sie werden im Prozess der Sozialisation vermittelt und sind erlernt.
Chancengleichheit
Chancengleichheit bezeichnet in moderner Gesellschaft das Recht auf einen gleichen Zugang zu Lebenschancen. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechtes, einer Behinderung oder eine soziale Herkunft, das in den Menschenrechten festgeschrieben ist.
Diskriminierung
Inklusion kann durch Diskriminierung erschwert werden, weil Diskriminierung Barrieren schafft, die den Zugang und die Teilhabe bestimmter Gruppen an der Gesellschaft behindern. Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von „Rasse“, ethnischer Herkunft, Religion, Alter oder Behinderung. Diskriminierungen können bewusst oder unbewusst erfolgen. Menschen, die aufgrund ihrer Merkmale diskriminiert werden, können mit Vorurteilen, Stereotypen und institutionellen Hürden konfrontiert sein, die ihre Integration erschweren. Es ist wichtig, Diskriminierung abzubauen, um eine inklusive Umgebung zu schaffen, in der Vielfalt geschätzt und jeder Mensch gleichberechtigt behandelt wird.
Partizipation
Partizipation bezieht sich auf die aktive Beteiligung von Individuen oder Gruppen an Entscheidungsprozessen, Aktivitäten oder Handlungen, die sie betreffen. Es beinhaltet sowohl das Recht als auch die Möglichkeit für Menschen, ihre Meinungen, Interessen und Bedürfnisse zu äußern, Einfluss zu nehmen und Verantwortung zu übernehmen. Durch Partizipation können Menschen mehr Kontrolle über ihr Leben und ihre Umwelt gewinnen, ihr Selbstbewusstsein stärken, ihre Fähigkeiten und Perspektiven erweitern und zu positiven Veränderungen in ihren Gemeinschaften beitragen. Partizipation ist daher ein wichtiger Wert in Demokratien und fördert die Inklusion, Gerechtigkeit und soziale Entwicklung.
Diversität
Ganz allgemein bedeutet der Begriff „Vielfalt“ und meint die Anwesenheit von Unterschieden zwischen Mitgliedern einer sozialen Einheit. Klassischerweise wird Diversität oft in den Dimensionen Kultur, Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Nationalität sowie Religion und Weltanschauung betrachtet.
Integration
Integration bedeutet, dass Menschen mit Behinderung, die sich an die bestehenden Strukturen anpassen, akzeptiert werden. Integration beschreibt einen dynamischen, lange andauernde und sehr differenzierten Prozess des Zusammenfügens und Zusammenwachsens.
Separation
Von Separation spricht man, wenn es eine Gruppe gibt, zu der es isoliert eine Parallel-Gruppe gibt. Eine Gruppe wird also von der anderen ausgegrenzt -separiert-, es kann keine gegenseitige Teilhabe stattfinden.
Exklusion
Der Begriff Exklusion beinhaltet das Wort exklusiv, also etwas Besonderes, das oft im positiven Sinne verstanden wird. Dahinter steht ein Ausschluss Einzelner aus der Gemeinschaft, oft gegen deren Willen.
Wer zählt alles zu Menschen mit Behinderungen?
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelisch, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass Orte, Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder sensorischen Einschränkungen, leicht zugänglich sind. Das Ziel ist es, Hindernisse zu beseitigen und eine inklusive Umgebung zu schaffen, in der jeder teilhaben kann.