Definitionen separat: §§ 280 ff. Schadensersatz Flashcards
Schaden
Jede unfreiwillige Einbuße an Gütern
Der Schaden kann sowohl..
materieller als auch ideeller Natur sein.
materieller Schaden
meint Vermögensschaden
ideeller Schaden / immaterieller Schaden / Nichtvermögensschaden, § 253 BGB
Schaden, welcher keine Vermögenseinbuße darstellt und idR nicht an einem Material oder einer Sache entstanden ist.
Das Schadensersatzrecht ergibt sich aus…
unerlaubten Handlungen (DeliktsR) und aus Verträgen
Schema § 280
I. Voraussetzungen
1. Schuldverhältnis
2. Pflichtverletzung
3. Vertretenmüssen
4. Schaden
5.
Das Gegenteil von Schaden lautet…?
Aufwendungen (freiwillige Opfer)
Wie wird der Schaden ermittelt?
Durch einen Vergleich mit der gegenwärtigen Lage und der Lage, wie sie ohne Schadensereignis bestehen würde, § 249 I
Vermögensschaden meint
Wenn der gegenwärtige Wert des Vermögens geringer ist als der Wert der Vermögenslage ohne schädigendes Ereignis (Differenzmethode).
Welches Problem ergibt sich bei der Einordnung als Vermögensschaden
Wenn die Gebrauchsmöglichkeit vorübergehend aufgehoben wird und sich nicht um einen Ersatz gekümmert wird.
Was meint “positives” Interesse
Positives Interesse ist der Schaden, der dem VP entstanden ist, indem nicht ordentlich erfüllt worden ist.
“negatives Interesse”
Meint Vertrauensschaden und ist der Schaden, der dem VP entstanden ist, indem er auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes vertraut hat.
Grundprinzipien des Schadensersatzrechtes?
- Keine Besserstellung (Bereicherungsverbot)
- Ausgleich der Einbußen des Geschädigten
- Vollständiger Ausgleich (Totalreparation)
Was meint der normative Schadensbegriff?
Der normative Schadensbegriff bezeichnet eine spezielle Art von Schaden.
Es geht um die ungewollte Minderung an rechtlich geschützten Interessen, etwa dem Vermögen.
Wann wird der normative Schadensbegriff angewendet?
Wenn gewisse Schäden (Leistungen) durch die alleinige Anwendung der Differenzmethode nicht ausreichend berücksichtigt werden können (ausgelassen werden). Es bedarf dann einer normativen Überprüfung, die auf die jeweilige Rechtsnorm abgestellt ist.