Definitionen Flashcards
Obdachlose
Personen die in Notunterkünften der Polizei Behörde leben
Nichtsesshafte
Personen, die ohne gesicherte Lebensgrundlage sind und bewusst umherziehen, sich also nicht an einem Ort niederlassen wollen
Dringende Gefahr
Wenn der baldige Eintritt eines ernsthaften Schadens an einem wichtigen Rechtsgut zu erwarten ist.
Unmittelbar bevorstehende Gefahr
Wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung & auf Grund objektiver Tatsachen, sofort oder in aller nächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Schaden zu erwarten ist
Konkret drohende Gefahr
Wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung und auf Grund objektiver Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit ein Schaden eintritt
Abstrakte Gefahr
Wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung bei bestimmten Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall auftreten kann.
Schwere Gesundheitsgefahr
Wenn die Folgen einer schweren KV gem $226 StGB drohen oder eine sonstige erhebliche und nachhaltige Verletzung der Gesundheit droht
Lebensgefahr
Eine Lebensgefahr liegt vor, wenn ein Menschen leben durch Vernichtung oder erhebliche Gesundheitsschädigung bedroht wird
Erhebliche Gefahr
Wenn ein bedeutsames Rechtsgut gefährdet ist oder wenn sich die Erheblichkeit aus Umfang und Intensität des zu erwartenden Schadens ergibt
Gemein Gefahr
Wenn eine Gefahr in ihrer Ausdehnung unbestimmt ist
Unbeteiligte $9PolG
Sind Personen die keine Störer nach 6-8PolG sind
Einzelner
Sind natürliche und juristische Person, natürliche von der Geburt bis zum Tode, juristische werden gegründet und handeln durch ihre Organe
Gemeinwesen
Die rechtlich geordnete Zusammenfassung der in einem bestimmten Gebiet lebenden Menschen
Schein-/Putativgefahr
Eine Scheingefahr liegt vor wenn die Polizei subjektiv ein Schadenseintritt für wahrscheinlich hält ohne dass, diese Annahme auf hinreichender Tatsächlichliche Anhaltspunkte gestützt werden kann.
Anscheinsgefahr
Liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des Einschreitens bei objektiver Betrachtung der Eindruck besteht, ein Geschehen führe bei weiterem Verlauf zu einem Schaden, ohne dass dies in Wirklichkeit möglich war
Öffentliche Sicherheit
Besteht aus drei Schutzberreichen…
… Bestand des Staates & seiner Einrichtungen & derer ungestörten Funktion
… Schutz der Rechtsgüter Einzelner
… Schutz der gesamten Rechtsordnung
Inhaber
Derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt hat
Zweckverursacher
Zweckverursacher ist, wer das Verhalten desjenigen, der die Störung unmittelbar, objektiv bezweckt
Verursacher/Störer
Ist derjenige/diejenige Person, die durch ihr Verhalten bewusst oder unbewusst eine Bedrohung oder Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung herbeiführt
Öffentliche Ordnung
Umfasst Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unentbehrliche Vorraussetzung für ein geordnete Zusammenleben der Menschen betrachtet wird
Öffentliches Interesse
Besteht grundsätzlich immer dann, wenn ein Schutzbereich der öffentlichen Sicherheit bedroht oder gestört ist.
Verletzte Rechtsnorm Nachbarnungsgefahr Leib oder Leben gefährdet Selbstverstümmelung Menschenwürde verletzt
Eigentümer
Derjenige, der sie rechtliche Verfügungsgewalt hat
Sache
Jede bewegliche oder unbewegliche Gegenstand (auf dem Aggregat Zustand kommt es nicht an)
Störung
Eine Störung liegt vor, wenn sich die Gefahr realisiert hat und ein Schaden bereits eingetreten ist und weiter fortwirkt
Gefahr
Bei ungehindert Ablauf einer Sachlage oder eines Verhaltens einer Person ist nach objektiver Betrachtung mit Wahrschlichkeit der Schaden zu erwarten