Definitionen Flashcards
Umschlossener Raum
Jedes abgegrenzte, unbewegliche oder bewegliche Raumgebilde, welches
zumindest auch zum Betreten von Menschen bestimmt ist.
Einbrechen
Gewaltsames Öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung durch
Schaffung eines Zugangs oder einer Zugriffsmöglichkeit von außen mittels einer
gewissen Kraftentfaltung.
Gewaltsam(bzgl. Einbrechen)
jede nicht ganz unerhebliche körperliche Anstrengung
Einsteigen
Hineingelangen unter Überwindung der Umschließung
-> Täter muß „Fuß gefasst haben“ (Hineinbeugen reicht nicht)
Überwinden (bzgl. Einsteigen)
mittels besonderer Geschicklichkeit oder Kraftanstrengung
Eindringen mit falschem Schlüssel
Schlüssel, der zum Zeitpunkt der Tat vom Berechtigten nicht (mehr) zur Öffnung
des Verschlusses bestimmt ist
Schlüssel
jedes Öffnungsinstrument (auch Codekarte; Fernbedienung)
„Falsch“
im Augenblick der Tat nicht (mehr) zur Öffnung bestimmt
„andere Werkzeuge“
wirken auf den Schließmechanismus ein
Verschlossenes Behältnis
ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie
umschießendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen
betreten zu werden
Verschlossen
gesichert gegen ordnungswidrigen Zugriff
Schutzvorrichtung
jede künstliche Einrichtung, die geeignet und bestimmt ist,
die Wegnahme erheblich zu erschweren (hM.: nicht bei Sicherungsetiketten an
Waren)
Gewerbsmäßig
wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur
vorübergehende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang
verschaffen will.
-> liegt bereits beim ersten Diebstahl vor (hM)
-> Im Beteiligungsfall §28 II
Handfeuerwaffe etc.:
☛ sofortige Funktionsfähigkeit nicht erforderlich
☛ Diebstahl einsatzfähiger Waffen erfüllt auch § 244 I Nr.1a (lex spezialis
Wegnahme
der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams