Definitionen Flashcards
Umschlossener Raum
Jedes abgegrenzte, unbewegliche oder bewegliche Raumgebilde, welches
zumindest auch zum Betreten von Menschen bestimmt ist.
Einbrechen
Gewaltsames Öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung durch
Schaffung eines Zugangs oder einer Zugriffsmöglichkeit von außen mittels einer
gewissen Kraftentfaltung.
Gewaltsam(bzgl. Einbrechen)
jede nicht ganz unerhebliche körperliche Anstrengung
Einsteigen
Hineingelangen unter Überwindung der Umschließung
-> Täter muß „Fuß gefasst haben“ (Hineinbeugen reicht nicht)
Überwinden (bzgl. Einsteigen)
mittels besonderer Geschicklichkeit oder Kraftanstrengung
Eindringen mit falschem Schlüssel
Schlüssel, der zum Zeitpunkt der Tat vom Berechtigten nicht (mehr) zur Öffnung
des Verschlusses bestimmt ist
Schlüssel
jedes Öffnungsinstrument (auch Codekarte; Fernbedienung)
„Falsch“
im Augenblick der Tat nicht (mehr) zur Öffnung bestimmt
„andere Werkzeuge“
wirken auf den Schließmechanismus ein
Verschlossenes Behältnis
ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie
umschießendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen
betreten zu werden
Verschlossen
gesichert gegen ordnungswidrigen Zugriff
Schutzvorrichtung
jede künstliche Einrichtung, die geeignet und bestimmt ist,
die Wegnahme erheblich zu erschweren (hM.: nicht bei Sicherungsetiketten an
Waren)
Gewerbsmäßig
wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur
vorübergehende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang
verschaffen will.
-> liegt bereits beim ersten Diebstahl vor (hM)
-> Im Beteiligungsfall §28 II
Handfeuerwaffe etc.:
☛ sofortige Funktionsfähigkeit nicht erforderlich
☛ Diebstahl einsatzfähiger Waffen erfüllt auch § 244 I Nr.1a (lex spezialis
Wegnahme
der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams
Gewahrsam
Tatsächliche Sachherrschaft einer Person über einen Gegenstand getragen von einem
natürlichen Herrschaftswillen unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung.
tatsächliche Sachherrschaft
tatsächliche Sachherrschaft erfordert eine physisch-reale Einwirkungsmöglichkeit kraft tatsächlichen Könnens
( Notwendig ist folglich nicht, dass man die Sache permanent bei sich trägt, sondern das man bei Bedarf auf sie zugreifen kann)
Begründung Neuer Gewahrsam
Erlangung der tatsächlichen Herrschaft über eine Sache in der Weise, dass ihrer
Ausübung keine wesentlichen Hindernisse mehr entgegenstehen
Zueignung
Zueignung ist die eigentümerähnliche Stellung über die Sache, indem der Täter di eSache selbst oder den in ihr verkörperten Sachwert dem eigenen Vermögen unter endgültigem Ausschluss des Berechtigten einverleibt
Zueignungsbegriff §246
Der Täter muss sich objektiv (nach außen sichtbar) so verhalten, dass er sich eine Eigentümerähnliche Stellung unter dauerndem Ausschluss des Berechtigten anmaßt .Es ist darauf abzustellen, ob aus der Sicht eines objektiven Dritten, die Verwirklichendes Zuneigungsentschllusses hervorgeht
Unmittelbares Ansetzen
Der Täter setzt dann unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestandes an, wenn er beginnt die Tatbestandsmäßige Handlung auszuführen oder aber eine Handlung vollzieht, die nach seiner Vorstellung bei ungestörtem Vorgang in due tatbestandsmäßige Handlung übergeht.
Fehlgeschlagener Versuch
Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die zur Tatausführung vorgenommen Handlungen des Täters ihr Ziel nicht erreicht haben, und der Täter erkannt hat, dass er mit den ihm zur Verfügung stehenden Mittel den tatbestandlichen Erfolg garnicht oder nur durch Zeitlich relevante Zäsur vornehmen kann.
GEwahrsamswille
Gewahrsamswille ist der rein tatsächliche, natürliche Beherrschungswille.
Bruch fremden Gewahrsams
Aufhebung des Gewahrsams ohne oder gegen den Willen des bisherigen
Gewahrsamsinhabers
Aneignung
Aneignung ist die zumindest vorübergehende Anmaßung einer
eigentümerähnlichen Stellung für sich oder einen Dritten. – dolus directus ersten
Grades erforderlich. (Aneignungskomponente
Enteignung
Enteignung ist die faktische dauerhafte Verdrängung des Berechtigten aus
dessen Eigentümerstellung. (Enteignungkomponente)
Eindringen mittels anderem Werkzeug
Steht einem falschen Schlüssel gleich, wenn es auf den Mechanismus des
Verschlusses (ordnungswidrig) einwirkt.
Sich verborgen halten
Sich-verborgen-Halten liegt vor, wenn der Täter sich dem Gesehen werden
dadurch entzieht, dass er sich an einer Stelle, an der er nicht erwartet wird,
unberechtigt aufhält, gleichgültig wann und wie der Täter hineingelangt ist.