Definitionen Flashcards
Anspruch
Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (194 I, Legaldefinition)
Forderung
Jeder schuldrechtliche Anspruch
Verpflichtungsgeschäft
Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat
Verfügungsgeschäft
Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird
Trennungsprinzip
Trennung zwischen Verpflichtungsgeschäft (schuldrechtliche Ebene) und Verfügungsgeschäft(en) (dingliche Ebene)
Abstraktionsprinzip
Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft(e) sind in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig (abstrakt)
Willenserklärung
Äußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer Rechsfolge gerichtet ist, die eintritt, weil sie gewollt ist
Rechtsgeschäftliche Handlung
Äußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, die eintritt, weil sie gesetzlich angeordnet ist
Realakte
Handlungen die auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolgs gerichtet sind, an die das Gesetz unabhängig vom
Rechtsgeschäft
Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen besteht, die die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolgs bezwecken.
Jeder juristische Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen und sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen besteht, die erforderlich sind, um einen bezweckten Erfolg herbeizuführen.
Rechtsobjekte
Gegenstände, die der Beherrschung durch Rechtssubjekte unterliegen
Immaterialgüter
Geistige Werke, an denen ihr Schöpfer Nutzungs- & Verwertungsrecht hat
Objektives Recht
Summe aller Rechtsnormen
Subjektives Recht
Die einem Rechtssubjekt von der Rechtsordnung verliehene Rechtsmacht
Absolute Rechte
Rechte, die gegenüber jedermann wirken