Definitionen Flashcards

Definitionen lernen

1
Q

keine Handlungen

A
  1. vis absoluta
  2. Schlaf oder Bewusstlosigkeit
  3. echte Reflexbewegungen (nicht Impuls, Kurzschlusshandlungen)
  4. bloße Gedanken und Gesinnungen
  5. Akte juristischer Personen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Erfolg

A

Veränderung der Außenwelt, die das Gesetz für die Strafbarkeit wegen Vollendung voraussetzt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Kausalität - Equivalenztheorie

A

jeder Umstand, der zum Eintritt des Erfolges (mit-) beiträgt, ist eine Ursache

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Kausalität - contitio-sine-qua-non + Modifizierungen

A

Kausal im Sinne der sine qua non Formel ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne das der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele

  1. Hypothetische Ersatzursachen und Kausalverläufe dürfen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
  2. Hypothetische rettende Kausalverläufe DÜRFEN berücksichtigt werden
  3. Von mehreren Bedingungen, die zwar alternativ, nicht jedoch kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg entfiele, sind alle kausal. (Fälle der alternativen Kausalität)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Handlung

A

Handlung ist jedes vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare sozial erhebliche Verhalten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Formel : obj. Zurechnung

A

Ein Erfolg ist dann objektiv zurechenbar, wenn durch das Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr des Erfolgseintritts geschaffen bzw. erhöht wurde und diese Gefahr sich auch tatsächlich in dem konkreten Erfolg realisiert hat.

Objektiv zurechenbar ist ein durch menschliches Verhalten verursachter Unrechtserfolg nur dann, wenn dieses Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr (1) des Erfolgseintritts geschaffen bzw. erhöht hat und diese Gefahr sich auch tatsächlich in dem konkreten erfolgsverursachenden Geschehen realisiert (2) hat.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Vorsatz

A

Vorsätzlich handelt, wer sich in Kenntnis aller Tatumstände für die Verwirklichung des Tatbestandes entscheidet.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Angriff (Notwehr)

A

Ein Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter und notwehrfähiger Interessen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

gegenwärtig (Notwehr)

A

Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

rechtswidrig ( Notwehr)

A

Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn sich der Handelnde mit ihm in objektivem Widerspruch zur Rechtsordnung setzt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

dolus antecedens

A

Vorsatz irgendwann im Voraus aber nicht zur Tatbegehung. Keine Koinzidenz von Vorsatz und Tathandlung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

dolus subsequens

A

Nachträgliches “Billigen” der Tathandlung. Keine Koinzidenz von Vorsatz und Tathandlung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

dolus alternativus

A

Vorsatz auf Verwirklichung von mehreren, sich gegenseitig ausschließenden TBs

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

dolus directus 1. Grades

A

T strebt Verwirklichung des Tatbestands (Taterfolgs) zielgerichtet an und hält sie für möglich

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

dolus directus 2. Grades

A

T weiß sicher um die Verwirklichung des Tatbestandes und handelt dennoch

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

dolus eventualis

A

Eventualvorsatz hat, wer die Verwirklichung eines Tatbestandes durch seine Handlung für möglich hält und billigend in kauf nimmt.

17
Q

Koinzidenzprinzip

A

Vorsatz muss im Moment der Tathandlung vorliegen (16 I 1)

18
Q

Erforderlichkeit Notwehr

A

Die Notwehrhandlung ist erforderlich, wenn und soweit sie geeignet ist, den Abgriff abzuwenden und unter mehreren zur Verfügung stehenden Mitteln das mildeste darstellt.
[Beurteilung objektive ex ante Perspektive]

19
Q

Geeignetheit Notwehr

A

Die Maßnahme ist geeignet, wenn sie den Angriff entweder beenden oder zumindest abschwächen kann.

20
Q

relativ mildestes Mittel

A

Das relativ mildeste Mittel von mehreren gleich geeigneten Mitteln ist das für die Rechtsgüter des Angreifers am wenigsten schädliche oder gefährliche Mittel.

21
Q

körperliche Misshandlung

A

ist jede üble unangemessene Behandlung,
durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden mehr als nur unerheblich
beeinträchtigt wird

22
Q

Gesundheitsschädigung

A

Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands.

23
Q

Rechtsbewährungsprinzip

A

Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Notwehr: Flucht bei mildestes Mittel nicht einbeziehen

24
Q

Gefahr (Notstand)

A

Ein Rechtsgut befindet sich in Gefahr, wenn seine Verletzung so droht, dass der Eintritt des Schadens an ihm ernstlich zu erwarten ist.

25
Q

gegenwärtig (Notstand)

A

Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn bei natürlicher Weiterentwicklung der Dinge der Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens sicher oder höchstwahrscheinlich ist.

26
Q

notwehrfähige Rechtsgüter

A

grob: IndividualRGs
auch: Ehre, Intimrecht

27
Q

notstandsfähige Rechtsgüter

A

alle rechtlich anerkannten Interessen

28
Q

Unglücksfall 323c

A

ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen hervorruft

29
Q

Sorgfaltswidrigkeit - Fahrlässigkeit Art und Ausmaß

A

Art und Ausmaß der anzuwendenden
Sorgfalt ergeben sich aus den Anforderungen, die bei einer Betrachtung der Situation ex ante an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage
und der sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind

30
Q

Objektive Vorhersehbarkeit - Fahrlässigkeit

A

Objektiv vorhersehbar ist, was ein umsichtig handelnder
Mensch aus dem Verkehrskreis des Täters unter den jeweils gegebenen Umständen auf Grund der allgemeinen
Lebenserfahrung in Rechnung stellen würde

31
Q

Objektive Zurechnung - Fahrlässigkeit

A
  • Schutzzweck der Norm
    -Pflichtwidrigkeitszusammenhang
    1. Vermeidbarkeit
      -gebotenes Alternativverhalten hätte Erfolg mit an
      Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
      abgewendet
    2. Risikoerhöhungslehre
      • gebotenes Alternativverhalten hätte
        Wahrscheinlichkeit des Erfolges verringert
32
Q

unmittelbares Ansetzten (Versuch)

A

Täter übertritt Schwelle zum “jetzt gehts los”
und unternimmt objektiv Handlungen, die - nach seinem Tatplan- in ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenakte unmittelbar zur TB-Verwirklichung führen oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen
(Zwischenakttheorie, Sphärentheorie, Gefährdungstheorie)

33
Q

beendeter Versuch

A

, wenn der Täter glaubt, alles erforderliche für den Taterfolg getan zu haben, so dass der Erfolg ohne weitere Handlungen des Täters eintritt
(Rucktrittshorizont)

34
Q

unbeendeter Versuch

A

, wenn der Täter noch nicht alles getan zu haben glaubt, was zur Vollendung der Tat erforderlich ist