Definitionen Flashcards
Einigung
Vorliegen zweier übereinstimmender, aufeinander bezogener Willenserklärungen, namentlich Angebot und Annahme.
Angebot
Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die jemand einem anderen in verbindlicher und annahmefähiger Weise den Abschluss eines Vertrages vorschlägt.
Annahme
Eine Annahme ist die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung, die inhaltlich mit dem Angebot übereinstimmt.
Abgabe
Willentliches Inverkehrbringen in Richtung Empfängers , sodass mit dem Zugang der Willenserklärung ohne weiteres Zutun gerechnet werden darf.
Zugang
Wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Empfangsbote
Person die als geeignet und ermächtig anzusehen ist, eine Willenserklärung entgegen zu nehmen.
Anfechtungserklärung
Formfreie empfangsbedürftige Willenserklärung, die erkennen lässt, dass die Partei das Geschäft wegen einer Willensmangels nicht gelten lassen will.
Irrtum
Unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem.
Schaden
Jede negative Gestaltung der Vermögenslage.
Vertrauensschaden
Schaden den der Ersatzberechtigte dadurch erlangt, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut.
Täuschung
Das bewusste erregen eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher oder Unterdrücken wahrer Tatsachen.
Arglist
Vorsatz hinsichtlich Täuschungshandlung, Irrtumserregung und Herbeiführung der Willenserklärung.
Unmöglichkeit
Dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolgs.
Bringschuld
Auswahl der Ware nach mittlerer Art und Güte, Transport zum Wohnort des Gläubigen, tatsächliches Anbieten.
Gläubigerverzug
Liegt vor wenn der Schuldiger dem Gläubiger ein Angebot unterbreitet, der Gläubiger dieses nicht angenommen hat und keine Ausschlussgründe vorliegen.