Definitionen Flashcards

1
Q

Einigung

A

Vorliegen zweier übereinstimmender, aufeinander bezogener Willenserklärungen, namentlich Angebot und Annahme.

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2
Q

Angebot

A

Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die jemand einem anderen in verbindlicher und annahmefähiger Weise den Abschluss eines Vertrages vorschlägt.

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3
Q

Annahme

A

Eine Annahme ist die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung, die inhaltlich mit dem Angebot übereinstimmt.

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4
Q

Abgabe

A

Willentliches Inverkehrbringen in Richtung Empfängers , sodass mit dem Zugang der Willenserklärung ohne weiteres Zutun gerechnet werden darf.

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5
Q

Zugang

A

Wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

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6
Q

Empfangsbote

A

Person die als geeignet und ermächtig anzusehen ist, eine Willenserklärung entgegen zu nehmen.

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7
Q

Anfechtungserklärung

A

Formfreie empfangsbedürftige Willenserklärung, die erkennen lässt, dass die Partei das Geschäft wegen einer Willensmangels nicht gelten lassen will.

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8
Q

Irrtum

A

Unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem.

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9
Q

Schaden

A

Jede negative Gestaltung der Vermögenslage.

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10
Q

Vertrauensschaden

A

Schaden den der Ersatzberechtigte dadurch erlangt, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut.

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11
Q

Täuschung

A

Das bewusste erregen eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher oder Unterdrücken wahrer Tatsachen.

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12
Q

Arglist

A

Vorsatz hinsichtlich Täuschungshandlung, Irrtumserregung und Herbeiführung der Willenserklärung.

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13
Q

Unmöglichkeit

A

Dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolgs.

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14
Q

Bringschuld

A

Auswahl der Ware nach mittlerer Art und Güte, Transport zum Wohnort des Gläubigen, tatsächliches Anbieten.

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15
Q

Gläubigerverzug

A

Liegt vor wenn der Schuldiger dem Gläubiger ein Angebot unterbreitet, der Gläubiger dieses nicht angenommen hat und keine Ausschlussgründe vorliegen.

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16
Q

Erfüllungsgehilfe

A

Derjenige, der mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Pflichtenkreis tätig wird.

17
Q

Sachmangel

A

Sachmangel liegt bei negativer Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit vor.

18
Q

Eigentumsverletzung

A

Eigentumsverletzung ist die Einwirkung auf eine Sache, die den Eigentümer daran hindern, mit der Sache nach Belieben zu verfahren, insb. Substanzerhaltung.

19
Q

Irrtum

A

Unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem.

20
Q

Schaden

A

Jede negative Gestaltung der Vermögenslage.

21
Q

Vertrauensschaden

A

Schaden den der Ersatzberechtigte dadurch erlangt, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut.

22
Q

Täuschung

A

Das bewusste erregen eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher oder Unterdrücken wahrer Tatsachen.

23
Q

Arglist

A

Vorsatz hinsichtlich Täuschungshandlung, Irrtumserregung und Herbeiführung der Willenserklärung.

24
Q

Unmöglichkeit

A

Dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolgs.

25
Q

Bringschuld

A

Auswahl der Ware nach mittlerer Art und Güte, Transport zum Wohnort des Gläubigen, tatsächliches Anbieten.

26
Q

Gläubigerverzug

A

Liegt vor wenn der Schuldiger dem Gläubiger ein Angebot unterbreitet, der Gläubiger dieses nicht angenommen hat und keine Ausschlussgründe vorliegen.

27
Q

Erfüllungsgehilfe

A

Derjenige, der mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Pflichtenkreis tätig wird.

28
Q

Sachmangel

A

Sachmangel liegt bei negativer Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit vor.

29
Q

Eigentumsverletzung

A

Eigentumsverletzung ist die Einwirkung auf eine Sache, die den Eigentümer daran hindern, mit der Sache nach Belieben zu verfahren, insb. Substanzerhaltung.