Definitionen Flashcards
Kaufvertrag
Lieferung einer Sache gegen Zahlung einer Geldsumme, Übergabe und Übereignung gegen Zahlung des Kaufpreises §433
Tausch
Lieferung einer Sache gegen Lieferung einer anderen Sache §480
Werkvertrag
Herstellung eines Werkes gegen Vergütung §631 (Erfolg wird geschuldet –> Abgrenzung: Dienstvertrag)
Werklieferungsvertrag
Herstellung/Erzeugung und Übereignung einer beweglichen Sache §651
Schenkung
Übereignung einer Sache ohne Gegenleistung §516
Mietvertrag
vorübergehende Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt §535
Sachmangel
Abweichen der “Ist-Beschaffenheit” der Kaufsache von der “Soll-Beschaffenheit” zum Nachteil des Käufers §434
Nacherfüllung
Beseitigung des Mangels (Nachbesserung §439 I Alt. 1), Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlierferung §439 I Alt. 2)
Unverhältnismäßigkeit
absolut: ab Kosten i.H.v. ca. 150% des mangelfreien Wertes
relativ: bei einer Kostendifferenz von ca. 30%
- -> §440 S.1 Var.1
Schadensersatz Abgrenzung
Würde eine fiktive Nacherfüllung den Schaden nachträglich entfallen lassen (–> statt) oder bliebe der Schaden bestehen (–> neben)? §437
etwas
jeder Vermögenswerte Vorteil
durch die Leistung
bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
Maßgeblicher Zeitpunkt des Mangels
Ab Gefahrübergang trägt der Käufer das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache - der Verkäufer haftet nur für Sachmangel, der bereits bei Gefahrübergang vorliegt. Nach Gefahrübergang entstehende Mängel sind irrelevant.
Reisemangel
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die gesamte Reise (keine einzelne Reiseleistung) nicht die zugesicherten Eigenschaften hat oder mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Leihe
unentgeltliche Gebrauchsüberlassung §598
Dienst-/Arbeitsvertrag
Leistung der versprochenen Dienste gegen Gewährung der vereinbarten Vergütung. Geschuldet wird nur die Tätigkeit, nicht auch der Erfolg, §611
! jeder Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag, aber nicht jeder Dienstvertrag ein Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag
wenn eine unselbständig-weisungsgebundene, abhängige Dienstleitung geschuldet wird
Dienstvertrag
wenn Dienste in wirtschaftlicher und sozialer Selbständigkeit und Unabhängigkeit geleistet werden (z.B. Tierarzt, Detektiv, Manager eines Sportlers)
Deliktische Haftung
Haftung für Schäden aus unerlaubten Handlungen, §823
Unterlassen
Pflicht zum Handeln oder Garantenstellung
Verletzungshandlung
nur willentlich steuerbares menschliches Verhalten (z.B. nicht im Schlaf)
Handeln
aktives Tun
Unterlassen
setzt eine Pflicht zum Handeln voraus, sog. Garantenstellung z.B. aus Gesetz, Vertrag oder Verkehrssicherungspflicht
Verletzungserfolg
Rechtsgutverletzung durch Eingriff in die in §823 i BGB genannten Rechte, Rechtsgüter oder sonstige Rechte
Haftungsbegründende Kausalität
Kausalität zwischen Verletzungshandlung und Verletzungserfolg, wobei die Handlung adäquat kausal für die Verletzung sein muss
Rechtswidrigkeit
Der Tatbestand indiziert die Rechtswidrigkeit, es sei denn, es liegt ein Rechtfertigungsgrund vor.
Konstruktionsfehler
Konzeption des Produktes (Bauweise, Materialien) fehlerhaft
Fabrikationsfehler
planwidrige Abweichung bei der Produktion einzelner Stücke von der Konzeption, sog. “Ausreißer”
Instruktionsfehler
fehlerhafte Anweisung (Anleitung) der Produktbenutzer